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   VG Gera, 18.05.1998 - 4 E 785/98.GE   

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VG Gera, 18.05.1998 - 4 E 785/98.GE (https://dejure.org/1998,13595)
VG Gera, Entscheidung vom 18.05.1998 - 4 E 785/98.GE (https://dejure.org/1998,13595)
VG Gera, Entscheidung vom 18. Mai 1998 - 4 E 785/98.GE (https://dejure.org/1998,13595)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erteilung einer Baugenehmigung ohne sanierungsrechtliche Genehmigung; Abwehrrecht einer Gemeinde gegen ein Bauvorhaben; Prüfungskompetenz der Baugenehmigungsbehörde; Nichtigkeit einer Sanierungssatzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • VG Gießen, 19.06.2017 - 1 L 3458/17

    Verhältnis Baugenehmigung zu sanierungsrechtlicher Genehmigung, Kein Drittschutz

    Die sanierungsrechtliche Genehmigung stellt im Verhältnis zur Baugenehmigung eine formell eigenständige Genehmigungsentscheidung dar, und zwar auch dann, wenn diese Genehmigung, weil für das Vorhaben zugleich eine Baugenehmigung erforderlich ist, gemäß § 145 Abs. 1 Satz 2 BauGB durch die Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde erteilt wird (vgl. Bayer. VGH, Beschluss vom 11.01.2013 - 15 ZB 11.128 -, juris, 6; VG Magdeburg, Urteil vom 27.03.2014 - 4 A 262/13 -, juris, Rn. 38; VG Gera, Beschluss vom 18.05.1998 - 4 E 785/98.GE -, juris, Rn. 23).
  • OVG Thüringen, 28.08.2002 - 1 KO 583/00

    Zur Bedeutung der Abschlusserklärung nach § 163 Abs. 3 BauGB 1987; Vorhaben;

    Dabei mag dahinstehen, ob die vom Verwaltungsgericht Gera in dem das Begehren der Beklagten auf ein Einschreiten der zuständigen Bauaufsichtsbehörde gegen das Vorhaben des Klägers betreffenden Eilverfahren (Beschluss vom 18.5.1998 - 4 E 785/98 GE -) vertretene Auffassung zutrifft, die von der Beklagten im November 1993 und erneut Ende 1996 bekannt gemachte Sanierungssatzung sei wegen der nicht hinreichend bestimmten Abgrenzung des Sanierungsgebietes (insgesamt) nichtig.

    Die Beklagte war entgegen der vom Kläger im Eilverfahren 4 E 785/98 GE vertretenen Auffassung nicht deshalb daran gehindert, erneut das rückwirkende Inkrafttreten der Satzung zu beschließen, weil es in der Vergangenheit bereits zu anderen Verfahrensfehlern (etwa der zunächst ganz unterlassenen Ausfertigung) gekommen war.

  • OVG Thüringen, 22.10.1998 - 1 EO 1056/98

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; einstweilige Anordnung;

    Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluß des Verwaltungsgerichts Gera vom 18. Mai 1998 - 4 E 785/98.Ge - abgeändert, soweit darin der Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung abgelehnt worden ist.
  • VG Magdeburg, 27.03.2014 - 4 A 262/13

    Baugenehmigung für den Anbau in einem Blockinnenbereich; Festlegung der hinteren

    Die Baugenehmigung ersetzt also nicht für dasselbe Verfahren erforderliche andere öffentlich-rechtliche Gestattungen wie die sanierungsrechtliche Genehmigung (vgl. hierzu BayVGH, Beschluss vom 11.01.2013 - 15 ZB 11.128 -, juris, und VG Gera, Beschluss vom 18.05.1998 - 4 E 785/98.GE -, beide für das jeweilige Landesrecht).
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