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   VG Gera, 20.03.2018 - 6 K 599/17 Ge   

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https://dejure.org/2018,14649
VG Gera, 20.03.2018 - 6 K 599/17 Ge (https://dejure.org/2018,14649)
VG Gera, Entscheidung vom 20.03.2018 - 6 K 599/17 Ge (https://dejure.org/2018,14649)
VG Gera, Entscheidung vom 20. März 2018 - 6 K 599/17 Ge (https://dejure.org/2018,14649)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Thüringen

    § 529 Abs 2 BGB, § 25a Abs 1 BVG, § 27g BVG
    Rückzahlung von verschenktem Vermögen und Überleitung dieses Anspruchs auf der Grundlage des Gesetzes über die Versorgung der Opfer des Krieges

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Bayern, 12.03.1998 - 12 B 95.856
    Auszug aus VG Gera, 20.03.2018 - 6 K 599/17
    Die Auseinandersetzung um das Bestehen des Anspruchs bleibt hingegen dem Prozess um den Anspruch selbst vorbehalten, da eine Überleitung gerade dann oft in Betracht kommt, wenn der Anspruch gegen den Dritten unklar oder streitig ist und es deswegen dem Sozialhilfeträger gar nicht möglich ist, außerhalb eines nachfolgenden Zivilprozesses das Bestehen und den Umfang des übergeleiteten Anspruchs festzustellen (vgl. Bayerischer VGH, Urteil vom 12. März 1998 - 12 B 95.856 -, Rn. 18, juris, mit Verweis auf BVerwG vom 4. Juni 1992, Buchholz 436.0 § 90 BSHG Nr. 19, Seite 5).

    Ebenfalls von dem Vorbehalt der Überprüfung des Bestehens und des Umfanges des Anspruches nach § 528 BGB umfasst ist ein eventueller Ausschluss des Schenkungsrückforderungsanspruches nach § 529 Abs. 1 BGB (vgl. Bayrischer VGH, Urteil vom 12. März 1989 - 12 B 95.856 -, Rn. 21, juris).

  • LG Konstanz, 07.06.2016 - B 3 O 159/14

    Steuerberatervertrag - Ausschluss des Rechts zur fristlosen Kündigung

    Auszug aus VG Gera, 20.03.2018 - 6 K 599/17
    Mit Urteil des Landgerichts Gera vom 24. Juni 2015, Az.: 3 O 159/14, wurde festgestellt, dass der Kläger von seiner Mutter Zahlungen der Kriegswitwenrente in Höhe von insgesamt 6.366,00 EUR im Zeitraum Mai 2010 bis Oktober 2011 als Schenkung erhalten habe, ein Anspruch auf Rückzahlung der Kriegswitwenrente aber nicht bestehe.

    Laut des Urteils des Landgerichtes Geras (Az.: 3 O 159/14) habe der Kläger von seiner Mutter eine Schenkung in Höhe von 6.366,00 EUR erhalten, aus der Ansprüche der Mutter gegen den Kläger nach § 528 BGB folgen würden.

  • BVerwG, 27.05.1993 - 5 C 7.91

    Sozialhilfe - Unterhaltsleistung - Austauschvertrag - Überleitungsermessen -

    Auszug aus VG Gera, 20.03.2018 - 6 K 599/17
    Den mit der Konkretisierung der Person des Drittschuldners und des gegen ihn gerichteten Anspruchs durch den Träger der Kriegsopferfürsorge verbundenen Eingriff des Sozialhilfeträgers in die Rechtsbeziehung zum Hilfeempfänger braucht der Drittschuldner nur hinzunehmen, wenn die gesetzlichen Überleitungsvoraussetzungen des § 27g BVG erfüllt sind und das dem Träger der Kriegsopferfürsorge eingeräumte Ermessen im Verhältnis zum Drittschuldner fehlerfrei ausgeübt worden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Mai 1993 - 5 C 7/91 -, juris zu § 90 des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) [Übergang von Ansprüchen]; VG Würzburg, Urteil vom 26. Februar 2015 - W 3 K 14.1073 -, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.10.2015 - 12 A 1628/14

    Überleitung eines Schenkungsrückforderungsanspruchs; Gerichtliche Durchsetzung

    Auszug aus VG Gera, 20.03.2018 - 6 K 599/17
    Auch ein Verweis auf § 529 Abs. 2 BGB greift vorliegend nicht, da diese Vorschrift lediglich eine anspruchshemmende Einrede vermittelt, die nicht dem Rückforderungsanspruch an sich, sondern lediglich dessen gegenwärtiger Durchsetzung entgegensteht (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16. Oktober 2015 - 12 A 1628/14 -, Rn. 6, juris).
  • BVerwG, 25.06.1992 - 5 C 37.88

    Überleitung eines Rückforderungsanspruchs nach § 528 BGB auf den

    Auszug aus VG Gera, 20.03.2018 - 6 K 599/17
    Die Überleitungsanzeige eines Anspruchs nach § 27g BVG stellt nicht rechtsverbindlich fest, dass der Rückzahlungsanspruch von verschenktem Vermögen in der fraglichen Höhe besteht, sondern konkretisiert und individualisiert als privatrechtsgestaltender Verwaltungsakt vielmehr den Kläger als Drittschuldner und den gegen ihn gerichteten Anspruch, der übergeleitet wird, und bewirkt den Wechsel des Gläubigers des etwaigen Anspruchs von der Mutter des Klägers auf das TLVwA (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 25. Juni 1992 - 5 C 37/88 -, Rn. 10, juris).
  • VG Würzburg, 26.02.2015 - W 3 K 14.1073

    Kriegsopferfürsorge; Überleitungsanzeige; Evidenzkontrolle; Negativ-Evidenz;

    Auszug aus VG Gera, 20.03.2018 - 6 K 599/17
    Den mit der Konkretisierung der Person des Drittschuldners und des gegen ihn gerichteten Anspruchs durch den Träger der Kriegsopferfürsorge verbundenen Eingriff des Sozialhilfeträgers in die Rechtsbeziehung zum Hilfeempfänger braucht der Drittschuldner nur hinzunehmen, wenn die gesetzlichen Überleitungsvoraussetzungen des § 27g BVG erfüllt sind und das dem Träger der Kriegsopferfürsorge eingeräumte Ermessen im Verhältnis zum Drittschuldner fehlerfrei ausgeübt worden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Mai 1993 - 5 C 7/91 -, juris zu § 90 des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) [Übergang von Ansprüchen]; VG Würzburg, Urteil vom 26. Februar 2015 - W 3 K 14.1073 -, juris).
  • BVerwG, 12.04.1984 - 5 C 95.80

    Zur Erstattungspflicht des Bundes hinsichtlich der Aufwendungen für die

    Auszug aus VG Gera, 20.03.2018 - 6 K 599/17
    Das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 12. April 1984 - 5 C 95/80 -, Rn. 16, juris) spricht insoweit sogar davon, dass es dem Regelfall entspreche,.
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