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   VG Göttingen, 29.04.2019 - 1 B 329/17   

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https://dejure.org/2019,13302
VG Göttingen, 29.04.2019 - 1 B 329/17 (https://dejure.org/2019,13302)
VG Göttingen, Entscheidung vom 29.04.2019 - 1 B 329/17 (https://dejure.org/2019,13302)
VG Göttingen, Entscheidung vom 29. April 2019 - 1 B 329/17 (https://dejure.org/2019,13302)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 35 Abs 1 BeamtStG; § 73 Abs 1 S 2 Nr 2 NBG; § 73 Abs 1 S 2 Nr 3 NBG; § 6 NNVO; § 70 Abs 1 VwVG ND; § 67 SOG ND
    Angemessene Abwicklungsfrist; Untersagung; Zwangsgeldandrohung; Nebentätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • VG Magdeburg, 16.07.2019 - 1 A 328/17

    Befreiungsbescheid für geplanten Baumwipfelpfad aufgehoben

    Auszug aus VG Göttingen, 29.04.2019 - 1 B 329/17
    Für die überwiegende Kostentragung der Antragstellerin (zu drei Vierteln) spricht, dass ihr Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klage - 1 A 328/17 - hinsichtlich der Ziffer 1. des angefochtenen Bescheids des Antragsgegners vom 20. September 2017 weitgehend ohne Erfolg geblieben wäre (dazu nachstehend 1.).

    Der so für die anhängige Hauptsache - 1 A 328/17 - ermittelte Streitwert war im Hinblick auf Ziffer 1.5 Satz 1 des Streitwertkatalogs hier zu halbieren.

  • VGH Baden-Württemberg, 23.09.1993 - 4 S 1072/93

    Untersagung nicht genehmigungspflichtiger Nebentätigkeiten eines Hochschullehrers

    Auszug aus VG Göttingen, 29.04.2019 - 1 B 329/17
    Die in § 6 NNVO vorgesehene "angemessene" Abwicklungsfrist macht deutlich, dass der Verordnungsgeber im Hinblick darauf, dass sich der Beamte auf die von ihm zuvor rechtzeitig - vorliegend von der Antragstellerin im August 2013 - angezeigte und anschließend aufgenommene Nebentätigkeit persönlich und beruflich eingerichtet hat, er insoweit grundsätzlich ein zeitlich abgefedertes Vorgehen für geboten hält (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 23. September 1993 - 4 S 1072/93 -, zit. nach juris Rn. 26).
  • OVG Niedersachsen, 23.02.2010 - 5 LB 20/09

    Auslegung einer an einen aktiven Beamten gerichteten Anordnung über die ärztliche

    Auszug aus VG Göttingen, 29.04.2019 - 1 B 329/17
    Unterstellt man zugunsten des Antragsgegners die Anwendbarkeit des § 70 Abs. 1 NVwVG, so hätte er jedenfalls im Rahmen seines Entschließungsermessens zu berücksichtigen gehabt, dass im Beamtenverhältnis auf die Befolgung einer vom Dienstvorgesetzten dem Beamten auferlegten Handlungs-, Duldungs- oder Unterlassungspflicht mit den Mitteln des Disziplinarrechts hingewirkt werden kann (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 23. Februar 2010 - 5 LB 20/09 -, zit. nach juris Rn. 50 m. w. N.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.09.2011 - 2 A 10781/11

    Nebentätigkeit eines beamteten Arztes des Gesundheitsamtes als Gutachter

    Auszug aus VG Göttingen, 29.04.2019 - 1 B 329/17
    1.) Der Antragsgegner hat der Antragstellerin auf der Grundlage des § 73 Abs. 1 Satz 2 Nrn. 2 und 3 NBG aus den Gründen des angefochtenen Bescheids, auf die die Kammer Bezug nimmt, zutreffend die weitere Ausübung ihrer Nebentätigkeit in der elterlichen Tierarztpraxis bezogen auf die Behandlung von Tieren, deren Halter im Zuständigkeitsbereich des Antragsgegners ihre Tierhaltung betreiben (dahingehend ist der Tenor des Bescheids auszulegen), untersagt und zur Begründung u.a. auf die Ausführungen des OVG Rheinland-Pfalz in seinem Urteil vom 27. September 2011 - 2 A 10781/11 -, zit. nach juris, verwiesen.
  • VG München, 02.08.2005 - M 5 K 04.6358
    Auszug aus VG Göttingen, 29.04.2019 - 1 B 329/17
    Soweit in der veröffentlichten Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte ersichtlich, werden in der Regel Monatsfristen zur Abwicklung einer vom Dienstherrn untersagten Nebentätigkeit eingeräumt und als verhältnismäßig angesehen (vgl. etwa VG München, Urteil vom 2. August 2005 - M 5 K 04.6358 -, zit. nach juris Rn. 33, für den Fall eines in der Liegenschaftsverwaltung eingesetzten Landkreisbeamten als Geschäftsführer einer GmbH, die den An- und Verkauf von Immobilien zum Gegenstand hat: zwei Monate Abwicklungsfrist).
  • BVerwG, 04.05.2017 - 2 C 45.16

    Karenzzeit für Rechtsanwaltstätigkeit pensionierter Richter vor ihrem früheren

    Auszug aus VG Göttingen, 29.04.2019 - 1 B 329/17
    Wie das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 4. Mai 2017 - 2 C 45/16 -, zit. nach juris) ausgeführt hat, haben Beamte oder Richter im Ruhestand keine Dienstleistungspflicht mehr.
  • OVG Bremen, 13.12.2017 - 1 B 257/17
    Auszug aus VG Göttingen, 29.04.2019 - 1 B 329/17
    Insbesondere ist durch das bei der Kammer anhängig gewesene Klageverfahren 1 A 256/17 und das dazugehörige einstweilige Rechtschutzverfahren 1 B 257/17 (H.) deutlich zu Tage getreten, dass die Nebentätigkeit der Antragstellerin als praktizierende Tierärztin im Zuständigkeitsbereich des Antragsgegners bereits zu massiven Kompetenzkonflikten innerhalb dessen Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz (I.) geführt hat.
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