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   VG Göttingen, 19.05.2010 - 1 A 259/09   

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https://dejure.org/2010,22507
VG Göttingen, 19.05.2010 - 1 A 259/09 (https://dejure.org/2010,22507)
VG Göttingen, Entscheidung vom 19.05.2010 - 1 A 259/09 (https://dejure.org/2010,22507)
VG Göttingen, Entscheidung vom 19. Mai 2010 - 1 A 259/09 (https://dejure.org/2010,22507)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Waffenrechtliche Zuverlässigkeitsprüfung bei Jagdscheininhabern

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 4 Abs. 3 WaffG; § 17 BJagdG; § 50 Abs. 1 WaffG; § 50 Abs. 2 WaffG
    Erfordernis einer waffenrechtlichen Regelüberprüfung der Zuverlässigkeit bei Jagdscheininhabern; Gebühr für eine waffenrechtliche Überprüfung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erfordernis einer waffenrechtlichen Regelüberprüfung der Zuverlässigkeit bei Jagdscheininhabern; Gebühr für eine waffenrechtliche Überprüfung

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 13.12.1994 - 1 C 31.92

    Waffenrecht - Jagdrecht - Regelvermutung - Jagtschein - Waffenschein - Entziehung

    Auszug aus VG Göttingen, 19.05.2010 - 1 A 259/09
    Das Jagdrecht und das Waffenrecht sind als eigenständige Ordnungsrechtsbereiche anzusehen (BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1984 - 1 C 31.92 - BVerwGE 97, 245 [252]).
  • VGH Hessen, 03.09.2008 - 5 A 991/08

    Überprüfung der Inhaber von Jagdscheinen

    Auszug aus VG Göttingen, 19.05.2010 - 1 A 259/09
    Mit dem Verhältnis Waffen- und Bundesjagdgesetz hat sich der Hessische Verwaltungsgerichtshof in seinem Urteil vom 03.09.2008 (5 A 991/08, Juris, Rn. 23 ff.) auseinandergesetzt.
  • BVerwG, 01.09.2009 - 6 C 30.08

    Sprungrevision, Regelüberprüfung, Zuverlässigkeit, persönliche Eignung,

    Auszug aus VG Göttingen, 19.05.2010 - 1 A 259/09
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 01.09.2009 (6 C 30.08 - Juris) grundsätzlich entschieden, dass die Erhebung einer Gebühr von 25, 56 Euro für die nach § 4 Abs. 3 WaffG durchgeführte Regelüberprüfung von dem Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis zu entrichten ist.
  • VGH Baden-Württemberg, 16.10.2018 - 1 S 555/18

    Gebühr für eine waffenrechtliche Regelüberprüfung

    In Abgrenzung dazu hat es eine Regelüberprüfung gebilligt, die aus personellen und organisatorischen Gründen (schon) nach zwei Jahren und einem Monat erneut durchgeführt wurde, wobei deren Frequenz von der Waffenbehörde in einem Konzept festgelegt worden war, das alle in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden Prüffälle in den Blick genommen hatte und der Sache nach auf eine einheitliche Handhabung ausgerichtet war (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.08.2012 - 6 C 27.11 -, a.a.O.; näher zu dem Konzept VG Göttingen, Urt. v. 19.05.2010 - 1 A 259/09 - juris).
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