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   VG Gelsenkirchen, 21.01.2020 - 9 K 3346/13   

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VG Gelsenkirchen, 21.01.2020 - 9 K 3346/13 (https://dejure.org/2020,11134)
VG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 21.01.2020 - 9 K 3346/13 (https://dejure.org/2020,11134)
VG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 21. Januar 2020 - 9 K 3346/13 (https://dejure.org/2020,11134)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (22)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.05.2015 - 20 A 2670/13

    Rechtmäßigkeit der Untersagung einer gewerblichen Sammlerin von Alttextilien in

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 21.01.2020 - 9 K 3346/13
    Unzuverlässig i.S.d. § 18 Abs. 5 Satz 2 Alt. 1 KrWG ist, wer nicht die Gewähr dafür bietet, die in Rede stehende Tätigkeit zukünftig ordnungsgemäß auszuüben, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 11. Dezember 2013 - 20 B 444/13 - OVG NRW, Urteil vom 7. Mai 2015 - 20 A 2670/13 -, beide juris.

    Die Tatsachen, auf die die Unzuverlässigkeit gestützt werden soll, müssen allerdings selbst gewerbebezogen sein, vgl. OVG NRW, Urteil vom 7. Mai 2015 - 20 A 2670/13 -, a.a.O.

    Denn in jedem Falle - gerade auch unter Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten - müssen in Ansehung des Umstandes, dass durch die Untersagung jedenfalls hinsichtlich gewerblicher Sammlungen regelmäßig vorgenannte Grundrechte tangiert sein dürften, die Bedenken unabhängig von dem Grad ihrer Gewissheit ein so starkes Gewicht haben, dass sie, gemessen am Rang der Grundrechte und der Schwere des potentiellen Schadens, eine Untersagung im Einzelfall rechtfertigen, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 19. Juli 2013 - 20 B 530/13 - OVG NRW, Urteil vom 7. Mai 2015 - 20 A 2670/13 - VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 5. Mai 2014 - 10 S 30/14 -, und Bay. VGH, Beschluss vom 2. Mai 2013 - 20 AS 13.700 -, alle juris.

    Eine unvollständige, die Vorgaben des § 18 Abs. 2 KrWG missachtende Anzeige kann deshalb zumindest dann Bedenken gegen die Zuverlässigkeit des Anzeigenden begründen, wenn die zuständige Behörde berechtigterweise auf die Unvollständigkeit hingewiesen und erfolglos um Ergänzung gebeten hat, vgl. OVG NRW, Urteil vom 7. Mai 2015 - 20 A 2670/13 - und VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 5. Mai 2014 - 10 S 30/14 -, beide juris.

    Grundsätzlich reicht dementsprechend die in einer Vielzahl kleinerer Verstöße zum Ausdruck kommende Gleichgültigkeit gegenüber der Rechtsordnung zur Annahme der Unzuverlässigkeit aus, ohne dass ein - letztlich auf Verschulden abstellendes - zielgerichtetes Handeln festgestellt werden müsste, vgl. OVG NRW, Urteil vom 7. Mai 2015 - 20 A 2670/13 -, juris.

  • BVerwG, 24.01.2019 - 7 C 14.17

    Abfallverwertung; Altpapier; Anzeigeverfahren; Ausmaß der Sammlung;

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 21.01.2020 - 9 K 3346/13
    Soll diese abschließende Prüfung durch Maßnahmen erst ermöglicht werden, die letztlich auf die Ermittlung der erforderlichen Tatsachen für die gebotene prognostische Beurteilung abzielen, ist der Anwendungsbereich des § 18 Abs. 5 Satz 2 KrWG (noch) nicht eröffnet, so dass es bei der Ermächtigungsgrundlage des § 62 KrWG bleibt, vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Januar 2019 - 7 C 14/17 -, juris, wohingegen bei Vollständigkeit der Anzeige nach § 18 Abs. 1 KrWG eine Untersagung auf § 18 Abs. 5 Satz 2 KrWG als speziellere Norm gestützt werden muss.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Januar 2019 - 7 C 14.17 -, Rn 19, juris.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Januar 2019 - 7 C 14/17 -, a.a.O.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Januar 2019 - 7 C 14.17 -, a.a.O.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.12.2013 - 20 B 444/13

    Untersagung einer gewerblichen Alttextiliensammlung wegen Unzuverlässigkeit des

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 21.01.2020 - 9 K 3346/13
    Unzuverlässig i.S.d. § 18 Abs. 5 Satz 2 Alt. 1 KrWG ist, wer nicht die Gewähr dafür bietet, die in Rede stehende Tätigkeit zukünftig ordnungsgemäß auszuüben, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 11. Dezember 2013 - 20 B 444/13 - OVG NRW, Urteil vom 7. Mai 2015 - 20 A 2670/13 -, beide juris.

