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   VG Gera, 24.09.2020 - 5 S 1096/20 Ge   

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https://dejure.org/2020,31049
VG Gera, 24.09.2020 - 5 S 1096/20 Ge (https://dejure.org/2020,31049)
VG Gera, Entscheidung vom 24.09.2020 - 5 S 1096/20 Ge (https://dejure.org/2020,31049)
VG Gera, Entscheidung vom 24. September 2020 - 5 S 1096/20 Ge (https://dejure.org/2020,31049)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Thüringen

    § 165 VwGO, § 162 VwGO, § 164 VwGO, § 91 Abs 1 S 2 ZPO, § 104 Abs 1 S 3 ZPO
    Erstattungsfähigkeit der Fahrtkosten von Behördenmitarbeitern zu Verwaltungsgerichtsterminen; Berücksichtigung der behördeninternen Zuständigkeit bei der Kostenfestsetzung; Eignung von Google Maps zur Rekonstruktion der Verkehrsverhältnisse am Verhandlungstag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 06.12.1983 - 4 A 1.78

    Anforderungen an die Bemessung erstattungsfähiger Parteireisekosten -

    Auszug aus VG Gera, 24.09.2020 - 5 S 1096/20
    Diese Regelung ist im Verwaltungsprozess entsprechend anzuwenden (BVerwG, Beschluss vom 06. Dezember 1983 - 4 A 1/78 -, Rn. 4, juris).
  • VG Neustadt, 25.11.2013 - 4 K 177/12

    Erstattungsfähige Kosten im Sinne von § 162 Abs. 1 VwGO

    Auszug aus VG Gera, 24.09.2020 - 5 S 1096/20
    Dies gilt nach der Rechtsprechung des BVerwG (a.a.O. Rn. 5) auch für den Ansatz der Fahrtkosten, weil der Verweis in § 91 Abs. 1 Satz 2 ZPO auf die Vorschriften für die Entschädigung von Zeugen nicht nur auf die im ersten Halbsatz genannte Zeitversäumnis, sondern allumfassend zu verstehen ist (vgl. BVerwG, a.a.O. Rn. 5 zum Meinungsstreit; VG Neustadt (Weinstraße), Beschluss vom 25. November 2013 - 4 K 177/12.NW -, Rn. 12, juris; offengelassen, ob das JVEG oder die Vorschriften des BRKG bzw. ThürRKG Anwendung finden: BVerwG, Beschluss vom 27. Juni 2019 - 2 KSt 1/19 -, Rn. 7, juris).
  • VG München, 10.10.2018 - M 17 M 18.1453

    Zur kostenrechtlichen Erstattungsfähigkeit von Fahrtkosten eines

    Auszug aus VG Gera, 24.09.2020 - 5 S 1096/20
    Bei der Festsetzung der zu erstattenden Kosten ist die behördliche Zuständigkeit zu berücksichtigen (vgl. VG München, Beschluss vom 10. Oktober 2018 - M 17 M 18.1453 -, Rn. 17, juris).
  • OLG München, 16.11.1992 - 11 W 2429/92
    Auszug aus VG Gera, 24.09.2020 - 5 S 1096/20
    Ob diese Vorgehensweise einen Verstoß gegen den Grundsatz rechtlichen Gehörs nach Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes darstellt, kann dahinstehen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26. April 2011 - I-24 W 29/11 -, Rn. 6, juris, welches darauf abstellt, dass mit Ausnahme von Eil- und Notfällen der Bürger vor jeder ihn belastenden staatlichen Maßnahme anzuhören sei; OLG München, Beschluss vom 16. November 1992 - 11 W 2429/92 -, Rn. 2, juris, welches danach differenziert, ob ein zweifelsfreier Ansatz vorliegt).
  • OLG Düsseldorf, 26.04.2011 - 24 W 29/11

    Verfahrensrecht - Nichtabhilfe- und Vorlageentscheidung erfolgt durch Beschluss

    Auszug aus VG Gera, 24.09.2020 - 5 S 1096/20
    Ob diese Vorgehensweise einen Verstoß gegen den Grundsatz rechtlichen Gehörs nach Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes darstellt, kann dahinstehen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26. April 2011 - I-24 W 29/11 -, Rn. 6, juris, welches darauf abstellt, dass mit Ausnahme von Eil- und Notfällen der Bürger vor jeder ihn belastenden staatlichen Maßnahme anzuhören sei; OLG München, Beschluss vom 16. November 1992 - 11 W 2429/92 -, Rn. 2, juris, welches danach differenziert, ob ein zweifelsfreier Ansatz vorliegt).
  • BFH, 06.07.2015 - X K 5/13

    Kostenfestsetzung bei einer mehreren Geschäften dienenden Geschäftsreise -

    Auszug aus VG Gera, 24.09.2020 - 5 S 1096/20
    Dies liegt darin begründet, weil kein Grund ersichtlich ist, hinsichtlich der Kosten der Zeitversäumnis einerseits und weiterer Kosten zu differenzieren (vgl. ebenso: BFH, Kostenfestsetzungsbeschluss vom 6. Juli 2015 - X K 5/13 -, Rn. 15, juris).
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