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   VG Gera, 11.11.2020 - 3 E 1661/20 Ge   

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https://dejure.org/2020,37923
VG Gera, 11.11.2020 - 3 E 1661/20 Ge (https://dejure.org/2020,37923)
VG Gera, Entscheidung vom 11.11.2020 - 3 E 1661/20 Ge (https://dejure.org/2020,37923)
VG Gera, Entscheidung vom 11. November 2020 - 3 E 1661/20 Ge (https://dejure.org/2020,37923)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • VG Gera, 25.06.2020 - 3 E 851/20

    Meldepflicht bei Ein- und Rückreisen und Maskenpflicht

    Auszug aus VG Gera, 11.11.2020 - 3 E 1661/20
    Die Kammer nimmt Bezug auf ihren Beschluss vom 25. Juni 2020 - 3 E 851/20 -, der zwischen den Beteiligten zu einer Vorgängerregelung der Antragsgegnerin ergangen ist.

    Dies betrifft die Ausführungen zur Rechtsgrundlage nach § 28 IfSG (juris Rn. 25 - 28, vgl. hierzu auch ThürOVG, Beschluss vom 3. Juli 2020 - 3 EN 391/20 - juris Rn. 39) und dem Vorliegen einer übertragbaren Krankheit (vgl. VG Gera, Beschluss vom 25. Juni 2020 - 3 E 851/20 - juris Rn. 30).

  • OVG Thüringen, 03.07.2020 - 3 EN 391/20

    Corona-Pandemie: Abstandsgebot und Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung

    Auszug aus VG Gera, 11.11.2020 - 3 E 1661/20
    Dies betrifft die Ausführungen zur Rechtsgrundlage nach § 28 IfSG (juris Rn. 25 - 28, vgl. hierzu auch ThürOVG, Beschluss vom 3. Juli 2020 - 3 EN 391/20 - juris Rn. 39) und dem Vorliegen einer übertragbaren Krankheit (vgl. VG Gera, Beschluss vom 25. Juni 2020 - 3 E 851/20 - juris Rn. 30).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.03.2020 - 11 S 12.20

    Eilantrag gegen Coronavirus-Verordnung Brandenburg vom 22. März 2020 erfolglos

    Auszug aus VG Gera, 11.11.2020 - 3 E 1661/20
    Bei der Entscheidung für eine Schutzmaßnahme ist der zuständigen Stelle angesichts der bestehenden erheblichen Ungewissheiten und der sich ständig weiterentwickelnden fachlichen Erkenntnisse eine entsprechende Einschätzungsprärogative im Hinblick auf das gewählte Mittel einzuräumen, soweit sich nicht andere Maßnahmen eindeutig als gleich geeignet und weniger belastend darstellen (ThürOVG, Beschluss vom 8. November 2020 - 3 EN 725 - S. 16 des Entscheidungsumdrucks; BVerfG, Beschlüsse vom 12. Mai 2020 - 1 BvR 1027/20 - juris und vom 13. Mai 2020 - 1 BvR 1021/20 - juris; BayVGH, Beschluss vom 30. März 2020 - 20 NE 20.632 - , juris, Rn. 60 und - 20 CS 20.611 -, juris Rn. 22; OVG Berl- Brdg, Beschluss vom 23. März 2020 - OVG 11 S 12/20 - juris Rn. 10).
  • VGH Bayern, 30.03.2020 - 20 NE 20.632

    Keine Außervollzugsetzung der Bayerischen Verordnung über befristete

    Auszug aus VG Gera, 11.11.2020 - 3 E 1661/20
    Bei der Entscheidung für eine Schutzmaßnahme ist der zuständigen Stelle angesichts der bestehenden erheblichen Ungewissheiten und der sich ständig weiterentwickelnden fachlichen Erkenntnisse eine entsprechende Einschätzungsprärogative im Hinblick auf das gewählte Mittel einzuräumen, soweit sich nicht andere Maßnahmen eindeutig als gleich geeignet und weniger belastend darstellen (ThürOVG, Beschluss vom 8. November 2020 - 3 EN 725 - S. 16 des Entscheidungsumdrucks; BVerfG, Beschlüsse vom 12. Mai 2020 - 1 BvR 1027/20 - juris und vom 13. Mai 2020 - 1 BvR 1021/20 - juris; BayVGH, Beschluss vom 30. März 2020 - 20 NE 20.632 - , juris, Rn. 60 und - 20 CS 20.611 -, juris Rn. 22; OVG Berl- Brdg, Beschluss vom 23. März 2020 - OVG 11 S 12/20 - juris Rn. 10).
  • OVG Thüringen, 08.11.2020 - 3 EN 725/20

    Corona-Pandemie ("2. Welle"): Außervollzugsetzung von Kontaktbeschränkungen in

    Auszug aus VG Gera, 11.11.2020 - 3 E 1661/20
    Die Änderung der Allgemeinverfügung durch den Erlass der neuen Allgemeinverfügung vom 3. November 2020 wird im Sinne eines effektiven und zügigen Rechtsschutzes in die Antragstellung einbezogen (vgl. ThürOVG, Beschluss vom 8. November 2020 - 3 EN 725/20 - ).
  • BVerfG, 12.05.2020 - 1 BvR 1027/20

    Unzulässige Verfassungsbeschwerden gegen Lockerungen und gegen Verlängerungen der

    Auszug aus VG Gera, 11.11.2020 - 3 E 1661/20
    Bei der Entscheidung für eine Schutzmaßnahme ist der zuständigen Stelle angesichts der bestehenden erheblichen Ungewissheiten und der sich ständig weiterentwickelnden fachlichen Erkenntnisse eine entsprechende Einschätzungsprärogative im Hinblick auf das gewählte Mittel einzuräumen, soweit sich nicht andere Maßnahmen eindeutig als gleich geeignet und weniger belastend darstellen (ThürOVG, Beschluss vom 8. November 2020 - 3 EN 725 - S. 16 des Entscheidungsumdrucks; BVerfG, Beschlüsse vom 12. Mai 2020 - 1 BvR 1027/20 - juris und vom 13. Mai 2020 - 1 BvR 1021/20 - juris; BayVGH, Beschluss vom 30. März 2020 - 20 NE 20.632 - , juris, Rn. 60 und - 20 CS 20.611 -, juris Rn. 22; OVG Berl- Brdg, Beschluss vom 23. März 2020 - OVG 11 S 12/20 - juris Rn. 10).
  • VG Augsburg, 05.08.2014 - Au 1 K 13.913

    Anordnung der Untersuchung eines Rinderbestands auf Tuberkulose

    Auszug aus VG Gera, 11.11.2020 - 3 E 1661/20
    Auch die mit dem Vollzug betrauten oder sonst mit der Angelegenheit befassten Behörden und deren Organe müssen den Inhalt etwaigen Vollstreckungsmaßnahmen oder sonstigen weiteren Entscheidungen zu Grunde legen können (VG Augsburg, Urteil vom 5. August 2014 - Au 1 K 13.913 - juris Rn. 68).
  • OVG Thüringen, 13.07.2020 - 3 EN 397/20

    Corona-Pandemie: Abstandsgebot in Thüringen nicht zu beanstanden;

    Auszug aus VG Gera, 11.11.2020 - 3 E 1661/20
    dem Wortlaut, Zweck und Zusammenhang der Regelung objektive Kriterien gewinnen lassen, die eine willkürliche Handhabung der Norm durch die für die Vollziehung zuständigen Behörden ausschließen (ThürOVG, Beschluss vom 13. Juli 2020 - 3 EN 397/20 - juris Rn. 32 - 37 m.w.N. im Zusammenhang mit der Abstandsregelung in § 1 Abs. 1 ThürSARS-CoV-2 IfSG GrundVO).
  • BVerfG, 13.05.2020 - 1 BvR 1021/20

    Unzulässige Verfassungsbeschwerden gegen Lockerungen und gegen Verlängerungen der

    Auszug aus VG Gera, 11.11.2020 - 3 E 1661/20
    Bei der Entscheidung für eine Schutzmaßnahme ist der zuständigen Stelle angesichts der bestehenden erheblichen Ungewissheiten und der sich ständig weiterentwickelnden fachlichen Erkenntnisse eine entsprechende Einschätzungsprärogative im Hinblick auf das gewählte Mittel einzuräumen, soweit sich nicht andere Maßnahmen eindeutig als gleich geeignet und weniger belastend darstellen (ThürOVG, Beschluss vom 8. November 2020 - 3 EN 725 - S. 16 des Entscheidungsumdrucks; BVerfG, Beschlüsse vom 12. Mai 2020 - 1 BvR 1027/20 - juris und vom 13. Mai 2020 - 1 BvR 1021/20 - juris; BayVGH, Beschluss vom 30. März 2020 - 20 NE 20.632 - , juris, Rn. 60 und - 20 CS 20.611 -, juris Rn. 22; OVG Berl- Brdg, Beschluss vom 23. März 2020 - OVG 11 S 12/20 - juris Rn. 10).
  • VGH Bayern, 30.03.2020 - 20 CS 20.611

    Schließung von Ladengeschäften des Einzelhandels wegen Corona-Virus (Covid-19)

    Auszug aus VG Gera, 11.11.2020 - 3 E 1661/20
    Bei der Entscheidung für eine Schutzmaßnahme ist der zuständigen Stelle angesichts der bestehenden erheblichen Ungewissheiten und der sich ständig weiterentwickelnden fachlichen Erkenntnisse eine entsprechende Einschätzungsprärogative im Hinblick auf das gewählte Mittel einzuräumen, soweit sich nicht andere Maßnahmen eindeutig als gleich geeignet und weniger belastend darstellen (ThürOVG, Beschluss vom 8. November 2020 - 3 EN 725 - S. 16 des Entscheidungsumdrucks; BVerfG, Beschlüsse vom 12. Mai 2020 - 1 BvR 1027/20 - juris und vom 13. Mai 2020 - 1 BvR 1021/20 - juris; BayVGH, Beschluss vom 30. März 2020 - 20 NE 20.632 - , juris, Rn. 60 und - 20 CS 20.611 -, juris Rn. 22; OVG Berl- Brdg, Beschluss vom 23. März 2020 - OVG 11 S 12/20 - juris Rn. 10).
  • VG Gera, 01.12.2020 - 3 E 1801/20

    Maskenpflicht im Freien in der Fußgängerzone und an Haltestellen während der

    Nachdem der Antragsteller im Verfahren 3 E 1661/20 Ge insoweit obsiegt hat, als die aufschiebende Wirkung seines Widerspruchs gegen die Anordnung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im öffentlichen Raum auf stark frequentierten Verkehrswegen, Plätzen und Flächen (insbesondere Fußgängerzonen, Verkehrsknotenpunkte), wenn der Mindestabstand von 1, 5 m nicht durchgängig sichergestellt werden kann, angeordnet worden ist, hat die Antragsgegnerin eine neue Regelung getroffen.

    Im Hinblick auf den Beschluss des Verwaltungsgerichts unter dem Aktz: 3 E 1661/20 Ge sei nunmehr die Anordnung hinreichend bestimmt.

    Insbesondere ist zu berücksichtigen, dass die Verpflichtung zur Nutzung einer Maske zu unbestimmt ist, wenn sie nur bei einer nicht durchgehenden Einhaltung des Mindestabstandes gilt (vgl. Kammerbeschluss vom 11. November 2020 - 3 E 1661/20 Ge -).

    Eine Regelung, die die Maskenpflicht an die voraussichtliche Unterschreitung des Mindestabstandes bzw. an eine gewisse Wartezeit ohne die Einhaltung des Mindestabstandes knüpft, wäre zu unbestimmt (vgl. hierzu Kammerbeschluss vom 11. November 2020 - 3 E 1661/20 Ge -).

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