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   VG Göttingen, 25.04.2017 - 2 A 152/16   

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VG Göttingen, 25.04.2017 - 2 A 152/16 (https://dejure.org/2017,21158)
VG Göttingen, Entscheidung vom 25.04.2017 - 2 A 152/16 (https://dejure.org/2017,21158)
VG Göttingen, Entscheidung vom 25. April 2017 - 2 A 152/16 (https://dejure.org/2017,21158)
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  • OVG Bremen, 29.06.2011 - 2 A 159/10
    Auszug aus VG Göttingen, 25.04.2017 - 2 A 152/16
    Verzichtet ein Wohngeldberechtigter bewusst und ohne nachvollziehbaren Grund auf die Erzielung von Einnahmen, handelt er rechtsmissbräuchlich; sein ungewöhnliches Verhalten lässt sich nur aus dem Ziel des Wohngeldbezuges erklären (vgl. Urteil der erkennenden Kammer vom 05.08.2010 - 2 A 159/10 -, juris; Urteil vom 12.05.2016 , a.a.O.).
  • BVerwG, 18.04.2013 - 5 C 21.12

    Wohngeld; Vermögen; erhebliches Vermögen; missbräuchlich; Inanspruchnahme;

    Auszug aus VG Göttingen, 25.04.2017 - 2 A 152/16
    Das Gebot einer sparsamen und effektiven Verwendung staatlicher Mittel und der Charakter des Wohngeldes als Sozialleistung gebieten es, dessen Inanspruchnahme als missbräuchlich anzusehen, wenn seine Gewährung zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens tatsächlich nicht notwendig ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.04.2013 - 5 C 21/12 -, juris).
  • VGH Bayern, 04.10.2005 - 9 ZB 05.1654
    Auszug aus VG Göttingen, 25.04.2017 - 2 A 152/16
    Auch unter Geltung des Sozialstaatsprinzips muss vom Einzelnen gefordert werden, dass er zur Befriedigung seines Bedarfs nicht sofort Hilfe durch die Allgemeinheit in Anspruch nimmt (BayVGH, Beschluss vom 04.10.2005 - 9 ZB 05.1654 -, juris, zur Vorgängervorschrift in § 18 Nr. 6 WoGG a.F.; Stadler/Gutekunst/Dietrich/Fröba, WoGG, Stand: März 2015, § 21 Rn. 23).
  • VG Göttingen, 12.05.2016 - 2 A 385/14

    Entgeltumwandlung; Gesamteinkommen; Missbrauch; Wohngeld; Zuflussprinzip

    Auszug aus VG Göttingen, 25.04.2017 - 2 A 152/16
    Das wiederum ist der Fall, wenn sich der Antragsteller im Zusammenhang mit der isolierten oder doch isolierbaren Verfolgung wohngeldrechtlicher Zwecke in einer Weise verhält, die qualitativ oder in gesteigertem Ausmaß quantitativ ungewöhnlich ist, und sich dieser Ungewöhnlichkeit wegen die Annahme aufdrängt, die Grundlage des Wohngeldanspruchs sei (ggf. insoweit) gleichsam "künstlich" oder "konstruiert" (BVerwG, Urteil vom 25.09.1992 - 8 C 68 und 70/90 -, BVerwGE 91, 82; Urteil der erkennenden Kammer vom 12.05.2016 -2 A 385/14-, juris).
  • BVerwG, 25.09.1992 - 8 C 68.90

    Rücknahme eines Verwaltungsakts - Ermessen - Rücknahme eines

    Auszug aus VG Göttingen, 25.04.2017 - 2 A 152/16
    Das wiederum ist der Fall, wenn sich der Antragsteller im Zusammenhang mit der isolierten oder doch isolierbaren Verfolgung wohngeldrechtlicher Zwecke in einer Weise verhält, die qualitativ oder in gesteigertem Ausmaß quantitativ ungewöhnlich ist, und sich dieser Ungewöhnlichkeit wegen die Annahme aufdrängt, die Grundlage des Wohngeldanspruchs sei (ggf. insoweit) gleichsam "künstlich" oder "konstruiert" (BVerwG, Urteil vom 25.09.1992 - 8 C 68 und 70/90 -, BVerwGE 91, 82; Urteil der erkennenden Kammer vom 12.05.2016 -2 A 385/14-, juris).
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