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   VG Gelsenkirchen, 05.10.2016 - 14 L 2356/16   

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https://dejure.org/2016,32017
VG Gelsenkirchen, 05.10.2016 - 14 L 2356/16 (https://dejure.org/2016,32017)
VG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 05.10.2016 - 14 L 2356/16 (https://dejure.org/2016,32017)
VG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 05. Oktober 2016 - 14 L 2356/16 (https://dejure.org/2016,32017)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Auflage; Versammlung; Aufzug; Standkundgebung; Hooligan; Gefahrenprognose; Gefahrprognose; Darlegungslast; Tatsache; tatsachengestützte Annahme

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erforderlichkeit einer auf die konkrete Versammlung bezogenen Gefahrenprognose zur Annahme einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine beschränkenden Auflagen nach dem Versammlungsrecht aufgrund abstrakt höherem Gefahrenpotential

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 04.09.2009 - 1 BvR 2147/09

    Demonstration "Fünfter Antikriegstag" in Dortmund am 5. September 2009 findet

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 05.10.2016 - 14 L 2356/16
    (Anschluss an BVerfG 04.09.2009 - 1 BvR 2147/09).

    vgl. BVerfG, einstweilige Anordnung vom 4. September 2009 - 1 BvR 2147/09 -, m.w.N., Juris.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.10.2015 - 15 B 1226/15

    Berücksichtigung des Selbstbestimmungsrechts des Veranstalters bei Verlegung

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 05.10.2016 - 14 L 2356/16
    Wie sich aus den Entscheidungen des VG Köln, sowie der nachfolgenden Beschwerdeentscheidung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein - Westfalen ergibt, VG Köln, Beschluss vom 23. Oktober 2015 - 20 L 2600/15-, OVG NRW, Beschluss vom 24. Oktober 2015 - 15 B 1226/15, beide Juris und www.nrwe.de, wurde die beschränkende Auflage, nur eine Standkundgebung durchzuführen, aber mit einer konkret auf die örtlichen Verhältnisse sowie auf die konkreten Umstände der Versammlung (Teilnehmerkreis und -zahl, Ort und Datum) gestützten Gefahrenprognose begründet.Allein der Umstand, dass zu dieser Versammlung eine beschränkende Ortsauflage rechtmäßig war, lässt daher keinen Rückschluss auf die Rechtmäßigkeit der hier streitgegenständlichen Auflage zu, wie er in der Antragserwiderung von dem Antragsgegner gezogen wird.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.10.2015 - 15 B 1201/15

    Verbotsverfügung des Kölner Polizeipräsidenten trägt Verbot einer stationären

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 05.10.2016 - 14 L 2356/16
    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 21. Oktober 2015 - 15 B 1201/15 -, Juris.
  • VG Köln, 23.10.2015 - 20 L 2600/15

    HoGeSa-Kundgebung: Eilantrag des Veranstalters abgewiesen

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 05.10.2016 - 14 L 2356/16
    Wie sich aus den Entscheidungen des VG Köln, sowie der nachfolgenden Beschwerdeentscheidung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein - Westfalen ergibt, VG Köln, Beschluss vom 23. Oktober 2015 - 20 L 2600/15-, OVG NRW, Beschluss vom 24. Oktober 2015 - 15 B 1226/15, beide Juris und www.nrwe.de, wurde die beschränkende Auflage, nur eine Standkundgebung durchzuführen, aber mit einer konkret auf die örtlichen Verhältnisse sowie auf die konkreten Umstände der Versammlung (Teilnehmerkreis und -zahl, Ort und Datum) gestützten Gefahrenprognose begründet.Allein der Umstand, dass zu dieser Versammlung eine beschränkende Ortsauflage rechtmäßig war, lässt daher keinen Rückschluss auf die Rechtmäßigkeit der hier streitgegenständlichen Auflage zu, wie er in der Antragserwiderung von dem Antragsgegner gezogen wird.
  • OVG Hamburg, 11.09.2015 - 4 Bs 192/15

    "Tag der Patrioten": Beschwerde gegen Versammlungsverbot zurückgewiesen

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 05.10.2016 - 14 L 2356/16
    Vor diesem Hintergrund ist hinsichtlich der von HoGeSa im Oktober 2014 in Köln durchgeführten Versammlung, die zu den hinlänglich bekannten Ausschreitungen und Krawallen geführt hat,- unabhängig davon, ob diese Ausschreitungen durch unzureichendes polizeiliches Einschreiten begünstigt wurden - vgl. Hamburgisches OVG, Beschluss vom 11. September 2015 - 4 Bs 192/15 - Juris, Rdnr. 15, schon allein mit Blick auf den Teilnehmer und Organisatorenkreis fraglich, ob die Ausschreitungen in Köln überhaupt für die hier zu treffende Gefahrenprognose herangezogen werden können.
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