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   VG Gera, 09.11.2021 - 2 E 1262/21 Ge   

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VG Gera, 09.11.2021 - 2 E 1262/21 Ge (https://dejure.org/2021,46160)
VG Gera, Entscheidung vom 09.11.2021 - 2 E 1262/21 Ge (https://dejure.org/2021,46160)
VG Gera, Entscheidung vom 09. November 2021 - 2 E 1262/21 Ge (https://dejure.org/2021,46160)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    ThürKO § 48 Abs 1; ThürKO § 49 Abs 1 Satz 2; ThürKWBG § 2 Abs 2; ThürKWBG § 3 Abs 1; ThürBG § 12; ThürBG § 115 Abs 1 Satz 1; Anlage 2 (zu § 10 Abs 1) zur BLV Ziffer 14; ThürLbG § 9... Abs 2 Ziffer 1; ThürLbG § 11 Abs 1 Ziffer 2d; ThürLbG § 12 Abs 1; ThürKO § 48 Abs 2; ThürKO § 48 Abs 3; ThürKWBG § 2 Abs 3; ThürLbG § 12 Abs 24
    Kommunalrecht; Bewerbungsverfahrensanspruch; Auswahlverfahren; Wahl; Ernennung; hauptamtlicher Gemeinschaftsvorsitzender; Rechtsaufsichtsbehörde; Zuständigkeit; Laufbahn des gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienstes; Konkurrentenstreitverfahren; Anforderungsprofil; ...

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit PDF

    Kommunalrecht

  • Justiz Thüringen

    § 123 Abs 1 VwGO, § 7 BeamtStG
    Vorläufiges Rechtsschutzverfahren gegen die beabsichtigte Ernennung einer Mitbewerberin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (23)

  • OVG Thüringen, 30.03.2007 - 2 EO 729/06

    Recht des öffentlichen Dienstes ; Konkurrentenstreitverfahren um Stelle eines

    Auszug aus VG Gera, 09.11.2021 - 2 E 1262/21
    Mit dieser Stellenbesetzung wäre aber ein Anspruch des Antragsstellers auf Ernennung und vorgelagert ein Anspruch auf Berücksichtigung im Bewerbungsverfahren nach dem Grundsatz der Ämterstabilität nicht mehr rückgängig zu machen (OVG Weimar, Beschluss vom 30. März 2007 - 2 EO 729/06, zitiert nach juris, und Beschluss vom 29. Oktober 2001 - 2 EO 515/01 -).

    Gelte in diesem Fall aber mit der Wahl ein uneingeschränkter Ernennungsanspruch des Gewählten, wäre Rechtsschutz für den Konkurrenten dann nicht mehr zu erlangen." (OVG Weimar, Beschluss vom 30. März 2007 - 2 EO 729/06).

    Die Aussichten des Antragstellers, in einem neuen rechtmäßigen Wahlverfahren ausgewählt zu werden, sind zumindest offen (vgl. OVG Weimar, Beschluss vom 30. März 2007 - 2 EO 729/06, zitiert nach juris, Rn. 38).

  • OVG Thüringen, 29.10.2001 - 2 EO 515/01

    Beförderungen; Beförderungen; Recht der Richter; Konkurrentenstreitverfahren;

    Auszug aus VG Gera, 09.11.2021 - 2 E 1262/21
    Mit dieser Stellenbesetzung wäre aber ein Anspruch des Antragsstellers auf Ernennung und vorgelagert ein Anspruch auf Berücksichtigung im Bewerbungsverfahren nach dem Grundsatz der Ämterstabilität nicht mehr rückgängig zu machen (OVG Weimar, Beschluss vom 30. März 2007 - 2 EO 729/06, zitiert nach juris, und Beschluss vom 29. Oktober 2001 - 2 EO 515/01 -).

    Nur dieser in Art. 33 Abs. 2 GG begründete und die Rechte der Auswahlbewerber sichernde Anspruch (vgl. Beschlüsse des Senats vom 29. Oktober 2001 - 2 EO 515/01 -, Juris Rz. 39 ff., und vom 31. Januar 2005 - 2 EO 1170/03 -, Juris Rz. 57) trägt das Begehren der Antragstellerin auf eine rechtsfehlerfreie Berücksichtigung ihrer Bewerbung auf die ausgeschriebene Stelle.

