Rechtsprechung
VG Gelsenkirchen, 12.03.2013 - 1 K 4489/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Kostenerinnerung; Verwaltungsvorgang; Fotokopien; Dokumentenpauschale
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Kostenerinnerung; Verwaltungsvorgang; Fotokopien; Dokumentenpauschale
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Erstattung von Auslagen für die von einem Prozessbevollmächtigten gefertigten Ablichtungen des zur Akteneinsicht übersandten Verwaltungsvorgangs (hier: Fotokopierkosten)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- FG Thüringen, 14.10.2014 - 4 Ko 557/13
Keine Erledigungs- oder Terminsgebühr für Kindergeldklageverfahren bei …
Nach den Ausführungen des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen in seinem Beschluss vom 12.03.2013 (1 K 4489/11, zitiert nach Juris) sind Fotokopiekosten grundsätzlich nicht erstattungsfähig; sie seien mit den gemeinen Geschäftsgebühren abgegolten. - LSG Baden-Württemberg, 21.04.2016 - L 12 SF 1491/14 Die vollständige Kopie einer Verwaltungsakte schließt zwar die Gebotenheit der gefertigten Kopien nicht generell aus, macht aber im Regelfall nähere Ausführungen des Prozessbevollmächtigten zur Gebotenheit der Kopien erforderlich (weitergehend, weil eine Darlegung zur Gebotenheit im Regelfall fordernd: VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 12.03.2013 - 1 K 4489/11 -, juris; Bayerisches LSG, Beschluss vom 08.01.2014 - L 2 SF 272/13 E -, juris).
- VG Dresden, 21.08.2019 - 12 K 2345/16
Dokumentenpauschale, Erhalt von Telefaxsendungen, Ausdruck
Damit das kostenfestsetzende Gericht und der Kostenschuldner überprüfen können, ob der Prozessbevollmächtigte das ihm über Nr. 7000 Ziffer 1a) VV RVG eingeräumte Ermessen fehlerfrei ausgeübt hat, ist es jedoch erforderlich, dass der Prozessbevollmächtigte darlegt, dass und warum die gefertigten Ablichtungen aus seiner Sicht geboten waren (VG Gelsenkirchen, Beschl. v. 12. März 2013 - 1 K 4489/11 -, juris Rn. 8f.). - VG Halle, 17.12.2019 - 2 A 717/16
Kostenfestsetzung; Dokumentenpauschale
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen führt in seinem Beschluss vom 12.3.2013, 1 K 4489/11 - in juris, folgendes aus, dem sich die festsetzende Kostenbeamtin anschließt:.