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   VG Göttingen, 27.06.2007 - 3 B 84/07   

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VG Göttingen, 27.06.2007 - 3 B 84/07 (https://dejure.org/2007,11885)
VG Göttingen, Entscheidung vom 27.06.2007 - 3 B 84/07 (https://dejure.org/2007,11885)
VG Göttingen, Entscheidung vom 27. Juni 2007 - 3 B 84/07 (https://dejure.org/2007,11885)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 44 AO; § 11 Abs 1 Nr 2b KAG ND; § 5 KAG ND; § 5 Abs 6 S 2 KAG ND; WoEigG
    Abfallgebühr; Abwassergebühr; Benutzungsgebühr; Gemeinschaft; Gesamtschuld; Gesamtschuldner; grundstücksbezogene Benutzungsgebühr; Leistungsbescheid; Satzung; Straßenreinigungsgebühr; Teileigentum; Teileigentümer; Teilrechtsfähigkeit; Wohnungseigentum; ...

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Wohnungseigentümer haften für Grundbesitzabgaben trotz Teilrechtsfähigkmeit der Eigentümergemeinschaft als Gesamtschuldner; §§ 5 Abs. 6 S. 2 NKAG, 44 AO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 252 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 02.06.2005 - V ZB 32/05

    Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft; Vollstreckungen von

    Auszug aus VG Göttingen, 27.06.2007 - 3 B 84/07
    Für grundstücksbezogene Benutzungsgebühren können bei entsprechender satzungsrechtlicher Grundlage weiterhin (ungeachtet der vom BGH angenommenen Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft; Beschl. v. 02.06.2005 - V ZB 32/05 , BGHZ 163, 154 ff.) die einzelnen Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft als Gesamtschuldner herangezogen werden.

    Zur Begründung führt er im Wesentlichen aus, spätestens seit dem Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 02.06.2005 (- V ZB 32/05 -, BGHZ 163, 154-180) stehe fest, dass die mit dieser Entscheidung konstituierte Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft Konsequenzen für das Haftungssystem habe.

    Nach dem Beschluss des Bundesgerichtshofs (vom 02.06.2005 - V ZB 32/05 -, BGHZ 163, 157 - 180: die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist rechtsfähig, soweit sie bei der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums am Rechtsverkehr teilnimmt; neben der Haftung der teilrechtsfähigen Wohnungseigentümergemeinschaft kommt eine akzessorische gesamtschuldnerische Haftung der Wohnungseigentümer nur in Betracht, wenn sich diese neben dem Verband klar und eindeutig auch persönlich verpflichtet haben) hat das Bundesverwaltungsgericht (Beschluss vom 11.11.2005 - 10 B 65.05 -, NJW 2006, 791) für das öffentliche Gebührenrecht klargestellt, dass bei Grundbesitzabgaben, die als Forderungen gegen die einzelnen Wohnungseigentümer gerichtet sind, aber gesamtschuldnerisch anfallen, die Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft die Geltung einer im kommunalen Abgabenrecht statuierten gesamtschuldnerischen Haftung der Wohnungseigentümer für Grundbesitzabgaben nicht hindert.

    Aus dem Umstand, dass der Wohnungseigentümergemeinschaft (und damit auch der Teileigentümergemeinschaft) eine eigene (Teil-)Rechtsfähigkeit zukommen kann (dazu BGH, Beschl. vom 02.06.2005, aaO.), folgt hier nichts Abweichendes.

