Rechtsprechung
   VG Göttingen, 27.09.2018 - 1 B 289/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,33690
VG Göttingen, 27.09.2018 - 1 B 289/17 (https://dejure.org/2018,33690)
VG Göttingen, Entscheidung vom 27.09.2018 - 1 B 289/17 (https://dejure.org/2018,33690)
VG Göttingen, Entscheidung vom 27. September 2018 - 1 B 289/17 (https://dejure.org/2018,33690)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,33690) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 31 Abs 3 StVO; § 108 Abs 1 VwGO; § 80 Abs 3 S 1 VwGO; § 28 Abs 1 VwVfG; § 41 Abs 2 S 1 VwVfG; § 43 Abs 2 VwVfG
    Unterlassene Anhörung; fortwährende Aufbewahrungsfrist; Aufbewahrungsfrist; Brief; Übermittlung mittels einfachen Briefs; Rosinentheorie; Sofortvollzug; typische Begründung; Erledigung durch Zeitablauf; Zugang; Vermutung des Zugang

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 28.05.2015 - 3 C 13.14

    Fahrtenbuch; Fahrtenbuchauflage; Fahrtenbuchanordnung; Anordnung, dass ein

    Auszug aus VG Göttingen, 27.09.2018 - 1 B 289/17
    Dabei darf sich die Behörde bei der Bemessung des Gewichts einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften an dem Bewertungssystem nach der Anlage 13 zu § 40 FeV orientieren (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Mai 2015 - 3 C 13/14 -, BVerwGE 152, 180, zit. nach juris Rn. 21; Nds. OVG, Urteil vom 8. Juli 2014 - 12 LB 76/14 -, zit. nach juris Rn. 28 m. w. N.).

    Hierbei nimmt der Einzelrichter in den Blick, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 28. Mai 2015, a. a. O., Rn. 26 m. w. N.), der die Kammer in ständiger Rechtsprechung folgt, eine Dauer der Fahrtenbuchauflage von sechs Monaten als im unteren Bereich einer effektiven Kontrolle liegend angesehen wird.

  • BVerwG, 12.07.1995 - 11 B 18.95

    Voraussetzungen für die Verpflichtung zu einer Fahrtenbuchauflage - Anforderungen

    Auszug aus VG Göttingen, 27.09.2018 - 1 B 289/17
    Selbst ein Verzicht auf die im Ermessen der zuständigen Behörde stehende, von einer Interessenabwägung abhängige Anordnung der sofortigen Vollziehung nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO - die hier allerdings verfügt wurde - macht die Fahrtenbuchauflage nicht rechtswidrig (vgl. Beschluss vom 12. Juli 1995 - 11 B 18/95 -, Buchholz 442.16 § 31a StVZO Nr. 23, zit. nach juris Rn. 3).
  • OVG Niedersachsen, 06.04.2010 - 12 ME 47/10

    Rechtmäßigkeit einer für sofort vollziehbar erklärten Anordnung zur Führung eines

    Auszug aus VG Göttingen, 27.09.2018 - 1 B 289/17
    An einem qualifizierten und glaubhaften Vortrag des Antragstellers fehlt es auch insoweit, denn die Aufgabe dieses ordnungsgemäß adressierten Anhörungsschreibens zur Post ist durch den Datensatzauszug vom 17. Mai 2017 (Bl. 10 des beigezogenen Verwaltungsvorgangs) hinreichend belegt (ständige Rechtsprechung der erkennenden Kammer, vgl. Beschluss vom 22. August 2017, a. a. O., BA S. 8 unter Verweis auf die Rechtsprechung des Nds. OVG, Beschluss vom 6. April 2010 - 12 ME 47/10 -, zit. nach juris Rn. 6) und ein Postrücklauf ist in der beigezogenen Verwaltungsakte der Antragsgegnerin nicht ersichtlich.
  • OVG Niedersachsen, 01.02.2013 - 12 LA 122/12

    Maßgeblichkeit der Einschätzung der Ordnungswidrigkeitenbehörde für die

    Auszug aus VG Göttingen, 27.09.2018 - 1 B 289/17
    Sie deuten nicht darauf hin, weitere Maßnahmen zur Feststellung des Fahrzeugführers seien geboten gewesen, um zu dem Ergebnis zu gelangen, diese Feststellung sei im Sinn des § 31a Abs. 1 Satz 1 StVZO unmöglich (ständige Rechtsprechung der erkennenden Kammer, vgl. Beschluss vom 22. August 2017 - 1 B 87/17 -, BA S. 7 unter Verweis auf die Rechtsprechung des Nds. OVG, Beschluss vom 1. Februar 2013 - 12 LA 122/12 -, zit. nach juris Rn. 8 m. w. N.).
  • BVerwG, 09.04.2014 - 3 C 5.13

