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   VG Göttingen, 24.03.2023 - 1 B 63/23   

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https://dejure.org/2023,6830
VG Göttingen, 24.03.2023 - 1 B 63/23 (https://dejure.org/2023,6830)
VG Göttingen, Entscheidung vom 24.03.2023 - 1 B 63/23 (https://dejure.org/2023,6830)
VG Göttingen, Entscheidung vom 24. März 2023 - 1 B 63/23 (https://dejure.org/2023,6830)
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Volltextveröffentlichung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    GG Art. 19 Abs. 4; NspielhG § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 5; VwGO § 123 Abs. 1
    Spielhalle; Vorbeugender vorläufiger Rechtsschutz; Zertifizierung; Altersbeschränkung des Zutritts zu Spielhallen ab 01. April 203 - unzulässiger Antrag auf vorbeugenden vorläufigen Rechtsschutz

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.04.2017 - 3 S 23.17

    Versagung der Erteilung eines Visums zwecks Familiennachzugs im vorläufigen

    Auszug aus VG Göttingen, 24.03.2023 - 1 B 63/23
    Wird die Vorwegnahme der Hauptsache begehrt, kommt die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes nur dann in Betracht, wenn ein Obsiegen im Hauptsacheverfahren mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist und andernfalls schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. etwa OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 17.10.2017 - 3 S 84.17 und 3 M 105.17 -, juris Rn. 2, sowie vom 28.4.2017 - 3 S 23.17 u.a. -, juris Rn. 1).
  • OVG Niedersachsen, 19.10.2010 - 8 ME 221/10

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis wegen einer eingegangenen Ehe mit einem

    Auszug aus VG Göttingen, 24.03.2023 - 1 B 63/23
    Dieses Interesse ergibt sich regelmäßig aus einer besonderen Eilbedürftigkeit der Rechtsschutzgewährung ( Nds. OVG, Beschluss vom 19.10.2010 - 8 ME 221/10 -, juris Rn. 4).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.10.2017 - 3 S 84.17

    (Kein) Familiennachzug syrischer Familienangehöriger im vorläufigen

    Auszug aus VG Göttingen, 24.03.2023 - 1 B 63/23
    Wird die Vorwegnahme der Hauptsache begehrt, kommt die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes nur dann in Betracht, wenn ein Obsiegen im Hauptsacheverfahren mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist und andernfalls schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. etwa OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 17.10.2017 - 3 S 84.17 und 3 M 105.17 -, juris Rn. 2, sowie vom 28.4.2017 - 3 S 23.17 u.a. -, juris Rn. 1).
  • OVG Niedersachsen, 04.04.2012 - 8 ME 49/12

    Unzumutbarkeit zum Abwarten des Verwaltungsaktes oder des Verwaltungshandelns als

    Auszug aus VG Göttingen, 24.03.2023 - 1 B 63/23
    Nur unter diesen Voraussetzungen verdichten sich abstrakte Handlungsmöglichkeiten einer Verwaltungsbehörde gegenüber den generell Rechtsunterworfenen aber zu einem überhaupt feststellungsfähigen Rechtsverhältnis und vermögen die konkrete Gefahr der Klärung verwaltungsrechtlicher Zweifelsfragen "auf der Anklagebank" und die damit verbundene Notwendigkeit der Gewährung vorbeugenden Rechtsschutzes zu begründen (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 4.4.2012 - 8 ME 49/12 -, juris Rn. 28 m. w. N.).
  • VG Lüneburg, 30.03.2023 - 3 B 25/23

    Altersbeschränkung; Aufsichtsperson; Spielhallen; Verbundspielhallen;

    Es ist weder sinnvoll noch zumutbar, ihm in einem derartigen Schwebezustand die Möglichkeit der verbindlichen Klärung streitiger Fragen des öffentlichen Rechts zu verwehren (vgl. zum Hess. SpielhG: BVerfG, Beschl. v. 16.7.2015 - 1 BvR 1014/13 -, juris Rn. 14; Hess. VGH, Beschl. v. 31.1.2019 - 8 B 225/18 -, juris Rn. 26; vgl. allg.: BVerwG, Urt. v. 23.6.2016 - 2 C 18/15 -, juris Rn. 20; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 25.8.2017 - 13 B 762/17 -, juris Rn. 17; Sodan in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl., § 43 Rn. 86; anders VG Göttingen, Beschl. v. 24.3.2023 - 1 B 63/23 -, Veröffentlichung nicht bekannt).
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