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   VG Gera, 07.02.2018 - 1 E 28/18 Ge   

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https://dejure.org/2018,4076
VG Gera, 07.02.2018 - 1 E 28/18 Ge (https://dejure.org/2018,4076)
VG Gera, Entscheidung vom 07.02.2018 - 1 E 28/18 Ge (https://dejure.org/2018,4076)
VG Gera, Entscheidung vom 07. Februar 2018 - 1 E 28/18 Ge (https://dejure.org/2018,4076)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Thüringen

    § 80 Abs 5 VwGO
    Formelle Rechtswidrigkeit einer Versetzungsverfügung wegen fehlender Anhörung des Beamten; Heilung des Anhörungsmangels

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 22.03.2012 - 3 C 16.11

    Anhörung; Anhörungsmangel; Absehen von der Anhörung; Gefahr im Verzug; Heilung

    Auszug aus VG Gera, 07.02.2018 - 1 E 28/18
    Eine Heilung setzt voraus, dass die Anhörung nachträglich ordnungsgemäß durchgeführt und ihre Funktion für den Entscheidungsprozess der Behörde uneingeschränkt erreicht wird (BVerwG, Urteil vom 22. März 2012 - 3 C 16/11 -, juris).

    Äußerungen und Stellungnahmen von Beteiligten im gerichtlichen Verfahren erfüllen diese Voraussetzungen nicht (BVerwG, Urteile vom 22. März 2012 - 3 C 16/11 - und vom 24. Juni 2010 - 3 C 14.09 -, jeweils zitiert nach juris; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 16. Auflage, § 45 Rn. 26 f.).

  • VGH Hessen, 20.05.1988 - 4 TH 3616/87

    Fehlende Anhörung: Voraussetzung für wirksame Nachholung im gerichtlichen

    Auszug aus VG Gera, 07.02.2018 - 1 E 28/18
    Selbst wenn die Voraussetzungen des § 28 Abs. 2 ThürVwVfG erfüllt wären, hätte der Antragsgegner nur wirksam von der Anhörung absehen können, indem er unter Berufung auf diese Vorschrift eine Ermessensentscheidung hinsichtlich des Verzichts auf die Anhörung getroffen hätte (Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 20. Mai 1988 - 4 TH 3616/87 -, juris).

    Selbst wenn man dies anders sehen sollte, ist das durch die Anhörung zu gewährleistende rechtliche Gehör nur dann dem Betroffenen gewährt, wenn die Behörde die Einwendungen des Betroffenen im gerichtlichen Eilverfahren zur Kenntnis nimmt, sie zum Gegenstand einer neuen Entscheidung macht und das Ergebnis der Entscheidung in Form eines Schriftsatzes an das Verwaltungsgericht übermittelt, das den Schriftsatz an den Betroffenen weiterleitet (Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 20. Mai 1988 - 4 TH 3616/87 - VG Neustadt, Beschluss vom 1. September 2015 - 3 L 726/15.NW - vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11. Februar 2014 - 15 B 69/14 - jeweils zitiert nach juris).

  • OVG Thüringen, 05.12.1996 - 2 EO 426/95

    Recht der Landesbeamten; Recht der Landesbeamten; Umsetzung eines Beamten;

    Auszug aus VG Gera, 07.02.2018 - 1 E 28/18
    Der Betroffene muss die Möglichkeit erhalten, auf den Gang und das Ergebnis des Verfahrens dadurch Einfluss zu nehmen, dass die Behörde bei ihrer Entscheidung die im Rahmen der Anhörung abgegebenen Stellungnahmen ernsthaft in Erwägung zieht (Kopp/Ramsauer, VwVfG, 16. Auflage, § 28 Rn. 12 m. w. N.; BVerwG, Urteil vom 17. August 1982 - 1 C 22/81 -, juris; Thüringer Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 5. Dezember 1996 - 2 EO 426/95 -, juris zur Nachholung der Anhörung).

    Hierbei sind nach der Rechtsprechung grundsätzlich zwei Stufen der Anhörung zu unterscheiden, nämlich die eigentliche Anhörung, das heißt die Gelegenheit, zu den entscheidungserheblichen Tatsachen Stellung zu nehmen, und die Entscheidung über die eventuell erhobenen Einwendungen (Thüringer Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 5. Dezember 1996 - 2 EO 426/95 -, juris).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.01.1979 - 2 B 268/78
    Auszug aus VG Gera, 07.02.2018 - 1 E 28/18
    Die Frage einer potentiellen Heilbarkeit gemäß § 45 ThürVwVfG oder einer potentiellen Unbeachtlichkeit gemäß § 46 ThürVwVfG ist für das Gericht unerheblich (vgl. Kopp/Schenke, VwGO, 23. Auflage, § 80 Rn. 160; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 17. Januar 1979 - 2 B 268/78 -, juris).
  • BVerfG, 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03

    Versagung einstweiligen Rechtsschutzes gegen die sofort vollziehbare Untersagung

    Auszug aus VG Gera, 07.02.2018 - 1 E 28/18
    Soweit die aufschiebende Wirkung eines Rechtsbehelfs gegen einen Verwaltungsakt kraft Gesetzes ausgeschlossen ist - wie hier im Falle der Versetzung nach § 80 Abs. 2 Nr. 3 VwGO i. V. m. § 54 Abs. 4 BeamtStG, § 13 ThürBG -, hat der Gesetzgeber einen grundsätzlichen Vorrang des Vollziehungsinteresses angeordnet, so dass es besonderer Umstände bedarf, um eine hiervon abweichende Entscheidung zu rechtfertigen (BVerfG, Beschlüsse vom 10. Oktober 2003 - 1 BvR 2025/03 -, vom 8. November 2010 - 1 BvR 722/10 - und vom 24. August 2011 - 1 BvR 1611/11 -, jeweils zitiert nach juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2014 - 15 B 69/14

    Ausreichende Begründung der Anordnung der sofortigen Vollziehung gemäß § 80 Abs.

