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   VG Gera, 11.05.2022 - 1 E 470/22 Ge   

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https://dejure.org/2022,11328
VG Gera, 11.05.2022 - 1 E 470/22 Ge (https://dejure.org/2022,11328)
VG Gera, Entscheidung vom 11.05.2022 - 1 E 470/22 Ge (https://dejure.org/2022,11328)
VG Gera, Entscheidung vom 11. Mai 2022 - 1 E 470/22 Ge (https://dejure.org/2022,11328)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 17.11.2016 - 2 C 23.15

    Mehrarbeit in Form von Bereitschaftsdienst ist im Verhältnis "1 zu 1" durch

    Auszug aus VG Gera, 11.05.2022 - 1 E 470/22
    Bereitschaftsdienst liegt vor, wenn der Beamte sich an einem vom Dienstherrn bestimmten Ort außerhalb des Privatbereichs zu einem jederzeitigen unverzüglichen Einsatz bereitzuhalten hat und erfahrungsgemäß mit einer dienstlichen Inanspruchnahme zu rechnen ist (BVerwG, Urteil vom 22. Januar 2009 - 2 C 90.07 -, juris Rn. 14; Urteil vom 17. November 2016 - 2 C 23.15 -, juris Rn. 15; vgl. auch die Begriffsbestimmung in § 2 Nr. 13 ThürAzVO).

    Bereitschaftsdienst in diesem Sinne ist Arbeitszeit (BVerwG, Urteil vom 17. November 2016 - 2 C 23.15 -, a. a. O., Rn. 23).

    Sie ist in den Zeiten, für die sie angeordnet ist, - anders als Bereitschaftsdienst - keine Arbeitszeit (BVerwG, Urteil vom 17. November 2016 - 2 C 23.15 -, a. a. O., Rn. 23; vgl. auch die Begriffsbestimmung in § 2 Nr. 12 ThürAzVO).

  • VGH Bayern, 01.07.2016 - 3 ZB 13.611

    Kurzfristig "dienstfrei" für Beamten

    Auszug aus VG Gera, 11.05.2022 - 1 E 470/22
    Der vom Beamten geschuldete Dienst besteht in der Pflicht, in einem bestimmten Zeitraum an einem bestimmten Ort die jeweils übertragenen Dienstobliegenheiten zu erfüllen (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 1. Juli 2016 - 3 ZB 13.611 -, juris m. w. N.).

    Die danach für die Festlegung des konkreten Umfangs der Dienstleistungspflicht in zeitlicher Hinsicht (vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 1. Juli 2016 - 3 ZB 13.611 -, a. a. O. m. w. N.) zuständige oberste Dienstbehörde ist gemäß § 107 Abs. 2 Satz 2, 29 Abs. 3 ThürKO der Landrat für die Beamten des Landkreises.

  • VG Magdeburg, 12.12.2017 - 5 A 340/16

    Bestimmung einer Rufbereitschaft in einem Dienstplan; Beurteilungsspielraum bei

    Auszug aus VG Gera, 11.05.2022 - 1 E 470/22
    Die Pflicht, für das Wohl der Beamten zu sorgen, umfasst auch die Pflicht dafür Sorge zu tragen, dass der Beamte durch das Maß der Inanspruchnahme nicht in einer Weise belastet wird, dass nach dem allgemein anerkannten Stand arbeitsmedizinischer Erkenntnisse unter gemeingewöhnlichen Umständen damit zu rechnen ist, dass der Beamte unter diesen Bedingungen mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit Gefahr läuft, gesundheitlich ernsten Schaden zu nehmen und infolge einer übermäßigen Inanspruchnahme durch den im Dienstplan vorgesehenen Dienst dauerhaft zu erkranken (VG Magdeburg, Urteil vom 12. Dezember 2017 - 5 A 340/16 -, juris).
  • VG Augsburg, 22.07.2021 - Au 5 K 20.724

    Wegezeit als Arbeitszeit bei Rufbereitschaft

    Auszug aus VG Gera, 11.05.2022 - 1 E 470/22
    Maßgebliche Kriterien, ob danach Bereitschaftszeiten grundsätzlich insgesamt als "Arbeitszeit" i. S. d. Richtlinie 2003/88/EG anzusehen sind, sind danach insbesondere die durchschnittliche Häufigkeit der tatsächlichen Einsätze für den Arbeitnehmer in der Bereitschaftszeit, der Zeitraum, in dem der Arbeitnehmer ab der Aufforderung des Arbeitgebers am Arbeitsplatz zur Verfügung stehen muss sowie die Dauer des tatsächlichen Arbeitseinsatzes (VG Augsburg, Urteil vom 22. Juli 2021 - Au 5 K 20.724. -, juris).
  • OVG Sachsen, 14.10.2020 - 2 B 271/20

    Umsetzung ohne sachlichen Grund; Anspruch auf Rückumsetzung bei unplausibler

    Auszug aus VG Gera, 11.05.2022 - 1 E 470/22
    Allein der Umstand, dass ohne die beantragte einstweilige Anordnung ein nach Auffassung des Antragstellers rechtswidriger Zustand bis zur Entscheidung über die Hauptsache aufrecht erhalten würde, begründet noch keinen solchen Nachteil im Sinne des § 123 Abs. 1 VwGO, sondern ist regelmäßige Folge des Verbots der Vorwegnahme der Hauptsache (Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 14. Oktober 2020 - 2 B 271/20 -, zitiert nach juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.06.2008 - 6 B 971/08

    Einstweilige Versetzung in den Ruhestand im Wege einer Regelungsanordnung; Frist

    Auszug aus VG Gera, 11.05.2022 - 1 E 470/22
    Im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 GG gilt das grundsätzliche Verbot einer Vorwegnahme der Hauptsacheentscheidung jedoch nicht, wenn eine bestimmte Regelung zur Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes schlechterdings notwendig ist, d. h. wenn das Abwarten in der Hauptsache für den Antragsteller schwere und unzumutbare, nachträglich nicht mehr zu beseitigende Nachteile zur Folge hätte, und wenn eine Hauptsacheentscheidung schon aufgrund der im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes anzustellenden, bloß summarischen Prüfung des Sachverhalts erkennbar Erfolg haben würde, wobei an die Erfolgsaussichten des Hauptsacheverfahrens ein strenger Maßstab anzulegen ist (BVerwG, Beschluss vom 26. November 2013 - 6 VR 3/13 -, juris; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30. Juni 2008 - 6 B 971/08 -, juris; Bayerischer VGH, Beschluss vom 27. Oktober 2014 - 7 CE 14.823 -, juris; Kopp/Schenke, VwGO, 23. Auflage, § 123 Rn. 14).
  • EuGH, 01.12.2005 - C-14/04

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DIE EINSTUFUNG VON BEREITSCHAFTSDIENSTEN ALS

    Auszug aus VG Gera, 11.05.2022 - 1 E 470/22
    Folglich ist dieser gesamte Zeitraum, unabhängig von den Arbeitsleistungen, die der Arbeitnehmer darin tatsächlich erbringt, als "Arbeitszeit" im Sinne der Richtlinie 2003/88 einzustufen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 9. September 2003, Jaeger,C-151/02, EU:C:2003:437, Rn. 65, vom 5. Oktober 2004, Pfeiffer u. a.,C-397/01 bis C-403/01, EU:C:2004:584, Rn. 93, und vom 1. Dezember 2005, Dellas u. a.,C-14/04, EU:C:2005:728, Rn. 46 und 58).
  • EuGH, 09.09.2003 - C-151/02

