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   VG Gelsenkirchen, 04.11.2015 - 1 K 3816/13   

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VG Gelsenkirchen, 04.11.2015 - 1 K 3816/13 (https://dejure.org/2015,38713)
VG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 04.11.2015 - 1 K 3816/13 (https://dejure.org/2015,38713)
VG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 04. November 2015 - 1 K 3816/13 (https://dejure.org/2015,38713)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Verlängerung der Probezeit; Bewährung; Nichtbewährung; Sachverhaltsermittlung; Pro NRW; Meinungsäußerungsfreiheit; Suspendierung; Verbot der Führung der Dienstgeschäfte; Beurteilungsbeitrag

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzanspruch eines Lehrers bei Verlängerung der Probezeit aufgrund der Äußerung seiner Meinung über den Islam im Rahmen einer Kundgebung der Partei "Pro NRW"

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Baden-Württemberg, 03.04.1990 - 4 S 1940/88

    1. Verlängerung der beamtenrechtlichen Probezeit - belastender Verwaltungsakt

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 04.11.2015 - 1 K 3816/13
    Anders als im Falle der Entlassung aufgrund der Nichtbewährung in der verlängerten Probezeit, bei der es für die Entscheidung einer fortdauernden Probezeit als Beurteilungszeitraum bedürfte, vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 3. April 1990 - 4 S 1940/88 -, juris, ist die Ableistung der Probezeit bzw. ihre Dauer nach der Einstellung als Beamter auf Lebenszeit nicht mehr von Bedeutung.

    vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 3. April 1990- 4 S 1940/88 -, juris Rn. 50.

  • OVG Sachsen, 24.04.2001 - 2 BS 66/01

    Verlängerung der Probezeit eines Beamten; Abhängigkeit der Bewährung vom

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 04.11.2015 - 1 K 3816/13
    vgl. Sächsisches OVG, Beschluss vom 24. April 2001- 2 BS 66/01 -, juris Rn. 9 m.w.N.

    vgl. BayVGH, Beschluss vom 29. Juli 2014 - 3 CS 14.917 -, juris Rn. 44; Sächsisches OVG, Beschluss vom 24. April 2001 - 2 BS 66/01 -, juris Rn. 8.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.09.2013 - 6 A 1789/13

    Verbot der Führung der Dienstgeschäfte; Disziplinarverfahren; Aussetzung;

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 04.11.2015 - 1 K 3816/13
    Den insoweit gestellten Antrag des Beklagten auf Zulassung der Berufung wies das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) mit Beschluss vom 12. September 2013 (6 A 1789/13) zurück.

    Zwar war in dem genannten Zeitpunkt wegen der andauernden Suspendierung des Klägers eine Beurteilung tatsächlich ausgeschlossen, weshalb - trotz der zwischenzeitlich festgestellten Rechtswidrigkeit des Verbots der Führung der Dienstgeschäfte mit Urteil der Kammer vom 26. Juni 2013 (1 K3328/12), später bestätigt durch Beschluss des OVG NRW vom 12. September 2013 (6 A 1789/13) - nicht erbrachte Leistungen faktisch nicht beurteilt werden können.

  • VG Münster, 13.05.2014 - 13 K 3135/13

    Vorliegen einer mit den Mitteln des Disziplinarrechts zur verfolgenden

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 04.11.2015 - 1 K 3816/13
    Gegen diese Disziplinarverfügung richtete der Kläger eine Klage zum Verwaltungsgericht Münster (13 K 3135/13.O), welches die Disziplinarverfügung mit Urteil vom 13. Mai 2014 aufhob.

    So ausdrücklich festgestellt im Hinblick auf die Disziplinarverfügung gegen den Kläger und mit ausführlicher Begründung: VG Münster, Urteil vom13. Mai 2014 - 13 K 3135/13.O -, juris Rn. 82.

  • BVerwG, 15.06.1989 - 2 A 3.86

    Entlassung eines Beamten auf Probe - Gesundheitliche Eignung eines Beamten

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 04.11.2015 - 1 K 3816/13
    vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Juni 1989 - 2 A 3/86 -, juris Rn. 12 a.E.

    Für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage dieser Prognoseentscheidung ist dabei der Erlasszeitpunkt des Bescheides ausschlaggebend, vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Juni 1989 - 2 A 3/86 -, juris Rn. 15 m.w.N.

  • VG Gelsenkirchen, 04.11.2015 - 1 K 2645/15

    Abordnung; Versetzung; Aufhebung; Personalrat; aufnehmende Dienststelle; actus

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 04.11.2015 - 1 K 3816/13
    Auch hiergegen erhob der Kläger am 15. Juni 2015 Klage zum erkennenden Gericht (1 K 2645/15).

