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   VG Gera, 03.12.2020 - 3 K 2157/18 Ge   

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VG Gera, 03.12.2020 - 3 K 2157/18 Ge (https://dejure.org/2020,44925)
VG Gera, Entscheidung vom 03.12.2020 - 3 K 2157/18 Ge (https://dejure.org/2020,44925)
VG Gera, Entscheidung vom 03. Dezember 2020 - 3 K 2157/18 Ge (https://dejure.org/2020,44925)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (23)

  • VG Freiburg, 11.12.2019 - 4 K 6764/18

    Festsetzung eines Mitnutzungsentgelts; Berücksichtigung von

    Auszug aus VG Gera, 03.12.2020 - 3 K 2157/18
    Aufgrund dieser aus dem Gesetz folgenden Systematik ist sie deshalb darauf zu verweisen, im Rahmen einer Verpflichtungsklage einen in den streitigen Punkten neugefassten Verwaltungsakt zu erstreiten (vgl. VG Freiburg, Urt. v. 11. Dezember 2019 - 4 K 6764/18 - Juris).

    In § 77n Abs. 2 TKG bildet das Kostendeckungsprinzip der reinen Mitnutzung die Bemessungsgrundlage für das Mitnutzungsentgelt (vgl. VG Freiburg, Urt. v. 11. Dezember 20119 - 4 K 6764/18 - Juris unter Bezug auf Holtmann, EuZW 2017, 589, 592).

    v. 11. Dezember 20119 - 4 K 6764/18 - Juris).

    Bezugspunkt der in § 77n Abs. 2 Satz 2 TKG als Grundlage für die Höhe des Mitnutzungsentgelts genannten "zusätzlichen Kosten", die sich "für den Eigentümer oder Betreiber des öffentlichen Versorgungsnetzes durch die Ermöglichung der Mitnutzung seiner passiven Netzinfrastrukturen ergeben", sind nur die "Mehrkosten", die "allein" aus der Mitnutzung "zusätzlich" entstehen, etwa zusätzlich anfallende Instandhaltungs- und Anpassungskosten oder Kosten für erforderlich werdende Sicherheitsvorkehrungen und die zusätzlichen Kosten für spezifische Haftungsvorkehrungen im Schadensfall (BT-Drs. 18/8332, S. 55 f., vgl. VG Freiburg, Urt. v. 11. Dezember 20119 - 4 K 6764/18 - Juris).

  • BGH, 16.12.1976 - KVR 2/76

    Mißbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung

    Auszug aus VG Gera, 03.12.2020 - 3 K 2157/18
    Die Vergleichsmarktbetrachtung hat ihren Ursprung im allgemeinen Wettbewerbsrecht (vgl. BGH, Beschl. v. 12. Februar 1980 - KVR 3/79 - v. 16. Dezember 1976 - KVR 2/76 - jeweils Juris).

    Sie beruht auf der Überlegung, den Preis, der sich auf dem relevanten Markt bei funktionsfähigem Wettbewerb bilden würde, dadurch zu ermitteln, dass die auf einem vergleichbaren Markt im Wettbewerb gebildeten Preise als Beurteilungsgrundlage herangezogen werden, wobei den Preis beeinflussende Faktoren, insbesondere Unterschiede in der Marktstruktur mitberücksichtigt und durch entsprechende Zu- oder Abschläge ausgeglichen werden (vgl. BGH, Beschl. v. 16. Dezember 1976 - KVR 2/76 - Juris).

  • BVerwG, 19.11.2019 - 1 C 41.18

    Das Anwerbungs- und Vermittlungsmonopol der Bundesagentur für Arbeit in

    Auszug aus VG Gera, 03.12.2020 - 3 K 2157/18
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist bei Verpflichtungsklagen der Schluss der mündlichen Verhandlung (ständ. Rspr. vgl. BVerwG, Urt. v. 19. November 2019 - 1 C 41/18 - v. 10. April 2019 - 7 C 23/18 - v. 18. April 2013 - 10 C 9.12 - jeweils Juris), da darüber zu entscheiden ist, ob ein Rechtsanspruch auf Erlass des begehrten Verwaltungsakts bzw. auf Bescheidung besteht.

    Rechtsänderungen im gerichtlichen Verfahren sind zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Urt. v. 19. November 2019 - 1 C 41/18 - VGH Bad- Württ, Beschl. v. 14. Januar 2020 - 11 S 2956/19 - Juris; BayVGH, Beschl. v. 2. Juni 2020 - 10 CE 20.931 - jeweils Juris).

  • BVerwG, 25.02.2015 - 6 C 33.13

    Bestandskraft des regulierten Vergleichsentgelts; Berufsausübungsfreiheit;

    Auszug aus VG Gera, 03.12.2020 - 3 K 2157/18
    Diese Kosten spielen bei einer Vergleichsmarktbetrachtung nur dann eine Rolle, wenn sie Ausdruck struktureller Marktunterschiede sind, denen durch Abschläge oder Zuschläge auf das Vergleichsentgelt Rechnung getragen werden kann und muss (vgl. BVerwG, Vorlagebeschl. v. 25. Februar 2015 - 6 C 33/13 - Juris).

    Vielmehr entspricht der ermittelte Vergleichspreis nach der Vorstellung des Gesetzgebers ohne weiteres dem Maßstab der Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung (vgl. BVerwG, Vorlagebeschl. v. 25. Februar 2015 - 6 C 33/13 - unter Verweis auf die Beschlüsse vom 10. Dezember 2014 - 6 C 16/13 und 6 C 18/13 - Juris; zu den Zusammenhängen Säcker, TKG, 3. Aufl. 2013, § 35 Rn. 3, 19 ff.).

  • BVerwG, 18.04.2013 - 10 C 9.12

    Elternnachzug; einstweilige Anordnung; Familienzusammenführung; Flüchtling;

    Auszug aus VG Gera, 03.12.2020 - 3 K 2157/18
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist bei Verpflichtungsklagen der Schluss der mündlichen Verhandlung (ständ. Rspr. vgl. BVerwG, Urt. v. 19. November 2019 - 1 C 41/18 - v. 10. April 2019 - 7 C 23/18 - v. 18. April 2013 - 10 C 9.12 - jeweils Juris), da darüber zu entscheiden ist, ob ein Rechtsanspruch auf Erlass des begehrten Verwaltungsakts bzw. auf Bescheidung besteht.
  • VG Köln, 15.05.2008 - 1 K 6817/05
    Auszug aus VG Gera, 03.12.2020 - 3 K 2157/18
    Diesen Überlegungen, die auf das vorliegende Verfahren über die Bestimmung eines Mitnutzungsentgelts übertragbar sind, schließt sich die Kammer an (vgl. auch VG Köln, Urt. v. 15. Mai 2008 - 1 K 6817/05 - : v. 17. April 2008 - 1 K 1312/05 - jeweils Juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.02.2000 - 13 A 179/99

    Bereitstellung eines entbündelten Zugangs zu Teilnehmeranschlussleitungen (TAL)

    Auszug aus VG Gera, 03.12.2020 - 3 K 2157/18
    Die Mitbenutzungsansprüche definieren den Inhalt und die Schranken der Nutzungsmöglichkeiten von Infrastrukturen jedoch in abstrakter Form neu, indem sie die exklusive Nutzung von Versorgungsnetzen einschränken (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 7. Februar 2000 - 13 A 179/99 - Juris).
  • BVerfG, 20.01.2005 - 1 BvR 290/01