    Es muss bei prognostischer Betrachtung die Gefahr bestehen, dass es im Falle der weiteren Durchführung der Sammlung zu gewichtigen Verstößen gegen abfallrechtliche und sonstige im unmittelbaren Zusammenhang mit der Sammlung einschlägigen Vorschriften kommen wird, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 11. Dezember 2013 - 20 B 444/13 -, a.a.O.

  • VGH Baden-Württemberg, 05.05.2014 - 10 S 30/14

    Unzuverlässigkeit eines Sammlers; Verhältnis von Durchsetzung der Anzeigepflicht

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 21.01.2020 - 9 K 3346/13
    Denn in jedem Falle - gerade auch unter Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten - müssen in Ansehung des Umstandes, dass durch die Untersagung jedenfalls hinsichtlich gewerblicher Sammlungen regelmäßig vorgenannte Grundrechte tangiert sein dürften, die Bedenken unabhängig von dem Grad ihrer Gewissheit ein so starkes Gewicht haben, dass sie, gemessen am Rang der Grundrechte und der Schwere des potentiellen Schadens, eine Untersagung im Einzelfall rechtfertigen, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 19. Juli 2013 - 20 B 530/13 - OVG NRW, Urteil vom 7. Mai 2015 - 20 A 2670/13 - VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 5. Mai 2014 - 10 S 30/14 -, und Bay. VGH, Beschluss vom 2. Mai 2013 - 20 AS 13.700 -, alle juris.

    Eine unvollständige, die Vorgaben des § 18 Abs. 2 KrWG missachtende Anzeige kann deshalb zumindest dann Bedenken gegen die Zuverlässigkeit des Anzeigenden begründen, wenn die zuständige Behörde berechtigterweise auf die Unvollständigkeit hingewiesen und erfolglos um Ergänzung gebeten hat, vgl. OVG NRW, Urteil vom 7. Mai 2015 - 20 A 2670/13 - und VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 5. Mai 2014 - 10 S 30/14 -, beide juris.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.07.2013 - 20 B 530/13

    Gewerbliche Alttextiliensammlungen vorläufig erlaubt

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 21.01.2020 - 9 K 3346/13
    Denn in jedem Falle - gerade auch unter Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten - müssen in Ansehung des Umstandes, dass durch die Untersagung jedenfalls hinsichtlich gewerblicher Sammlungen regelmäßig vorgenannte Grundrechte tangiert sein dürften, die Bedenken unabhängig von dem Grad ihrer Gewissheit ein so starkes Gewicht haben, dass sie, gemessen am Rang der Grundrechte und der Schwere des potentiellen Schadens, eine Untersagung im Einzelfall rechtfertigen, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 19. Juli 2013 - 20 B 530/13 - OVG NRW, Urteil vom 7. Mai 2015 - 20 A 2670/13 - VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 5. Mai 2014 - 10 S 30/14 -, und Bay. VGH, Beschluss vom 2. Mai 2013 - 20 AS 13.700 -, alle juris.

    Das ist jedenfalls bei massiven und systematischen Verstößen gegen solche Vorschriften in der Vergangenheit in der Regel anzunehmen, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 19. Juli 2013 - 20 B 530/13 - OVG NRW, Beschluss vom 19. Juli 2013 - 20 B 607/13 - OVG NRW, Beschluss vom 19. Juli 2013 - 20 B 476/13 -, alle juris.

  • BVerwG, 30.06.2016 - 7 C 4.15

    Abfall; Alttextilien; Überlassungspflicht; öffentliche Interessen;

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 21.01.2020 - 9 K 3346/13
    Nach dem für die Auslegung des nationalen Rechts maßgeblichen Unionsrecht ist die Regelung des § 17 Abs. 3 Satz 3 Nr. 1 KrWG als widerlegliche Vermutung zu verstehen, vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2016 - 7 C 4.15 -, juris.

    Die so ermittelten zusätzlichen Sammelmengen auf Seiten der privaten Sammler sind den tatsächlichen bzw. auf der Grundlage konkreter Planungen erwarteten Sammelmengen des Entsorgungsträgers gegenüberzustellen und hiernach die Rückgänge bzw. die verminderten Steigerungspotenziale auf Seiten des Entsorgungsträgers zu prognostizieren und zu bewerten, vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2016 - 7 C 4.15 -, a.a.O.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.11.2018 - 20 A 953/17

    Untersagung der gewerblichen Sammlung von Alttextilien und Schuhen aufgrund

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 21.01.2020 - 9 K 3346/13
    vgl. OVG NRW, Urteil vom 20. November 2018 - 20 A 953/17 -, juris.

