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VG Gera, 30.04.2020 - 3 E 2301/19 |
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Verfahrensgang
- VG Gera, 30.04.2020 - 3 E 2301/19
- VG Gera, 30.04.2020 - 3 E 2301/20
- OVG Thüringen, 02.10.2020 - 4 EO 361/20
Wird zitiert von ... (2)
- VerfGH Thüringen, 06.04.2022 - VerfGH 22/20
Individualverfassungsbeschwerden
Wäre ein solcher Hinweis erfolgt, hätte die Kläger im Verfahren mit dem Aktenzeichen 3 K 988/19 Ge die Maßgeblichkeit der Entscheidungsgründe des Beschlusses vom 30. April 2020, mit dem das Verwaltungsgericht Gera einen Eilantrag im Verfahren mit dem Aktenzeichen 3 E 2301/19 abgelehnt hatte, der gegen den Änderungsbescheid vom 6. August 2019 gerichtet gewesen war, als auch die sonstigen, in dem Beschluss vom 13. Mai 2020 gemachten Ausführungen bestritten und auf die gesetzliche Pflicht zur Tragung der gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten durch die Gegenseite hingewiesen. - OVG Thüringen, 02.10.2020 - 4 EO 361/20
Anforderungen an die inhaltliche Verknüpfung zwischen Normtext und (ersatzweise …
Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Gera vom 30. April 2020 - Az.: 3 E 2301/19 Ge - abgeändert und die aufschiebende Wirkung ihres gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 6. August 2019 erhobenen Widerspruchs vom 3. September 2019 angeordnet.