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   VG Gera, 09.06.2017 - 1 K 1138/15 Ge   

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https://dejure.org/2017,26914
VG Gera, 09.06.2017 - 1 K 1138/15 Ge (https://dejure.org/2017,26914)
VG Gera, Entscheidung vom 09.06.2017 - 1 K 1138/15 Ge (https://dejure.org/2017,26914)
VG Gera, Entscheidung vom 09. Juni 2017 - 1 K 1138/15 Ge (https://dejure.org/2017,26914)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Thüringen

    Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für eine wissenschaftliche nicht anerkannte Behandlungsmethode (hier: Behandlung der Friedreich-Ataxie)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 118 (Leitsatz und Kurzinformation)

    Arzneimittel/Medizinprodukte/Hilfsmittel/Heilmittel | Beihilfe | Fehlende wissenschaftliche Anerkennung (Idebenone bei Friedreich-Ataxie)

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (23)

  • BSG, 27.03.2007 - B 1 KR 17/06 R

    Krankenversicherung - Verordnung von Arzneimitteln im Rahmen des Off-Label-Use -

    Auszug aus VG Gera, 09.06.2017 - 1 K 1138/15
    Zu Qualität und Wirksamkeit eines Arzneimittels muss es vielmehr grundsätzlich zuverlässige wissenschaftlich nachprüfbare Aussagen in dem Sinne geben, dass der Erfolg der Behandlungsmethode in einer für die sichere Beurteilung ausreichenden Anzahl von Behandlungsfällen belegt ist (BSG, Urteil vom 27. März 2007 - B 1 KR 17/06 R -, juris).

    Das bedeutet, dass nach den konkreten Umständen des Falles bereits drohen muss, dass sich der voraussichtlich tödliche Krankheitsverlauf innerhalb eines kürzeren, überschaubaren Zeitraums mit großer Wahrscheinlichkeit verwirklichen wird (BSG, Urteil vom 14. Dezember 2006 - B 1 KR 12/06 R - und Urteil vom 27. März 2007 - B 1 KR 17/06 R - jeweils zitiert nach juris).

    Die Verordnung eines Medikaments in einem von der Zulassung nicht umfassten Anwendungsgebiet kommt deshalb nur in Betracht, wenn es um die Behandlung einer schwerwiegenden (lebensbedrohlichen oder die Lebensqualität auf Dauer nachhaltig beeinträchtigenden) Erkrankung geht, wenn keine andere Therapie verfügbar ist und wenn aufgrund der Datenlage die begründete Aussicht besteht, dass mit dem betreffenden Präparat ein Behandlungserfolg (kurativ oder palliativ) erzielt werden kann (BSG, Urteil vom 19. März 2002 - B 1 KR 37/00 R - Urteil vom 27. März 2007 - B 1 KR 17/06 R - jeweils zitiert nach juris).

    Abzustellen ist dabei auf die im Zeitpunkt der Behandlung vorliegenden Erkenntnisse (BSG, Urteil vom 13. Oktober 2010 - B 6 KA 48/09 R - BSG, Urteil vom 27. März 2007 - B 1 KR 17/06 R -, juris).

    Davon kann ausgegangen werden, wenn entweder die Erweiterung der Zulassung bereits beantragt ist und die Ergebnisse einer kontrollierten klinischen Prüfung der Phase III (gegenüber Standard oder Placebo) veröffentlicht sind und eine klinisch relevante Wirksamkeit respektive einen klinisch relevanten Nutzen bei vertretbaren Risiken belegen oder außerhalb eines Zulassungsverfahrens gewonnene Erkenntnisse veröffentlicht sind, die über Qualität und Wirksamkeit des Arzneimittels in dem neuen Anwendungsgebiet zuverlässige, wissenschaftlich nachprüfbare Aussagen zulassen und auf Grund deren in den einschlägigen Fachkreisen Konsens über einen voraussichtlichen Nutzen in dem vorgenannten Sinne besteht (BSG, Urteil vom 19. März 2002 - B 1 KR 37/00 R - Urteil vom 27. März 2007 - B 1 KR 17/06 R - jeweils zitiert nach juris).