    Zielt der Bewerbungsverfahrensanspruch in Auswahlverfahren um eine durch die Verwaltung zu besetzende Beförderungsstelle darauf, dass der Dienstherr das ihm bei der zu treffenden Entscheidung zustehende Auswahlermessen unter Einhaltung etwaiger Verfahrensvorschriften fehlerfrei ausübt (vgl. Beschlüsse des Senats vom 29. Oktober 2001 - 2 EO 515/01 -, a. a. O., und vom 31. Januar 2005 - 2 EO 1170/03 -, a. a. O.), spricht viel dafür, diesen Anspruch und damit einhergehend die gerichtliche Überprüfbarkeit im Bereich der Besetzung von Ämtern durch Wahl durch in besonderer Weise demokratisch legitimierte Gremien einzuschränken.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2001 - 1 B 1146/01

    Ausgestaltung des Mitbestimmungsrechts des Personalrats i.R.d. Bestellung eines

    Auszug aus VG Gera, 09.11.2021 - 2 E 1262/21
    Regelmäßig wird eine inhaltliche Überprüfbarkeit der Wahlentscheidung auszuschließen sein (vgl. OVG Brandenburg, Beschluss vom 21. März 1996 - 2 B 2/96 -, LKV 1997, 173; HessVGH, Beschluss vom 10. Mai 1991 - 1 TG 1058/91 -, HSGZ 1991, 345; NiedersOVG, Beschluss vom 25. Juni 1992 - 5 M 2798/92 -, NVwZ 1993, 1124; OVG NW, Beschluss vom 9. November 2001 - 1 B 1146/01 -, NVwZ-RR 2002, 291; OVG Schl.Holst., Beschluss vom 16. November 1998 - 3 M 50/98 -, NVwZ-RR 1999, 420; OLG Rostock, Urteil vom 8. Juni 2000 - 1 U 179/98, Juris, jeweils m. w. N.; Classen, in: JZ 2002, 1009 ff.; Herrmann, in: LKV 2006, 535 ff.).

    Dies bedeutet aber nicht den Ausschluss jeglicher verwaltungsgerichtlicher Kontrolle im Bereich der Wahl durch Gremien (vgl. nur OVG NW, Beschluss vom 9. November 2001 - 1 B 1146/01 -, a. a. O.).

  • BVerwG, 18.07.1996 - 8 B 85.96

    Ungültigkeit der Wahl zum Bürgermeister wegen früherer Stasi-Tätigkeit

    Auszug aus VG Gera, 09.11.2021 - 2 E 1262/21
    Hierzu hat das Bundesverwaltungsgericht ausdrücklich festgestellt, dass die Klage eines kommunalen Wahlbeamten gegen eine Entscheidung im Wahlprüfungsverfahren ungeachtet der beamtenrechtlichen Folgen keine Klage aus dem Beamtenverhältnis ist und die Vorschriften des Kommunalwahlrechts materiell nicht dem Landesbeamtenrecht, sondern dem Kommunalverfassungsrecht zuzuordnen sind (BVerwG, Beschluss vom 18. Juli 1996 - 8 B 85/96, zitiert nach juris).

    Der Landesgesetzgeber ist im Rahmen seiner Kompetenzen für das Kommunalwahlrecht und das Recht der kommunalen Wahlbeamten befugt, die Wählbarkeitsvoraussetzungen für die Wahl eines Gemeinschaftsvorsitzenden festzulegen (BVerwG, Beschluss vom 18. Juli 1996 - 8 B 85/96, zitiert nach juris).