    Abschleppen; Abschleppkosten; Abschleppanordnung; Einleitung einer

    Auszug aus VG Göttingen, 27.09.2018 - 1 B 289/17
    Deshalb braucht hier nicht entschieden werden, ob eine Bußgeldbehörde überhaupt verpflichtet ist, weitere Ermittlungen beim Fahrzeughalter durch einen aus ex-ante-Sicht erfolgversprechenden Versuch der Kontaktaufnahme über ein Mobiltelefon zu unternehmen (zu diesem Aspekt in den sog. Abschleppfällen vgl. BVerwG, Urteil vom 9. April 2014 - 3 C 5/13 -, BVerwGE 149, 254, zit. nach juris Rn. 16 f.).
  • OVG Niedersachsen, 08.07.2014 - 12 LB 76/14

    Verhängung einer Fahrtenbuchauflage erst geraume Zeit nach dem Verkehrsverstoß

    Auszug aus VG Göttingen, 27.09.2018 - 1 B 289/17
    Dabei darf sich die Behörde bei der Bemessung des Gewichts einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften an dem Bewertungssystem nach der Anlage 13 zu § 40 FeV orientieren (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Mai 2015 - 3 C 13/14 -, BVerwGE 152, 180, zit. nach juris Rn. 21; Nds. OVG, Urteil vom 8. Juli 2014 - 12 LB 76/14 -, zit. nach juris Rn. 28 m. w. N.).
  • BVerwG, 25.09.2008 - 7 C 5.08

    Verwaltungsvollstreckung; Ersatzvornahme; Grundverwaltungsakt; Vollziehung;

    Auszug aus VG Göttingen, 27.09.2018 - 1 B 289/17
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts erledigt sich ein Verwaltungsakt erst dann "auf andere Weise" im Sinne des § 43 Abs. 2 VwVfG, wenn er nicht mehr geeignet ist, rechtliche Wirkungen zu erzeugen oder wenn die ihm ursprünglich innewohnende rechtliche Steuerungsfunktion nachträglich entfallen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. September 2008 - 7 C 5.08 -, zit. nach juris Rn. 13 m. w. N.).
  • BVerwG, 24.04.1987 - 5 B 132.86

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Bestreiten des Zugangs einer

    Auszug aus VG Göttingen, 27.09.2018 - 1 B 289/17
    Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat zur Bekanntgabe von Verwaltungsakten mittels einfachen Briefs unter Verweis auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschluss vom 24. April 1987 - 5 B 132.86 -, zit. nach juris Rn. 2) wiederholt entschieden, dass das schlichte Bestreiten des Betroffenen, der Verwaltungsakt sei ihm nicht zugegangen, regelmäßig nicht ausreiche, um die Bekanntgabevermutung des § 41 Abs. 2 Satz 1 VwVfG zu entkräften.
  • VG Oldenburg, 23.03.2012 - 7 A 1074/11

    Erledigung in der Hauptsache nach Ablauf der Dauer einer Fahrtenbuchauflage -

    Auszug aus VG Göttingen, 27.09.2018 - 1 B 289/17
    Der angefochtene Bescheid des Antragsgegners hat sich insoweit (noch) nicht durch Zeitablauf erledigt (vgl. VG München. Urteil vom 7. April 2014 - M 23 K 13.4294 -, zit. nach juris Rn. 19; a.A. VG Oldenburg, Urteil vom 23. März 2012 - 7 A 1074/11 -, zit. nach juris Rn. 60), sondern bildet weiterhin die Grundlage für eine mögliche Verwaltungsvollstreckung hinsichtlich der im Bescheid erwähnten, aus § 31a Abs. 3 StVZO folgenden Vorlage- und Aufbewahrungspflichten für die Dauer von 6 Monaten nach Ablauf des Zeitraums, für den das Fahrtenbuch zu führen war.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.04.2013 - 8 B 173/13

