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VG Gelsenkirchen, 02.11.2018 - 6z L 1955/18 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Rücknahme, fachbezogene Hochschulzugangsberechtigung, Abitur
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- VG Gelsenkirchen, 23.07.2014 - 6z K 3920/13
Hochschulzugangsberechtigung; Abitur; beruflich Qualifizierte; Vorrang; …
Auszug aus VG Gelsenkirchen, 02.11.2018 - 6z L 1955/18
Dies ist indes bei dem Antragsteller, der über eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung verfügt, gerade nicht der Fall." vgl. dazu auch den Beschluss des OVG NRW im Beschwerdeverfahren vom 28. November 2013 - 13 B 1246/13 - den Gerichtsbescheid der erkennenden Kammer im Hauptsacheverfahren vom 23. Juli 2014 - 6z K 3920/13 - und den anschließenden Beschluss des OVG NRW vom 4. November 2014 - 13 A 1640/14 -. - VG Gelsenkirchen, 07.10.2013 - 6z L 965/13
Hochschulzugangsberechtigung, Abitur, Beruflich Qualifizierte, Vorrang, …
Auszug aus VG Gelsenkirchen, 02.11.2018 - 6z L 1955/18
Die Kammer hat mit Beschluss vom 7. Oktober 2013 in dem den Beteiligten bekannten Verfahren 6z L 965/13 ausgeführt:. - OVG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2013 - 13 B 1246/13
Zulassung zum Studium der Humanmedizin
Auszug aus VG Gelsenkirchen, 02.11.2018 - 6z L 1955/18
Dies ist indes bei dem Antragsteller, der über eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung verfügt, gerade nicht der Fall." vgl. dazu auch den Beschluss des OVG NRW im Beschwerdeverfahren vom 28. November 2013 - 13 B 1246/13 - den Gerichtsbescheid der erkennenden Kammer im Hauptsacheverfahren vom 23. Juli 2014 - 6z K 3920/13 - und den anschließenden Beschluss des OVG NRW vom 4. November 2014 - 13 A 1640/14 -. - OVG Nordrhein-Westfalen, 04.11.2014 - 13 A 1640/14
Vorrangige Berücksichtigung eines Abiturzeugnisses bei der Vergabe eines …
Auszug aus VG Gelsenkirchen, 02.11.2018 - 6z L 1955/18
Dies ist indes bei dem Antragsteller, der über eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung verfügt, gerade nicht der Fall." vgl. dazu auch den Beschluss des OVG NRW im Beschwerdeverfahren vom 28. November 2013 - 13 B 1246/13 - den Gerichtsbescheid der erkennenden Kammer im Hauptsacheverfahren vom 23. Juli 2014 - 6z K 3920/13 - und den anschließenden Beschluss des OVG NRW vom 4. November 2014 - 13 A 1640/14 -.