  • OVG Schleswig-Holstein, 16.11.1998 - 3 M 50/98

    Richterernennung; Richterwahlausschuß; Dienstliche Beurteilung;

    Auszug aus VG Gera, 09.11.2021 - 2 E 1262/21
    Regelmäßig wird eine inhaltliche Überprüfbarkeit der Wahlentscheidung auszuschließen sein (vgl. OVG Brandenburg, Beschluss vom 21. März 1996 - 2 B 2/96 -, LKV 1997, 173; HessVGH, Beschluss vom 10. Mai 1991 - 1 TG 1058/91 -, HSGZ 1991, 345; NiedersOVG, Beschluss vom 25. Juni 1992 - 5 M 2798/92 -, NVwZ 1993, 1124; OVG NW, Beschluss vom 9. November 2001 - 1 B 1146/01 -, NVwZ-RR 2002, 291; OVG Schl.Holst., Beschluss vom 16. November 1998 - 3 M 50/98 -, NVwZ-RR 1999, 420; OLG Rostock, Urteil vom 8. Juni 2000 - 1 U 179/98, Juris, jeweils m. w. N.; Classen, in: JZ 2002, 1009 ff.; Herrmann, in: LKV 2006, 535 ff.).

    Diese Kontrolle im Rahmen des Bewerbungsverfahrensanspruchs beinhaltet jedenfalls - soweit hier erheblich - die Prüfung, ob die der Wahlentscheidung vorausgegangenen Verfahrensschritte (wie hier: OVG Schl.Holst., Beschluss vom 16. November 1998 - 3 M 50/98 -, NVwZ-RR 1999, 420), soweit sie die von Art. 33 Abs. 2 GG gewollte Bestenauslese sicherstellen, Beachtung gefunden haben.

  • OVG Niedersachsen, 25.06.1992 - 5 M 2798/92

    Gemeinderat; Niedersachsen; Kommunalbeamtenwahl; Ermessensbindung; Eignung;

    Auszug aus VG Gera, 09.11.2021 - 2 E 1262/21
    Regelmäßig wird eine inhaltliche Überprüfbarkeit der Wahlentscheidung auszuschließen sein (vgl. OVG Brandenburg, Beschluss vom 21. März 1996 - 2 B 2/96 -, LKV 1997, 173; HessVGH, Beschluss vom 10. Mai 1991 - 1 TG 1058/91 -, HSGZ 1991, 345; NiedersOVG, Beschluss vom 25. Juni 1992 - 5 M 2798/92 -, NVwZ 1993, 1124; OVG NW, Beschluss vom 9. November 2001 - 1 B 1146/01 -, NVwZ-RR 2002, 291; OVG Schl.Holst., Beschluss vom 16. November 1998 - 3 M 50/98 -, NVwZ-RR 1999, 420; OLG Rostock, Urteil vom 8. Juni 2000 - 1 U 179/98, Juris, jeweils m. w. N.; Classen, in: JZ 2002, 1009 ff.; Herrmann, in: LKV 2006, 535 ff.).

    Eine Wahl nach Ermessen wäre keine echte Wahl (vgl. NiedersOVG, Beschluss vom 25. Juni 1992 - 5 M 2798/92 -, a. a. O.).

  • OVG Thüringen, 31.01.2005 - 2 EO 1170/03

    Recht der Landesbeamten; beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit;

    Auszug aus VG Gera, 09.11.2021 - 2 E 1262/21
    Nur dieser in Art. 33 Abs. 2 GG begründete und die Rechte der Auswahlbewerber sichernde Anspruch (vgl. Beschlüsse des Senats vom 29. Oktober 2001 - 2 EO 515/01 -, Juris Rz. 39 ff., und vom 31. Januar 2005 - 2 EO 1170/03 -, Juris Rz. 57) trägt das Begehren der Antragstellerin auf eine rechtsfehlerfreie Berücksichtigung ihrer Bewerbung auf die ausgeschriebene Stelle.

    Zielt der Bewerbungsverfahrensanspruch in Auswahlverfahren um eine durch die Verwaltung zu besetzende Beförderungsstelle darauf, dass der Dienstherr das ihm bei der zu treffenden Entscheidung zustehende Auswahlermessen unter Einhaltung etwaiger Verfahrensvorschriften fehlerfrei ausübt (vgl. Beschlüsse des Senats vom 29. Oktober 2001 - 2 EO 515/01 -, a. a. O., und vom 31. Januar 2005 - 2 EO 1170/03 -, a. a. O.), spricht viel dafür, diesen Anspruch und damit einhergehend die gerichtliche Überprüfbarkeit im Bereich der Besetzung von Ämtern durch Wahl durch in besonderer Weise demokratisch legitimierte Gremien einzuschränken.

  • VG Münster, 03.01.2012 - 4 L 670/11

    Ernennung des vom Rat zum Beigeordneten der Stadt Münster für Bürgerservice,

    Auszug aus VG Gera, 09.11.2021 - 2 E 1262/21
    Nur die Nichterfüllung eines konstitutiven, d.h. eines zwingenden und objektiv überprüfbaren Qualifikationsmerkmales, kann zum Ausscheiden aus dem Bewerberfeld führen (Schnellenbach, Konkurrenzen im öffentlichen Dienst, 2. Aufl., Anh. 1 Rn. 58 m. w. N.; VG Münster, Beschluss vom 3. Januar 2012 - 4 L 670/11 -, zitiert nach juris Rn. 31).
  • BVerwG, 18.11.1955 - II C 180.54

    Unzulässige Vorwegnahme der Beweiswürdigung - Versäumnis der rechtzeitigen

    Auszug aus VG Gera, 09.11.2021 - 2 E 1262/21
    Der Gesetzgeber hat es erkennbar aber auch den Verwaltungsgemeinschaften gerade nicht überlassen, kraft der ihnen durch die Gewährleistung des Selbstverwaltungsrechts zugebilligten Autonomie (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.11.1955 - II C 180.54 - BVerwGE 2, 329 [333]), darüber hinaus jeweils konkret-individuell als objektive Wählbarkeitsvoraussetzung laufbahnrechtliche Anforderungen an die Bewerber zu stellen.
  • OVG Hamburg, 12.02.2007 - 1 Bs 354/06

    Zulässiges Anforderungsprofil für Beförderungsstelle

    Auszug aus VG Gera, 09.11.2021 - 2 E 1262/21
    Jedenfalls die der Wahl und der Vorauswahl zu Grunde liegende Feststellung des Landrats, ob ein Bewerber die objektiven Voraussetzungen der Ausschreibung erfüllt, unterliegt dann gerichtlicher Kontrolle (vgl. zu den Fällen der Beförderungsauswahl: BVerwG, Urteil vom 16. August 2001 - 2 A 3/00 -, BVerwGE 115, 58; OVG Hamburg, Beschluss vom 12. Februar 2007 - 1 Bs 354/06 -, Juris Rz. 6).".
  • BVerwG, 16.08.2001 - 2 A 3.00

    Anforderungsprofil eines Dienstpostens, Bindung des Dienstherrn an das - im

  • OVG Thüringen, 22.11.1995 - 2 EO 64/95

    Kommunalaufsichtsrecht; Unvereinbarkeit von hauptberuflicher Tätigkeit bei einer

  • BVerwG, 20.01.2004 - 2 VR 3.03

    Untersagung der Einweisung in eine Planstelle; Antrag auf Erlass einer

  • OVG Thüringen, 13.01.2015 - 2 KO 701/14

    Vertretung der Gemeinde bei beamtenrechtlichen Entscheidungen gegen Bürgermeister

  • OLG Rostock, 08.06.2000 - 1 U 179/98
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.03.2006 - 1 B 2157/05
  • OVG Brandenburg, 21.03.1996 - 2 B 2/96
  • BVerfG, 29.07.2003 - 2 BvR 311/03

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

  • BVerfG, 17.10.1957 - 1 BvL 1/57

    Hauptamtlicher Bürgermeister

  • VGH Hessen, 10.05.1991 - 1 TG 1058/91

    Kommunaler Wahlbeamter; Stellenbesetzungsverfahren; Berücksichtigung der

  • BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 14.02

    Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; materielle Beweislast;

  • BVerwG, 15.12.1989 - 7 C 25.89

    Verfassungsmäßigkeit von § 49 Abs. 2 Satz 1 der Hessischen Landkreisordnung

  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

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