    Insbesondere die ordnungsgemäße Verwertung der Sortierreste (nicht mehr als Kleidung verwendbare Stoffe) in den benannten Unternehmen (im Ausland) ist aufgrund der jahrelangen Erfahrungen mit einer ordnungsgemäßen Verwertung im Marktbereich der Alttextilsammler ohne weitere Anhaltpunkte nicht zweifelhaft, vgl. OVG NRW, Urteil vom 20. November 2018 - 20 A 953/17 -, a.a.O.

  • BVerwG, 30.06.2016 - 7 C 5.15

    Abfall; private Haushaltungen; Überlassungspflicht; öffentliche Interessen;

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 21.01.2020 - 9 K 3346/13
    vgl. BVerwG, Urteile vom 30. Juni 2016 - 7 C 5.15 - OVG NRW, Urteil vom 22. Februar 2018 - 20 A 818/15 -, beide juris.

    Soweit darüber hinaus zum Teil gefordert wird, der gewerbliche Sammler müsse stets einen Vertrag mit dem Verwerter vorlegen, in dem dieser unabhängig vom jeweiligen Erlös die Abnahme der Stoffe garantiere oder eine lückenlose Kette des Verwertungsweges einschließlich der Verwertungsverfahren sowie der genutzten Anlagen aufzeigen, sind solche gesteigerten Anforderungen von § 18 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 KrWG nicht gedeckt, vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2016 - 7 C 5.15 -, juris.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.07.2013 - 20 B 476/13

    Gewerbliche Alttextiliensammlungen vorläufig erlaubt

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 21.01.2020 - 9 K 3346/13
    Das ist jedenfalls bei massiven und systematischen Verstößen gegen solche Vorschriften in der Vergangenheit in der Regel anzunehmen, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 19. Juli 2013 - 20 B 530/13 - OVG NRW, Beschluss vom 19. Juli 2013 - 20 B 607/13 - OVG NRW, Beschluss vom 19. Juli 2013 - 20 B 476/13 -, alle juris.
  • BVerwG, 23.02.2018 - 7 C 9.16

    Sperrmüll kann auch gewerblich gesammelt werden

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 21.01.2020 - 9 K 3346/13
    Eine solche Bestandssammlung kann keinen negativen Einfluss auf die Funktionsfähigkeit der Sammlung des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers haben, weil sie nicht neu hinzutritt und sich dessen System hierauf bereits eingestellt hat (bzw. haben müsste), Vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Februar 2018 - 7 C 9/16 -, juris, m.w.N.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.09.2015 - 20 A 2219/14

    Durchführung einer gewerblichen Sammlung von Altkleidern und Schuhen aus privaten

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.12.2013 - 20 B 869/13

    GbR als umwandlungsfähiger Rechtsträger; Anzahl aufgestellter oder geplant

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.07.2013 - 20 B 607/13

    Gewerbliche Alttextiliensammlungen vorläufig erlaubt

  • VGH Bayern, 02.05.2013 - 20 AS 13.700

    Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung; Untersagung einer

  • BVerwG, 11.07.2017 - 7 C 35.15

    Abfall; Alttextilien; Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse;

  • OVG Niedersachsen, 15.08.2013 - 7 ME 62/13

    Sachliche Zuständigkeit der unteren Abfallbehörde für die Untersagung einer

  • BVerwG, 01.10.2015 - 7 C 8.14

    Anzeige; Anzeigeverfahren; Untersagung einer Sammlung; Dauerverwaltungsakt;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2018 - 20 A 818/15

    Darlegung der Verwertungswege und der Verwertung hinsichtlich Abnahme des

  • BVerwG, 18.03.2009 - 9 A 39.07

    Planfeststellung; Verfahrensfehler; Doppelzuständigkeit als

  • VG Würzburg, 11.10.2012 - W 4 S 12.820

    Abfallrechtliche Anordnungen; Anzeigeverfahren für gewerbliche Sammlungen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.08.2013 - 20 A 2798/11

    Flächendeckende Altpapiersammlungen durch gewerbliche Unternehmen erlaubt

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.12.2013 - 20 B 205/13

    Einstweiliger Rechtschutz gegen eine Sammlungsuntersagungsverfügung; Änderung der

  • VG Düsseldorf, 30.05.2016 - 17 K 5608/16

    Rechtmäßigkeit der Untersagung einer gewerblichen Sammlung von Alttextilien im

    vom 14. Juni 2013 sei aktuell Gegenstand eines anhängigen verwaltungsgerichtlichen Verfahrens bei dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen (Az.: 9 K 3346/13).

    werde gebeten, die Gerichtsakte des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen (Az.: 9 K 3346/13) beizuziehen.

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