Rechtsprechung
VG Gera, 08.08.2002 - 4 K 1744/00 GE |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit
BauGB § 35 Abs 1; BauGB § 35 Abs 3; BauGB § 245 B; ROG § 3
Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Windkraftanlagen; Raumbedeutsamkeit; Außenbereich; Privilegierung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erteilung eines Bauvorbescheides für die Errichtung einer Windkraftanlage; Beachtlichkeit der Vorgaben des Regionalen Raumordnungsplanes Ostthüringen; Raumbedeutsamkeit einer einzelnen Windkraftanlage; Planerisches Ermessen bei der Ausweisung von Vorrang- und ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (4)
- VG Weimar, 09.11.2000 - 1 K 654/00
Auszug aus VG Gera, 08.08.2002 - 4 K 1744/00
Insoweit ist zu beachten, dass obwohl § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB als Voraussetzung für ein Eingreifen die Raumbedeutsamkeit eines Vorhaben nicht ausdrücklich erwähnt, dennoch davon auszugehen ist, dass aufgrund des systematischen Zusammenhangs von § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB und Satz 2, der ausdrücklich raumbedeutsame Vorhaben nennt, die Anwendbarkeit von Satz 3 ebenfalls ein raumbedeutsames Vorhaben voraussetzt (vgl. hier OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28. Februar 2002 - 1 A 11625/01 - BauR 2002 S. 1053 ff.; VG Weimar, Urteil vom 9. November 2000 - 1 K 654/00 - ThürVBl. 2001 S. 117 ff.).Dies kann auch schon bei einer einzelnen Windenergieanlage der Fall sein (vgl. hierzu OVG Rheinland-Pfalz…, Urteil vom 28. Februar 2002, 1 A 11625/01, a.a.O.; VG Weimar, Urteil vom 9. November 2000, 1 K 654/00, a.a.O.).
- OVG Rheinland-Pfalz, 28.02.2002 - 1 A 11625/01
Vorranggebiete im Raumordnungsplan
Auszug aus VG Gera, 08.08.2002 - 4 K 1744/00
Insoweit ist zu beachten, dass obwohl § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB als Voraussetzung für ein Eingreifen die Raumbedeutsamkeit eines Vorhaben nicht ausdrücklich erwähnt, dennoch davon auszugehen ist, dass aufgrund des systematischen Zusammenhangs von § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB und Satz 2, der ausdrücklich raumbedeutsame Vorhaben nennt, die Anwendbarkeit von Satz 3 ebenfalls ein raumbedeutsames Vorhaben voraussetzt (vgl. hier OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28. Februar 2002 - 1 A 11625/01 - BauR 2002 S. 1053 ff.; VG Weimar, Urteil vom 9. November 2000 - 1 K 654/00 - ThürVBl. 2001 S. 117 ff.).Dies kann auch schon bei einer einzelnen Windenergieanlage der Fall sein (vgl. hierzu OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28. Februar 2002, 1 A 11625/01, a.a.O.; VG Weimar…, Urteil vom 9. November 2000, 1 K 654/00, a.a.O.).
- BVerwG, 13.12.2001 - 4 C 3.01
Windkraftanlage; Windfarm; Windenergie; Naturschutz; Landschaftspflege; …
Auszug aus VG Gera, 08.08.2002 - 4 K 1744/00
Für den Bauvorbescheid, mit dem die planungsrechtliche Zulässigkeit des Bauvorhabens geklärt werden soll, ermäßigt sich der Streitwert auf 75% des Umfanges einer Baugenehmigung (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2001 - 4 C 3/01; OVG Münster, 9.Mai 2000, 7 B 371/00), so dass sich ein Streitwert von 37.500 EUR errechnet. - OVG Nordrhein-Westfalen, 09.05.2000 - 7 B 371/00
Beiladung im Zulassungsverfahren - Streitwert bei Klage auf Erteilung einer …
Auszug aus VG Gera, 08.08.2002 - 4 K 1744/00
Für den Bauvorbescheid, mit dem die planungsrechtliche Zulässigkeit des Bauvorhabens geklärt werden soll, ermäßigt sich der Streitwert auf 75% des Umfanges einer Baugenehmigung (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2001 - 4 C 3/01; OVG Münster, 9.Mai 2000, 7 B 371/00), so dass sich ein Streitwert von 37.500 EUR errechnet.
- VG Lüneburg, 08.07.2003 - 2 A 62/02
Ausschlusswirkung; Raumbedeutsamkeit; regionales Raumordnungsprogramm; …
Das Verwaltungsgericht Gera hat mit seinen Urteilen vom 4. August 2002 (Az. 4 K 1744/00 GE u. 4 K 808/01 GE, Vnb) einzelne Windkraftanlagen bei einer Höhe von 85 m und einem Standort auf einer Hochfläche sowie mit einer Gesamthöhe von 131 m (98 m Nabenhöhe + 33 m Rotorradius) als raumbedeutsam bewertet. - VG Lüneburg, 29.06.2004 - 2 A 167/03
Ersetzung Einvernehmen; Flächennutzungsplanentwurf; Raumbedeutsamkeit; …
Das Verwaltungsgericht Gera hat mit seinen Urteilen vom 4. August 2002 (Az. 4 K 1744/00 GE u. 4 K 808/01 GE, Vnb) einzelne Windkraftanlagen bei einer Höhe von 85 m und einem Standort auf einer Hochfläche sowie mit einer Gesamthöhe von 131 m (98 m Nabenhöhe + 33 m Rotorradius) als raumbedeutsam bewertet. - VG Lüneburg, 26.04.2004 - 2 A 127/02
Aussengebiet; Flächennutzungsplan; Gemeinde; Privilegierung; raumbeanspruchend; …
Das Verwaltungsgericht Gera hat mit seinen Urteilen vom 4. August 2002 (Az. 4 K 1744/00 GE u. 4 K 808/01 GE, Vnb) einzelne Windkraftanlagen bei einer Höhe von 85 m und einem Standort auf einer Hochfläche sowie mit einer Gesamthöhe von 131 m (98 m Nabenhöhe + 33 m Rotorradius) als raumbedeutsam bewertet.