Rechtsprechung
   VG Gera, 20.08.2018 - 1 K 1203/16 Ge   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,27206
VG Gera, 20.08.2018 - 1 K 1203/16 Ge (https://dejure.org/2018,27206)
VG Gera, Entscheidung vom 20.08.2018 - 1 K 1203/16 Ge (https://dejure.org/2018,27206)
VG Gera, Entscheidung vom 20. August 2018 - 1 K 1203/16 Ge (https://dejure.org/2018,27206)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,27206) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • OVG Thüringen, 16.10.2012 - 2 KO 466/12

    Richtwerte für Verhältnis der Gesamtnoten bei dienstlichen Beurteilungen von

    Auszug aus VG Gera, 20.08.2018 - 1 K 1203/16
    Insbesondere ist eine Leistungsklage statthaft, weil die dienstliche Beurteilung eines Beamten nicht als Verwaltungsakt anzusehen ist (vgl. Thüringer OVG, Urteil vom 16. Oktober 2012 - 2 KO 466/12 -, m. w. N., zitiert nach juris).

    Da dem Dienstherrn bei der Beurteilung ein gerichtlich nicht überprüfbares Ermessen zukommt, ist diese Leistungsklage in entsprechender Anwendung von § 113 Abs. 5 Satz 2 VwGO darauf gerichtet, den Dienstherrn auf Neuerstellung der Beurteilung unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts zu verurteilen (Thüringer OVG, Urteil vom 16. Oktober 2012 - 2 KO 466/12 -, a. a. O.).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Thüringer Oberverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. März 2007 - 2 C 2.06 -, zitiert nach juris; Thüringer OVG, Urteil vom 16. Oktober 2012 - 2 KO 466/12 - a. a. O.) sind dienstliche Beurteilungen von den Gerichten nur beschränkt nachprüfbar.

    Bei der hier gegebenen Leistungsklage auf Vornahme hoheitlichen Handelns ist § 167 Abs. 2 VwGO analog anzuwenden (Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand: März 2014, § 167 Rn. 135; im Ergebnis so auch: Thüringer OVG, Urteil vom 16. Oktober 2012 - 2 KO 466/12-, a. a. O.).

  • BVerwG, 21.03.2007 - 2 C 2.06

    Dienstliche Beurteilung; Information des Beurteilers über die Leistungen des

    Auszug aus VG Gera, 20.08.2018 - 1 K 1203/16
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Thüringer Oberverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. März 2007 - 2 C 2.06 -, zitiert nach juris; Thüringer OVG, Urteil vom 16. Oktober 2012 - 2 KO 466/12 - a. a. O.) sind dienstliche Beurteilungen von den Gerichten nur beschränkt nachprüfbar.

    Gesamturteil und Einzelbewertungen einer dienstlichen Beurteilung müssen nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in dem Sinne miteinander übereinstimmen, dass sich das Gesamturteil nachvollziehbar und plausibel aus den Einzelbewertungen herleiten lässt (BVerwG, Urteile vom 21. März 2007 - 2 C 2/06 - und vom 17. September 2015 - 2 C 5/15 -, zitiert nach juris; vgl. auch Ziffern 3. und 3.3 der Beurteilungsrichtlinien).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.01.2011 - 1 A 1810/08

    Bestehen eines Rechtsschutzinteresses auf Aufhebung einer früheren dienstlichen

    Auszug aus VG Gera, 20.08.2018 - 1 K 1203/16
    Entscheidend ist aber, dass sich Zuständigkeit und Verantwortlichkeit für die dienstliche Beurteilung hierdurch nicht verschieben, die Beurteilung ein vom zuständigen Beurteiler ausgehendes und ihm zurechenbares Urteil über den Beamten bleibt sowie die von ihm unterstützend hinzugezogenen dritten Personen bei der Abgabe der Beurteilung nicht - auch nicht teilweise - an seine Stelle treten, weil andernfalls von einem höchstpersönlichen Werturteil des zuständigen Beurteilers nicht mehr die Rede sein kann (BVerwG, Urteil vom 17. April 1986 - 2 C 13/85 -, zitiert nach juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 24. Januar 2011 - 1 A 1810/08 -, m. w. N. zitiert nach juris).

    Erfolgt die Bewertung aus einzelfallübergreifenden Erwägungen - namentlich maßstabswahrenden Gründen - so muss die Plausibilisierung mit Blick auf diesen Aspekt erfolgen (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 24. Januar 2011 - 1 A 1810/08 -, juris Rn. 83 ff).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.03.2017 - 1 B 1361/16

    Einstweilige Untersagung der Besetzung von Beförderungstellen; Beurteilung der

    Auszug aus VG Gera, 20.08.2018 - 1 K 1203/16
    Das vom Dienstherrn durch den oder die Beurteiler abzugebende Werturteil darüber, ob und inwieweit der beurteilte Beamte den zahlreichen fachlichen und persönlichen Anforderungen des konkreten Amtes und der Laufbahn entspricht, enthält zugleich eine konkretisierende Bestimmung dieser zahlreichen Anforderungen, die gleichfalls in weitgehender Ermessens- und Beurteilungsfreiheit des Dienstherrn liegt (Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 21. März 2017 - 1 B 1361/16 -, juris).

    Es soll schon der "böse Schein" vermieden werden, die Beurteilung erfolge wegen einer abstrakt möglichen Konkurrenzsituation nicht unvoreingenommen (Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 21. März 2017 - 1 B 1361/16 -, juris m. w. N.; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 1. März 2018 - 2 A 10/17 -, juris).

  • BVerwG, 02.03.2017 - 2 C 21.16

    Dienstliche Beurteilung kann auch von nur einem Beurteiler erstellt werden, wenn

    Auszug aus VG Gera, 20.08.2018 - 1 K 1203/16
    Das abschließende Gesamturteil ist durch eine Würdigung, Gewichtung und Abwägung der einzelnen bestenauswahlbezogenen Gesichtspunkte zu bilden (BVerwG, Urteil vom 2. März 2017 - 2 C 21/16 -, juris).
  • BVerwG, 13.07.2000 - 2 C 34.99

    Berufung gegen ein Bescheidungsurteil, mit dem der Dienstherr zur Neuerstellung

    Auszug aus VG Gera, 20.08.2018 - 1 K 1203/16
    dem Erstbeurteiler G... vorgegeben hat, den Kläger im Gesamturteil und damit in der maßgeblichen zentralen Aussage der Beurteilung (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Juli 2000 - 2 C 34/99 -, zitiert nach juris) mit nur 3 Punkten zu bewerten.
  • VG Meiningen, 26.01.2009 - 1 K 497/06

    Recht der Landesbeamten; Zum Prüfungsmaßstab des Gerichts bei Klagen gegen

    Auszug aus VG Gera, 20.08.2018 - 1 K 1203/16
    Die verwaltungsgerichtliche Nachprüfung kann dagegen nicht dazu führen, dass das Gericht die fachliche und persönliche Beurteilung des Klägers durch seinen Dienstvorgesetzten in vollem Umfang nachvollzieht oder diese gar durch eine eigene Beurteilung ersetzt (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Juni 1980 - 2 C 8/78 - VG Meiningen, Urteil vom 26. Januar 2009 - 1 K 497/06 Me - jeweils zitiert nach juris).
  • BVerwG, 01.03.2018 - 2 A 10.17

    BB BND; Beamter; Beurteilung; Beurteilungsbeitrag; Beurteilungsrichtlinie;

    Auszug aus VG Gera, 20.08.2018 - 1 K 1203/16
    Es soll schon der "böse Schein" vermieden werden, die Beurteilung erfolge wegen einer abstrakt möglichen Konkurrenzsituation nicht unvoreingenommen (Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 21. März 2017 - 1 B 1361/16 -, juris m. w. N.; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 1. März 2018 - 2 A 10/17 -, juris).
  • BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 8.78

    Dienstliche Beurteilung von Beamten

    Auszug aus VG Gera, 20.08.2018 - 1 K 1203/16
    Die verwaltungsgerichtliche Nachprüfung kann dagegen nicht dazu führen, dass das Gericht die fachliche und persönliche Beurteilung des Klägers durch seinen Dienstvorgesetzten in vollem Umfang nachvollzieht oder diese gar durch eine eigene Beurteilung ersetzt (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Juni 1980 - 2 C 8/78 - VG Meiningen, Urteil vom 26. Januar 2009 - 1 K 497/06 Me - jeweils zitiert nach juris).
  • BVerwG, 17.04.1986 - 2 C 13.85

    Beamtenrecht - Beurteilung - Lehrer - Unterrichtsbesichtigung

    Auszug aus VG Gera, 20.08.2018 - 1 K 1203/16
    Entscheidend ist aber, dass sich Zuständigkeit und Verantwortlichkeit für die dienstliche Beurteilung hierdurch nicht verschieben, die Beurteilung ein vom zuständigen Beurteiler ausgehendes und ihm zurechenbares Urteil über den Beamten bleibt sowie die von ihm unterstützend hinzugezogenen dritten Personen bei der Abgabe der Beurteilung nicht - auch nicht teilweise - an seine Stelle treten, weil andernfalls von einem höchstpersönlichen Werturteil des zuständigen Beurteilers nicht mehr die Rede sein kann (BVerwG, Urteil vom 17. April 1986 - 2 C 13/85 -, zitiert nach juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 24. Januar 2011 - 1 A 1810/08 -, m. w. N. zitiert nach juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht