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   VG Gera, 03.08.2022 - 6 K 1474/21 Ge   

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VG Gera, 03.08.2022 - 6 K 1474/21 Ge (https://dejure.org/2022,23763)
VG Gera, Entscheidung vom 03.08.2022 - 6 K 1474/21 Ge (https://dejure.org/2022,23763)
VG Gera, Entscheidung vom 03. August 2022 - 6 K 1474/21 Ge (https://dejure.org/2022,23763)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    BAföG § 48 Abs 1 S 1 Nr 1; BAföG § 48 Abs 1 S 1 Nr 2; BAföG § 48 S 2 Abs 2
    Ausbildungs- und Studienförderungsrecht; unbegründete Versagungsgegenklage auf BAföG-Leistungen bei Vorlage eines geeigneten Leistungsnachweises nach Ablauf der in § 48 Abs. 1 Satz 2 BAföG benannten Frist; pandemiebedingtes "Nullsemester" im Freistaat Thüringen; ...

  • Justiz Thüringen

    § 48 Abs 1 S 2 BAföG
    Versagungsgegenklage auf BAföG-Leistungen bei Vorlage eines geeigneten Leistungsnachweises nach Ablauf der in § 48 Abs. 1 Satz 2 BAföG benannten Frist; kein pandemiebedingtes "Nullsemester" in Thüringen

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • VGH Baden-Württemberg, 31.03.2022 - 12 S 53/20

    Ausbildungsförderung; Anspruch auf (Weiter-) Förderung eines Studiums der

    Auszug aus VG Gera, 03.08.2022 - 6 K 1474/21
    Nach Maßgabe der besonderen Umstände des Einzelfalles kann es dem Ausbildungsförderungsamt nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) verwehrt sein, sich auf das Versäumnis der Viermonatsfrist des § 48 Abs. 1 S. 2 BAföG zu berufen, wenn die Fristversäumnis maßgeblich auf sein Verhalten zurückgeht, ohne dass die auszubildende Person in diesem Zusammenhang ein eigenes Verschulden trifft (VGH Mannheim, Urteil vom 31. März 2022 - 12 S 53/20 - BeckRS 2022, 8615; VG Stuttgart, Urteil vom 26. Juli 2012 - 11 K 1347/12 -, juris Rn. 31; VG Freiburg, Urteil vom 18. Juni 2012 - 6 K 1211/09 -, juris Rn. 38).

    Etwas anderes gilt dann, wenn das (erstmalige) Nichtbestehen eines einzelnen Leistungsnachweises aufgrund der Organisation der Ausbildung zur Folge hat, dass die auszubildende Person an der Fortsetzung ihres Studiums im nächsthöheren Semester gehindert ist (VGH Mannheim, Urteil vom 31. März 2022 - a. a. O.).

  • VG Freiburg, 18.06.2012 - 6 K 1211/09

    Ausländischer Studienabschluss als Erstausbildung i.S.d. § 7 Abs. 1 BaföG;

    Auszug aus VG Gera, 03.08.2022 - 6 K 1474/21
    Nach Maßgabe der besonderen Umstände des Einzelfalles kann es dem Ausbildungsförderungsamt nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) verwehrt sein, sich auf das Versäumnis der Viermonatsfrist des § 48 Abs. 1 S. 2 BAföG zu berufen, wenn die Fristversäumnis maßgeblich auf sein Verhalten zurückgeht, ohne dass die auszubildende Person in diesem Zusammenhang ein eigenes Verschulden trifft (VGH Mannheim, Urteil vom 31. März 2022 - 12 S 53/20 - BeckRS 2022, 8615; VG Stuttgart, Urteil vom 26. Juli 2012 - 11 K 1347/12 -, juris Rn. 31; VG Freiburg, Urteil vom 18. Juni 2012 - 6 K 1211/09 -, juris Rn. 38).

    Denn es handelt sich bei der gesetzlichen Regelung um eine Ausschlussfrist (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 18. Juli 2003 - 7 S 998/01 -, juris Rn. 24; OVG Bremen, Beschluss vom 1. Dezember 1994 - 2 B 265/94 -, juris Rn. 15; VG Ansbach, Urteil vom 19. Februar 2003 - AN 2 K 12.00636 -, juris Rn. 24; VG Freiburg, Urteil vom 18. Juni 2012 - 6 K 1211/09 -, juris Rn. 37).

