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   VG Gera, 25.01.2022 - 1 E 1293/21 Ge   

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VG Gera, 25.01.2022 - 1 E 1293/21 Ge (https://dejure.org/2022,1321)
VG Gera, Entscheidung vom 25.01.2022 - 1 E 1293/21 Ge (https://dejure.org/2022,1321)
VG Gera, Entscheidung vom 25. Januar 2022 - 1 E 1293/21 Ge (https://dejure.org/2022,1321)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • Justiz Thüringen

    § 123 VwGO, Art 33 Abs 2 GG
    Stellenzuweisung zu einem bestimmten Beförderungskreis; Zulässigkeit eines Beurteilungssplittings; Anspruch auf Unterlassung der Ernennung eines Beamten im einstweiligen Anordnungsverfahren

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (30)

  • OVG Thüringen, 03.06.2014 - 2 EO 261/14
    Auszug aus VG Gera, 25.01.2022 - 1 E 1293/21
    Dies gilt selbst dann, wenn hier eine unzulässige Dienstpostenbündelung vorliegen sollte (Thüringer Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 5. November 2014 - 2 EO 472/13 -, Beschluss vom 3. Juni 2014 - 2 EO 261/14 - und Beschluss vom 19. Mai 2014 - 2 EO 313/13 -, jeweils zitiert nach juris; vgl. auch Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluss vom 20. Dezember 2017 - 1 A 533/16 -, zitiert nach juris).

    Beurteilungsgrundlage sind dann die auf dem gebündelten Dienstposten tatsächlich erbrachten Leistungen und die Ermittlung des Schwierigkeitsgrads der übertragenen Aufgaben durch die Beurteiler (Thüringer Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 5. November 2014 - 2 EO 472/13 -, Beschluss vom 3. Juni 2014 - 2 EO 261/14 - und Beschluss vom 19. Mai 2014 - 2 EO 313/13 - Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluss vom 20. Dezember 2017 - 1 A 533/16 - Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 4. Februar 2015 - 1 A 1033/14 - jeweils a. a. O.).

    Hiervon ausgehend hat der Beurteiler aber auch die auf dem gebündelten Dienstposten anfallenden Aufgaben zu berücksichtigen und zu bewerten, die nach ihrem Schwierigkeitsgrad höherwertiger Natur sind (Thüringer Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 5. November 2014 - 2 EO 472/13 -, Beschluss vom 3. Juni 2014 - 2 EO 261/14 - und Beschluss vom 19. Mai 2014 - 2 EO 313/13 - jeweils a. a. O.).

  • OVG Thüringen, 19.05.2014 - 2 EO 313/13

    Konkurrentenstreit bei gebündelten Dienstposten

    Auszug aus VG Gera, 25.01.2022 - 1 E 1293/21
    Dies gilt selbst dann, wenn hier eine unzulässige Dienstpostenbündelung vorliegen sollte (Thüringer Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 5. November 2014 - 2 EO 472/13 -, Beschluss vom 3. Juni 2014 - 2 EO 261/14 - und Beschluss vom 19. Mai 2014 - 2 EO 313/13 -, jeweils zitiert nach juris; vgl. auch Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluss vom 20. Dezember 2017 - 1 A 533/16 -, zitiert nach juris).

    Beurteilungsgrundlage sind dann die auf dem gebündelten Dienstposten tatsächlich erbrachten Leistungen und die Ermittlung des Schwierigkeitsgrads der übertragenen Aufgaben durch die Beurteiler (Thüringer Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 5. November 2014 - 2 EO 472/13 -, Beschluss vom 3. Juni 2014 - 2 EO 261/14 - und Beschluss vom 19. Mai 2014 - 2 EO 313/13 - Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluss vom 20. Dezember 2017 - 1 A 533/16 - Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 4. Februar 2015 - 1 A 1033/14 - jeweils a. a. O.).

    Hiervon ausgehend hat der Beurteiler aber auch die auf dem gebündelten Dienstposten anfallenden Aufgaben zu berücksichtigen und zu bewerten, die nach ihrem Schwierigkeitsgrad höherwertiger Natur sind (Thüringer Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 5. November 2014 - 2 EO 472/13 -, Beschluss vom 3. Juni 2014 - 2 EO 261/14 - und Beschluss vom 19. Mai 2014 - 2 EO 313/13 - jeweils a. a. O.).

