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   VG Gelsenkirchen, 12.07.2018 - 12 K 499/18   

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https://dejure.org/2018,21654
VG Gelsenkirchen, 12.07.2018 - 12 K 499/18 (https://dejure.org/2018,21654)
VG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 12.07.2018 - 12 K 499/18 (https://dejure.org/2018,21654)
VG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 12. Juli 2018 - 12 K 499/18 (https://dejure.org/2018,21654)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Keine Anerkennung einer Verbrauchsstiftung bei Fehlen eines entsprechenden Stifterwillens

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anerkennung einer Stiftung als rechtsfähig

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
  • dombert.de (Kurzinformation)

    Stifterwillen darf nicht verändert werden

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.12.2016 - I ZR 63/15

    Zu den Ansprüchen eines bei der Stipendienvergabe nicht berücksichtigten

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 12.07.2018 - 12 K 499/18
    Der hiernach für die Errichtung (Anerkennung) und für die (anschließende) Verwaltung der Stiftung konstitutive Stifterwille, Vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. November 1990 - 7 B 155/90 -, Rn. 4, juris; BGH, Urteil vom 15. Dezember 2016 - I ZR 63/15 -, Rn 28, juris, wonach sich die die Stiftung betreffenden Entscheidungen ausschließlich nach dem in der Stiftungsurkunde oder der Stiftungssatzung niederge-legten Willen des Stifters richten, ist im vorliegenden Fall der letztwilligen Verfügung der Eheleute, die als Stiftungsgeschäft (§§ 81 Abs. 1, 83 Satz 1 BGB) deren wirklichen Willen widerspiegelt, zu entnehmen.
  • BVerwG, 29.11.1990 - 7 B 155.90

    Stiftungsrecht: Anspruch auf Genehmigung einer Satzungsänderung

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 12.07.2018 - 12 K 499/18
    Der hiernach für die Errichtung (Anerkennung) und für die (anschließende) Verwaltung der Stiftung konstitutive Stifterwille, Vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. November 1990 - 7 B 155/90 -, Rn. 4, juris; BGH, Urteil vom 15. Dezember 2016 - I ZR 63/15 -, Rn 28, juris, wonach sich die die Stiftung betreffenden Entscheidungen ausschließlich nach dem in der Stiftungsurkunde oder der Stiftungssatzung niederge-legten Willen des Stifters richten, ist im vorliegenden Fall der letztwilligen Verfügung der Eheleute, die als Stiftungsgeschäft (§§ 81 Abs. 1, 83 Satz 1 BGB) deren wirklichen Willen widerspiegelt, zu entnehmen.
  • BGH, 22.01.2015 - III ZR 434/13

    Stiftungsrecht: Weisungsrecht eines Mitstifters gegenüber dem Treuhänder bei

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 12.07.2018 - 12 K 499/18
    vgl. BGH, Urteil vom 22. Januar 2015 - III ZR 434/13 - Rn. 22, juris, der hinsichtlich der Umwandlung einer unselbständigen Stiftung in eine selbständige Stiftung hinreichend konkrete Vorgaben im Treuhandvertrag und/oder in der diesem beigefügten Satzung verlangt.
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