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   VG Gelsenkirchen, 02.09.2013 - 15 M 42/13   

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https://dejure.org/2013,24011
VG Gelsenkirchen, 02.09.2013 - 15 M 42/13 (https://dejure.org/2013,24011)
VG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 02.09.2013 - 15 M 42/13 (https://dejure.org/2013,24011)
VG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 02. September 2013 - 15 M 42/13 (https://dejure.org/2013,24011)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Kostenerinnerung, Vollstreckungsverfahren, Kostenfestsetzungsbeschluss, Auslagenpauschale, Behörde, Einzelnachweis, Post, Telekommunikation, Höhe, Ermessen

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Kostenerinnerung, Vollstreckungsverfahren, Kostenfestsetzungsbeschluss, Auslagenpauschale, Behörde, Einzelnachweis, Post, Telekommunikation, Höhe, Ermessen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung der Pauschale für Post und Telekommunikation durch die Behörde für ein Vollstreckungsverfahren

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2013, 984
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • VG Neustadt, 25.11.2013 - 4 K 177/12

    Erstattungsfähige Kosten im Sinne von § 162 Abs. 1 VwGO

    Ungeachtet dessen kommt es auf die Höhe der tatsächlichen Auslagen selbst dann nicht an, wenn sie nur in einer sehr geringen Höhe angefallen sind (vgl. VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 2. September 2013 - 15 M 42/13 -, juris).
  • VG München, 05.01.2018 - M 24 M 17.46144

    Unbegründete Kostenerinnerung des Bundesamts betreffend die Post- und

    Die Geltendmachung dieser Pauschale kommt nicht in Betracht, wenn der juristischen Person des öffentlichen Rechts, hier der Beklagten bzw. ihrer Behörde BAMF, im Laufe eines gerichtlichen Verfahrens solche Aufwendungen überhaupt nicht entstanden sind (VG München, B.v. 3.11.2017 - M 26 M 17.4365; VG Weimar, B.v. 20.4.2016 - 3 S 398/16 We - juris Rn. 2; VG Gelsenkirchen, B.v. 2.9.2013 - 15 M 42/13 - juris Rn. 8, VG München, B.v. 21.12.2010 - M 11 M 10.3646 - juris Rn.12).
  • VG München, 04.01.2018 - M 24 M 17.48673

    Erfolglose Erinnerung des BAMF bzgl. der Festsetzung einer Auslagenpauschale für

    Die Geltendmachung dieser Pauschale kommt nicht in Betracht, wenn der juristischen Person des öffentlichen Rechts, hier der Beklagten bzw. ihrer Behörde BAMF, im Laufe eines gerichtlichen Verfahrens solche Aufwendungen überhaupt nicht entstanden sind (VG München, B.v. 3.11.2017 - M 26 M 17.4365; VG Weimar, B.v. 20.4.2016 - 3 S 398/16 We - juris Rn. 2; VG Gelsenkirchen, B.v. 2.9.2013 - 15 M 42/13 - juris Rn. 8, VG München, B.v. 21.12.2010 - M 11 M 10.3646 - juris Rn.12).
  • VG München, 14.08.2018 - M 6 M 17.4369

    Erinnerung gegen Kostenfestsetzungsbeschluss einer Kostenbeamtin

    Zwar kommt die Geltendmachung dieser Pauschale wohl nicht in Betracht, wenn der juristischen Person des öffentlichen Rechts, hier dem Antragsgegner, im Laufe eines gerichtlichen Verfahrens solche Aufwendungen überhaupt nicht entstanden sind (VG München, B.v. 12.3.2018, M 6 M 17.4367; VG Weimar, B.v. 20.4.2016 - 3 S 398/16 We - juris Rn. 2; VG Gelsenkirchen, B.v. 2.9.2013 - 15 M 42/13 - juris Rn. 8, VG München, B.v. 21.12.2010 - M 11 M 10.3646 - juris Rn.12).
  • VG Gelsenkirchen, 21.11.2018 - 15 K 10771/17

    Mehrwertsteuer für Auslagen, analog Einigungsgebühr, Mitwirkung des

    vgl. VGH Bayern, Beschluss vom 19. Januar 2007- 24 C 06.2426 -, juris, Rn. 18, und Beschluss vom 3. Dezember 2003 - 1 N 01.1845 - juris, Rn. 10-12; VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 2. September 2013- 15 M 42/13 -, n.v.
  • VG München, 12.03.2018 - M 6 M 17.4367

    Erinnerung gegen Kostenfestsetzungsbeschluss

    Zwar kommt die Geltendmachung dieser Pauschale wohl nicht in Betracht, wenn der juristischen Person des öffentlichen Rechts, hier dem Antragsgegner, im Laufe eines gerichtlichen Verfahrens solche Aufwendungen überhaupt nicht entstanden sind (VG Weimar, B.v. 20.4.2016 - 3 S 398/16 We - juris Rn. 2; VG Gelsenkirchen, B.v. 2.9.2013 - 15 M 42/13 - juris Rn. 8, VG München, B.v. 21.12.2010 - M 11 M 10.3646 - juris Rn.12).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.02.2018 - L 15 SF 26/17
    Es reicht eine Faxübermittlung oder eine Übermittlung auf dem Postwege aus; auf die Höhe der tatsächlichen Auslagen kommt es dann nicht mehr an, so dass ein Einzelnachweis nicht erforderlich ist (VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 02.09.2013 - 15 M 42/13 - juris, VG Weimar, Beschluss vom 20.04.2016 - 3 S 398/16 We - juris, VG München, Beschluss vom 21.12.2010, - M 11 M 10.3646 - juris).
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