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   VG Göttingen, 29.07.2019 - 1 A 137/19   

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VG Göttingen, 29.07.2019 - 1 A 137/19 (https://dejure.org/2019,22556)
VG Göttingen, Entscheidung vom 29.07.2019 - 1 A 137/19 (https://dejure.org/2019,22556)
VG Göttingen, Entscheidung vom 29. Juli 2019 - 1 A 137/19 (https://dejure.org/2019,22556)
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  • BVerwG, 31.05.1979 - 1 WB 202.77
    Auszug aus VG Göttingen, 29.07.2019 - 1 A 137/19
    Schon der Wortlaut verbietet mit seiner Festlegung auf den "bisherigen" Sach- und Streitstand weitere Aufklärungen des Sachverhalts (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31.05.1979 - I WB 202.77 -, BVerwGE 63, 234, 237).
  • BVerfG, 17.12.2013 - 1 BvL 6/10

    Regelungen zur behördlichen Vaterschaftsanfechtung sind nichtig

    Auszug aus VG Göttingen, 29.07.2019 - 1 A 137/19
    Gerade im Hinblick auf die weitreichenden Folgewirkungen der Feststellung nach § 85a Abs. 1 Satz 2 AufenthG für das ungeborene Kind (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17.12.2013 - 1 BvL 6/10 -, juris) könnte dies zu fordern sein.
  • VG Berlin, 07.06.2019 - 11 K 381.18

    Feststellung rechtsmissbräuchlicher Vaterschaftsanerkennung

    Auszug aus VG Göttingen, 29.07.2019 - 1 A 137/19
    Welche Folge es auf die Rechtmäßigkeit eines Bescheides nach § 85a Abs. 1 Satz 2 AufenthG hat, dass sich dem Verwaltungsvorgang ein Vorgehen nach dem gesetzlich von § 1597a BGB und § 85a Abs. 1 Satz 1 AufenthG vorgesehen zweistufigen Verfahren zwischen beurkundender und feststellender Behörde nicht entnehmen lässt, stellt eine schwierige ungeklärte Rechtsfrage dar (vgl. aber VG Berlin, Urteil vom 07. Juni 2019 - 11 K 381.18 -, juris, Rn. 23, welches die formelle Rechtmäßigkeit im Hinblick auf die nicht eingehaltene Zweistufigkeit im Ergebnis wohl bejaht).
  • BVerwG, 30.10.1987 - 7 C 87.86

    Reichweite - Voraussetzungen - Drittverpflichtung - Abfallbesitzer - Landesrecht

    Auszug aus VG Göttingen, 29.07.2019 - 1 A 137/19
    Lässt sich mit angemessenem, vertretbarem Aufwand keine Aussage über den Ausgang des Verfahrens machen, so entspricht es regelmäßig - beim Fehlen anderer Anhaltspunkte - der Billigkeit, die Kosten des Verfahrens wie bei § 155 Abs. 1 S. 2 VwGO und § 160 VwGO gegeneinander aufzuheben (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 30.10.1987 - 7 C 87.86 -, juris, Rn. 2; Eyermann/Schübel-Pfister, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 161 Rn. 16).
  • BVerwG, 12.12.1990 - 4 NB 14.88

    Verwaltungsprozeßrecht: Beschwerdeberechtigung im Normenkontrollverfahren

    Auszug aus VG Göttingen, 29.07.2019 - 1 A 137/19
    Der in § 161 Abs. 2 Satz 1 VwGO zum Ausdruck kommende Grundsatz der Prozesswirtschaftlichkeit befreit das Gericht nach der Erledigung des Rechtsstreits davon, abschließend über den Streitstoff zu entscheiden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12.12.1990 - 4 NB 14.88 -, juris, Rn. 10 ff.).
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