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VG Gelsenkirchen, 12.07.2018 - 12 K 499/18 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Anerkennung Stiftung Ewigkeitsstiftung Verbrauchsstiftung Stifterwille Auslegung Stiftungsgeschäft Stiftungssatzung
- IWW
BGB § 80 Abs. 1 BGB § 81 BGB § 83; BGB § 85 BGB § 87 Abs. 1; BGB § 88 StiftG NRW § 4 Abs. 1
BGB, StiftG NRW
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 80 Abs. 1, 81, 83, 85, 87 Abs. 1, 88; StiftG NRW § 4 Abs. 1
Zur Anerkennung einer Verbrauchsstiftung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- nrw.de (Pressemitteilung)
Keine Anerkennung einer Verbrauchsstiftung bei Fehlen eines entsprechenden Stifterwillens
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Anerkennung einer Stiftung als rechtsfähig
- tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
- dombert.de (Kurzinformation)
Stifterwillen darf nicht verändert werden
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 15.12.2016 - I ZR 63/15
Zu den Ansprüchen eines bei der Stipendienvergabe nicht berücksichtigten …
Auszug aus VG Gelsenkirchen, 12.07.2018 - 12 K 499/18
Der hiernach für die Errichtung (Anerkennung) und für die (anschließende) Verwaltung der Stiftung konstitutive Stifterwille, Vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. November 1990 - 7 B 155/90 -, Rn. 4, juris; BGH, Urteil vom 15. Dezember 2016 - I ZR 63/15 -, Rn 28, juris, wonach sich die die Stiftung betreffenden Entscheidungen ausschließlich nach dem in der Stiftungsurkunde oder der Stiftungssatzung niederge-legten Willen des Stifters richten, ist im vorliegenden Fall der letztwilligen Verfügung der Eheleute, die als Stiftungsgeschäft (§§ 81 Abs. 1, 83 Satz 1 BGB) deren wirklichen Willen widerspiegelt, zu entnehmen. - BVerwG, 29.11.1990 - 7 B 155.90
Stiftungsrecht: Anspruch auf Genehmigung einer Satzungsänderung
Auszug aus VG Gelsenkirchen, 12.07.2018 - 12 K 499/18
Der hiernach für die Errichtung (Anerkennung) und für die (anschließende) Verwaltung der Stiftung konstitutive Stifterwille, Vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. November 1990 - 7 B 155/90 -, Rn. 4, juris; BGH, Urteil vom 15. Dezember 2016 - I ZR 63/15 -, Rn 28, juris, wonach sich die die Stiftung betreffenden Entscheidungen ausschließlich nach dem in der Stiftungsurkunde oder der Stiftungssatzung niederge-legten Willen des Stifters richten, ist im vorliegenden Fall der letztwilligen Verfügung der Eheleute, die als Stiftungsgeschäft (§§ 81 Abs. 1, 83 Satz 1 BGB) deren wirklichen Willen widerspiegelt, zu entnehmen. - BGH, 22.01.2015 - III ZR 434/13
Stiftungsrecht: Weisungsrecht eines Mitstifters gegenüber dem Treuhänder bei …
Auszug aus VG Gelsenkirchen, 12.07.2018 - 12 K 499/18
vgl. BGH, Urteil vom 22. Januar 2015 - III ZR 434/13 - Rn. 22, juris, der hinsichtlich der Umwandlung einer unselbständigen Stiftung in eine selbständige Stiftung hinreichend konkrete Vorgaben im Treuhandvertrag und/oder in der diesem beigefügten Satzung verlangt.