Rechtsprechung
   VG Gera, 27.06.2019 - 6 K 1418/18 Ge   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,27162
VG Gera, 27.06.2019 - 6 K 1418/18 Ge (https://dejure.org/2019,27162)
VG Gera, Entscheidung vom 27.06.2019 - 6 K 1418/18 Ge (https://dejure.org/2019,27162)
VG Gera, Entscheidung vom 27. Juni 2019 - 6 K 1418/18 Ge (https://dejure.org/2019,27162)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,27162) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 28.02.2007 - 3 C 38.05

    Enteignung auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage;

    Auszug aus VG Gera, 27.06.2019 - 6 K 1418/18
    Ein Verstoß gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit im Sinne des § 1 Abs. 4 AusglLeistG wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass das Verhalten durch die unter der Herrschaft des Nationalsozialismus geltenden Gesetze oder solche obrigkeitlichen Anordnungen, denen nach nationalsozialistischer Ideologie Gesetzesrang zuerkannt wurde, formal erlaubt oder von der Strafverfolgung ausgenommen war (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Februar 2007, - 3 C 38.05 -, BVerwGE 128, 155-177, Rn. 36 f., juris).

    Auch wenn Dritte für das Unternehmen gehandelt haben, kann dies zu einem Anspruchsausschluss führen, wenn das Handeln des Dritten wegen seiner leitenden Stellung dem Unternehmen zugerechnet wird (BVerwG, Urteil vom 28. Februar 2007, a.a.O., Rn. 17, juris).

    Die Anforderung solcher Personen durch das Unternehmen führt nicht bereits zu einem Ausschluss von Ausgleichsleistungen (BVerwG, Urteil vom 28. Februar 2007, a.a.O. Rn. 42-48, juris).

    In den damals geltenden rechtlichen Regelungen, etwa den sogenannten Polen- und Ostarbeitererlassen, war eine Ungleichbehandlung angelegt und - insbesondere bei den sogenannten Ostarbeitern - eine bewusste Diskriminierung und Schlechterbehandlung gegenüber anderen Personengruppen vorgesehen (BVerwG, Urteil vom 28. Februar 2007, a.a.O., Rn. 43, juris).

    Auch bei den in der Industrie beschäftigten sowjetischen Zwangsarbeitern waren die Unterschiede in der Behandlung und in der Ernährung eklatant, vor allem seit Ende 1942 (BVerwG, Urteil vom 28. Februar 2007, a.a.O., Rn. 44, 61, juris).

    Andererseits bedarf es immer einer tatrichterlichen Überprüfung, ob das Unternehmen die ihm zur Verfügung stehenden Spielräume zu einer menschenwürdigen Behandlung der ausländischen Zwangsarbeiter genutzt hat (BVerwG, Urteil vom 28. Februar 2007, a.a.O., Rn. 56; BVerwG, Beschluss vom 11. Dezember 2012, - 5 B 78/12 -, Rn. 5, juris).

  • BVerwG, 12.03.2014 - 5 B 48.13

    Ausgleichsleistung; Ausschlussgrund; Grundsätze der Menschlichkeit und

    Auszug aus VG Gera, 27.06.2019 - 6 K 1418/18
    So gehört es einerseits zu den allgemeinkundigen historischen Erkenntnissen, dass die Mehrheit der ausländischen Zwangsarbeiter, insbesondere die Ostarbeiter, bei der Beschäftigung in deutschen Unternehmen vielfach unter menschenunwürdigen Bedingungen leben und arbeiten mussten (BVerwG, Beschluss vom 12. März 2014, - 5 B 48/13 -, Buchholz 310 § 96 VwGO Nr. 62, Rn. 5, juris).

    Die positive Feststellung besonders negativer Bedingungen ist dagegen nicht Voraussetzung für die Verletzung der Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit (BVerwG, Beschluss vom 12. März 2014, a.a.O., Rn. 5 f., juris).

  • BVerwG, 11.12.2012 - 5 B 78.12

    Verletzung der Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit;

    Auszug aus VG Gera, 27.06.2019 - 6 K 1418/18
    Andererseits bedarf es immer einer tatrichterlichen Überprüfung, ob das Unternehmen die ihm zur Verfügung stehenden Spielräume zu einer menschenwürdigen Behandlung der ausländischen Zwangsarbeiter genutzt hat (BVerwG, Urteil vom 28. Februar 2007, a.a.O., Rn. 56; BVerwG, Beschluss vom 11. Dezember 2012, - 5 B 78/12 -, Rn. 5, juris).
  • BVerwG, 18.10.1966 - VI C 80.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus VG Gera, 27.06.2019 - 6 K 1418/18
    Vorausgesetzt wird insoweit aber auch eine subjektive Komponente in Form eines zurechenbaren, vorwerfbaren - mithin schuldhaften - Verhaltens; ausreichend ist eine willentliche und wissentliche Mitwirkung an Verstößen gegen die genannten Grundsätze (BVerwG, Urteil vom 18. Oktober 1996, - 6 C 80.63 -, juris).
  • VG Magdeburg, 13.12.2016 - 8 A 102/16

    Entschädigung nach dem AusglLeistG für Verlust eines Eigentumanteils an OHG

    Auszug aus VG Gera, 27.06.2019 - 6 K 1418/18
    Demnach trifft denjenigen, welcher sich auf den Ausschlusstatbestand beruft, also den Beklagten, die Feststellungs- oder Beweislast und damit die Last des Unterliegens (vgl. VG Magdeburg, Urteil vom 13. Dezember 2016, - 8 A 102/16 -, Rn. 49 m. w. N., juris).
  • VG Schwerin, 01.04.2004 - 3 A 420/03
    Auszug aus VG Gera, 27.06.2019 - 6 K 1418/18
    Eine erweiternde Auslegung, über den Wortlaut hinaus, ist bei derartigen Ausnahmeregelungen nicht angezeigt (vgl. VG Schwerin, Urteil vom 1. April 2004, - 3 A 420/03 -, Rn. 24, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht