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   VG Gelsenkirchen, 15.11.2006 - 19 K 603/06   

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https://dejure.org/2006,22888
VG Gelsenkirchen, 15.11.2006 - 19 K 603/06 (https://dejure.org/2006,22888)
VG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 15.11.2006 - 19 K 603/06 (https://dejure.org/2006,22888)
VG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 15. November 2006 - 19 K 603/06 (https://dejure.org/2006,22888)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Umgangsrecht

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    SGB VIII § 18 Abs. 3
    Umgangsrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Gewährleistung eines begleiteten Umgangsrechts eines nicht sorgeberechtigten Elternteils mit seinem Kind durch das Jugendamt; Möglichkeit zur Verpflichtung des Jugendamtes oder eines freien Trägers zur Mitwirkung bei der Umgangsgewährung im Wege der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.04.2006 - 12 B 378/06

    Ablehnung eines Antrages auf Prozesskostenhilfe mangels Erfolgsaussichten einer

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 15.11.2006 - 19 K 603/06
    Die hiergegen eingelegte Beschwerde ist ebenso erfolglos geblieben (Beschluss des OVG NRW vom 18. April 2006 - 12 E 308/06 -) wie ein beim OVG NRW gestellter Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung hinsichtlich der Durchführung eines vom Kinderschutzbund begleiteten Umgangs (Beschluss vom 18. April 2006 - 12 B 378/06 -).
  • OLG Naumburg, 25.04.2008 - 3 WF 91/08

    Voraussetzungen der Entscheidung über die Kosten des FGG -Verfahrens - Umfang der

    "... Hat das Jugendamt im Rahmen seiner Mitwirkung im familiengerichtlichen Verfahren keine sozialpädagogisch-fachlichen Einwände gegen die Anordnung des begleiteten Umgangs vorgebracht, so ist im Zweifel davon auszugehen, dass es einen Leistungsanspruch nach § 18 Abs. 3 SGB VIII grundsätzlich für gegeben hält...".(vgl. VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 15.11.2006, AZ 19 K 603/06).
  • VG Gera, 23.02.2021 - 6 K 330/20

    Kinder- und Jugendhilferecht: Kostentragung für die Begleitperson beim

    b) Sollten Teile der Rechtsprechung und Literatur so zu verstehen sein, dass ein Kostenübernahmeanspruch für eine Begleitperson nur bestehen kann, wenn das in Anspruch genommene Jugendamt zuvor an einer entsprechenden Vereinbarung oder Regelung zustimmend beteiligt war (vgl. VG Gelsenkirchen, Urteil vom 15. November 2006 - 19 K 603/06 - Juris Rn. 47-49; vgl. Telscher, in jurisPK-SGB VIII, Stand 6. März 2020, § 18 Rn. 188), so folgt die Kammer dieser Auffassung ebenso wenig, da sie die Rechtsverfolgung des nach § 18 Abs. 3 SGB VIII Anspruchsberechtigten deutlich erschwert.
  • BVerwG, 22.06.2006 - 5 PKH 23.06

    Eingreifen des Vorbehalts in § 152 Abs. 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) zu

    Denn Gegenstand des angegriffenen Beschlusses ist nicht die Frage nach dem richtigen Rechtsweg, sondern allein die Verfahrenstrennung (Beschluss des Oberverwaltungsgerichts vom 15. März 2006 - 12 E 557/06 - über die Beschwerde gegen den Trennungsbeschluss des Verwaltungsgerichts vom 12. April 2006 - 19 K 603/06).
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