    BEI EINEM BEREITSCHAFTSDIENST, DER AN EINEM VOM ARBEITGEBER BESTIMMTEN ORT

    Auszug aus VG Gera, 11.05.2022 - 1 E 470/22
    Folglich ist dieser gesamte Zeitraum, unabhängig von den Arbeitsleistungen, die der Arbeitnehmer darin tatsächlich erbringt, als "Arbeitszeit" im Sinne der Richtlinie 2003/88 einzustufen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 9. September 2003, Jaeger,C-151/02, EU:C:2003:437, Rn. 65, vom 5. Oktober 2004, Pfeiffer u. a.,C-397/01 bis C-403/01, EU:C:2004:584, Rn. 93, und vom 1. Dezember 2005, Dellas u. a.,C-14/04, EU:C:2005:728, Rn. 46 und 58).
  • BVerwG, 26.11.2013 - 6 VR 3.13

    Presseauskunftsanspruch gegen Bundesnachrichtendienst; Ausfuhr von Gütern nach

    Auszug aus VG Gera, 11.05.2022 - 1 E 470/22
    Im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 GG gilt das grundsätzliche Verbot einer Vorwegnahme der Hauptsacheentscheidung jedoch nicht, wenn eine bestimmte Regelung zur Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes schlechterdings notwendig ist, d. h. wenn das Abwarten in der Hauptsache für den Antragsteller schwere und unzumutbare, nachträglich nicht mehr zu beseitigende Nachteile zur Folge hätte, und wenn eine Hauptsacheentscheidung schon aufgrund der im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes anzustellenden, bloß summarischen Prüfung des Sachverhalts erkennbar Erfolg haben würde, wobei an die Erfolgsaussichten des Hauptsacheverfahrens ein strenger Maßstab anzulegen ist (BVerwG, Beschluss vom 26. November 2013 - 6 VR 3/13 -, juris; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30. Juni 2008 - 6 B 971/08 -, juris; Bayerischer VGH, Beschluss vom 27. Oktober 2014 - 7 CE 14.823 -, juris; Kopp/Schenke, VwGO, 23. Auflage, § 123 Rn. 14).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.10.2016 - 6 A 2148/15

    Klage eines Brandoberinspektors auf Gewährung von Freizeitausgleich bzw.

    Auszug aus VG Gera, 11.05.2022 - 1 E 470/22
    Diese Einschränkung der grundsätzlichen Befugnis des Beamten, außerhalb der regelmäßigen Dienstzeit frei über seine Zeit verfügen zu können, greift aber objektiv betrachtet nur in sehr geringem Maße in die individuelle Lebensführung des Beamten ein (Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 6. Oktober 2016 - 6 A 2148/15 -, juris; VG Aachen, Urteil vom 30. März 2017 - 1 K 1209/15 -, juris).
  • VGH Bayern, 27.10.2014 - 7 CE 14.823

    Antrag auf einstweilige Anordnung; Fortsetzung eines abgelaufenen

  • EuGH, 21.02.2018 - C-518/15

    Matzak - Rufbereitschaft zuhause als Arbeitszeit

  • BVerwG, 25.10.1979 - 2 C 7.78

    Gewährung von Freizeitausgleich für Rufbereitschaft - Ausgleichspflichtigkeit

  • OVG Niedersachsen, 03.04.2018 - 5 LA 64/17

    Alarmierungshäufigkeit; Arbeitszeit; Bereitschaftsdienst; Freizeit; OrgL-Dienst;

  • VG Aachen, 30.03.2017 - 1 K 1209/15

    Arbeitszeit; Aufenthaltsort; Ausrücken; Beamte; Bereitschaft; Dienstvorschrift;

  • EuGH, 05.10.2004 - C-397/01

    BEI RETTUNGSSANITÄTERN, DIE BEI EINEM RETTUNGSDIENST TÄTIG SIND, DARF DIE

  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.11.2010 - 2 A 10723/10

    Zur Urlaubsgewährung unter Fortzahlung der Dienstbezüge an Landesbeamten zur

  • BVerwG, 22.01.2009 - 2 C 90.07

    Bereitschaftsdienst; Erschwerniszulage; Dienst zu ungünstigen Zeiten;

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