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   VG Göttingen, 28.04.2004 - 2 A 271/03   

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VG Göttingen, 28.04.2004 - 2 A 271/03 (https://dejure.org/2004,26509)
VG Göttingen, Entscheidung vom 28.04.2004 - 2 A 271/03 (https://dejure.org/2004,26509)
VG Göttingen, Entscheidung vom 28. April 2004 - 2 A 271/03 (https://dejure.org/2004,26509)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 19.12.1997 - 5 C 7.96

    Lebensversicherung als einzusetzendes Vermögen.

    Auszug aus VG Göttingen, 28.04.2004 - 2 A 271/03
    Der Beklagte beruft sich für seinen Rechtsstandpunkt zu Unrecht auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19.12.1997 (- 5 C 7.96 -, BVerwGE 106, 105).
  • VG Göttingen, 25.02.2004 - 2 A 268/03

    Abschöpfung; Belastungen; Bewilligungszeitraum; Erhöhung; Härte; Lebensunterhalt;

    Auszug aus VG Göttingen, 28.04.2004 - 2 A 271/03
    Diese Ausführungen lassen sich vom Recht der Ausbildungsförderung auf das Sozialhilferecht übertragen, da für beide Bereiche im Fall der Rücknahme von Bewilligungsbescheiden § 45 SGB X einschlägig ist (vgl. Urteil der Kammer vom 25.2.2004 -2 A 268/03-; Beschluss der Kammer vom 18.07.2002 - 2 B 2143/02 - a. A. im Sinne eines bloßen Ermessensgesichtpunktes wohl VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12.11.1997 - 6 S 1137/96 -, FEVS 48, 178; Brühl in LPK-BSHG, § 88 Rn. 25).
  • BVerwG, 18.07.1986 - 5 B 10.85

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus VG Göttingen, 28.04.2004 - 2 A 271/03
    Bei rechtswidrigem Verschweigen von Vermögen sind die öffentlichen Interessen daher nur in dem Maß beeinträchtigt, in dem der Sozialhilfeempfänger durch die bewilligten und ausgezahlten Sozialleistungen, die ihm bei zutreffender Angabe seines Vermögens nicht hätten gewährt werden dürfen, davor bewahrt worden ist, entsprechendes Vermögen einzusetzen (BVerwG, Beschluss vom 18.07.1986 - 5 B 10.85 -, Buchholz 436.36 § 28 BAföG Nr. 1 zum Ausbildungsförderungsrecht).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.11.1997 - 6 S 1137/96

    Rückforderung von Sozialhilfe wegen einsetzbaren Vermögens

    Auszug aus VG Göttingen, 28.04.2004 - 2 A 271/03
    Diese Ausführungen lassen sich vom Recht der Ausbildungsförderung auf das Sozialhilferecht übertragen, da für beide Bereiche im Fall der Rücknahme von Bewilligungsbescheiden § 45 SGB X einschlägig ist (vgl. Urteil der Kammer vom 25.2.2004 -2 A 268/03-; Beschluss der Kammer vom 18.07.2002 - 2 B 2143/02 - a. A. im Sinne eines bloßen Ermessensgesichtpunktes wohl VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12.11.1997 - 6 S 1137/96 -, FEVS 48, 178; Brühl in LPK-BSHG, § 88 Rn. 25).
  • VG Lüneburg, 16.02.2012 - 2 A 248/10

    Festlegung von Vorranggebieten für die Windenergienuzung in einem regionalen

    In mehreren zur Ursprungsfassung des RROP ergangenen Urteilen maß die Kammer den darin festgelegten Vorrangstandorten aufgrund von Abwägungsfehlern keine Ausschlusswirkung bei (Urteile vom 8. Juli 2004, - 2 A 203/03 -, - 2 A 204/03 -, - 2 A 257/03 -, - 2 A 271/03 -, - 2 A 272/03 -, letzteres abrufbar unter www.rechtsprechung.niedersachsen.de).
  • VG Lüneburg, 08.07.2004 - 2 A 272/03

    Abstand; Abwägungsgebot; Ausschlusswirkung; Denkmalschutz; Flächennutzungsplan;

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakten und der beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Beklagten in diesem Verfahren und im Parallelverfahren 2 A 271/03 verwiesen.
  • VG Minden, 20.03.2023 - 2 K 1763/19
    vgl. VG Göttingen, Urteil vom 28. April 2004 - 2 A 271/03 -, juris, Rn. 19.
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