  • VGH Bayern, 28.10.1996 - 23 B 93.00006
    Auszug aus VG Göttingen, 27.06.2007 - 3 B 84/07
    Diese willentlich gemeinsame Nutzung ist insbesondere dann gegeben, wenn - wie hier beim Grundstück des Klägers - lediglich ein einziger Anschluss an die öffentliche Einrichtung für das im gemeinsamen Eigentum stehende Grundstück vorhanden ist (vgl. auch BayVGH, Urt. vom 28.10.1996, 23 B 93.00006 , NVwZ 1997, 820 (nur LS); OVG Saarland, Beschl. vom 20.3.1992, KStZ 1992, 234).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.02.1994 - 1 S 1027/93
    Auszug aus VG Göttingen, 27.06.2007 - 3 B 84/07
    Dies ist dann der Fall, wenn die Grundstückseigentümer mit Blick auf die Gebührenschuld eine rechtliche Zweckgemeinschaft bilden, wie sie vor allem durch die willentlich gemeinsame Nutzung der öffentlichen Einrichtung zum Ausdruck kommt (dazu VGH Bad.-Württ., NK-Urt. vom 7.2.1994, VBlBW 1995, 15).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.03.1994 - 15 B 3022/93

    Erhebung öffentlicher Abgaben; Anordnung der aufschiebenden Wirkung; Summarische

    Auszug aus VG Göttingen, 27.06.2007 - 3 B 84/07
    Dabei rechtfertigen ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Bescheides die Anordnung der aufschiebenden Wirkung nur dann, wenn aufgrund summarischer Prüfung der Sach- und Rechtslage ein Erfolg des Rechtsmittelführers im Hauptverfahren wahrscheinlicher als sein Unterliegen ist (vgl. OVG Münster, Beschlüsse vom 17.03.1994 - 15 B 3022/93 -, in NWVBl. 1994, 337, und vom 12.10.2001 - 15 B 1318/01 - VG Göttingen, Beschluss vom 14.03.2005 - 3 B 27/05 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.10.2001 - 15 B 1318/01

    Zulassung der Beschwerde im Verwaltungsprozess; Rechtmäßigkeit eines

    Auszug aus VG Göttingen, 27.06.2007 - 3 B 84/07
    Dabei rechtfertigen ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Bescheides die Anordnung der aufschiebenden Wirkung nur dann, wenn aufgrund summarischer Prüfung der Sach- und Rechtslage ein Erfolg des Rechtsmittelführers im Hauptverfahren wahrscheinlicher als sein Unterliegen ist (vgl. OVG Münster, Beschlüsse vom 17.03.1994 - 15 B 3022/93 -, in NWVBl. 1994, 337, und vom 12.10.2001 - 15 B 1318/01 - VG Göttingen, Beschluss vom 14.03.2005 - 3 B 27/05 -).
  • BVerwG, 11.11.2005 - 10 B 65.05

    Grundbesitzabgaben; Bestimmtheit von Gebührenbescheiden; Auslegung von

    Auszug aus VG Göttingen, 27.06.2007 - 3 B 84/07
    Nach dem Beschluss des Bundesgerichtshofs (vom 02.06.2005 - V ZB 32/05 -, BGHZ 163, 157 - 180: die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist rechtsfähig, soweit sie bei der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums am Rechtsverkehr teilnimmt; neben der Haftung der teilrechtsfähigen Wohnungseigentümergemeinschaft kommt eine akzessorische gesamtschuldnerische Haftung der Wohnungseigentümer nur in Betracht, wenn sich diese neben dem Verband klar und eindeutig auch persönlich verpflichtet haben) hat das Bundesverwaltungsgericht (Beschluss vom 11.11.2005 - 10 B 65.05 -, NJW 2006, 791) für das öffentliche Gebührenrecht klargestellt, dass bei Grundbesitzabgaben, die als Forderungen gegen die einzelnen Wohnungseigentümer gerichtet sind, aber gesamtschuldnerisch anfallen, die Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft die Geltung einer im kommunalen Abgabenrecht statuierten gesamtschuldnerischen Haftung der Wohnungseigentümer für Grundbesitzabgaben nicht hindert.
  • VGH Baden-Württemberg, 04.10.2005 - 2 S 995/05