  • BVerfG, 07.11.1995 - 2 BvR 413/88

    'Wasserpfennig'

    Auszug aus VG Gera, 03.08.2022 - 6 K 1474/21
    Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geht nun aber davon aus, dass unterschiedliche Regelungen der Länder grundsätzlich den so genannten allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG, der für die Bewertung des vorliegenden Sachverhaltes maßgeblich in den Blick zu nehmen wäre, nicht berühren (Kempny, Rechtfertigungslast für unterschiedliche (Versammlungs-)Gesetze der Länder? - NVwZ 2014, 191 [192]; BVerfG, Beschluss vom 7. November 1995 - 2 BvR 413/88 u.a. - NVwZ 1996, 469 [472 a.E.]).

    Das Bundesverfassungsgericht (NVwZ 1996, 469) führt wörtlich aus:.

  • BVerwG, 25.08.2016 - 5 C 54.15

    Leistungen; üblich; Ausbildungsverlauf; Verlauf; geordnet; Fachsemester;

    Auszug aus VG Gera, 03.08.2022 - 6 K 1474/21
    Eine vormals mangels Vorlage dieses Leistungsnachweises zu Beginn des fünften Fachsemesters eingestellte Leistung von Ausbildungsförderung kann nach § 48 Abs. 1 S. 1 BAföG dann wieder aufgenommen werden, wenn der/die Auszubildende dem Amt für Ausbildungsförderung zu Beginn eines späteren als des fünften Fachsemesters eine Leistungsbescheinigung vorlegt, aus der sich ergibt, dass er/sie den der Anzahl der bis dahin absolvierten Fachsemester entsprechenden üblichen Wissenstand besitzt und demzufolge den durch Nichtvorlage der Bescheinigung zu Beginn des fünften Fachsemesters offenbar gewordenen Leistungsrückstand aufgeholt hat (BVerwG, Urteil vom 16. November 1978 - a. a. O.; Urteil vom 25. August 2016 - 5 C 54.15 - BeckRS 2016, 54103 Rn. 24).

    In Ermangelung entsprechender Bestimmungen bestimmt sich die Üblichkeit der Leistungen nach den sonstigen nicht förmlichen Vorgaben der Hochschule, die von den Auszubildenden als Verhaltensmaßregeln oder Richtlinien erkannt werden können und deren Einhaltung von der Hochschule als erforderlich angesehen und empfohlen wird, um die Ausbildung erfolgreich durchführen und abschließen zu können (BVerwG, Urteil vom 25. August 2016 - a. a. O.).

  • BVerwG, 16.11.1978 - 5 C 38.77

    Vorlage der Eignungsbescheinigung - Auszubildender - Überschreitung der

    Auszug aus VG Gera, 03.08.2022 - 6 K 1474/21
    Der gemäß § 48 Abs. 1 BAföG vom fünften Fachsemester an vorzulegende Eignungsnachweis ist eine unerlässliche konstitutive Förderungsvoraussetzung, die neben den sonstigen Förderungsvoraussetzungen erfüllt sein muss, um einen weiteren Förderungsanspruch zu begründen (BVerwG, Urteil vom 16. November 1978 - V C 38.77 - BVerwGE 57, 79).

    Eine vormals mangels Vorlage dieses Leistungsnachweises zu Beginn des fünften Fachsemesters eingestellte Leistung von Ausbildungsförderung kann nach § 48 Abs. 1 S. 1 BAföG dann wieder aufgenommen werden, wenn der/die Auszubildende dem Amt für Ausbildungsförderung zu Beginn eines späteren als des fünften Fachsemesters eine Leistungsbescheinigung vorlegt, aus der sich ergibt, dass er/sie den der Anzahl der bis dahin absolvierten Fachsemester entsprechenden üblichen Wissenstand besitzt und demzufolge den durch Nichtvorlage der Bescheinigung zu Beginn des fünften Fachsemesters offenbar gewordenen Leistungsrückstand aufgeholt hat (BVerwG, Urteil vom 16. November 1978 - a. a. O.; Urteil vom 25. August 2016 - 5 C 54.15 - BeckRS 2016, 54103 Rn. 24).

