Rechtsprechung
VG Gießen, 28.06.2005 - 8 E 5826/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- hessen.de (Pressemitteilung)
Öffentlichkeit der Stadtverordnetensitzung von Stadtverordneten nicht einklagbar
- hessen.de (Pressemitteilung)
Öffentlichkeit der Stadtverordnetensitzung von Stadtverordneten nicht einklagbar
- hessen.de (Pressemitteilung)
Öffentlichkeit der Stadtverordnetensitzung von Stadtverordneten nicht einklagbar
Wird zitiert von ...
- VG Ansbach, 16.03.2010 - AN 4 K 09.00667 Dahinstehen kann dabei, ob die einzelnen Gemeinderats- bzw. Stadtratsmitglieder im Rahmen einer kommunalverfassungsrechtlichen Streitigkeit hieraus eine Klagebefugnis ableiten könnten (so OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 24.4.2001, Az. 15 A 3021/97; anderer Ansicht VG Gießen, Urteil vom 28.6.2005, Az. 8 E 5826/03 m.w.N. zu den entsprechenden landesrechtlichen Vorschriften; juris).