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   VG Gera, 18.09.2019 - 1 K 660/17   

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VG Gera, 18.09.2019 - 1 K 660/17 (https://dejure.org/2019,34440)
VG Gera, Entscheidung vom 18.09.2019 - 1 K 660/17 (https://dejure.org/2019,34440)
VG Gera, Entscheidung vom 18. September 2019 - 1 K 660/17 (https://dejure.org/2019,34440)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • VG Berlin, 26.06.2014 - 26 K 77.13

    Entfernung einer Aufstellung über krankheitsbedingte Fehlzeiten

    Auszug aus VG Gera, 18.09.2019 - 1 K 660/17
    Dadurch, dass der Gesetzgeber sich bei "falls sie sich als unbegründet oder falsch erwiesen haben" für eine Formulierung im Perfekt entschieden hat, hat er deutlich gemacht, dass ein Entfernungsanspruch nach dieser Norm erst dann besteht - und ggf. gerichtlich durchgesetzt werden kann -, wenn sich zuvor die Daten des Dienstherrn in einem hierzu durchgeführten Verfahren als unbegründet oder falsch erwiesen haben (Verwaltungsgericht des Saarlandes, Urteil vom 25. Januar 2016 - 2 K 221/14 -, juris Rn. 37; OVG Münster, Beschluss vom 13. Juni 2012 - 1 A 1419/10 - juris Rn. 11; VG Frankfurt, Urteil vom 19. August 2013 - 9 K 1891/13.F -, juris Rn. 18; VG Berlin, Urteil vom 26. Juni 2014 - 26 K 77.13 -, juris Rn. 13).

    Demnach eröffnet § 86 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ThürBG der Klägerin nicht die Möglichkeit, die Richtigkeit oder Unrichtigkeit einer in der Personalakte enthaltenen Unterlage zum Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens zu machen, indem sie auf Entfernung und Vernichtung der Unterlage klagt und erst im Rahmen dieses Prozesses die Unrichtigkeit zu erweisen hofft (vgl. hierzu Verwaltungsgericht des Saarlandes, Urteil vom 25. Januar 2016 - 2 K 221/14 -, juris; VG Berlin, Urteil vom 26. Juni 2014 - 26 K 77.13 -, juris Rn. 13).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat daher in früherer, gefestigter Rechtsprechung einen Entfernungsanspruch des Beamten abgelehnt und zwar ohne Rücksicht darauf, ob die Personalaktendaten inhaltlich richtig oder rechtsfehlerfrei zustande gekommen waren, und das schutzwürdige Interesse des Beamten durch einen Berichtigungsanspruch als ausreichend gewahrt erachtet (VG Berlin, Urteil vom 26. Juni 2014 - 26 K 77.13 -, juris).

    Mit § 86 Abs. 1 Satz 1 ThürBG und den vergleichbaren Regelungen des Bundes und der anderen Bundesländer hat der Gesetzgeber eine Ausnahme vom Grundsatz der Personalaktenvollständigkeit eingeführt, wobei § 86 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ThürBG der Personalaktenwahrheit und § 86 Abs. 1 Nr. 2 ThürBG dem Resozialisierungsgedanken geschuldet ist (vgl. VG Berlin, Urteil vom 26. Juni 2014 - 26 K 77.13 -, a. a. 0.; BT-Drucksache 12/544, S. 20 zum vergleichbaren § 90 e BBG; Schütz/Maiwald, a. a. O., § 89 BBG Rn. 22; Schnellenbach, a. a. O., § 12 Rn. 51; Battis, a. a. O., § 112 Rn. 2).

    Aus § 86 Abs. 1 Satz 1 ThürBG folgt außerdem, dass die Verletzung des Äußerungsrechts nicht die Entfernung der nachteiligen Beschwerden, Behauptungen oder Bewertungen rechtfertigt (Battis, a. a. O., § 109 Rn. 5 zur entsprechenden Vorschrift im BBG, VG des Saarlandes, Urteil vom 25. Januar 2016 - 2 K 221/14 - zur entsprechenden Vorschrift im SBG und VG Berlin, Urteil vom 26. Juni 2014 - 26 K 77.13 -, juris zu den Regelungen im LBG).

  • VG Saarlouis, 25.01.2016 - 2 K 221/14

    Anspruch des Beamten auf Entfernung von Unterlagen aus seiner Personalakte (hier

    Auszug aus VG Gera, 18.09.2019 - 1 K 660/17
    Dadurch, dass der Gesetzgeber sich bei "falls sie sich als unbegründet oder falsch erwiesen haben" für eine Formulierung im Perfekt entschieden hat, hat er deutlich gemacht, dass ein Entfernungsanspruch nach dieser Norm erst dann besteht - und ggf. gerichtlich durchgesetzt werden kann -, wenn sich zuvor die Daten des Dienstherrn in einem hierzu durchgeführten Verfahren als unbegründet oder falsch erwiesen haben (Verwaltungsgericht des Saarlandes, Urteil vom 25. Januar 2016 - 2 K 221/14 -, juris Rn. 37; OVG Münster, Beschluss vom 13. Juni 2012 - 1 A 1419/10 - juris Rn. 11; VG Frankfurt, Urteil vom 19. August 2013 - 9 K 1891/13.F -, juris Rn. 18; VG Berlin, Urteil vom 26. Juni 2014 - 26 K 77.13 -, juris Rn. 13).

    Demnach eröffnet § 86 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ThürBG der Klägerin nicht die Möglichkeit, die Richtigkeit oder Unrichtigkeit einer in der Personalakte enthaltenen Unterlage zum Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens zu machen, indem sie auf Entfernung und Vernichtung der Unterlage klagt und erst im Rahmen dieses Prozesses die Unrichtigkeit zu erweisen hofft (vgl. hierzu Verwaltungsgericht des Saarlandes, Urteil vom 25. Januar 2016 - 2 K 221/14 -, juris; VG Berlin, Urteil vom 26. Juni 2014 - 26 K 77.13 -, juris Rn. 13).

    Aus § 86 Abs. 1 Satz 1 ThürBG folgt außerdem, dass die Verletzung des Äußerungsrechts nicht die Entfernung der nachteiligen Beschwerden, Behauptungen oder Bewertungen rechtfertigt (Battis, a. a. O., § 109 Rn. 5 zur entsprechenden Vorschrift im BBG, VG des Saarlandes, Urteil vom 25. Januar 2016 - 2 K 221/14 - zur entsprechenden Vorschrift im SBG und VG Berlin, Urteil vom 26. Juni 2014 - 26 K 77.13 -, juris zu den Regelungen im LBG).

  • VG Bayreuth, 05.06.2009 - B 5 K 07.1220

    Zulässige Kritik an der Amtsführung

    Auszug aus VG Gera, 18.09.2019 - 1 K 660/17
    Voraussetzung für einen Anspruch der Klägerin aus § 1004 BGB analog ist, dass der beklagte Dienstherr einen ehrverletzenden Angriff gegen die Klägerin unternommen hat (VG Bayreuth, Urteil vom 5. Juni 2009 - B 5 K 07.1220 -, juris).

    Zwar ist der Beklagte als Dienstherr aufgrund seiner Fürsorgepflicht aufgerufen, sich schützend vor die Klägerin zu stellen, soweit diese im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit in ihrer Ehre verletzt wird (vgl. VG Bayreuth, Urteil vom 5. Juni 2009 - B 5 K 07.1220 -, juris).

  • BVerwG, 27.02.2003 - 2 C 10.02

    Aktenwidrigkeit, Bundesrahmenrecht als revisionsgerichtlicher Prüfungsmaßstab;

    Auszug aus VG Gera, 18.09.2019 - 1 K 660/17
    Denn die Bestimmungen der §§ 79 ff. ThürBG stellen abschließende Sonderregelungen für den Umgang mit personenbezogenen Daten der Beamten, die sich im Besitz des Dienstherrn befinden, dar (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 18. September 2008 - 2 B 36/08 - juris, und Urteil vom 27. Februar 2003 - 2 C 10.02 -, juris).
  • BVerwG, 18.09.2008 - 2 B 36.08

    Erfordernis sachlicher Gründe von erheblichem Gewicht für die Bearbeitung von

    Auszug aus VG Gera, 18.09.2019 - 1 K 660/17
    Denn die Bestimmungen der §§ 79 ff. ThürBG stellen abschließende Sonderregelungen für den Umgang mit personenbezogenen Daten der Beamten, die sich im Besitz des Dienstherrn befinden, dar (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 18. September 2008 - 2 B 36/08 - juris, und Urteil vom 27. Februar 2003 - 2 C 10.02 -, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.07.2015 - 6 A 1427/15

    Nichtbestehen des Anspruchs eines Beamten auf Entfernung von Disziplinarvorgängen

    Auszug aus VG Gera, 18.09.2019 - 1 K 660/17
    Insoweit ist in der Literatur und Rechtsprechung ein Entfernungsanspruch nur in dem hier nicht gegebenen Fall, dass Vorgänge zur Personalakte gelangt sind, die mangels Personalaktendatenqualität nicht die Aufnahmevoraussetzungen erfüllen, anerkannt (vgl. Schütz/Maiwald, a. a. O., § 89 LBG Rn. 25; vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20. Juli 2015 - 6 A 1427/15 -, juris).
  • VGH Bayern, 24.05.2006 - 4 CE 06.1217
    Auszug aus VG Gera, 18.09.2019 - 1 K 660/17
    Eine entsprechende Anwendung von § 1004 BGB ist bei der Verletzung absoluter Rechte anerkannt (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 24. Mai 2006 - 4 CE 06.1217 -, juris; VG Würzburg, Urteil vom 22. Dezember 2010 - W 1 K 10.145 -, juris).
  • VG Düsseldorf, 26.08.2016 - 13 K 1968/14

    Entfernungsanspruch ; Personalakte; Teilzeitantrag; gesundheitsrelevante

    Auszug aus VG Gera, 18.09.2019 - 1 K 660/17
    Die Unterlagen sind nach ihrer Entfernung aus der Personalakte nicht zu vernichten, sondern einem Sachaktenvorgang zuzuordnen (VG Düsseldorf, Urteil vom 26. August 2016 - 13 K 1968/14 -, juris).
  • OVG Saarland, 04.04.2019 - 2 A 244/18

    Anspruch auf Unterlassung von Äußerungen eines Stadtratsmitglieds

    Auszug aus VG Gera, 18.09.2019 - 1 K 660/17
    Zugunsten der Klägerin kommt als verletztes Recht das aus Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG abgeleitete allgemeine Persönlichkeitsrecht in Betracht, das vor ehrverletzenden Äußerungen schützt (Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Urteil vom 4. April 2019 - 2 A 244/18 -, juris).
  • VG Würzburg, 22.12.2010 - W 1 K 10.145

    Frühere Beamtin auf Widerruf; Entfernung von Unterlagen aus den Personalakten;

    Auszug aus VG Gera, 18.09.2019 - 1 K 660/17
    Eine entsprechende Anwendung von § 1004 BGB ist bei der Verletzung absoluter Rechte anerkannt (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 24. Mai 2006 - 4 CE 06.1217 -, juris; VG Würzburg, Urteil vom 22. Dezember 2010 - W 1 K 10.145 -, juris).
  • VGH Bayern, 28.04.2015 - 3 CE 15.423

    Landesbeamter; Akteneinsicht; Personalakte; Sachakte; personenbezogene Daten;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.06.2012 - 1 A 1419/10

    Rechtmäßigkeit der Umsetzungsverfügung eines Beamten auf einen neuen Arbeitsplatz

  • VG München, 05.02.2015 - M 5 E 14.4380

    Akteneinsicht; personenbezogene Daten

  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.12.2010 - 12 M 21.10

    Prozesskostenhilfe; Dienstaufsichtsbeschwerde; Verhalten eines Beamten;

  • VG Frankfurt/Main, 19.08.2013 - 9 K 1891/13

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Entfernung einer dienstlichen Beurteilung aus

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