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   VG Gera, 10.04.2019 - 1 K 738/17 Ge   

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https://dejure.org/2019,16348
VG Gera, 10.04.2019 - 1 K 738/17 Ge (https://dejure.org/2019,16348)
VG Gera, Entscheidung vom 10.04.2019 - 1 K 738/17 Ge (https://dejure.org/2019,16348)
VG Gera, Entscheidung vom 10. April 2019 - 1 K 738/17 Ge (https://dejure.org/2019,16348)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (29)

  • VGH Baden-Württemberg, 12.07.2010 - 1 S 349/10

    Skinheadkonzert als Versammlung; polizeiliches Einschreiten/Auflösung

    Auszug aus VG Gera, 10.04.2019 - 1 K 738/17
    Überdies dienen selbst die eigentlichen Musikdarbietungen rechtsextremistischer Bands typischerweise nicht nur dem Musikkonsum und der Unterhaltung, sondern auch und gerade der Rekrutierung neuer und/oder der ideologischen Festigung bereits vorhandener Anhänger (vgl. eingehend VGH BW, Urteil vom 12.7.2010 - 1 S 349/10 -, zitiert nach Juris), so dass der kommunikative Zweck der Veranstaltung des Beigeladenen zumindest auch durch das Mittel der Musik erreicht werden soll.

    Der Charakter einer öffentlichen Versammlung wird jedenfalls durch die Erhebung eines Eintrittsgeldes nicht in Frage gestellt (VGH BW, Urteil vom 12.7.2010 - 1 S 349/10 -, zitiert nach Juris).

    Dies gilt auch soweit Eintrittsgelder erhoben werden (vgl. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 12. Juli 2010 - 1 S 349/10 -, Rn. 39, juris; Ketteler, DÖV 1990, 954).

  • FG Thüringen, 23.04.2015 - 1 K 743/12

    Umsatzsteuer und Körperschaftsteuer für das von einer Partei mit politischen

    Auszug aus VG Gera, 10.04.2019 - 1 K 738/17
    Dies werde auch durch ein Urteil des Thüringer Finanzgerichts vom 24. April 2015 (1 K 743/12 Ge) bestätigt.

    Die Versammlungseigenschaft entfällt auch nicht deshalb, weil der Beigeladene mit einer ähnlichen Veranstaltung im Jahr 2009 einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterhalten hat (vgl. hierzu: Thüringer Finanzgericht, Urteil vom 23. April 2015 - 1 K 743/12 -, juris).

    Dass der Beigeladene mit seiner Veranstaltung im Jahr 2009 ausweislich des Urteils des Thüringer Finanzgerichtshof vom 23. April 2015 (1 K 743/12) einen Gewinn in Höhe von 47.750,28 EUR erwirtschaftet hatte, führt zu keiner anderen Beurteilung.

  • BVerfG, 06.06.2007 - 1 BvR 1423/07

    Eilantrag abgelehnt: Sternmarsch darf angesichts der Sicherheitsrisiken nicht in

    Auszug aus VG Gera, 10.04.2019 - 1 K 738/17
    Gleichwohl befindet sich die Versammlung des Antragstellers auf demselben Platz und zumindest teilweise in Hör- und Sichtweite zur Veranstaltung des Beigeladenen, so dass auch der besonderen kommunikativen Bedeutung des Grundrechts der Versammlungsfreiheit (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 6.6.2007 - 1 BvR 1423/07 -, zitiert nach Juris) unter Berücksichtigung der zu beachtenden sicherheitsrechtlichen Aspekte noch Rechnung getragen wurde.

    Der Kläger konnte seinen Protest in Hör- und teilweiser Sichtweite zur Veranstaltung des Beigeladenen vortragen (vgl. hierzu u.a. BVerfG, Beschluss vom 6. Juni 2007 - 1 BvR 1423/07 -, juris.).

  • OVG Thüringen, 12.04.2002 - 3 EO 261/02

    Versammlungsrecht; Versammlungsrecht; Versammlung; Demonstration;

    Auszug aus VG Gera, 10.04.2019 - 1 K 738/17
    Kommt ein Veranstalter seinen Pflichten nicht nach und hat dies zur Folge, dass die Behörde nur unzureichende Kenntnisse über die geplante Versammlung und das mit ihr verfolgte Anliegen hat, so verschiebt sich die Eingriffsschwelle (vgl. ThürOVG, Beschluss vom 12. April 2002 - 3 EO 261/02 -, juris).

    Dies hatte zur Folge, dass die Beklagte nur unzureichende Kenntnisse über die geplante Versammlung und die mit ihr verfolgten Anliegen hatte, so dass der Kläger mögliche Beschränkungen seiner Versammlung bei Kollision mit anderen Rechtsgütern hinnehmen muss (vgl. ThürOVG, Beschluss vom 12. April 2002 - 3 EO 261/02 -, juris).

  • BVerfG, 12.03.2008 - 2 BvF 4/03

    Parteibeteiligung an Rundunkunternehmen

    Auszug aus VG Gera, 10.04.2019 - 1 K 738/17
    Innerhalb dieses von den Parteien vermittelten mehrdimensionalen Prozesses steht es den Parteien frei, ob und, wenn ja, welcher Medien sie sich zur Erfüllung dieses Auftrags innerhalb der verfassungsrechtlich gesetzten Grenzen bedienen wollen (vgl. BVerfG, Urteil vom 12. März 2008 - 2 BvF 4/03 -.

    Eine Betroffenheit des Beigeladenen ergibt sich schließlich auch im Hinblick auf seine Finanzierungsfreiheit bei der Beschaffung und Verwendung der eigenen Mittel ergeben (vgl. BVerfG, Urteil vom 12. März 2008 - 2 BvF 4/03 -, juris).

  • BVerfG, 06.05.2005 - 1 BvR 961/05

    NPD-Demonstration am 8. Mai in Berlin nur unter Auflagen - Begründung der

    Auszug aus VG Gera, 10.04.2019 - 1 K 738/17
    Wird den gegenläufigen Interessen Dritter oder der Allgemeinheit bei der Planung der angemeldeten Versammlung nicht hinreichend Rechnung getragen, kann die praktische Konkordanz zwischen den Rechtsgütern durch versammlungsbehördliche Auflagen hergestellt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 6. Mai 2005 - 1 BvR 961/05 -, juris).

    Der Beigeladene und die Antragsgegnerin haben den Hofwiesenparkplatz als Versammlungsfläche bestimmt, noch bevor der Antragsteller seine konkurrierende Veranstaltung für dieselbe Fläche angemeldet hat (zum sog. "Erstanmelderprivileg" vgl. BVerfG, Beschluss vom 6.5.2005 - 1 BvR 961/05 -, zitiert nach Juris).

  • VG Meiningen, 03.07.2017 - 2 E 221/17

    Versammlungsrecht; hier: Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO

    Auszug aus VG Gera, 10.04.2019 - 1 K 738/17
    Mit Blick auf die von ihm gewollte Gewinnung von noch nicht der Szene angehörenden Mitgliedern dürfte dies auch nicht in seinem Interesse liegen (so auch VG Meiningen, Beschluss vom 3. Juli 2017 - 2 E 221/17 Me -, Rn. 32, juris).
  • BVerfG, 12.07.2001 - 1 BvQ 28/01

    OVG Berlin bestätigt - einstweilige Anordnungen zu "Paraden" abgelehnt

    Auszug aus VG Gera, 10.04.2019 - 1 K 738/17
    In konsequenter Anwendung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundesverfassungsgerichts ist der Grad der Kommerzialisierung einer Veranstaltung somit lediglich als ein Kriterium in der Bewertung des Gesamtgepräges einer Veranstaltung zu berücksichtigen ((vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Juli 2001 - 1 BvQ 28/01 und 30/01-; BVerwG, Urteil vom 16. Mai 2007 - 6 C 23/06 -, jeweils zitiert nach juris; so auch: Bredt, NVwZ 2007, 1358; a.A. Tschentscher, NVwZ 2001, 1244 -, beck-online).
  • OVG Thüringen, 03.09.1999 - 3 ZEO 671/99

    Versammlungsrecht; Versammlungsrecht; Versammlung; Wahlkampf; unmittelbare

    Auszug aus VG Gera, 10.04.2019 - 1 K 738/17
    Bei irriger Einschätzung der Sachlage bleibt die Möglichkeit einer späteren Auflösung der Versammlung nach § 15 Abs. 2 VersammlG (vgl. ThürOVG, Beschluss vom 3. September 1999 - 3 ZEO 671/99 - , juris).
  • BVerfG, 12.05.2010 - 1 BvR 2636/04

    Auflage der polizeilichen Durchsuchung sämtlicher Teilnehmer einer Versammlung

    Auszug aus VG Gera, 10.04.2019 - 1 K 738/17
    Für die Gefahrenprognose können Ereignisse im Zusammenhang mit früheren Versammlungen als Indizien herangezogen werden, soweit sie bezüglich des Mottos, des Ortes, des Datums sowie des Teilnehmer- und Organisatorenkreises Ähnlichkeiten zu der geplanten Versammlung aufweisen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 12. Mai 2010 - 1 BvR 2636/04 - und vom 4. September 2009 - 1 BvR 2147/09 -, jeweils zitiert nach juris).
  • BVerfG, 09.04.1992 - 2 BvE 2/89

    Parteienfinanzierung II

  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf

  • BVerfG, 27.02.2018 - 2 BvE 1/16

    Verletzung des Rechts einer Partei auf Chancengleichheit im politischen

  • BVerfG, 14.07.2000 - 1 BvR 1245/00

    Ablehnung des Antrags auf Erlaß einer eA gegen eine Verbotsverfügung für eine von

  • OVG Thüringen, 13.02.2002 - 3 EO 123/02

    Versammlungsrecht; Versammlungsrecht, Verwaltungsprozessrecht; Versammlung;

  • VG Berlin, 28.04.2005 - 1 A 65.05

    Kein "Revolutionärer 1. Mai" auf dem Heinrichplatz!

  • BVerfG, 04.09.2009 - 1 BvR 2147/09

    Demonstration "Fünfter Antikriegstag" in Dortmund am 5. September 2009 findet

  • BVerfG, 27.10.2016 - 1 BvR 458/10

    Die Befreiungsfestigkeit des besonderen Stilleschutzes am Karfreitag ist mit den

  • OVG Thüringen, 12.07.2017 - 3 EO 544/17

    "Rechtsrockkonzert" am 15.07.2017 in Themar

  • BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 2793/04

    Verletzung von Art 8 Abs 1 GG durch beschränkende Verfügungen iSv § 15 Abs 1

  • OVG Berlin, 29.04.2005 - 1 S 37.05

    Ausgestaltung der versammlungsrechtlichen Regulierung zweier kollidierender

  • VG Neustadt, 29.11.2018 - 5 L 1533/18

    Demonstrationszug in Kandel am ersten Adventssamstag ohne die Hauptstraße

  • VG Braunschweig, 19.05.2011 - 5 B 97/11

    Abwägung; Interessenkollision; Kooperationsgebot; Meinungsfreiheit; öffentliche

  • OVG Thüringen, 13.03.1998 - 2 ZEO 342/98

    Versammlungsrecht; Versammlungsrecht; Versammlung; öffentliche; Auflage;

  • BVerwG, 16.05.2007 - 6 C 23.06

    Fuckparade 2001"; Versammlungseigenschaft; Gesamtgepräge einer "gemischten"

  • BVerfG, 11.06.1991 - 1 BvR 772/90

    Republikaner

  • BVerwG, 28.02.1961 - I C 54.57

    Endiviensalat

  • BVerfG, 21.04.1998 - 1 BvR 2311/94

    Verletzung von GG Art 8 Abs 1 iVm Art 19 Abs 4 durch Zurückweisung eines Antrags

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

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