  • OVG Thüringen, 05.11.2014 - 2 EO 472/13

    Konkurrentenstreit bei gebündelten Dienstposten

    Auszug aus VG Gera, 25.01.2022 - 1 E 1293/21
    Dies gilt selbst dann, wenn hier eine unzulässige Dienstpostenbündelung vorliegen sollte (Thüringer Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 5. November 2014 - 2 EO 472/13 -, Beschluss vom 3. Juni 2014 - 2 EO 261/14 - und Beschluss vom 19. Mai 2014 - 2 EO 313/13 -, jeweils zitiert nach juris; vgl. auch Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluss vom 20. Dezember 2017 - 1 A 533/16 -, zitiert nach juris).

    Beurteilungsgrundlage sind dann die auf dem gebündelten Dienstposten tatsächlich erbrachten Leistungen und die Ermittlung des Schwierigkeitsgrads der übertragenen Aufgaben durch die Beurteiler (Thüringer Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 5. November 2014 - 2 EO 472/13 -, Beschluss vom 3. Juni 2014 - 2 EO 261/14 - und Beschluss vom 19. Mai 2014 - 2 EO 313/13 - Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluss vom 20. Dezember 2017 - 1 A 533/16 - Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 4. Februar 2015 - 1 A 1033/14 - jeweils a. a. O.).

    Hiervon ausgehend hat der Beurteiler aber auch die auf dem gebündelten Dienstposten anfallenden Aufgaben zu berücksichtigen und zu bewerten, die nach ihrem Schwierigkeitsgrad höherwertiger Natur sind (Thüringer Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 5. November 2014 - 2 EO 472/13 -, Beschluss vom 3. Juni 2014 - 2 EO 261/14 - und Beschluss vom 19. Mai 2014 - 2 EO 313/13 - jeweils a. a. O.).

  • OVG Thüringen, 13.04.2006 - 2 EO 1065/05

    Recht der Richter; Konkurrentenstreitverfahren über die Besetzung der Stelle

    Auszug aus VG Gera, 25.01.2022 - 1 E 1293/21
    Zugleich müssen die Aussichten des Betroffenen, in einem neuen rechtmäßigen Verfahren ausgewählt zu werden, zumindest "offen" sein (Thüringer Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 13. April 2006 - 2 EO 1065/05 -, zitiert nach juris).

    Wesentliche Grundlage für den erforderlichen aktuellen Leistungs-, Befähigungs- und Eignungsvergleich zwischen den in Betracht kommenden Beamten sind neben dem Inhalt der Personalakten insbesondere hinreichend aktuelle Regelbeurteilungen oder - soweit solche fehlen - aktuelle Bedarfsbeurteilungen, die ausreichend aussagekräftig und zwischen den Beteiligten vergleichbar sein müssen (Thüringer Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 13. April 2006 - 2 EO 1065/05 -, zitiert nach juris).

    Bereits mit dem Ausgang dieses Verfahrens wird praktisch über den endgültigen Erfolg in der Hauptsache entschieden (Thüringer Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 13. April 2006 - 2 EO 1065/05 -, zitiert nach juris).

  • OVG Thüringen, 04.12.2015 - 2 EO 94/15

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit - Bildung sog. Beförderungskreise als

    Auszug aus VG Gera, 25.01.2022 - 1 E 1293/21
    Die gerichtliche Kontrolle ist darauf beschränkt zu prüfen, ob die Zuweisung der Stellen willkürlich bzw. rechtsmissbräuchlich erfolgt ist oder ob mit ihr die eigentliche Auswahlentscheidung schon vorweggenommen wird (Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 16. Mai 2013 - 5 ME 92/13 -, juris; Thüringer Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 4. Dezember 2015 - 2 EO 94/15 -, juris; Verwaltungsgericht Weimar, Beschluss vom 27. Januar 2014 - 1 E 935/13 We -, juris sowie Beschluss vom 2. April 2014 - 1 E 926/13 Ge -).(Rn.33).

    Selbst die nachfolgende Bestenauslese bei der Beförderung soll in erster Linie dem öffentlichen Interesse an der Aufgabenerfüllung dienen (Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 17. September 2012 - 5 ME 121/12 -, juris; vgl. im Übrigen zur Verteilung der Beförderungsplanstellen auf bestimmte Dienststellen auch Thüringer Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 4. Dezember 2015 - 2 EO 94/15 -, juris, sowie zur Verteilung auf bestimmte Amtsbezirke Verwaltungsgericht Gera, Beschluss vom 2. Juni 2017 - 1 E 283/17 Ge -).

    Eine gerichtliche Kontrolle ist deshalb darauf beschränkt zu prüfen, ob die Zuweisung der Stellen willkürlich bzw. rechtsmissbräuchlich erfolgt ist oder ob mit ihr die eigentliche Auswahlentscheidung schon vorweggenommen wird (Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 16. Mai 2013 - 5 ME 92/13 -, juris; Thüringer Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 4. Dezember 2015 - 2 EO 94/15 -, a. a. O.; Verwaltungsgericht Weimar, Beschluss vom 27. Januar 2014 - 1 E 935/13 We -, juris sowie Beschluss vom 2. April 2014 - 1 E 926/13 Ge -).

  • OVG Saarland, 20.12.2017 - 1 A 533/16

    Erstellung rechtmäßiger dienstlicher Beurteilungen trotz Topfwirtschaft;

    Auszug aus VG Gera, 25.01.2022 - 1 E 1293/21
    Dies gilt selbst dann, wenn hier eine unzulässige Dienstpostenbündelung vorliegen sollte (Thüringer Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 5. November 2014 - 2 EO 472/13 -, Beschluss vom 3. Juni 2014 - 2 EO 261/14 - und Beschluss vom 19. Mai 2014 - 2 EO 313/13 -, jeweils zitiert nach juris; vgl. auch Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluss vom 20. Dezember 2017 - 1 A 533/16 -, zitiert nach juris).

    Beurteilungsgrundlage sind dann die auf dem gebündelten Dienstposten tatsächlich erbrachten Leistungen und die Ermittlung des Schwierigkeitsgrads der übertragenen Aufgaben durch die Beurteiler (Thüringer Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 5. November 2014 - 2 EO 472/13 -, Beschluss vom 3. Juni 2014 - 2 EO 261/14 - und Beschluss vom 19. Mai 2014 - 2 EO 313/13 - Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluss vom 20. Dezember 2017 - 1 A 533/16 - Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 4. Februar 2015 - 1 A 1033/14 - jeweils a. a. O.).

  • VGH Hessen, 04.02.2015 - 1 A 1033/14

    Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit einer für die Klägerin am 25.

    Auszug aus VG Gera, 25.01.2022 - 1 E 1293/21
    Aus der Gesetzesbegründung zur Änderung des § 18 ThürBesG folgt zudem, dass der Gesetzgeber mit der Neuregelung keine Dienstpostenbündelung ohne sachlichen Grund ermöglichen wollte (vgl. auch Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 4. Februar 2015 - 1 A 1033/14 -, juris Rn. 41 f. zu § 18 BBesG).

    Beurteilungsgrundlage sind dann die auf dem gebündelten Dienstposten tatsächlich erbrachten Leistungen und die Ermittlung des Schwierigkeitsgrads der übertragenen Aufgaben durch die Beurteiler (Thüringer Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 5. November 2014 - 2 EO 472/13 -, Beschluss vom 3. Juni 2014 - 2 EO 261/14 - und Beschluss vom 19. Mai 2014 - 2 EO 313/13 - Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluss vom 20. Dezember 2017 - 1 A 533/16 - Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 4. Februar 2015 - 1 A 1033/14 - jeweils a. a. O.).

  • VG Greifswald, 18.06.2021 - 6 A 427/20

    Dienstliche Regelbeurteilung; Beförderung; Maßgeblichkeit des Statusamtes;

    Auszug aus VG Gera, 25.01.2022 - 1 E 1293/21
    Anderes gilt nur, wenn dies die einschlägige Beurteilungsrichtlinie vorsieht (Verwaltungsgericht Greifswald, Urteil vom 18. Juni 2021 - 6 A 427/20 HGW -, juris).

    Anderes gilt nur, wenn dies die einschlägige Beurteilungsrichtlinie vorsieht (Verwaltungsgericht Greifswald, Urteil vom 18. Juni 2021 - 6 A 427/20 HGW -, juris).

  • OVG Niedersachsen, 17.09.2012 - 5 ME 121/12

    Anspruch eines Beamten gegenüber dem Dienstherrn auf Zuweisung von

    Auszug aus VG Gera, 25.01.2022 - 1 E 1293/21
    Die mittelbar-tatsächliche Begünstigung durch den Zugang zu Beförderungsmöglichkeiten reicht für die Begründung eines Anspruchs auf ermessensfehlerfreie Entscheidung nicht aus (Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 17. September 2012 - 5 ME 121/12 -, juris; so auch Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 7. November 2019 - 3 CE 19.1578 -, juris).

    Selbst die nachfolgende Bestenauslese bei der Beförderung soll in erster Linie dem öffentlichen Interesse an der Aufgabenerfüllung dienen (Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 17. September 2012 - 5 ME 121/12 -, juris; vgl. im Übrigen zur Verteilung der Beförderungsplanstellen auf bestimmte Dienststellen auch Thüringer Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 4. Dezember 2015 - 2 EO 94/15 -, juris, sowie zur Verteilung auf bestimmte Amtsbezirke Verwaltungsgericht Gera, Beschluss vom 2. Juni 2017 - 1 E 283/17 Ge -).