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte in diesem Verfahren und in den Verfahren 1 K 3328/12, 1 L 574/13, 1 K 515/15, 1 K 1482/15, 1 K 2645/15 sowie auf den Inhalt des von dem Beklagten vorgelegten Verwaltungsvorgangs und die Personalakte des Klägers Bezug genommen.

  • VG Gelsenkirchen, 04.11.2015 - 1 K 515/15
    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 04.11.2015 - 1 K 3816/13
    Gegen diesen Bescheid erhob der Kläger am 5. Februar 2015 Klage zum erkennenden Gericht (1 K 515/15) und stellte zugleich einen Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung (1 L 217/15).

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte in diesem Verfahren und in den Verfahren 1 K 3328/12, 1 L 574/13, 1 K 515/15, 1 K 1482/15, 1 K 2645/15 sowie auf den Inhalt des von dem Beklagten vorgelegten Verwaltungsvorgangs und die Personalakte des Klägers Bezug genommen.

  • VG Gelsenkirchen, 26.06.2013 - 1 K 3328/12
    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 04.11.2015 - 1 K 3816/13
    Auf die ebenfalls vom Kläger erhobene Klage zum erkennenden Gericht (1 K 3328/12) hin wurde der Bescheid der Bezirksregierung B. vom mit Urteil vom 26. Juni 2013 aufgehoben.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte in diesem Verfahren und in den Verfahren 1 K 3328/12, 1 L 574/13, 1 K 515/15, 1 K 1482/15, 1 K 2645/15 sowie auf den Inhalt des von dem Beklagten vorgelegten Verwaltungsvorgangs und die Personalakte des Klägers Bezug genommen.

  • VGH Bayern, 29.07.2014 - 3 CS 14.917

    Beamtenrecht; Beamtin auf Probe (BesGr. A9); Entlassung nach Verlängerung der

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 04.11.2015 - 1 K 3816/13
    vgl. BayVGH, Beschluss vom 29. Juli 2014 - 3 CS 14.917 -, juris Rn. 44; Sächsisches OVG, Beschluss vom 24. April 2001 - 2 BS 66/01 -, juris Rn. 8.
  • VG Gelsenkirchen, 04.11.2015 - 1 K 2645/15

    Verbot der Führung der Dienstgeschäfte; zwingende dienstliche Gründe;

    Auch hiergegen erhob der Kläger Klage zum erkennenden Gericht (1 K 3816/13).

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte in diesem Verfahren und in den Verfahren 1 K 3328/12, 1 L 574/13, 1 K 3816/13, 1 K 515/15, 1 K 1482/15 sowie auf den Inhalt des von dem Beklagten vorgelegten Verwaltungsvorgangs und die Personalakte des Klägers Bezug genommen.

  • VG Gelsenkirchen, 26.09.2018 - 1 K 9431/17

    Krankheitsbedingte Verlängerung der Probezeit Erheblichkeitsschwelle Addition der

    vgl. VG Gelsenkirchen, Urteil vom 04. November 2015 - 1 K 3816/13 -, Rn. 30 - 32, juris.
  • VG Gelsenkirchen, 04.11.2015 - 1 K 515/15

    Verbot der Führung der Dienstgeschäfte Vorläufige Dienstenthebung Suspendierung

    Auch hiergegen erhob der Kläger Klage zum erkennenden Gericht (1 K 3816/13).

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte in diesem Verfahren und in den Verfahren 1 K 3328/12, 1 L 574/13, 1 K 3816/13, 1 K 1482/15, 1 K 2645/15 sowie auf den Inhalt des von dem Beklagten vorgelegten Verwaltungsvorgangs und die Personalakte des Klägers Bezug genommen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.06.2017 - 6 B 455/17

    Erfordernis einer hinreichenden Beurteilungsgrundlage für die Feststellung der

    Soweit der Antragsteller aus dem von ihm zitierten Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 4. November 2015 - 1 K 3816/13 - schließt, es habe gleichwohl eine Beurteilung erfolgen können, ist dem nicht zu folgen.
  • VG Gelsenkirchen, 19.04.2021 - 1 L 1732/20

    Beamtenverhältnis auf Probe, Entlassung, Nichtbewährung

    vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 3. April 1990- 4 S 1940/88 -, juris, Rn. 50; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 4. November 2015 - 1 K 3816/13 -, juris, Rn. 41 ff.
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