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   VG Gelsenkirchen, 09.02.2021 - 3 K 3595/19   

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VG Gelsenkirchen, 09.02.2021 - 3 K 3595/19 (https://dejure.org/2021,1988)
VG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 09.02.2021 - 3 K 3595/19 (https://dejure.org/2021,1988)
VG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 09. Februar 2021 - 3 K 3595/19 (https://dejure.org/2021,1988)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 26.11.2013 - 2 C 17.12

    Erwerbseinkommen; Kalenderjahr; Jahressonderzahlung; Rückforderung; Ruhen;

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 09.02.2021 - 3 K 3595/19
    Rechtsgrundlage für die Rückforderung ist § 64 Abs. 2 LBeamtVG NRW in der zum maßgeblichen Zeitpunkt der Zahlung des zurückgeforderten Versorgungsbezugs, vgl. BVerwG, Urteil vom 26. November 2013 - 2 C 17.12 -, juris, Rn. 7, geltenden Fassung vom 14. Juni 2016 (GV. NRW. S. 310, 387).

    Insbesondere kann die von der Klägerin angeführte Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, Urteil vom 26. November 2013 - 2 C 17/12 -, juris, wonach beim Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Erwerbs- und Erwerbsersatzeinkommen jeweils darauf abzustellen ist, für welchen Zeitraum das Einkommen bestimmt war, auf die vorliegend nach dem LBeamtVG NRW zu beurteilende Rechtslage nicht übertragen werden.

  • VG Arnsberg, 14.08.2020 - 13 K 2223/18
    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 09.02.2021 - 3 K 3595/19
    vgl. VG Arnsberg, Urteil vom 14. August 2020- 13 K 2223/18 -, juris, Rn.36 ff., Rn. 76.
  • BVerwG, 15.11.2016 - 2 C 9.15

    Verjährung bei der Rückforderung überzahlter beamtenrechtlicher Versorgungsbezüge

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 09.02.2021 - 3 K 3595/19
    vgl. BVerwG, Urteil vom 15. November 2016 - 2 C 9/15 -, juris, Rn. 18 ff.
  • VG Bayreuth, 19.05.2015 - B 5 K 14.95

    Ruhensregelung bei Zusammentreffen von Versorgungsbezügen nach Bundes- und

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 09.02.2021 - 3 K 3595/19
    vgl. auch VG Bayreuth, Urteil vom 19. Mai 2015- B 5 K 14.95 -, juris, Rn. 31.
  • VG Arnsberg, 07.05.2021 - 13 K 1420/19
    Die Kammer weicht mit dieser Einschätzung allerdings von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts (VG) Gelsenkirchen, Urteil vom 9. Februar 2021 - 3 K 3595/19 -, juris, das sich ebenfalls mit der vorsorgungsrechtlichen Bedeutung eines der Witwe eines Landesbeamten solchermaßen von ihrem privaten Arbeitgeber gezahlten "Weihnachtsgeldes" mit Blick auf die Regelung des § 71 Abs. 6 LBeamtVG NRW befasst, ab.
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