  • VG Ansbach, 19.02.2013 - AN 2 K 12.00636

    Rechtzeitigkeit der Vorlage einer Leistungsbescheinigung bei einem

    Auszug aus VG Gera, 03.08.2022 - 6 K 1474/21
    Denn es handelt sich bei der gesetzlichen Regelung um eine Ausschlussfrist (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 18. Juli 2003 - 7 S 998/01 -, juris Rn. 24; OVG Bremen, Beschluss vom 1. Dezember 1994 - 2 B 265/94 -, juris Rn. 15; VG Ansbach, Urteil vom 19. Februar 2003 - AN 2 K 12.00636 -, juris Rn. 24; VG Freiburg, Urteil vom 18. Juni 2012 - 6 K 1211/09 -, juris Rn. 37).
  • OVG Bremen, 01.12.1994 - 2 B 265/94

    Ausschlußfrist; Fristversäumnis; Wiedereinsetzung in vorigen Stand

    Auszug aus VG Gera, 03.08.2022 - 6 K 1474/21
    Denn es handelt sich bei der gesetzlichen Regelung um eine Ausschlussfrist (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 18. Juli 2003 - 7 S 998/01 -, juris Rn. 24; OVG Bremen, Beschluss vom 1. Dezember 1994 - 2 B 265/94 -, juris Rn. 15; VG Ansbach, Urteil vom 19. Februar 2003 - AN 2 K 12.00636 -, juris Rn. 24; VG Freiburg, Urteil vom 18. Juni 2012 - 6 K 1211/09 -, juris Rn. 37).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2014 - 12 A 1085/13

    Bewilligung von Ausbildungsförderung trotz verspäteter Vorlage einer

    Auszug aus VG Gera, 03.08.2022 - 6 K 1474/21
    Die in § 48 Abs. 1 S. 2 BAföG genannte Frist ist eine objektiv-gesetzliche Regelung im Sinne einer Fiktion, die unabhängig von der Frage des Verschuldens der auszubildenden Person anzuwenden ist (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16. Mai 2014 - 12 A 1085/13 -, juris Rn. 27).
  • BVerwG, 22.10.1981 - 5 C 113.79

    Schwerwiegender Grund - Ausbildungsbezogenheit - Auszubildender - Planmäßige

    Auszug aus VG Gera, 03.08.2022 - 6 K 1474/21
    Die Anerkennung eines schwerwiegenden Grundes nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 BAföG erfordert dabei nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts das Vorliegen von Tatsachen, die für die Verzögerung des erfolgreichen Abschlusses der Ausbildung innerhalb der Förderungshöchstdauer von erheblicher Bedeutung sind und die Förderung über die Förderungsdauer hinaus unter Beachtung ihres Zwecks rechtfertigen (BVerwG, Urteil vom 22. Oktober 1981 - 5 C 113.79 - BVerwGE 64, 168).
  • VG Stuttgart, 26.07.2012 - 11 K 1347/12

    Ausbildungsförderung; Leistungsnachweis; Bescheinigung; Vorlagezeitpunkt;

    Auszug aus VG Gera, 03.08.2022 - 6 K 1474/21
    Nach Maßgabe der besonderen Umstände des Einzelfalles kann es dem Ausbildungsförderungsamt nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) verwehrt sein, sich auf das Versäumnis der Viermonatsfrist des § 48 Abs. 1 S. 2 BAföG zu berufen, wenn die Fristversäumnis maßgeblich auf sein Verhalten zurückgeht, ohne dass die auszubildende Person in diesem Zusammenhang ein eigenes Verschulden trifft (VGH Mannheim, Urteil vom 31. März 2022 - 12 S 53/20 - BeckRS 2022, 8615; VG Stuttgart, Urteil vom 26. Juli 2012 - 11 K 1347/12 -, juris Rn. 31; VG Freiburg, Urteil vom 18. Juni 2012 - 6 K 1211/09 -, juris Rn. 38).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.07.2003 - 7 S 998/01

    Auslandsausbildung: Leistungsnachweis; Fristversäumnis - Vorlage des

  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvG 1/00

    'Moratorium Gorleben'

  • BVerwG, 16.05.2013 - 5 C 22.12

    Praktikum im Ausland; Auslandspraktikum; Durchführung eines Praktikums im

  • BVerfG, 23.02.1972 - 2 BvL 36/71

    Strafbestimmungen in Gemeindesatzungen

  • BVerwG, 23.09.1982 - 5 C 93.80

    Ausbildungsförderung - Anzahl der Fachsemester - Leistungsnachweis -

  • BVerfG, 30.05.1972 - 2 BvL 41/71

    Bauordnungswidrigkeit

  • BVerfG, 18.07.1972 - 1 BvL 32/70

    numerus clausus I

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