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   VG Gera, 12.07.2022 - 5 K 1834/19 Ge   

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VG Gera, 12.07.2022 - 5 K 1834/19 Ge (https://dejure.org/2022,23762)
VG Gera, Entscheidung vom 12.07.2022 - 5 K 1834/19 Ge (https://dejure.org/2022,23762)
VG Gera, Entscheidung vom 12. Juli 2022 - 5 K 1834/19 Ge (https://dejure.org/2022,23762)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    VwGO § 42 Abs 2; VwGO § 75; VermG § 1 Abs 6 S 1; VermG § 1 Abs 8 lit a; VermG § 6 Abs 6a S 3; VermG § 30 Abs 1 S 3; VermG § 30a Abs 1 S 1
    Recht der offenen Vermögensfragen; Rückübertragungsanspruch; Erlösauskehranspruch; Rücknahme des Antrags nach dem VermG; Untätigkeitsklage auf Berechtigtenfeststellung; Verwirkung des Klageantrags

  • Justiz Thüringen

    § 75 VwGO, § 1 Abs 8 Buchst a VermG, § 6 Abs 6a S 3 VermG, § 30 Abs 1 S 1 VermG, § 30a Abs 1 VermG
    Klage bezüglich eines vermögensrechtlichen Erlösauskehranspruchs; Untätigkeitsklage auf Verbescheidung eines Wiederaufgreifensantrags; Verwirkung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (23)

  • VGH Bayern, 02.09.2011 - 7 ZB 11.1033

    Untätigkeitsklage; Verwirkung des Klagerechts; Habilitationsverfahren

    Auszug aus VG Gera, 12.07.2022 - 5 K 1834/19
    Vereinzelt wird unter Rückgriff auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vertreten bzw. erwogen, dass eine Verwirkung des Klagerechts auch eintreten kann, wenn das Umstandsmoment in den Hintergrund tritt, aber der Betreffende eine derart lange Zeit abgewartet hat, dass mit einem Tätigwerden der Behörde schlechthin nicht mehr zu rechnen war (Bay. VGH, Beschluss vom 2. September 2011 - 7 ZB 11.1033 - BeckRS 2011, 54425 Rn. 10 unter Verweis auf BVerfG, Kammerbeschluss vom 4. März 2008 - 2 BvR 2111/07 und 2112/07 - NStZ 2009, 166 [167] sowie Bay. VGH, Beschluss vom 9. Oktober 2014 - 8 B 12.1546 - NVwZ-RR 2015, 277; ThürOVG, Beschluss vom 25. November 2008 - 4 ZKO 462/01 - LKV 2009, 281 [283 f.]).

    Ungeachtet der Frage, nach welcher zeitlichen Grenze sich die Verwirkung bemisst, ist das Verstreichenlassen von mehreren Jahrzehnten bis zur Erhebung einer Untätigkeitsklage ohne erkennbare besondere Umstände im Einzelfall regelmäßig als nicht mehr hinnehmbar zu qualifizieren (vgl. auch: Bay. VGH, Beschluss vom 2. September 2011, a. a. O.: Klageerhebung mehr als 18 Jahre seit Erlass des angefochtenen Bescheids und der Einlegung eines Widerspruchs und mehr als 13 Jahre seit der letzten Korrespondenz mit der Beklagten; Bay. VGH, Beschluss vom 9. Oktober 2014 - 8 B 12.1546 - NVwZ-RR 2015, 277: Klageerhebung etwa 31 Jahre nach Erhalt einer Abgabenachricht in einem Widerspruchsverfahren in einer wegerechtlichen Sache; VG Regensburg, Urteil vom 6. August 2003 - RO 2 K 03.933 - BeckRS 2003, 29987: Geltendmachung eines Beseitigungsanspruches des Nachbarn im öffentlichen Baurecht nach ca. 30 Jahren nach Errichtung des Bauwerks).

  • BVerwG, 14.06.2017 - 8 C 7.16

    Abtretung; Ausgleichsleistung; Besatzungsmacht; Beschlagnahme; Bestandskraft;

    Auszug aus VG Gera, 12.07.2022 - 5 K 1834/19
    Die Zulässigkeit einer Klage auf Wiederaufgreifen des vermögensrechtlichen Verfahrens scheitert nicht schon an der Klagebefugnis vor dem Hintergrund, dass den Rechtsvorgängerinnen des Klägers bereits bestandskräftig Ansprüche nach dem AusglLeistG zuerkannt wurden (BVerwG, Urteil vom 14. Juni 2017 - 8 C 7.16 - BeckRS 2017, 124190).

    Soweit in der vermögensrechtlichen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts über Sachverhalte entschieden wurde, bei denen die Anwendung des § 51 VwVfG denkbar erschien, lag in allen diesen Verfahren ein abgeschlossenes Verwaltungsverfahren nach dem VermG vor, die in der Sache auch mit einem ablehnenden Bescheid über das Restitutionsbegehren geendet hatten (bspw.: BVerwG, Urteil vom 7. Juli 2021 - 8 C 5/20 - NVwZ-RR 2021, 1005; Urteil vom 14. Juni 2017 - 8 C 7.16 - BeckRS 2017, 124190).

  • VGH Bayern, 09.10.2014 - 8 B 12.1546

    Im Rahmen des Rechtsinstituts der Verwirkung kommt dem Umstandsmoment nach dem

    Auszug aus VG Gera, 12.07.2022 - 5 K 1834/19
    Vereinzelt wird unter Rückgriff auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vertreten bzw. erwogen, dass eine Verwirkung des Klagerechts auch eintreten kann, wenn das Umstandsmoment in den Hintergrund tritt, aber der Betreffende eine derart lange Zeit abgewartet hat, dass mit einem Tätigwerden der Behörde schlechthin nicht mehr zu rechnen war (Bay. VGH, Beschluss vom 2. September 2011 - 7 ZB 11.1033 - BeckRS 2011, 54425 Rn. 10 unter Verweis auf BVerfG, Kammerbeschluss vom 4. März 2008 - 2 BvR 2111/07 und 2112/07 - NStZ 2009, 166 [167] sowie Bay. VGH, Beschluss vom 9. Oktober 2014 - 8 B 12.1546 - NVwZ-RR 2015, 277; ThürOVG, Beschluss vom 25. November 2008 - 4 ZKO 462/01 - LKV 2009, 281 [283 f.]).

    Ungeachtet der Frage, nach welcher zeitlichen Grenze sich die Verwirkung bemisst, ist das Verstreichenlassen von mehreren Jahrzehnten bis zur Erhebung einer Untätigkeitsklage ohne erkennbare besondere Umstände im Einzelfall regelmäßig als nicht mehr hinnehmbar zu qualifizieren (vgl. auch: Bay. VGH, Beschluss vom 2. September 2011, a. a. O.: Klageerhebung mehr als 18 Jahre seit Erlass des angefochtenen Bescheids und der Einlegung eines Widerspruchs und mehr als 13 Jahre seit der letzten Korrespondenz mit der Beklagten; Bay. VGH, Beschluss vom 9. Oktober 2014 - 8 B 12.1546 - NVwZ-RR 2015, 277: Klageerhebung etwa 31 Jahre nach Erhalt einer Abgabenachricht in einem Widerspruchsverfahren in einer wegerechtlichen Sache; VG Regensburg, Urteil vom 6. August 2003 - RO 2 K 03.933 - BeckRS 2003, 29987: Geltendmachung eines Beseitigungsanspruches des Nachbarn im öffentlichen Baurecht nach ca. 30 Jahren nach Errichtung des Bauwerks).