    Anordnung der Führung eines Fahrtenbuchs bei Unmöglichkeit der Feststellung des

    Auszug aus VG Göttingen, 27.09.2018 - 1 B 289/17
    An diesem Entwurf ist ein sog. "Ab-Vermerk" angebracht, der die Aufgabe des Anhörungsschreibens zur Post mittels einfachen Briefs in entsprechender Anwendung des Rechtsgedankens aus § 41 Abs. 2 Satz 1 VwVfG (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 4. April 2013 - 8 B 173/13 -, zit. nach juris Rn. 7) dokumentiert, sodass der Zugang dieses Schreibens beim Antragsteller vermutet werden kann, zumal die Antragsgegnerin einen Postrückläufer nicht zu verzeichnen hatte.
  • VG München, 07.04.2014 - M 23 K 13.4294

    Fahrtenbuchauflage; Taxifahrzeug; Geschwindigkeitsüberschreitung um 33 km/h;

  • OVG Sachsen, 05.09.2014 - 3 A 722/12

    Substantiiertes Bestreiten des Zugangs der Anordnung einer erkennungsdienstlichen

  • OVG Saarland, 18.07.2016 - 1 B 131/16

    Anforderungen an die Begründung der Anordnung der sofortigen Vollziehung bei der

  • VG Göttingen, 10.04.2019 - 1 B 488/18

    Evidenzkontrolle; Fahrtenbuchauflage; Messfoto, Qualität des;

    Der angefochtene Bescheid der Antragsgegnerin hat sich insoweit (noch) nicht durch Zeitablauf erledigt (vgl. auch Beschluss der Kammer - Einzelrichter - vom 27. September 2018 - 1 B 289/17 -, zit. nach juris Rn. 4, unter Verweis auf VG München, Urteil vom 7. April 2014 - M 23 K 13.4294 -, zit. nach juris Rn. 19; a.A. VG Oldenburg, Urteil vom 23. März 2012 - 7 A 1074/11 -, zit. nach juris Rn. 60), sondern bildet weiterhin die Grundlage für eine mögliche Verwaltungsvollstreckung hinsichtlich der im Bescheid erwähnten, aus § 31a Abs. 3 StVZO folgenden Vorlage- und Aufbewahrungspflichten für die Dauer von 6 Monaten nach Ablauf des Zeitraums, für den das Fahrtenbuch zu führen war.

    Zwar begegnet die von der Antragsgegnerin vorgenommene Anordnung der sofortigen Vollziehung der Fahrtenbuchauflage im Hinblick auf das Begründungserfordernis des § 80 Abs. 3 VwGO keinen rechtlichen Bedenken (näher dazu Beschluss der Kammer - Einzelrichter - vom 27. September 2018, a. a. O., zit. nach juris Rn. 6 m. w. N.).

  • VG Göttingen, 11.06.2019 - 1 B 447/18

    Allgemeine Beweislastregelungen; Anhörung; Anscheinsbeweis; Beweislast, Zugang

    Die im Bescheid ausgeführte typisierende Begründung der Anordnung der sofortigen Vollziehung gem. § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO unterliegt keinen rechtlichen Bedenken (vgl. dazu ausführlich VG Göttingen, Beschluss vom 27.09.2018 - 1 B 289/17 -, juris, Rn. 6).

    Auch ein Rückgriff auf § 41 Abs. 2 Satz 1 VwVfG i. V. m. § 1 NVwVfG im Wege einer Analogie scheidet aus, da diese Bestimmung nicht Ausdruck eines allgemeinen Rechtsgedankens ist (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 06.04.2010, a. a. O.; Stelkens: in Stelkens/Bonk/Sachs, 9. Aufl. 2018, VwVfG, § 41, Rn. 10; anders noch VG Göttingen, Beschluss (Einzelrichter) vom 27.09.2018 - 1 B 289/17 -, juris, Rn. 9).

  • VG Minden, 22.11.2022 - 2 K 2908/19
    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 22. September 2022 - 8 A 2851/21 -, n.V., S. 2 f. des Beschlussabdrucks, Beschluss vom 11. August 2015 - 8 A 1892/14 -, juris, Rn. 8, m.w.N.; OVG Lüneburg, Beschluss vom 27. März 2020 - 12 ME 48/20 -, juris, 9, m.w.N. auch aus der Rspr. anderer Obergerichte; a.A. VG Göttingen, Beschlüsse vom 10. April 2019 - 1 B 488/18 -, juris, Rn. 6 und vom 27. September 2018 - 1 B 289/17 -, juris, Rn. 4.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht