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   VG Göttingen, 22.11.2017 - 1 A 131/16   

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https://dejure.org/2017,47584
VG Göttingen, 22.11.2017 - 1 A 131/16 (https://dejure.org/2017,47584)
VG Göttingen, Entscheidung vom 22.11.2017 - 1 A 131/16 (https://dejure.org/2017,47584)
VG Göttingen, Entscheidung vom 22. November 2017 - 1 A 131/16 (https://dejure.org/2017,47584)
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 14.12.1978 - 5 C 1.78

    Zumutbarkeitsgrenze beim Schulweg - Revisibles Recht - Ausbildungsstätte -

    Auszug aus VG Göttingen, 22.11.2017 - 1 A 131/16
    Auch aus einer möglichen Verletzung des Gleichbehandlungsgebots aus Art. 3 Abs. 1 GG in Verbindung mit § 11 Satz 1 BPolBG und dem Erlass des BMI vom 16. Mai 2008 (zur Selbstbindung der Verwaltung vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 1978 - 5 C 1.78 -, juris Rn. 40) kann der Kläger keine mögliche Rechtsverletzung herleiten.
  • BVerwG, 12.07.2016 - 1 B 85.16

    Erhebliche Verschlechterung einer vorhandenen psychischen Erkrankung des

    Auszug aus VG Göttingen, 22.11.2017 - 1 A 131/16
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hat eine Rechtssache grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, wenn sie eine abstrakte, in dem zu entscheidenden Fall erhebliche Frage des revisiblen (Bundes-)Rechts mit einer über den Einzelfall hinausgehenden allgemeinen Bedeutung aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder im Interesse der Rechtsfortbildung in einem Revisionsverfahren geklärt werden muss (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. Juli 2016 - 1 B 85.16 -, juris Rn. 2 m.w.N.).
  • BVerwG, 17.11.2016 - 2 C 23.15

    Mehrarbeit in Form von Bereitschaftsdienst ist im Verhältnis "1 zu 1" durch

    Auszug aus VG Göttingen, 22.11.2017 - 1 A 131/16
    Dieser berücksichtigt ebenfalls die zeitliche Inanspruchnahme und nicht die Intensität der Inanspruchnahme des Beamten durch den Dienstherrn (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. November 2016 - 2 C 23.15 -, BVerwGE 156, 262, 265 f., Rn. 16 ff.).
  • BVerwG, 15.11.1985 - 8 C 43.83

    Klagebefugnis von Mietern einer öffentlich geförderten Wohnung bei Erteilung

    Auszug aus VG Göttingen, 22.11.2017 - 1 A 131/16
    Ein subjektiv-öffentliches Recht liegt vor, wenn ein Rechtssatz des öffentlichen Rechts nicht nur öffentlichen Interessen, sondern zumindest auch dem Schutz von Individualinteressen derart zu dienen bestimmt ist, dass die Träger der Individualinteressen die Einhaltung des Rechtssatzes sollen verlangen können (so genannte Schutznormtheorie, vgl. BVerwG, Urteil vom 15. November 1985 - 8 C 43.83 -, juris Rn. 15 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2020 - 1 A 1671/18

    Ruhezeiten der Bundespolizisten beim G7-Gipfel 2015 waren Bereitschaftsdienst

    Ebenso VG Göttingen, Urteil vom 22. November 2017 - 1 A 131/16 -, juris, Rn. 26; zur Gleichwertigkeit des Freizeitausgleichs auch BVerwG, Beschluss vom 28. November 2018- 2 B 29.18 -, juris, Rn. 11 f.
  • OVG Sachsen, 22.06.2020 - 2 A 878/18

    Freizeitausgleich; Bundespolizei; Bereitschaftsdienst; G7-Gipfel

    Selbst wenn man von einem Organisationsermessen der Beklagten betreffend die Abrechnungsgrundlage ausgehe (so VG Göttingen, Urt. v. 22. November 2017 - 1 A 131/16 -, juris) , habe das Gericht nicht berücksichtigt, dass die Beklagte ihre Entscheidung über die Abrechnung des Einsatzes erst im Nachhinein getroffen habe.
  • OVG Sachsen, 22.03.2019 - 2 A 878/18

    Freizeitausgleich; Abrechnung; Bereitschaftszeiten

    Selbst wenn man von einem Organisationsermessen der Beklagten betreffend die Abrechnungsgrundlage ausgehe (so VG Göttingen, Urt. v. 22. November 2017 - 1 A 131/16 -, juris) , habe das Gericht nicht berücksichtigt, dass die Beklagte ihre Entscheidung über die Abrechnung des Einsatzes erst im Nachhinein getroffen habe.
  • OVG Niedersachsen, 16.09.2020 - 5 LA 24/19

    Bundespolizeibeamter: Dienstbefreiung wegen Einsatzstunden beim G7-Gipfel?

    § 11 BPolBG vermittele Beamten der Bundespolizei, selbst wenn eine Abrechnung danach für sie einen höheren Ausgleichsanspruch begründen könnte, kein subjektiv-öffentliches Recht, sondern diene allein der Vereinfachung organisatorischer Belange der Beklagten (vgl. VG Göttingen, Urteil vom 22.11.2017 - 1 A 141/16 - [gemeint 1 A 131/16], juris; VG Köln, Urteil vom 8.3.2018 - 15 K 5143/16 -, juris; VG Leipzig, Urteil vom 19.4.2018 - 3 K 645/16 -).Durch die Ablehnung eines Ausgleichs nach § 11 BPolBG sei der Betroffene auch nicht "schutzlos" im Hinblick auf den von ihm begehrten Freizeitausgleich gestellt, denn in einem solchen Fall müsse der Dienstherr Freizeitausgleich nach § 88 BBG für jeden Einzelfall - wie vorliegend geschehen - berechnen.
  • VG Köln, 08.03.2018 - 15 K 4635/16
    Die Kammer schließt sich insoweit der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Göttingen an, vgl. Urteil vom 22. November 2017 - 1 A 131/16 -, Juris, wonach der Beamte keinen subjektiven Anspruch geltend machen kann, dass der Freizeitausgleich für Mehrarbeit auf der Grundlage des § 11 BPolBG vorgenommen wird.
  • VG Köln, 08.03.2018 - 15 K 4549/16
    Die Kammer schließt sich insoweit der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Göttingen an, vgl. Urteil vom 22.11.2017 - 1 A 131/16 -, wonach der Beamte keinen subjektiven Anspruch geltend machen kann, dass der Freizeitausgleich für Mehrarbeit auf der Grundlage des § 11 BPolBG vorgenommen wird.
  • VG Köln, 08.03.2018 - 15 K 4728/16
    Die Kammer schließt sich insoweit der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Göttingen an, vgl. Urteil vom 22.11.2017 - 1 A 131/16 -, wonach der Beamte keinen subjektiven Anspruch geltend machen kann, dass der Freizeitausgleich für Mehrarbeit auf der Grundlage des § 11 BPolBG vorgenommen wird.
  • VG Köln, 08.03.2018 - 15 K 4640/16
    Die Kammer schließt sich insoweit der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Göttingen an, vgl. Urteil vom 22.11.2017 - 1 A 131/16 -, wonach der Beamte keinen subjektiven Anspruch geltend machen kann, dass der Freizeitausgleich für Mehrarbeit auf der Grundlage des § 11 BPolBG vorgenommen wird.
  • VG Köln, 08.03.2018 - 15 K 4642/16
    Die Kammer schließt sich insoweit der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Göttingen an, vgl. Urteil vom 22.11.2017 - 1 A 131/16 -, wonach der Beamte keinen subjektiven Anspruch geltend machen kann, dass der Freizeitausgleich für Mehrarbeit auf der Grundlage des § 11 BPolBG vorgenommen wird.
  • VG Köln, 08.03.2018 - 15 K 4633/16
    Die Kammer schließt sich insoweit der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Göttingen an, vgl. Urteil vom 22.11.2017 - 1 A 131/16 -, wonach der Beamte keinen subjektiven Anspruch geltend machen kann, dass der Freizeitausgleich für Mehrarbeit auf der Grundlage des § 11 BPolBG vorgenommen wird.
  • VG Kassel, 29.01.2018 - 1 K 889/16

    § 11 BPolBG, § 88 BBG

  • VG Köln, 08.03.2018 - 15 K 5143/16
  • VG Kassel, 29.01.2018 - 1 K 968/16

    § 11 BPolBG, § 88 BBG

  • VG Schleswig, 16.01.2020 - 12 A 138/17

    Anordnung von Mehrarbeit im Rahmen eines G7-Gipfels

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