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   VG Gelsenkirchen, 23.06.2020 - 9 K 4695/19   

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https://dejure.org/2020,25009
VG Gelsenkirchen, 23.06.2020 - 9 K 4695/19 (https://dejure.org/2020,25009)
VG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 23.06.2020 - 9 K 4695/19 (https://dejure.org/2020,25009)
VG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 23. Juni 2020 - 9 K 4695/19 (https://dejure.org/2020,25009)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Cannabis, medizinisch-psychologische UNtersuchung, Trennung, Konsum, Fahren, Gutachtenanordnung, Entziehung der Fahrerlaubnis, Mitwirkungspflicht, Gutachtenfrage, Abstinenz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens zur Überprüfung der Fahreignung

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.03.2021 - 16 B 22/21

    Abstinenznachweis bei gelegentlichem Cannabiskonsum

    Der Auffassung, wenn die Begutachtungsstelle meine, ohne Cannabisabstinenznachweis sei kein (positives) Gutachten möglich, sei es Sache des Betroffenen, das Gutachten gleichwohl erstatten zu lassen und es bei negativem Ergebnis zur gerichtlichen Überprüfung zu stellen, vgl. VG Düsseldorf, Beschluss vom 8. Oktober 2019 - 6 L 2406/19 -, juris, Rn. 23; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 23. Juni 2020 - 9 K 4695/19 -, juris, Rn. 76 f., und Beschluss vom 16. April 2020 - 9 L 54/20 - juris, Rn. 48 f., vermag der Senat angesichts der mit einer Gutachtenerstellung bzw. mit einer - bei Nichtvorlage des Gutachtens regelmäßig erfolgenden - Entziehung der Fahrerlaubnis verbundenen Folgen für die allgemeine Handlungsfreiheit und ggf. Berufsfreiheit der Betroffenen in dieser Allgemeinheit nicht zu folgen. Dieses dürfte zwar im Falle einer entsprechenden einzelfallbezogenen (Vor-)Einschätzung durch die Begutachtungsstelle der Fall sein, nicht aber, wenn diese bei gelegentlicher Cannabiseinnahme für die Erstellung eines (positiven) Gutachtens generell Abstinenz fordert.

    Soweit für eine behördliche Fristverlängerung teilweise eine Glaubhaftmachung des Fahrerlaubnisinhabers gefordert wird, dass die Möglichkeit der Erstattung eines (positiven) Gutachtens ohne Abstinenzzeitraum von sämtlichen durch die Fahrerlaubnisbehörde genannten Begutachtungsstellen verweigert worden ist, vgl. VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 16. April 2020 - 9 L 54/20 -, juris, Rn. 49 f., und Urteil vom 23. Juni 2020 - 9 K 4695/19 -, juris, Rn. 74, erscheint dies schon angesichts des für eine Befassung aller Begutachtungsstellen erforderlichen Zeitraums, der gemäß § 11 Abs. 6 Satz 4 FeV jeweils die Aktenübersendung an die ausgewählte Begutachtungsstelle (und nachfolgend Rückübersendung an die Behörde) umfasst, nicht sachgerecht bzw. verhältnismäßig.

  • VG Gelsenkirchen, 21.01.2021 - 9 L 1395/20

    Cannabis, Fahrerlaubnis, medizinisch-psychologisches Gutachten,

    vgl. BVerwG, Urteile vom 11. April 2019 - 3 C 13.17 -, juris Rn. 13 und 3 C 14.17, juris Rn. 14; Urteil vom 23. Oktober 2014 - 3 C 3.13 -, juris Rn. 19 ff. m.w.N.; OVG NRW, Beschluss vom 18. Februar 2014 - 16 B 116/14 -, juris Rn. 3; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 23. Juni 2020 - 9 K 4695/19 -, juris Rn. 42.

    vgl. BayVGH, Beschluss vom 7. August 2018 - 11 CS 18.1270 -, juris Rn. 15; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 23. Juni 2020 - 9 K 4695/19 -, juris Rn. 69 bis 71.

  • VG Gelsenkirchen, 25.08.2020 - 9 L 1013/20

    Cannabis; Trennungsverstoß; medizinisch-psychologische Untersuchung;

    VG Düsseldorf, Beschluss vom 8. Oktober 2019 - 6 L 2406/19 -, Rn. 20, juris; VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 16. April 2020 - 9 L 54/20 -, juris Rn. 38 und Urteil vom 23. Juni 2020 - 9 K 4695/19 - zur Veröffentlichung bei juris vorgesehen.
  • VG Köln, 06.10.2021 - 6 L 1350/21
    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 09.05.2019 - 16 B 1860/18 -, juris, Rn. 8; Bay. VGH, Beschluss vom 16.08.2018 - 11 Cs 18.1398 -, juris, Rn. 12; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 23.06.2020 - 9 K 4695/19 -, juris, Rn. 66; VG Düsseldorf, Beschluss vom 22.04.2020 - 14 L 338/20 -, juris, Rn. 29; Dauer, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 46. Aufl., 2020, § 11 FeV, Rn 45.
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