    Höhe der Ausgleichsleistung für die Inanspruchnahme von Grundstücken zu

    Auszug aus VG Gera, 03.12.2020 - 3 K 2157/18
    Hierzu zählen Fälle, in denen Regelungen Dritten Rechte am Eigentum einräumen und diese dadurch gleichsam auf Kosten des Eigentümers Gewinne erzielen können (vgl. BVerfG, Beschl. v. 20. Januar 2005 - 1 BvR 290/01 - Juris; Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur, Rechtsgutachten über "Verfassungs- und verwaltungsrechtliche Fragen aus dem Telekommunikationsbereich, Themengebiet 2: Ausgestaltung der Mitnutzungsansprüche, 2016, S. 21; im Folgenden: Rechtsgutachten), weil dann die Einschränkung der Eigentumsfreiheit entgegen Art. 14 Abs. 2 Satz 2 GG vorrangig dem mitbenutzenden Dritten und weniger dem Wohle der Allgemeinheit dient (vgl. Rechtsgutachten a.a.O., S. 21 f.).
  • BVerwG, 23.06.2010 - 6 C 36.08

    Entgelt; Terminierungsentgelt; Entgeltanordnung; nachträgliche Regulierung;

    Auszug aus VG Gera, 03.12.2020 - 3 K 2157/18
    In Anlehnung hieran (vgl. BVerwG, Urt. v. 23. Juni 2010 - 6 C 36/08 - Juris) wird sie in § 35 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 TKG als Vergleich von Preisen solcher Unternehmen beschrieben, die entsprechende Leistungen auf vergleichbaren, dem Wettbewerb geöffneten Märkten anbieten, wobei die Besonderheiten der Vergleichsmärkte zu berücksichtigen sind.
  • VGH Baden-Württemberg, 14.01.2020 - 11 S 2956/19

    Erteilung einer Beschäftigungsduldung; Innehaben einer Aufenthaltsgestattung;

    Auszug aus VG Gera, 03.12.2020 - 3 K 2157/18
    Rechtsänderungen im gerichtlichen Verfahren sind zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Urt. v. 19. November 2019 - 1 C 41/18 - VGH Bad- Württ, Beschl. v. 14. Januar 2020 - 11 S 2956/19 - Juris; BayVGH, Beschl. v. 2. Juni 2020 - 10 CE 20.931 - jeweils Juris).
  • BVerwG, 10.04.2019 - 7 C 23.18

    5-Jahres-Frist; BaFin; Berufsgeheimnis; Betriebs- und Geschäftsgeheimnis;

  • BGH, 12.02.1980 - KVR 3/79

    Preismißbrauch

  • VG Köln, 17.04.2008 - 1 K 1312/05

    Klagebefugnis eines Drittklägers bei einer dem Marktmächtigen erteilten

  • BVerwG, 27.08.2009 - 4 CN 5.08

    Flächen für Aufschüttungen, Abgrabungen und Stützmauern; Herstellung des

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.11.2004 - 13 A 1702/02

    Wirkungslosigkeit eines Urteils des Verwaltungsgerichts

  • BVerwG, 10.12.2014 - 6 C 16.13

    Vorlagebeschluss; Mobilfunkterminierungsentgelte; Entgeltanordnung; Rückwirkung;

  • VGH Bayern, 02.06.2020 - 10 CE 20.931

    Klärung der Identität Voraussetzung für Ausbildungsduldung bzw.

  • BVerwG, 10.12.2014 - 6 C 18.13

    Vorlagebeschluss; Mobilfunkterminierungsentgelte; Entgeltgenehmigung;

  • BVerwG, 20.11.2014 - 3 C 27.13

    Arzneimittel; Präsentationsarzneimittel; Funktionsarzneimittel;

  • EuGH, 16.07.2015 - C-170/13

    Die Erhebung einer Unterlassungsklage durch den marktbeherrschenden Inhaber eines

  • EuGH, 28.06.2012 - C-7/11

    Ein Apotheker, der nach dem nationalen Recht auch zur Ausübung einer Tätigkeit

  • BVerwG, 29.04.2004 - 3 C 25.03

    Rechtsschutzinteresse; planmodifizierende Vereinbarung; Bettenreduzierung;

  • BVerwG, 30.05.2018 - 6 C 4.17

    Vorgaben zur Entgeltberechnung kein zulässiger Regelungsgegenstand einer

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