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   VG Göttingen, 22.02.2023 - 2 B 245/22   

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VG Göttingen, 22.02.2023 - 2 B 245/22 (https://dejure.org/2023,3570)
VG Göttingen, Entscheidung vom 22.02.2023 - 2 B 245/22 (https://dejure.org/2023,3570)
VG Göttingen, Entscheidung vom 22. Februar 2023 - 2 B 245/22 (https://dejure.org/2023,3570)
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Volltextveröffentlichung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    BauGB § 34 Abs. 2; BauNVO § 15 Abs. 1 S. 1; BauNVO § 15 Abs. 1 S. 2; BauNVO § 3 Abs. 4; BauNVO § 6
    Anlage für soziale Zwecke; Gebietserhaltungsanspruch; Gebietsverträglichkeit; faktisches Mischgebiet; Nachbarschutz; Rücksichtnahmegebot; Ruhezone; Stellplätze; Zulässigkeit einer Pflegeeinrichtung im faktischen Mischgebiet

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (49)

  • BVerwG, 29.11.2012 - 4 C 8.11

    Gemengelage; Immissionsrichtwert; passiver Lärmschutz; maßgeblicher

    Auszug aus VG Göttingen, 22.02.2023 - 2 B 245/22
    Für eine sachgerechte Bewertung des Einzelfalls kommt es wesentlich auf eine Abwägung zwischen dem an, was einerseits dem Rücksichtnahmebegünstigten und andererseits dem Rücksichtnahmeverpflichteten nach Lage der Dinge zumutbar ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.11.2004 - 4 C 1/04 -, juris Rn. 22; Urteil vom 29.11.2012 - 4 C 8/11 -, juris Rn. 16).

    Sind von einem Vorhaben Geräuschemissionen zu erwarten, können bezüglich der Zumutbarkeit grundsätzlich die Prinzipien und Begriffe des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und damit auch die auf der Grundlage von § 48 BImSchG erlassene Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (TA Lärm) herangezogen werden, weil sie die Grenzen der Zumutbarkeit von Umwelteinwirkungen für Nachbarn und damit das Maß der gebotenen Rücksichtnahme mit Wirkung auch für das Baurecht grundsätzlich allgemein festlegen (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.11.2012 - 4 C 8/11 -, juris Rn. 17 ff.; Söfker in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, a.a.O., § 34 BauGB Rn. 50b m. w. N.).

  • OVG Niedersachsen, 22.09.2022 - 1 ME 90/22

    Allgemeines Wohngebiet; Anlage für soziale Zwecke; Behinderung; Behinderung,

    Auszug aus VG Göttingen, 22.02.2023 - 2 B 245/22
    Als typische Beispiele werden Einrichtungen für alte Menschen und andere Personengruppen angesehen, die ein besonderes soziales Angebot wahrnehmen wollen ( BVerwG, Beschluss vom 26.07.2005 - 4 B 33/05 -, juris Rn. 5; Nds. OVG, Beschluss vom 22.09.2022 - 1 ME 90/22 -, juris Rn. 12).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ( Beschluss vom 28.02.2008 - 4 B 60/07 -, juris Rn. 5 f.; Urteil vom 21.03.2002 - 4 C 1/02 -, juris Rn 12 ff. m.w.N.) und des Nds. Oberverwaltungsgerichts (Beschlüsse vom 22.09.2022 - 1 ME 90/22 -, juris Rn. 15 und vom 03.11.2021 - 1 ME 42/21 -, juris Rn. 7) ist die Gebietsverträglichkeit ungeschriebenes Erfordernis jeder nach dem Wortlaut der Absätze 2 und 3 der §§ 2 ff. BauNVO zulässigen Nutzung.

  • BVerwG, 04.05.1988 - 4 C 34.86

    Zulässigkeit von Einzelhandelsbetrieben in einem Mischgebiet; Unzulässigkeit

    Auszug aus VG Göttingen, 22.02.2023 - 2 B 245/22
    Das setzt zum einen eine wechselseitige Rücksichtnahme der einen Nutzung auf die andere und auf deren Bedürfnisse voraus, bedeutet zum anderen aber auch, dass keine der Nutzungsarten ein deutliches Übergewicht über die andere gewinnen soll (std. Rspr. des BVerwG, z. B. Urteil vom 04.05.1988 - 4 C 34/86 -, juris Rn. 18 f. m.w.N.; Beschluss vom 11.04.1996 - 4 B 51/96 -, juris Rn. 5 ff.; Urteil vom 25.11.1983 - 4 C 64/79 -, juris Rn. 9; vgl. auch Söfker in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, a.a.O., § 6 BauNVO Rn. 10 b; Fickert/Fieseler, a.a.O., § 6 Rn. 1.3 ff.).

    Nicht notwendig ist dagegen, dass die Nutzungsarten exakt gleichwertig vertreten sind (BVerwG, Urteil vom 04.05.1988, a.a.O. Rn. 19).

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