Rechtsprechung
VG Gelsenkirchen, 06.08.2008 - 7 K 1303/07 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Gewerbeuntersagung
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Gewerbeuntersagung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Untersagung der Tätigkeit als Vertretungsberechtigter eines Gewerbetreibenden; Tätigkeit als "Strohmann" für gesperrten Vertreter; Verteidigung gegen den Vorwurf der "Strohmann"-Tätigkeit; Berücksichtigung bereits bestehender Integration in den maßgeblichen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- VG Gelsenkirchen, 27.06.2007 - 7 L 492/07
Gewerbeuntersagung, Unzuverlässigkeit, Strohfrau
Auszug aus VG Gelsenkirchen, 06.08.2008 - 7 K 1303/07
Dieser Antrag ist durch Beschluss der Kammer vom 17. Juli 2007 abgelehnt worden (7 L 492/07).Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte dieses Verfahrens und des Eilverfahrens 7 L 492/07 sowie der beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Beklagten Bezug genommen (BA 1 - 4).
- BVerwG, 23.11.1990 - 1 B 155.90
Gewerberecht: Beurteilungszeitpunkt bei Gewerbeuntersagung wegen …
Auszug aus VG Gelsenkirchen, 06.08.2008 - 7 K 1303/07
Alle diese Voraussetzungen waren in dem für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage maßgeblichen Zeitpunkt der (letzten) Verwaltungsentscheidung - vgl. hierzu: BVerwG -, Beschluss vom 23.11.1990 - 1 B 155.90 -, Gewerbearchiv - GewA - 1991, 110 - im April 2007 erfüllt. - BVerwG, 10.01.1996 - 1 B 202.95
Gewerberecht: Fehlende Zuverlässigkeit wegen möglicher Einflussnahme auf die …
Auszug aus VG Gelsenkirchen, 06.08.2008 - 7 K 1303/07
Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Beschluss vom 10.01.1996 - 1°B 202.95 -, NVwZ-RR 1996, 650.
- VG Gelsenkirchen, 27.06.2007 - 7 L 492/07 Der sinngemäß gestellte Antrag, die aufschiebende Wirkung der Klage 7 K 1303/07 der Antragstellerin gegen die Ordnungsverfügung des Antragsgegners vom 27. April 2007 wiederherzustellen und die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragstellerin gegen die Zwangsgeldandrohung des Antragsgegners vom 27. April 2007 anzuordnen, ist gemäß § 80 Abs. 5 der Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO - zulässig, aber unbegründet.
Nach der telefonischen Auskunft des zuständigen Fachbereichsleiter der Stadt Drolshagen ist der Ehemann der Antragstellerin ihm gegenüber als Vertreter der Fa. C. aufgetreten (Gesprächsvermerk des Antragsgegners vom 30. November 2006, BA 2 des zugehörigen Klageverfahrens 7 K 1303/07, Bl. 40).
Auch gegenüber dem zuständigen Mitarbeiter der Stadt M. ist allein der Ehemann als Vertragspartner aufgetreten (s. Gesprächsvermerk des Antragsgegners vom 30. März 2007, BA 1 des zugehörigen Klageverfahrens 7 K 1303/07, Bl. 115) und hat die Gespräche und Verhandlungen hinsichtlich des Demontageauftrags geführt.