  • BVerwG, 11.11.1998 - 8 B 218.98

    Besatzungshoheitliche Enteignung; feststellender Verwaltungsakt; Feststellung der

    Auszug aus VG Gera, 12.07.2022 - 5 K 1834/19
    Denn in der (konkludenten) Feststellung der Bescheide nach dem AusglLeistG, dass der Vermögensverlust aufgrund einer besatzungshoheitlichen oder besatzungsrechtlichen Grundlage eingetreten ist, liegt nicht zugleich eine feststellende Entscheidung nach dem VermG, dass dessen Anwendungsbereich gemäß § 1 Abs. 8 VermG nicht eröffnet sei (BVerwG, Beschluss vom 11. November 1998 - 8 B 218.98 - VIZ 1999, 413).
  • VGH Bayern, 27.08.2010 - 7 ZB 10.1415

    Unzulässigkeit der Verpflichtungsklage ohne vorherigen Antrag bei der Behörde auf

    Auszug aus VG Gera, 12.07.2022 - 5 K 1834/19
    § 51 ThürVwVfG eröffnet nicht die Möglichkeit, das Vorliegen von Wiederaufnahmegründen in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren prüfen zu lassen, bevor nicht ein entsprechender Antrag bei der Behörde gestellt wurde (zur sachgleichen bayerischen Gesetzeslage: Bay. VGH, Beschluss vom 27. August 2010 - 7 ZB 10.1415 - BeckRS 2010, 31675 Rn. 9).
  • BVerwG, 15.01.2009 - 8 C 3.08

    Ausschluss der Restitution; Restitutionsausschlussgrund; Wegfall des

    Auszug aus VG Gera, 12.07.2022 - 5 K 1834/19
    Dazu hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden (Urteil vom 15. Januar 2009 - 8 C 3/08 - NJOZ 2009, 2224 Rz. 17), dass ein Verfahren nach dem VermG nur dann nach.
  • BVerwG, 10.08.2000 - 4 A 11.99

    Außenwohnbereich; Schallschutz; Verwirkung; Präklusion; ortsübliche

    Auszug aus VG Gera, 12.07.2022 - 5 K 1834/19
    Das Bundesverfassungsgericht und das Bundesverwaltungsgericht betonen in diesem Zusammenhang, dass nicht nur ein schutzwürdiges Vertrauen der Gegenpartei auf das Untätigbleiben des Berechtigten, sondern auch das öffentliche Interesse an der Wahrung des Rechtsfriedens es rechtfertigen können, die Anrufung eines Gerichts nach langer Zeit als unzulässig anzusehen (so BVerwG, Urteil vom 10. August 2000 - 4 A 11/99 - NVwZ 2001, 206).
  • BVerfG, 04.03.2008 - 2 BvR 2111/07

    Beschwerde gegen längere Zeit zurückliegende Ermittlungsmaßnahmen (Abfrage von

    Auszug aus VG Gera, 12.07.2022 - 5 K 1834/19
    Vereinzelt wird unter Rückgriff auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vertreten bzw. erwogen, dass eine Verwirkung des Klagerechts auch eintreten kann, wenn das Umstandsmoment in den Hintergrund tritt, aber der Betreffende eine derart lange Zeit abgewartet hat, dass mit einem Tätigwerden der Behörde schlechthin nicht mehr zu rechnen war (Bay. VGH, Beschluss vom 2. September 2011 - 7 ZB 11.1033 - BeckRS 2011, 54425 Rn. 10 unter Verweis auf BVerfG, Kammerbeschluss vom 4. März 2008 - 2 BvR 2111/07 und 2112/07 - NStZ 2009, 166 [167] sowie Bay. VGH, Beschluss vom 9. Oktober 2014 - 8 B 12.1546 - NVwZ-RR 2015, 277; ThürOVG, Beschluss vom 25. November 2008 - 4 ZKO 462/01 - LKV 2009, 281 [283 f.]).
  • OVG Thüringen, 25.11.2008 - 4 ZKO 462/01

    Verwirkung des prozessualen Klagerechts; Klagefrist; Rechtsmittelbelehrung;

    Auszug aus VG Gera, 12.07.2022 - 5 K 1834/19
    Vereinzelt wird unter Rückgriff auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vertreten bzw. erwogen, dass eine Verwirkung des Klagerechts auch eintreten kann, wenn das Umstandsmoment in den Hintergrund tritt, aber der Betreffende eine derart lange Zeit abgewartet hat, dass mit einem Tätigwerden der Behörde schlechthin nicht mehr zu rechnen war (Bay. VGH, Beschluss vom 2. September 2011 - 7 ZB 11.1033 - BeckRS 2011, 54425 Rn. 10 unter Verweis auf BVerfG, Kammerbeschluss vom 4. März 2008 - 2 BvR 2111/07 und 2112/07 - NStZ 2009, 166 [167] sowie Bay. VGH, Beschluss vom 9. Oktober 2014 - 8 B 12.1546 - NVwZ-RR 2015, 277; ThürOVG, Beschluss vom 25. November 2008 - 4 ZKO 462/01 - LKV 2009, 281 [283 f.]).
  • BVerwG, 07.07.2021 - 8 C 5.20

    Verpflichtung des Verwaltungsgerichts zur Überprüfung des mit der erneuten

    Auszug aus VG Gera, 12.07.2022 - 5 K 1834/19
    Soweit in der vermögensrechtlichen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts über Sachverhalte entschieden wurde, bei denen die Anwendung des § 51 VwVfG denkbar erschien, lag in allen diesen Verfahren ein abgeschlossenes Verwaltungsverfahren nach dem VermG vor, die in der Sache auch mit einem ablehnenden Bescheid über das Restitutionsbegehren geendet hatten (bspw.: BVerwG, Urteil vom 7. Juli 2021 - 8 C 5/20 - NVwZ-RR 2021, 1005; Urteil vom 14. Juni 2017 - 8 C 7.16 - BeckRS 2017, 124190).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.11.2018 - 2 B 4.17

    Untersagung der Nutzung eines Grundstücks als Lagerplatz; "Lebensdauer" einer

  • VG München, 04.03.2020 - M 9 K 19.4616

    Untätigkeitsklage nach Rücknahme des Antrags auf Aufenthaltserlaubnis

  • BVerwG, 27.07.2005 - 8 C 15.04

    Verwirkung prozessualer Rechte im Vermögensrecht.

  • BVerwG, 18.04.2018 - 8 C 3.17

    Anmeldefrist, benennen; Anmeldung; Anteilsschädigung; Anwendungsbereich,

  • VG Regensburg, 06.08.2003 - RO 2 K 03.933
  • BVerwG, 12.06.2001 - 8 B 101.01

    Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache - Ausschluss des

  • BVerwG, 15.04.2015 - 8 C 14.14

    Ausgleichsbetrag; besatzungshoheitlich; Berechtigtenfeststellung; Bestandskraft;

  • BVerwG, 20.11.2003 - 3 C 44.02

    Feststellungsklage; konkretes Rechtsverhältnis; Arzneimittelvertrieb;

  • BVerwG, 31.01.2008 - 7 B 48.07

    Zulässigkeit einer auf die zeitweilige Lagerung gefährlicher Abfälle begrenzte

  • VGH Hessen, 06.05.2015 - 6 A 1514/14

    Auslegung einer öffentlich rechtlichen Willenserklärung

  • BVerwG, 01.03.1994 - 7 B 151.93

    Anspruch auf Rückübertragung eines Grundstücks nach den Vorschriften des Gesetzes

  • BVerwG, 07.06.1991 - 7 C 43.90

    Atomgesetz - Genehmigung kerntechnischer Anlagen - Teilbetriebsgenehmigung -

  • BVerwG, 28.11.2012 - 8 C 23.11

    Vermögensrecht; Singularschädigung; Singularrestitution; Unternehmensschädigung;

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