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   VG Gera, 28.09.2020 - 6 K 626/20   

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https://dejure.org/2020,29568
VG Gera, 28.09.2020 - 6 K 626/20 (https://dejure.org/2020,29568)
VG Gera, Entscheidung vom 28.09.2020 - 6 K 626/20 (https://dejure.org/2020,29568)
VG Gera, Entscheidung vom 28. September 2020 - 6 K 626/20 (https://dejure.org/2020,29568)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Thüringen

    § 1 Abs 3 UhVorschG, § 48 Abs 2 AufenthG 2004, § 55 Abs 1 AufenthV, § 1 Abs 1 Nr 2 UhVorschG, § 48 Abs 3 AufenthG 2004
    Zu den Aufklärungspflichten der Behörde und den korrespondierenden Mitwirkungsobliegenheiten der Kindesmutter bei der Gewährung von Unterhaltsvorschussleistungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Niedersachsen, 18.05.2017 - 13 ME 62/17

    Eigene Angaben; bereichsspezifischer Ausweisersatz; Ausweisersatz; Berichtigung;

    Auszug aus VG Gera, 28.09.2020 - 6 K 626/20
    Bis zu einer Abänderung des elektronischen Aufenthaltstitels bleibt es dabei, dass selbiger als öffentliche Urkunde zugleich die Richtigkeit der eingetragenen Angaben bescheinigt (Umkehrschluss aus dem Beschluss des OVG Lüneburg vom 18. Mai 2017 - 13 ME 62/17 -, juris Rn. 19, dem eine Duldungsbescheinigung ohne Ausweisersatzcharakter zu Grunde lag).
  • BVerwG, 16.05.2013 - 5 C 28.12

    Anonyme heterologe Insemination; anonyme Samenspende; Samen; Sperma; künstliche

    Auszug aus VG Gera, 28.09.2020 - 6 K 626/20
    Was in diesem Sinne möglich und zumutbar ist, bestimmt sich nach den Umständen des Einzelfalles (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Mai 2013 - 5 C 28/12 -, juris Rn. 11; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23. Dezember 2015 - 12 A 1904/15 -, juris Rn. 4 m w. N.).
  • VG Hamburg, 01.09.2011 - 15 K 3373/09

    Fahrerlaubnis, Identitätsnachweis, Personalausweis, Reisepass, Geburtsurkunde,

    Auszug aus VG Gera, 28.09.2020 - 6 K 626/20
    Dieser stellt grundsätzlich einen tauglichen Identifikationsnachweis dar (vgl. VG Hamburg, Urteil vom 1. September 2011 - 15 K 3373/09 -, BeckRS 2012, 58456 m. w. N., beck-online).
  • BVerwG, 08.09.2016 - 3 C 16.15

    Erwerb einer Fahrerlaubnis; Fahrerlaubniserwerb; Führerscheinerwerb;

    Auszug aus VG Gera, 28.09.2020 - 6 K 626/20
    Wenn das Bundesverwaltungsgericht im Rahmen der Nachweisführung bei der Fahrerlaubnisbeantragung nach § 21 der Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV -) sogar eine Aufenthaltsgestattung mit dem Zusatz, dass die Angaben zur Person auf den eigenen Angaben des Inhabers beruhen und dass ein Identifikationsnachweis durch Dokumente nicht erbracht wurde, ausgehend vom Zweck des Nachweiserfordernisses der FeV genügen lässt, solange keine konkreten Zweifel an der Richtigkeit der Personenangaben bestehen (Urteil vom 8. September 2016 - 3 C 16/15 -, BVerwGE 156, 111-124, juris Rn. 20), muss vorliegend ein Ausweisersatzpapier ohne entsprechenden Zusatz erst recht zum Nachweis der anspruchsbegründenden Tatsachen nach § 1 UVG genügen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.12.2015 - 12 A 1904/15

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Unterhaltsleistung auf Grundlage des

    Auszug aus VG Gera, 28.09.2020 - 6 K 626/20
    Was in diesem Sinne möglich und zumutbar ist, bestimmt sich nach den Umständen des Einzelfalles (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Mai 2013 - 5 C 28/12 -, juris Rn. 11; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23. Dezember 2015 - 12 A 1904/15 -, juris Rn. 4 m w. N.).
  • OVG Bremen, 19.12.2012 - 1 B 275/12

    Anspruch auf Ausstellung eines Ausweisersatzes bis zur Bescheidung über die

    Auszug aus VG Gera, 28.09.2020 - 6 K 626/20
    Als behördliche Identitäts- und Statusbescheinigung ist er Anknüpfungspunkt für die Gewährung von Sozialleistungen oder den Abschluss privater Rechtsgeschäfte (OVG Bremen, Beschluss vom 19. Dezember 2012 - 1 B 275/12 -, juris Rn. 17 m. w. N.; vgl. auch Hruschka, in: BeckOK Ausländerrecht, 26. Edition, Stand 1. Juli 2020, AufenthG § 48 Rn. 13).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.10.1993 - 8 A 3347/91

    Weigerung zur Auskunftserteilung; Mitteilung des erforderlichen Wissens;

    Auszug aus VG Gera, 28.09.2020 - 6 K 626/20
    Grundsätzlich ist dem alleinerziehenden Elternteil hinsichtlich der Mitwirkung alles in seiner Macht und in seiner Kenntnis Stehende abzuverlangen, um die den Einzelfall betreffenden besonderen und unerträglichen Auswirkungen nachvollziehbar vorzutragen und der behördlichen Prüfung zugänglich zu machen, um die Frage der Zumutbarkeit zu beurteilen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 29. Oktober 1993 - 8 A 3347/91 -, juris Rn. 40).
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