  • BVerwG, 29.06.1995 - 2 C 15.94

    Arztrecht - Behandlungsmethoden - Wissenschaftliche Anerkennung

    Auszug aus VG Gera, 09.06.2017 - 1 K 1138/15
    Eine Behandlungsmethode ist wissenschaftlich anerkannt, wenn sie von der herrschenden oder doch überwiegenden Meinung in der medizinischen Wissenschaft für eine Behandlung der Krankheit als wirksam und geeignet angesehen wird (BVerwG, Urteil vom 29. Juni 1995 - 2 C 15/94 -, zitiert nach juris).

    Hierzu heißt es im Urteil des BVerwG vom 29. Juni 1995 - 2 C 15/94 -, ausdrücklich:.

    Aus der Sicht des Dienstherrn ist es deshalb nicht ohne Belang, ob die von ihm (mit-)finanzierte Behandlung Erfolg verspricht oder nicht (BVerwG, Urteil vom 29. Juni 1995 - 2 C 15/94 -, juris).

    Diese Rechtsprechung gilt auch für den Bereich des Beamtenbeihilferechts (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Juni 1995 - 2 C 15/94 -, und Beschluss vom 22. August 2007 - 2 B 37/07 - Verwaltungsgericht des Saarlandes, Urteil vom 29. August 2013 - 6 K 727/11 - jeweils zitiert nach juris).

  • BSG, 19.03.2002 - B 1 KR 37/00 R

    Krankenversicherung - Arzneimittel - Zulassung - Vorgreiflichkeit -

    Auszug aus VG Gera, 09.06.2017 - 1 K 1138/15
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. BSG, Urteil vom 19. März 2002 - B 1 KR 37/00 R -, juris) kommt im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung die zulassungsüberschreitende Verordnung eines Arzneimittels - sog. Off-Label-Use -in Betracht.

    Die Verordnung eines Medikaments in einem von der Zulassung nicht umfassten Anwendungsgebiet kommt deshalb nur in Betracht, wenn es um die Behandlung einer schwerwiegenden (lebensbedrohlichen oder die Lebensqualität auf Dauer nachhaltig beeinträchtigenden) Erkrankung geht, wenn keine andere Therapie verfügbar ist und wenn aufgrund der Datenlage die begründete Aussicht besteht, dass mit dem betreffenden Präparat ein Behandlungserfolg (kurativ oder palliativ) erzielt werden kann (BSG, Urteil vom 19. März 2002 - B 1 KR 37/00 R - Urteil vom 27. März 2007 - B 1 KR 17/06 R - jeweils zitiert nach juris).

    Davon kann ausgegangen werden, wenn entweder die Erweiterung der Zulassung bereits beantragt ist und die Ergebnisse einer kontrollierten klinischen Prüfung der Phase III (gegenüber Standard oder Placebo) veröffentlicht sind und eine klinisch relevante Wirksamkeit respektive einen klinisch relevanten Nutzen bei vertretbaren Risiken belegen oder außerhalb eines Zulassungsverfahrens gewonnene Erkenntnisse veröffentlicht sind, die über Qualität und Wirksamkeit des Arzneimittels in dem neuen Anwendungsgebiet zuverlässige, wissenschaftlich nachprüfbare Aussagen zulassen und auf Grund deren in den einschlägigen Fachkreisen Konsens über einen voraussichtlichen Nutzen in dem vorgenannten Sinne besteht (BSG, Urteil vom 19. März 2002 - B 1 KR 37/00 R - Urteil vom 27. März 2007 - B 1 KR 17/06 R - jeweils zitiert nach juris).

  • BSG, 13.10.2010 - B 6 KA 48/09 R

    Vertragsarzt - Verordnung von Fertigarzneimittel im Rahmen des Off-Label-Use -

    Auszug aus VG Gera, 09.06.2017 - 1 K 1138/15
    Abzustellen ist dabei auf die im Zeitpunkt der Behandlung vorliegenden Erkenntnisse (BSG, Urteil vom 13. Oktober 2010 - B 6 KA 48/09 R - BSG, Urteil vom 27. März 2007 - B 1 KR 17/06 R -, juris).