    Abwassergebühr; Wohnungseigentum; Teileigentum; gesamt schuldnerische Haftung

    Auszug aus VG Göttingen, 27.06.2007 - 3 B 84/07
    So hat bereits mit Urteil vom 4. Oktober 2005 der VGH Mannheim (- 2 S 995/05 -, ZMR 2006, 818) zutreffend entschieden, dass Teileigentümer Miteigentümer des Grundstücks sind und dies auch die grundstücksbezogene Anknüpfung bzgl. ihrer Gebührenschuld rechtfertigt.
  • VGH Baden-Württemberg, 08.06.1983 - 2 S 2117/82

    Entwässerungsgebühr; Eigentümer als Gebührenschuldner - nicht Mieter oder Pächter

    Auszug aus VG Göttingen, 27.06.2007 - 3 B 84/07
    Ist der Grundstückseigentümer deshalb (unmittelbar oder mittelbar) Benutzer der öffentlichen Einrichtung, darf er auch als Gebührenschuldner bestimmt werden (allg. Ansicht, vgl. nur Senat, Urteil vom 20.9.1982 - 2 S 1926/81 -, KStZ 1983, 36; NK-Beschl. vom 8.6.1983 - 2 S 2117/82 -, BWGZ 1983, 644; Scholz in Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Sept. 2002, § 6 RdNr. 615).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.09.1982 - 2 S 1926/81

    Abfallbeseitigungsgebühr; Grundstückseigentümer als Gebührenschuldner

    Auszug aus VG Göttingen, 27.06.2007 - 3 B 84/07
    Ist der Grundstückseigentümer deshalb (unmittelbar oder mittelbar) Benutzer der öffentlichen Einrichtung, darf er auch als Gebührenschuldner bestimmt werden (allg. Ansicht, vgl. nur Senat, Urteil vom 20.9.1982 - 2 S 1926/81 -, KStZ 1983, 36; NK-Beschl. vom 8.6.1983 - 2 S 2117/82 -, BWGZ 1983, 644; Scholz in Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Sept. 2002, § 6 RdNr. 615).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.06.2005 - 9 A 1150/03

    Verstoß gegen das Bestimmtheitsgebot durch eine unzureichende Adressierung eines

    Auszug aus VG Göttingen, 27.06.2007 - 3 B 84/07
    Mögliche Schwierigkeiten des Antragstellers, im Innenverhältnis der Miteigentümer einen Ausgleich zu erhalten sind in diesem Zusammenhang unerheblich (OVG Münster, Beschluss vom 09.06.2005 - 9 A 1150/03 -, S. 16 UA).
  • BVerwG, 24.10.2005 - 3 B 27.05

    Anspruch auf Rehabilitierung nach dem Verwaltungsrechtlichen

  • VG Gelsenkirchen, 16.09.2009 - 13 K 710/08

    Quotale Haftung greift nicht bei Benutzungsgebührenschulden

    Beschluss vom 27. Juni 2007 - 3 B 84/07 - in: NJW 2008, S. 252.

    vgl. VG Göttingen, Beschluss vom 27. Juni 2007 - 3 B 84/07 -, juris.

  • VG Gelsenkirchen, 16.09.2009 - 13 K 711/08

    Keine quotale Haftung bei Benutzungsgebührenschulden

    Beschluss vom 27. Juni 2007 - 3 B 84/07 -, in: NJW 2008, S. 252.

    vgl. VG Göttingen, Beschluss vom 27. Juni 2007 - 3 B 84/07 -, juris.

  • VG Weimar, 02.07.2008 - 3 K 957/06

    Benutzungsgebührenrecht; Fehlerhaft gegründeter Zweckverband; Erstattungsanspruch

    Für abgabenrechtliche Forderungen findet gegenüber Wohnungseigentümern nicht § 10 Abs. 8 WEG n.F., sondern § 44 Abs. 1 AO Anwendung (vgl. VG Göttingen, Beschluss vom 27.06.2007 - 3 B 84/07 -, J URIS, Rdnr. 32; Briesemeister, NZM 2007, 225, 229 f.).
  • VG Gelsenkirchen, 08.05.2008 - 13 K 1606/06

    Straßenbaubeitrag, Gesamtschuldner, Wohnungseigentümer, Befangenheit,

    In diesem Sinne hat auch das Verwaltungsgericht Göttingen mit Beschluss vom 27. Juni 2007 - 3 B 84/07 - (in: Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 2008, 252) ausgeführt, dass für grundstücksbezogene Benutzungsgebühren bei entsprechender satzungsrechtlicher Grundlage weiterhin (ungeachtet der vom BGH angenommenen Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft) die einzelnen Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft als Gesamtschuldner herangezogen werden können.
  • VG Gelsenkirchen, 16.06.2008 - 13 L 578/08

    Gebühren, -pflicht, Miteigentum, Gesamtschuldner, Wohnungseigentum,

    vgl. VG Göttingen, Beschluss vom 27. Juni 2007 - 3 B 84/07 -, juris.
  • VG Düsseldorf, 15.07.2010 - 5 L 966/10

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung nur eines Wohnungseigentümers zu

    Die Gesamtschuldnerschaft der einzelnen Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft besteht für das öffentliche Gebührenrecht ungeachtet der Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft, sofern eine entsprechende satzungsrechtliche Grundlage besteht, vgl. VG Göttingen, Beschluss vom 27. Juni 2007 - 3 B 84/07 - juris, m.w.N.; Kruse, in: Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Loseblattsammlung, Stand: Juni 2010, § 44, Rdnr. 10.
  • VG Gera, 23.03.2010 - 2 E 121/10

    Heranziehung einzelner Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft als

    Mit Beschluss vom 27. Juni 2007 in der Sache 3 B 84/07 habe das Verwaltungsgericht Göttingen entschieden, dass die Änderung des WEG als Bundesrecht keine Auswirkungen auf das Kommunalabgabenrecht der Länder habe.
  • VG Düsseldorf, 14.11.2018 - 5 K 15131/17

    Benutzungsgebührenrecht

    Die Richtigkeit dieser Vorgehensweise sei bereits mehrfach gerichtlich bestätigt worden (VG Göttingen, Beschluss v. 27.06.2007, Az. 3 B 84/07 und VG Düsseldorf, Beschluss v. 13.01.2009, Az. 16 K 5669/08).
  • VG Köln, 01.09.2015 - 14 K 5935/14

    Rechtmäßigkeit von Abfallgebühren und Abwassergebühren im Rahmen des

    vgl. VG Göttingen, Beschluss vom 27. Juni 2007 - 3 B 84/07 -, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 20. Januar 2009 - I-15 Wx 164/08, 15 Wx 164/08 -, juris.
  • VG Ansbach, 27.07.2009 - AN 1 E 09.00602

    Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus

    § 10 Abs. 8 WEG enthält keine die Haftung für alle Rechtsbereiche abschließende Regelung, die es dem Bund oder den Ländern verwehrte, für öffentliche Gebühren und Beiträge an die Eigentümerstellung anzuknüpfen; die Regelung gilt u.a. nicht für kommunalrechtliche Abgaben aufgrund landesgesetzlicher Vorschriften (vgl. Bärmann / Wenzel, WEG, 10. Auflage 2008, § 10, RN 310; Palandt / Bassenge, BGB, § 10 WEG, RN 36, jew. m.w.N.; vgl. auch VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 9.9.2008, 13 L 56508; B. v. 16.6.2008, 13 L 578/08, jeweils unter Bezugnahme auf VG Göttingen, V.v. 27.6.2007, 3 B 84/07).
  • VG Gera, 22.04.2010 - 2 E 121/10

    Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungsgebühren

  • VG Gelsenkirchen, 09.09.2008 - 13 L 565/08

    Einstellung des Vollstreckungsverfahrens, Beschränkung des

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