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   VG Gelsenkirchen, 21.11.2018 - 7a L 1947/18.A   

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https://dejure.org/2018,38269
VG Gelsenkirchen, 21.11.2018 - 7a L 1947/18.A (https://dejure.org/2018,38269)
VG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 21.11.2018 - 7a L 1947/18.A (https://dejure.org/2018,38269)
VG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 21. November 2018 - 7a L 1947/18.A (https://dejure.org/2018,38269)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Fall Sami A.: Keine Abschiebungsverbote mehr nach Vorlage einer Verbalnote der Botschaft Tunesiens

  • lto.de (Kurzinformation)

    Mutmaßlicher Gefährder Sami A.: Abschiebeverbot aufgehoben

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Fall Sami A. - Keine Abschiebungsverbote mehr nach Vorlage einer Verbalnote der Botschaft Tunesiens

  • lto.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 14.11.2018)

    Showdown im Fall Sami A.: Rechtswidrig bleibt rechtswidrig

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (14)

  • VG Gelsenkirchen, 12.07.2018 - 7a L 1200/18

    Abschiebung eines als Gefährder eingestuften Tunesiers nach vorläufiger

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 21.11.2018 - 7a L 1947/18
    Unter Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 12. Juli 2018 - 7a L 1200/18.A - wird der Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage mit dem Az. 7a K 3425/18.A gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 20. Juni 2018 abgelehnt.

    Der Antrag der Antragsgegnerin, unter Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 12. Juli 2018 - 7a L 1200/18.A - den Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage mit dem Az. 7a K 3425/18.A gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 20. Juni 2018 abzulehnen, hat Erfolg.

    BVerwG, Urteil vom 29. September 2011 - 10 C 24.10 -, juris, Rn. 15; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 15. Juni 2016 - 7a K 3661/14.A -, juris, Rn. 65 und Beschluss vom 12. Juli 2018 - 7a L 1200/18.A -, nrwe.de.

    Gemessen an diesem Maßstab sind die Umstände, die zur Feststellung eines Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 2 AufenthG a.F. in der Person des Antragstellers hinsichtlich Tunesien geführt haben, unter den nunmehr veränderten Umständen im Sinne von § 80 Abs. 7 VwGO - auch unter Berücksichtigung des gesamten Vorbringens des Antragstellers in diesem und den vorangegangen Verfahren 7a L 1200/18.A und 7a L 1437/18.A - im maßgeblichen Entscheidungszeitpunkt fortgefallen bzw. ist die Gefahr der Folter und der unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung unter die Schwelle der beachtlichen Wahrscheinlichkeit gesunken.

    vgl. VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 12. Juli 2018, 7a L 1200/18.A, juris; vgl. dazu auch: BVerwG, Beschluss vom 19. September 2017 - 1 VR 8/17 -, juris, Rn. 54 ff.

    vgl. dazu bereits: VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 12. Juli 2018, 7a L 1200/18.A, juris, Rn. 66 ff.

    vgl. bereits zum nicht ausreichend langen und nachhaltigen Beobachtungsinteresse: VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 12. Juli 2018 - 7a L 1200/18.A -, juris, Rn. 99 ff und Beschluss vom 10. August 2018 - 7a L 1437/18.A -, juris, Rn. 24.

  • VG Gelsenkirchen, 10.08.2018 - 7a L 1437/18

    Sami A.: Rückholverpflichtung bestätigt

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 21.11.2018 - 7a L 1947/18
    Gemessen an diesem Maßstab sind die Umstände, die zur Feststellung eines Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 2 AufenthG a.F. in der Person des Antragstellers hinsichtlich Tunesien geführt haben, unter den nunmehr veränderten Umständen im Sinne von § 80 Abs. 7 VwGO - auch unter Berücksichtigung des gesamten Vorbringens des Antragstellers in diesem und den vorangegangen Verfahren 7a L 1200/18.A und 7a L 1437/18.A - im maßgeblichen Entscheidungszeitpunkt fortgefallen bzw. ist die Gefahr der Folter und der unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung unter die Schwelle der beachtlichen Wahrscheinlichkeit gesunken.

    Soweit der Antragsteller im vorangegangenen Verfahren 7a L 1437/18.A mit Schriftsatz vom 8. August 2018 angegeben hat, die Äußerung seines (ehemaligen) Anwalts, der Antragsteller sei nicht gefoltert worden, entspreche nicht der Wahrheit und sei von ihm nicht autorisiert worden, führt dies zu keinem anderen Ergebnis.

    vgl. bereits zum nicht ausreichend langen und nachhaltigen Beobachtungsinteresse: VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 12. Juli 2018 - 7a L 1200/18.A -, juris, Rn. 99 ff und Beschluss vom 10. August 2018 - 7a L 1437/18.A -, juris, Rn. 24.

    Die herausgehobene Stellung des Antragstellers ergibt sich auch daraus, dass dieser sowie die allgemeine Menschenrechtslage in Tunesien anlässlich seiner Abschiebung nicht nur in besonderem Maße in den Fokus der Öffentlichkeit gelangt sind, vgl. VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 10. August 2018 - 7a L 1437/18.A -, juris, Rn. 16 ff., sondern er selbst sowie seine menschenrechtskonforme Behandlung auch Gegenstand zahlreicher Gespräche zwischen Vertretern Tunesiens und Deutschlands gewesen sind.

    So hatte die Antragsgegnerin im vorangegangenen Verfahren 7a L 1437/18.A mit Schriftsatz vom 10. August 2018 mitgeteilt, der Fall werde eng durch die Mitarbeiter der deutschen Botschaft in Tunis betreut und mehrere - auch hochrangige - Mitarbeiter der Botschaft stünden in ständigem Austausch mit den zuständigen tunesischen Behörden.

    vgl. VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 10. August 2018 - 7a L 1437/18.A -, juris, Rn. 26, 37.

  • EGMR, 17.01.2012 - 8139/09

    Othman (Abu Qatada) ./. Vereinigtes Königreich

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 21.11.2018 - 7a L 1947/18
    vgl. EGMR, Urteil vom 17. Januar 2012 - Nr. 8139/09, Othman/U.K. - NVwZ 2013, 487 Rn. 188 f.; BVerwG, Beschluss vom 19. September 2017 - 1 VR 8/17 -, juris, Rn. 54 - 58.

    vgl. EGMR, Urteil vom 17. Januar 2012 - Nr. 8139/09, Othman/U.K. - NVwZ 2013, 487 Rn. 188 f.;.

    vgl. EGMR, Urteil vom 17. Januar 2012 - Nr. 8139/09, Othman/U.K. - NVwZ 2013, 487 Rn. 188 f.;.

    vgl. EGMR, Urteil vom 17. Januar 2012 - Nr. 8139/09, Othman/U.K. - NVwZ 2013, 487 Rn. 188 f. m. w. N.

  • BVerwG, 19.09.2017 - 1 VR 8.17

    Keine Aussetzung der Abschiebung von zwei islamistischen Gefährdern

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 21.11.2018 - 7a L 1947/18
    vgl. EGMR, Urteil vom 17. Januar 2012 - Nr. 8139/09, Othman/U.K. - NVwZ 2013, 487 Rn. 188 f.; BVerwG, Beschluss vom 19. September 2017 - 1 VR 8/17 -, juris, Rn. 54 - 58.

    vgl. VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 12. Juli 2018, 7a L 1200/18.A, juris; vgl. dazu auch: BVerwG, Beschluss vom 19. September 2017 - 1 VR 8/17 -, juris, Rn. 54 ff.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. August 2017 - 1 VR 5.17 - , juris bzw. zum Tenor: www.bverwg.de ; BVerwG, Beschluss vom 19. September 2017 - 1 VR 8.17 -, juris, Rn. 55.

  • BVerwG, 30.08.2017 - 1 VR 5.17

    "Islamischer Staat"; "Jihad"; Abschiebungsanordnung; Abschiebungsverbot;

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 21.11.2018 - 7a L 1947/18
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. August 2017 - 1 VR 5.17 - , juris bzw. zum Tenor: www.bverwg.de ; BVerwG, Beschluss vom 19. September 2017 - 1 VR 8.17 -, juris, Rn. 55.

    vgl. dazu auch BVerwG, Beschluss vom 30. August 2017 - 1 VR 5/17 -, juris, Rn. 58.

  • VG Gelsenkirchen, 15.06.2016 - 7a K 3661/14

    BAMF durfte Abschiebungsverbot nicht widerrufen

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 21.11.2018 - 7a L 1947/18
    BVerwG, Urteil vom 29. September 2011 - 10 C 24.10 -, juris, Rn. 15; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 15. Juni 2016 - 7a K 3661/14.A -, juris, Rn. 65 und Beschluss vom 12. Juli 2018 - 7a L 1200/18.A -, nrwe.de.

    vgl. Marx, AsylVfG, 9. Aufl., 2017, § 73c Rn. 5; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 15. Juni 2016 - 7a K 3661/14.A -, juris, Rn. 69.

  • VG Gelsenkirchen, 16.01.2019 - 7a K 3425/18

    Abschiebungsverbot für Sami A. bleibt wirksam - Verwaltungsgericht Gelsenkirchen

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 21.11.2018 - 7a L 1947/18
    Unter Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 12. Juli 2018 - 7a L 1200/18.A - wird der Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage mit dem Az. 7a K 3425/18.A gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 20. Juni 2018 abgelehnt.

    Der Antrag der Antragsgegnerin, unter Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 12. Juli 2018 - 7a L 1200/18.A - den Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage mit dem Az. 7a K 3425/18.A gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 20. Juni 2018 abzulehnen, hat Erfolg.

  • BVerfG, 16.07.1974 - 1 BvR 75/74

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anordnung der sofortigen Vollziehung

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 21.11.2018 - 7a L 1947/18
    vgl. Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Auflage 2014, § 80 Rn. 84 ff., 161 ff. m.w.N., vgl. zur sofortigen Vollziehung einer Ausweisungsverfügung: BVerfG, Beschluss vom 16. Juli 1974 - 1 BvR 75/74 -, juris, Rn. 24 m. w. N.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.04.2015 - 17 A 1245/11

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für einen tunesischen Staatsangehörigen aus

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 21.11.2018 - 7a L 1947/18
    Dies gilt mit Blick auf die durch das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen im Urteil vom 15. April 2015, vgl. OVG NRW, Urteil vom 15. April 2015 - 17 A 1245/11, juris, Rn. 76, 105, bejahte gegenwärtige Gefährlichkeit des Antragstellers wegen seines als erwiesen angesehenen Aufenthalts in Afghanistan zwecks militärischer Ausbildung in einem Lager der Al Qaida und der Tätigkeit in der Leibgarde Bin Ladens sowie der Tatsache, dass er dies wahrheitswidrig in Abrede gestellt und durch die Legende einer religiösen Ausbildung in Karatschi zu kaschieren versucht hat.
  • BVerwG, 27.03.2018 - 1 A 5.17

    Bundesverwaltungsgericht bestätigt Bremer Abschiebungsanordnung gegen einen

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 21.11.2018 - 7a L 1947/18
    vgl. zur Bewertung einer zwischenstaatlichen Erklärung, die keine Verbalnote ist: BVerwG, Urteil vom 27. März 2018 - 1 A 5.17 -, juris, Rn. 64 m. w. N.
  • VG Gelsenkirchen, 13.07.2018 - 8 L 1315/18

    Sami A., Ex-Leibwächter von von Osama bin Laden, muss zurückgeholt

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.08.2018 - 17 B 1029/18
  • EGMR, 28.02.2008 - 37201/06

    Saadi ./. Italien

  • BVerwG, 29.09.2011 - 10 C 24.10

    Widerruf; Widerrufsfrist; Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; unionsrechtlich

  • VG Gelsenkirchen, 19.12.2018 - 8 L 2184/18

    Fall Sami A.: Rückholverpflichtung der Stadt Bochum aufgehoben

    Kammer des Gerichts vom 21. November 2018 - 7a L 1947/18.A - eingetreten.

    Kammer des Gerichts vom 21. November 2018 - 7a L 1947/18.A - entfallen.

    Kammer des Gerichts vom 21. November 2018 - 7a L 1947/18.A - auch unter Beachtung von Art. 19 Abs. 4 GG nicht mehr die Beseitigung der dadurch eingetretenen Vollzugsfolgen verlangen.

    Kammer des Gerichts vom 21. November 2018 - 7a L 1947/18.A - nach summarischer Prüfung nicht mehr an.

    Kammer des Gerichts vom 21. November 2018 - 7a L 1947/18.A -, mit welchem der zugunsten des Antragsgegners stattgebende Beschluss vom 12. Juli 2018 - 7a L 1200/18.A - gemäß § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO abgeändert und der Antrag des Antragsgegners abgelehnt wurde, kam der anhängigen Asylklage des Antragsgegners - 7a K 3425/18.A - gegen den Widerrufsbescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bundesamt) vom 20. Juni 2018 aufschiebende Wirkung zu.

    Kammer des Gerichts vom 21. November 2018 - 7a L 1947/18.A - entfallen.

    Kammer des Gerichts vom 21. November 2018 - 7a L 1947/18.A - gerichtete Anhörungsrüge ist zudem mit unanfechtbarem Beschluss der 7a.

    Kammer des Gerichts vom 21. November 2018 - 7a L 1947/18.A -.

    Kammer des Gerichts vom 21. November 2018 - 7a L 1947/18.A - gemäß § 38 Abs. 3 VwVfG NRW nicht mehr gebunden.

    Kammer des Gerichts mit Beschluss vom 21. November 2018 - 7a L 1947/18.A - eingetretenen Änderung der relevanten Tatsachen- und Rechtslage ist auch die Bindungswirkung der Zusicherung vom 16. August 2018 entfallen.

    Kammer des Gerichts mit Beschluss vom 21. November 2018 - 7a L 1947/18.A - derzeit nicht (mehr) die Gefahr der Folter und der unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit droht, an welche die beschließende Kammer ebenfalls - wie ausgeführt - gebunden ist.

  • VG Gelsenkirchen, 16.01.2019 - 7a K 3425/18

    Fall Sami A.: Kein Abschiebungsverbot nach Tunesien

    Die Kammer hat mit Beschluss vom 21. November 2018 (Az. 7a L 1947/18.A) unter Abänderung des Beschlusses vom 12. Juli 2018 (Az. 7a L 1200/18.A) den Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen den Bescheid vom 20. Juni 2018 wegen veränderter Umstände abgelehnt.

    Mit Blick auf den (abändernden) Beschluss der erkennenden Kammer vom 21. November 2018 (Az. 7a L 1947/18.A) hat die 8. Kammer des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen mit Beschluss vom 19. Dezember 2018 (Az. 8 L 2184/18) unter Abänderung ihres Beschlusses vom 13. Juli 2018 (Az. 8 L 1315/18) den Antrag des Klägers vom 13. Juli 2018 auf Verpflichtung der Stadt C. , ihn unverzüglich auf Kosten der Stadt C. in die Bundesrepublik Deutschland zurückzuholen, wegen der veränderten Umstände abgelehnt.