    Handelt es sich bei dem im Dezember 2014 verordneten Idebenone um ein Rezepturarzneimittel, sind die Maßstäbe des Off-Label-Use nicht anwendbar (BSG, Urteil vom 13. Oktober 2010 - B 6 KA 48/09 R -, juris).

    Das Bundessozialgericht dehnt den Anwendungsbereich des Off-Label-Use von Fertigarzneimitteln bzw. die Anwendung einer neuen Behandlungsmethode ohne empfehlende Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses auf Seltenheitsfälle von Krankheiten aus, die sich angesichts ihrer Seltenheit einer systematischen Erforschung entziehen (BSG, Urteil vom 14. Dezember 2006 - B 1 K R 12/06 R - Urteil vom 19. Oktober 2004 - B 1 KR 27/02 R - Urteil vom 13. Oktober 2010 - B 6 KA 48/09 R-; vgl. auch Thüringer Landessozialgericht, Urteil vom 22. Februar 2011 - L 6 KR 441/07 - jeweils zitiert nach juris).

  • BSG, 14.12.2006 - B 1 KR 12/06 R

    Krankenversicherung - verfassungskonforme Leistungserweiterung für tödlich

    Auszug aus VG Gera, 09.06.2017 - 1 K 1138/15
    Der Sohn des Klägers leidet bereits nicht unter einer lebensbedrohlichen oder regelmäßig tödlich verlaufenden Erkrankung oder einer zumindest wertungsmäßig damit vergleichbaren Erkrankung (vgl. bereits BSG, Urteil vom 14. Dezember 2006 - B 1 KR 12/06 R -, juris, zur Erstattung von Kosten für das Arzneimittel Mnesis mit dem Wirkstoff Idebenone bei Friedreich-Ataxie).

    Das bedeutet, dass nach den konkreten Umständen des Falles bereits drohen muss, dass sich der voraussichtlich tödliche Krankheitsverlauf innerhalb eines kürzeren, überschaubaren Zeitraums mit großer Wahrscheinlichkeit verwirklichen wird (BSG, Urteil vom 14. Dezember 2006 - B 1 KR 12/06 R - und Urteil vom 27. März 2007 - B 1 KR 17/06 R - jeweils zitiert nach juris).

    Es ist grundsätzlich nicht feststellbar, dass die Erkrankung innerhalb eines kurzen Zeitraums lebensbedrohlich oder tödlich verläuft (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 14. Dezember 2006 - B 1 KR 12/06 R -, juris: Nach den Urteilsgründen besteht bei der Friedreich-Ataxie nach der vom Landessozialgericht zu Grunde gelegten Darstellung des Sachverständigen eine statistische 10-Jahres-Überlebenswahrscheinlichkeit von 96 v. H., eine 20-Jahres-Überlebensrate von 80 v. H. und eine 30-Jahres-Rate von 61 v. H.; auf Grund eigener Untersuchungen ist der Sachverständige zu einer 75 v. H.-Überlebensrate bezogen auf einen Zeitraum von 34 Jahren nach Auftreten der Krankheit gelangt, wobei sich die Auswirkungen der durch die Kardiomyopathie bedingten verminderten körperlichen Belastbarkeit nicht sicher erfassen ließen. Nach Darstellung eines aktuell mit Idebenone bei Friedreich-Ataxie forschenden Unternehmens soll die durchschnittliche Lebenserwartung von Friedreich-Ataxie-Patienten bei ca. 35 bis 50 Jahren liegen (Presse-Mitteilung Santhera Pharmaceuticals vom 6. Oktober 2006, recherchiert im Internet am 29. November 2006 unter www.santhera.com - "Mediacenter - New Releases"), nach einer Veröffentlichung der Schweizer Zulassungsbehörde im Mittel ca. 30-45 Jahre betragen (swissmedic Journal 5/2004, 482).).

  • OVG Saarland, 04.07.2007 - 1 A 179/07
    Auszug aus VG Gera, 09.06.2017 - 1 K 1138/15
    Diese Rechtsprechung wird auch von den Verwaltungsgerichten im Beihilferecht angewandt (vgl. Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluss vom 4. Juli 2007 - 1 A 179/07 - VG Leipzig, Urteil vom 27. Oktober 2016 - 3 K 2219/14 - VG München, Urteil vom 14. Oktober 2008 - M 17 K 07.5235 - jeweils zitiert nach juris).

    Unter "Off-Label-Use" versteht man die Verordnung eines zugelassenen Fertigarzneimittels außerhalb des in der Zulassung beantragten und von den nationalen oder europäischen Zulassungsbehörden genehmigten Gebrauchs, z. B. hinsichtlich der Anwendungsgebiete (Indikationen), der Dosierung oder der Behandlungsdauer (= zulassungsüberschreitender Einsatz oder zulassungsüberschreitende Anwendung von Arzneimitteln) (Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluss vom 04. Juli 2007 - 1 A 179/07 -, juris).

  • BSG, 07.11.2006 - B 1 KR 24/06 R

    Krankenversicherung - verfassungskonforme Auslegung leistungsrechtlicher

    Auszug aus VG Gera, 09.06.2017 - 1 K 1138/15
    Ein solches ist nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung mit einer Folge der Leistungspflicht der Krankenkasse dann anzunehmen, wenn die fehlende Anerkennung einer neuen Untersuchungs- oder Behandlungsmethode darauf zurückzuführen ist, dass das Verfahren vor dem Bundesausschuss trotz Erfüllung der für eine Überprüfung notwendigen formalen und inhaltlichen Voraussetzungen nicht oder nicht zeitgerecht durchgeführt wurde, so dass die in § 135 Abs. 1 SGB V vorausgesetzte Aktualisierung der Richtlinien rechtswidrig unterblieben ist (BSG, Urteil vom 07. November 2006 - B 1 KR 24/06 R -, juris).

    Das Gericht hat keine Anhaltspunkte dafür, dass eine Antragstellung der hierzu berechtigten Stellen vor dem Bundesausschuss bis zur Behandlung des Sohnes des Klägers im Jahre 2014 hintertrieben, verhindert oder in einer den Krankenkassen oder dem Bundesausschuss sonst zurechenbaren Weise unzulässig verzögert worden sein könnte (BSG, Urteil vom 07. November 2006 - B 1 KR 24/06 R - vgl. auch Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 27. November 2014 - L 8 KR 203/13 - jeweils zitiert nach juris).

  • LSG Thüringen, 22.02.2011 - L 6 KR 441/07

    Ausschluss einer Kostenübernahme für das Arzneimittel Dronabinol zu Lasten der

    Auszug aus VG Gera, 09.06.2017 - 1 K 1138/15
    Damit kam mangels Zulassung von Idebenone im Dezember 2014 seine zulassungsüberschreitende Anwendung im Sinne des so genannten Off-Label-Use von vornherein nicht in Betracht (vgl. Thüringer Landessozialgericht, Urteil vom 22. Februar 2011 - L 6 KR 441/07 -, juris).

    Das Bundessozialgericht dehnt den Anwendungsbereich des Off-Label-Use von Fertigarzneimitteln bzw. die Anwendung einer neuen Behandlungsmethode ohne empfehlende Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses auf Seltenheitsfälle von Krankheiten aus, die sich angesichts ihrer Seltenheit einer systematischen Erforschung entziehen (BSG, Urteil vom 14. Dezember 2006 - B 1 K R 12/06 R - Urteil vom 19. Oktober 2004 - B 1 KR 27/02 R - Urteil vom 13. Oktober 2010 - B 6 KA 48/09 R-; vgl. auch Thüringer Landessozialgericht, Urteil vom 22. Februar 2011 - L 6 KR 441/07 - jeweils zitiert nach juris).