    Auszug aus VG Gera, 07.02.2018 - 1 E 28/18
    Selbst wenn man dies anders sehen sollte, ist das durch die Anhörung zu gewährleistende rechtliche Gehör nur dann dem Betroffenen gewährt, wenn die Behörde die Einwendungen des Betroffenen im gerichtlichen Eilverfahren zur Kenntnis nimmt, sie zum Gegenstand einer neuen Entscheidung macht und das Ergebnis der Entscheidung in Form eines Schriftsatzes an das Verwaltungsgericht übermittelt, das den Schriftsatz an den Betroffenen weiterleitet (Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 20. Mai 1988 - 4 TH 3616/87 - VG Neustadt, Beschluss vom 1. September 2015 - 3 L 726/15.NW - vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11. Februar 2014 - 15 B 69/14 - jeweils zitiert nach juris).
  • VG Neustadt, 01.09.2015 - 3 L 726/15

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine Untersagung einer Nutzungsänderung;

    Auszug aus VG Gera, 07.02.2018 - 1 E 28/18
    Selbst wenn man dies anders sehen sollte, ist das durch die Anhörung zu gewährleistende rechtliche Gehör nur dann dem Betroffenen gewährt, wenn die Behörde die Einwendungen des Betroffenen im gerichtlichen Eilverfahren zur Kenntnis nimmt, sie zum Gegenstand einer neuen Entscheidung macht und das Ergebnis der Entscheidung in Form eines Schriftsatzes an das Verwaltungsgericht übermittelt, das den Schriftsatz an den Betroffenen weiterleitet (Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 20. Mai 1988 - 4 TH 3616/87 - VG Neustadt, Beschluss vom 1. September 2015 - 3 L 726/15.NW - vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11. Februar 2014 - 15 B 69/14 - jeweils zitiert nach juris).
  • BVerwG, 17.08.1982 - 1 C 22.81

    Ausweisung wegen Straftaten - § 28 VwVfG, unterlassene Anhörung, Heilung im

    Auszug aus VG Gera, 07.02.2018 - 1 E 28/18
    Der Betroffene muss die Möglichkeit erhalten, auf den Gang und das Ergebnis des Verfahrens dadurch Einfluss zu nehmen, dass die Behörde bei ihrer Entscheidung die im Rahmen der Anhörung abgegebenen Stellungnahmen ernsthaft in Erwägung zieht (Kopp/Ramsauer, VwVfG, 16. Auflage, § 28 Rn. 12 m. w. N.; BVerwG, Urteil vom 17. August 1982 - 1 C 22/81 -, juris; Thüringer Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 5. Dezember 1996 - 2 EO 426/95 -, juris zur Nachholung der Anhörung).
  • BVerfG, 24.08.2011 - 1 BvR 1611/11

    Anforderungen des Art 12 Abs 1 GG an die Interessenabwägung bei der Entscheidung

    Auszug aus VG Gera, 07.02.2018 - 1 E 28/18
    Soweit die aufschiebende Wirkung eines Rechtsbehelfs gegen einen Verwaltungsakt kraft Gesetzes ausgeschlossen ist - wie hier im Falle der Versetzung nach § 80 Abs. 2 Nr. 3 VwGO i. V. m. § 54 Abs. 4 BeamtStG, § 13 ThürBG -, hat der Gesetzgeber einen grundsätzlichen Vorrang des Vollziehungsinteresses angeordnet, so dass es besonderer Umstände bedarf, um eine hiervon abweichende Entscheidung zu rechtfertigen (BVerfG, Beschlüsse vom 10. Oktober 2003 - 1 BvR 2025/03 -, vom 8. November 2010 - 1 BvR 722/10 - und vom 24. August 2011 - 1 BvR 1611/11 -, jeweils zitiert nach juris).
  • BVerwG, 24.06.2010 - 3 C 14.09

    Linienverkehrsgenehmigung; Busverkehr; Busfernverkehr; Buslinienfernverkehr;

    Auszug aus VG Gera, 07.02.2018 - 1 E 28/18
    Äußerungen und Stellungnahmen von Beteiligten im gerichtlichen Verfahren erfüllen diese Voraussetzungen nicht (BVerwG, Urteile vom 22. März 2012 - 3 C 16/11 - und vom 24. Juni 2010 - 3 C 14.09 -, jeweils zitiert nach juris; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 16. Auflage, § 45 Rn. 26 f.).
  • BVerfG, 08.11.2010 - 1 BvR 722/10

    Verletzung der Berufsfreiheit (Art 12 Abs 1 GG iVm Art 19 Abs 3 GG) sowie der

  • OVG Thüringen, 22.05.2020 - 2 EO 269/19

    Bezeichnung der Beteiligtenrollen im Abänderungsverfahren; Versetzung wegen

    Gegen den Bescheid vom 17. Januar 2018 beantragte die Antragstellerin einstweiligen Rechtsschutz, dem das Verwaltungsgericht durch Beschluss vom 7. Februar 2018 (Az. 1 E 28/18 Ge) im Wesentlichen mit der Begründung stattgab, dass die Antragstellerin zwar über die geplante Versetzung informiert, aber vor Erlass der Versetzungsverfügung nicht in der durch § 28 Abs. 1 ThürVwVfG gebotenen Weise angehört worden sei.

    Bereits am 4. Februar 2019 hat der Antragsgegner beantragt, den ursprünglich stattgebenden Beschluss vom 7. Februar 2018 - 1 E 28/18 Ge - gemäß § 80 Abs. 7 VwGO wegen veränderter Umstände abzuändern.

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