    Gemessen an diesem Maßstab sind die Umstände, die zur Feststellung eines Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 2 AufenthG a.F. in der Person des Klägers hinsichtlich Tunesiens geführt haben, unter den nunmehr im Vergleich zur Sachlage im rechtskräftigen Verpflichtungsurteil veränderten Umständen - auch unter Berücksichtigung des gesamten Vorbringens des Klägers in diesem und den zugehörigen Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes 7a L 1200/18.A, 7a L 1437/18.A , 7a L 1947/18.A und der Anhörungsrüge 7a L 2232/18.A - im maßgeblichen Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung fortgefallen, weil die Gefahr der Folter und der unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung unter die Schwelle der beachtlichen Wahrscheinlichkeit gesunken ist.

    vgl. zur Entwicklung der Menschenrechtslage bis zum 15. Juni 2016: VG Gelsenkirchen, Urteil vom 15. Juni 2016 - 7a K 3661/14.A, juris, Rn. 88 ff., zu den Entwicklungen bis zum 12. Juni 2018: VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 12. Juli 2018 - 7a L 1200/18.A, juris, Rn. 61 ff. und zu den Entwicklungen bis zum 21. November 2018: VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 21. November 2018 -7a L 1947/18.A, juris, Rn. 14 ff. und zur erneuten Verlängerung des Ausnahmezustandes: Schaufenster - Die Presse (online-Ausgabe), Tunesien verlängert Ausnahmezustand, vom 4. Januar 2019, abgerufen unter: https://diepresse.com/home/schaufenster/reise/fernreise/5555544/Tunesien-verlaengert-Ausnahmezustand.

    Der Kläger hat es vorliegend - auch nach den von der Kammer im Beschluss vom 21. November 2018 (Az. 7a L 1947/18.A) aufgezeigten Widersprüchen - unterlassen, darzulegen, warum es aus seiner Sicht dazu gekommen ist, dass sein Anwalt die - nach seiner Ansicht unwahren - Geschehnisse gegenüber dem Reporter bekundet hat bzw. ob er seinem Anwalt überhaupt im Hinblick auf die Behandlung in der Haft etwas berichtet hat oder welche Angaben er ihm gegenüber stattdessen gemacht hat.

    Auch die in dem Verfahren vorläufigen Rechtsschutzes (Az. 7a L 1947/18.A) von der Beklagten vorgelegte Erklärung im Rahmen einer E-Mail vom 5. Oktober 2018 des zu jenem Zeitpunkt noch amtierenden Kabinettschefs des tunesischen Präsidenten an den Leiter der Abteilung 2 für Außen-, Sicherheits- und Entwicklungspolitik im Bundeskanzleramt sowie außen- und sicherheitspolitischen Berater der Bundeskanzlerin zeigt, dass es ebenso auf politischer Ebene zu einem Austausch über die Behandlung des Klägers gekommen ist.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.06.2019 - 17 B 47/19

    Sami A. - Beschwerde gegen Aufhebung der Rückholverpflichtung zurückgewiesen

    Die Beschwerde bringt vor, aus der vom Antragsgegner erhobenen Verfassungsbeschwerde gegen den asylrechtlichen Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 21. November 2018 - 7a L 1947/18.A - ergebe sich, dass die materiellrechtlichen und verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Aufhebung des Abschiebungsverbotes begründet seien.

    Kammer des Gerichts vom 21. November 2018- 7a L 1947/18.A - nach summarischer Prüfung nicht mehr" andauert.

    Diesem Monitum mangelt eine - nachvollziehbare - Auseinandersetzung mit den Ausführungen des angefochtenen Beschlusses (BA Seite 6, zweiter Absatz), die Antragstellerin sei an ihre mit Schriftsatz vom 16. August 2018 im Verfahren - 8 L 1458/18 - abgegebene Zusicherung mit Blick auf den Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 21. November 2018 - 7a L 1947/18.A - gemäß § 38 Abs. 3 VwVfG NRW nicht mehr gebunden.

  • VG Gelsenkirchen, 12.09.2019 - 8 K 3521/18

    Befristung der Wirkungen einer Abschiebung, Befristung der Wirkungen einer

    Letztgenannter Beschluss wurde mit Beschluss des Gerichts vom 21. November 2018 - 7a L 1947/18.A - aufgrund veränderter Umstände geändert und der Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen den Bescheid des Bundeamtes vom 00.00.0000 abgelehnt.
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