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   VG Gelsenkirchen, 03.03.2005 - 8 K 2655/02   

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https://dejure.org/2005,44375
VG Gelsenkirchen, 03.03.2005 - 8 K 2655/02 (https://dejure.org/2005,44375)
VG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 03.03.2005 - 8 K 2655/02 (https://dejure.org/2005,44375)
VG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 03. März 2005 - 8 K 2655/02 (https://dejure.org/2005,44375)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 55 Abs. 2 VwVG NRW
    Sofoftvollzug, Ersatzvornahme

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an das Vorliegen einer zum Einschreiten berechtigenden Gefahr für die öffentliche Sicherheit i.R.d. Sofortvollzuges einer Ersatzvornahme; Möglichkeit der Rechtsnachfolge in eine abstrakte Ordnungspflicht mangels Vorliegens einer verhaltensverantwortlichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.09.1995 - 21 A 2273/91

    Ordnungspflichtigkeit bei Sicherung eines in fester Verbindung mit der

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 03.03.2005 - 8 K 2655/02
    vgl. im Einzelnen OVG NRW, Urteil vom 13. September 1995 - 21 A 2273/91 -, ZfB 1995, 322.
  • OLG Düsseldorf, 08.02.2002 - 3 Wx 351/01

    Rasterfahndung nach dem "11. September" war verhältnismäßig

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 03.03.2005 - 8 K 2655/02
    vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8. Februar 2002 - 3 Wx 351/00 -, NWVBl. 2002, 204; Lisken/Denninger, Handbuch des Polizeirechts, 2. Aufl. 1996.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.04.2008 - 11 A 1386/05

    Voraussetzungen der Pflicht zur Erstattung der Kosten einer im sofortigen Vollzug

    Die nach erfolglosem Widerspruchsverfahren erhobene Anfechtungsklage der Klägerin wies das VG ab (VG Gelsenkirchen, Urteil vom 3.3.2005 - 8 K 2655/02 -, ZfB 2005, 234).
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