  • LSG Baden-Württemberg, 15.04.2011 - L 4 KR 4903/10

    Krankenversicherung - keine Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus VG Gera, 09.06.2017 - 1 K 1138/15
    Für die zulassungsfreien Rezepturarzneimittel ist das in § 135 Abs. 1 Satz 1 SGB V festgelegte Verbot mit Erlaubnisvorbehalt zu beachten (Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 15. April 2011 - L 4 KR 4903/10 -, juris).
  • BSG, 27.03.2007 - B 1 KR 30/06 R

    Krankenversicherung - kein Anspruch auf cannabinoidhaltige Arzneimittel zur

    Auszug aus VG Gera, 09.06.2017 - 1 K 1138/15
    Ein Rezepturarzneimittel darf zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung also nur eingesetzt werden, wenn es eine anerkennende Richtlinie gemäß § 135 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB V gibt (BSG, Urteil vom 27. März 2007 - B 1 KR 30/06 R -, juris).
  • VG Leipzig, 27.10.2016 - 3 K 2219/14
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.07.2016 - L 11 KR 465/16

    Versorgung mit Medizinal-Cannabisblüten; Zulassung nach dem Arzneimittelrecht;

  • VG München, 14.10.2008 - M 17 K 07.5235

    "Acomplia"; Ausschluss nach Arzneimittelrichtlinie

  • BSG, 19.10.2004 - B 1 KR 27/02 R

    Krankenversicherung - Krankenbehandlung - Verabreichung eines Fertigarzneimittels

  • LSG Berlin-Brandenburg, 28.03.2006 - L 24 KR 39/05

    Krankenversicherung - Krankenbehandlung - Geltung einer im Ausland erfolgten

  • LSG Hessen, 27.11.2014 - L 8 KR 203/13

    Versorgung mit dem Arzneimittel Dronabinol als Rezeptursubstanz

  • BSG, 26.09.2006 - B 1 KR 1/06 R

    Krankenversicherung - Tod des Versicherten nach dem 1. 1. 2002 - Übergang der

  • VG Saarlouis, 29.08.2013 - 6 K 727/11

    Beihilfefähigkeit; Regionale Chemotherapie nach Prof. Dr. Aigner

  • BVerwG, 15.12.2005 - 2 C 35.04

    Beihilfevorschriften des Bundes und Gesetzesvorbehalt; beihilfeberechtigter

  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 347/98

    "Nikolausbeschluss": Zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung

  • VGH Baden-Württemberg, 23.04.2013 - 2 S 3166/11

    Beihilfe; wissenschaftlich anerkannte Heilmethode; Vertrauensschutz

  • OVG Thüringen, 18.03.2010 - 2 KO 387/09

    Rechtmäßigkeit der Minderung der Beihilfe der Thüringer Beamten durch sog.

  • BVerwG, 22.08.2007 - 2 B 37.07

    Versagung einer Beihilfe für zwei bereits durchgeführte wissenschaftlich nicht

  • VG Mainz, 10.11.2017 - 4 K 1310/16

    Bildung von angemessenen Rücklagen einer Industrie- und Handelskammer;

    Ihre Bildung ist deshalb mit einem Zeitplan unterlegt, innerhalb dessen sie für den vorgesehenen Zweck zu verbrauchen sind (vgl. Jahn, GewArch 2016, 263, 267; siehe auch VG Köln, Urteil vom 16.6.2016 - 1 K 1138/15 -, juris Rn. 55-58; VG Hamburg, Urteil vom 2.3.2016 - 17 K 2912/14 -, juris Rn. 46).
  • VG Weimar, 04.07.2018 - 3 K 669/16

    Beihilfefähigkeit von Hauterkrankungen; nicht wissenschaftlich anerkannte

    Für ärztliche Behandlungen, die nach der GOÄ abgerechnet werden, gilt indessen der Grundsatz, dass nur (für die jeweilige Erkrankung) wissenschaftlich anerkannte Behandlungsmethoden medizinisch notwendig und damit nach § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ThürBhV beihilfefähig sind (vgl. VG Gera, Urteil vom 09.06.2017 - 1 K 1138/15 Ge -, Juris Rdnr. 19 sowie allgemein: BVerwG, Urteil vom 29.06.1995 a.a.O. Rdnr. 18 f.).
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