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VG Gießen, 09.05.2018 - 6 K 4730/16.GI |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Hessen
§ 23 Abs 1 AufenthG, § 25 Abs 2 AufenthG, § 68 AufenthG, § 68 a AufenthG, § 119 Abs 1 BGB, ...
Ausländerrecht - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ausländerrecht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- VG Gießen, 22.08.2018 - 6 K 6757/17
Verpflichtungserklärungen für syrische Bürgerkriegsflüchtlinge
Der in einer in Hessen aufgenommenen Verpflichtungserklärung nach § 68 AufenthG angegebene Zweck des Aufenthalts "Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis gemäß § 23 Abs. 1 AufenthG" stellt auch in Verbindung mit einem Behördenvermerk "VE dient der Finanzierung des Aufenthalts und Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis gemäß § 23 Abs. 1 AufenthG im Rahmen der Aufnahmeanordnung des Landes Hessen vom ..." keine Befristung der Geltungsdauer der Erklärung dar (Fortführung der Rechtsprechung der Kammer, Urteile vom 12.12.2017, Az. 6 K 2716/16.GI u.a. sowie vom 9.5.2017, Az. 6 K 4730/16.GI). - VG Gießen, 22.08.2018 - 6 K 3886/16
Verpflichtungserklärungen für syrische Flüchtlinge
Der in einer in Hessen aufgenommenen Verpflichtungserklärung nach § 68 AufenthG angegebene Zweck des Aufenthalts "Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis gemäß § 23 Abs. 1 AufenthG" stellt auch in Verbindung mit einem Behördenvermerk "VE dient der Finanzierung des Aufenthalts und Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis gemäß § 23 Abs. 1 AufenthG im Rahmen der Aufnahmeanordnung des Landes Hessen vom ..." keine Befristung der Geltungsdauer der Erklärung dar (Fortführung der Rechtsprechung der Kammer, Urteile vom 12.12.2017 und 09.05.2017, Az. 6 K 4730/16.GI u.a.).
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