  • VG Weimar, 27.01.2014 - 1 E 935/13

    Aufteilung eines Beförderungskontingents auf Beförderungskreise nach den

    Auszug aus VG Gera, 25.01.2022 - 1 E 1293/21
    Die gerichtliche Kontrolle ist darauf beschränkt zu prüfen, ob die Zuweisung der Stellen willkürlich bzw. rechtsmissbräuchlich erfolgt ist oder ob mit ihr die eigentliche Auswahlentscheidung schon vorweggenommen wird (Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 16. Mai 2013 - 5 ME 92/13 -, juris; Thüringer Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 4. Dezember 2015 - 2 EO 94/15 -, juris; Verwaltungsgericht Weimar, Beschluss vom 27. Januar 2014 - 1 E 935/13 We -, juris sowie Beschluss vom 2. April 2014 - 1 E 926/13 Ge -).(Rn.33).

    Eine gerichtliche Kontrolle ist deshalb darauf beschränkt zu prüfen, ob die Zuweisung der Stellen willkürlich bzw. rechtsmissbräuchlich erfolgt ist oder ob mit ihr die eigentliche Auswahlentscheidung schon vorweggenommen wird (Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 16. Mai 2013 - 5 ME 92/13 -, juris; Thüringer Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 4. Dezember 2015 - 2 EO 94/15 -, a. a. O.; Verwaltungsgericht Weimar, Beschluss vom 27. Januar 2014 - 1 E 935/13 We -, juris sowie Beschluss vom 2. April 2014 - 1 E 926/13 Ge -).

  • OVG Niedersachsen, 16.05.2013 - 5 ME 92/13

    Bemessen des Streitwertes in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes um

  • VGH Bayern, 07.11.2019 - 3 CE 19.1578

    Bildung von Beförderungskreisen in der Steuerverwaltung

  • BVerwG, 17.09.2015 - 2 C 27.14

    Dienstliche Beurteilung; Regelbeurteilung; Beurteilungsrichtlinie;

  • OVG Niedersachsen, 25.08.2014 - 5 ME 116/14

    Endrundgehalt als maßgeblicher Bezugspunkt einer Streitwertberechnung

  • BVerwG, 02.04.1981 - 2 C 13.80

    Umfang der gerichtlichen Nachprüfbarkeit dienstlicher Beurteilungen - Zuständiges

  • BVerwG, 25.01.2007 - 2 A 2.06

    Dienstposten, höherbewerteter, sog. gebündelter; Bewährung, auf einen

  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.04.2009 - 1 B 1833/08

    Unterlassung einer außertariflichen Höhergruppierung bis zur Entscheidung über

  • FG Hamburg, 12.04.2018 - 1 K 202/16

    Kein inländischer Wohnsitz eines hauptsächlich im Ausland wohnenden Ehegatten

  • BVerwG, 21.12.2016 - 2 VR 1.16

    Anforderungsprofil; Anordnungsgrund; Begründung einer dienstlichen Beurteilung;

  • VG Meiningen, 26.01.2009 - 1 K 497/06

    Recht der Landesbeamten; Zum Prüfungsmaßstab des Gerichts bei Klagen gegen

  • OVG Thüringen, 30.05.2012 - 2 EO 890/11

    Konkurrentenstreitverfahren über die Besetzung einer Stelle des Präsidenten eines

  • OVG Thüringen, 16.10.2012 - 2 KO 466/12

    Richtwerte für Verhältnis der Gesamtnoten bei dienstlichen Beurteilungen von

  • BVerwG, 30.06.2011 - 2 C 19.10

    Erledigung in der Revisionsinstanz; Fortsetzungsfeststellungsinteresse;

  • OVG Thüringen, 14.11.2013 - 2 EO 838/12

    Konkurrentenstreit wegen Beförderung eines Richters

  • BVerwG, 21.03.2007 - 2 C 2.06

    Dienstliche Beurteilung; Information des Beurteilers über die Leistungen des

  • BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 8.78

    Dienstliche Beurteilung von Beamten

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2018 - 6 B 1168/18

    Anforderungen an die dienstliche Beurteilung bei der Besetzung einer

  • OVG Thüringen, 22.02.2017 - 2 EO 500/16

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit; Bewerbungsverfahrensanspruch eines seit

  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07

    Schaffung "vollendeter Tatsachen" im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit durch

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