Rechtsprechung
VG Göttingen, 26.10.2005 - 4 B 181/05 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Räumliche Beschränkung der Aufenthaltsgestattung
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Angehöriger; Aserbaidschan; Asylbewerber; Aufenthaltsgestattung; Aushändigung; Auslandsreise; Beisetzung; Beschränkung; Drittstaat; Einreiseerlaubnis; Heimatstaat; Härte; Rechtsschutzinteresse; Reisepass; Russische Föderation; räumliche Beschränkung; Schwester; ...
- Informationsverbund Asyl und Migration
AsylVfG § 58 Abs. 1; VwGO § 123; AsylVfG § 65 Abs. 2
D (A), Asylbewerber, Auslandsreise, räumliche Beschränkung, unbillige Härte, Beerdigung, Pass, Vorläufiger Rechtsschutz (Eilverfahren), einstweilige Anordnung, Eilbedürftigkeit, Vorwegnahme der Hauptsache - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- OVG Niedersachsen, 18.01.2006 - 13 LC 467/03
Erteilung einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis für jüdische Emigranten aus …
Auszug aus VG Göttingen, 26.10.2005 - 4 B 181/05
Die von der Kammer zugelassene Berufung ist beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht zum Az. 13 LC 467/03 anhängig. - VGH Hessen, 13.03.1990 - 12 TG 689/90
Erlaubnis zum vorübergehenden Verlassen des Aufenthaltsorts - Teilnahme eines …
Auszug aus VG Göttingen, 26.10.2005 - 4 B 181/05
Denn es bleibt der Antragstellerin unbenommen, die Erteilung einer solchen - außerhalb der Zuständigkeit deutscher Behörden und Gerichte stehenden - Einreiseerlaubnis bei den russischen Behörden zu beantragen (ebenso VGH Kassel, Beschluss vom 13.3.1990, NVwZ-RR 1990, S. 514). - BVerwG, 23.08.1985 - 1 B 163.84
Ausländerbehördliche Erlaubnis - Asylbewerber - Auslandsreise - Bereich der …
Auszug aus VG Göttingen, 26.10.2005 - 4 B 181/05
Dies folgt bei einer systematischen Auslegung aus § 65 Abs. 2 AsylVfG, der die Ausländerbehörde ermächtigt, dem Asylbewerber den von ihm nach § 15 Abs. 2 Nr. 4 AsylVfG der Behörde überlassenen Reisepass vorübergehend auszuhändigen, wenn dies in den Fällen des § 58 Abs. 1 AsylVfG "für eine Reise" erforderlich ist, da die Bescheinigung über die Aufenthaltsgestattung, mit der der Asylbewerber gemäß § 64 Abs. 1 AsylVfG seiner inländischen Ausweispflicht genügt, nach § 64 Abs. 2 AsylVfG nicht zum Grenzübertritt berechtigt (ebenso zur früheren Rechtslage nach § 25 Abs. 1 AsylVfG a.F.: BVerwG, Beschluss vom 23.8.1985, NVwZ 1986, S. 133).