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VG Gera, 20.08.2008 - 2 K 119/08 Ge |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit
ThürKO § 12 Abs 3; ThürVwVfG § 1 Abs 2
Kommunalrecht; Stadtrat; Ordnungsgeld; Zuständigkeit - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zuständigkeit für die Festsetzung eines Ordnungsgeldes gegen einen ehrenamtlich tätigen Bürger wegen Verletzung der Pflicht zur Amtsverschwiegenheit
- Wolters Kluwer
Aufhebung der Festsetzung eines Ordnungsgeldes gegenüber einem Mitglied des Stadtrates durch Verwaltungsakt wegen formeller Rechtswidrigkeit; Schuldhafte Verletzung der Verschwiegenheitspflicht; Ermächtigungsnorm zu behördlichem Handeln des Stadtrates
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht (Leitsatz)
Zuständigkeit für Ordnungsgeld gegen Ratsmitglied
Verfahrensgang
- VG Gera, 20.08.2008 - 2 K 119/08 G
- VG Gera, 10.09.2008 - 2 K 119/08
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- VG Stuttgart, 16.05.2007 - 7 K 3581/06
Kommunalverfassungsrechtliche Streitigkeit wegen Ermahnung eines Gemeinderats im …
Auszug aus VG Gera, 20.08.2008 - 2 K 119/08
Nach § 16 Abs. 3 GemO-BW kann der Gemeinderat ein Ordnungsgeld "auferlegen", so dass der Gemeinderat ebenfalls das Ordnungsgeld selbst durch Verwaltungsakt festsetzt und deshalb auch Beklagter ist, sofern sich das betreffende Mitglied 5 2 K 119/08 Ge Aktenzeichen des Gemeinderates sich hiergegen gerichtlich zur Wehr setzt (VG Stuttgart, Urteil vom 16. Mai 2007 - 7 K 3581/06 - zitiert nach juris).
- VG Weimar, 10.03.2010 - 3 K 1334/09
Verfassung, Verwaltung und Organisation der Gemeinden und …
Denn der gemäß § 107 Abs. 1 Satz 2 ThürKO für den Vollzug von Beschlüssen des Kreistages zuständige Landrat hat das Ordnungsgeld in Ausführung des ordnungsgemäß zustande gekommenen Kreistagsbeschlusses vom 05.03.2008 festgesetzt (vgl. auch VG Weimar, Urteil v. 22.01.1996 - 6 K 703/95.We - u.a. S. 5 f.; Schmidt: in Thüringer Kommunalverfassungsrecht - ThürKO - Stand November 2009, Band II, § 94 Anm. 7; a. A. VG Gera, Urteil vom 20.08.2008 - 2 K 119/08 Ge).