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   VG Gießen, 01.12.2010 - 6 K 17/10.GI   

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https://dejure.org/2010,38479
VG Gießen, 01.12.2010 - 6 K 17/10.GI (https://dejure.org/2010,38479)
VG Gießen, Entscheidung vom 01.12.2010 - 6 K 17/10.GI (https://dejure.org/2010,38479)
VG Gießen, Entscheidung vom 01. Dezember 2010 - 6 K 17/10.GI (https://dejure.org/2010,38479)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattung von Kosten einer versuchten Abschiebung; Kostentragungspflicht des Ausländers bei einem gescheiterten Abschiebungsversuch trotz späteren Erwerbs eines Bleiberechts; Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu Abschiebungskosten

Kurzfassungen/Presse

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Afrikanische Familie muss Abschiebekosten tragen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Niedersachsen, 31.03.2010 - 8 PA 28/10

    Erfordernis einer abgeschlossenen Abschiebung und einer tatsächlichen Beendigung

    Auszug aus VG Gießen, 01.12.2010 - 6 K 17/10
    Die Kostentragungspflicht setzt nämlich bereits bei Entstehung von Kosten infolge der "Durchsetzung" einer Abschiebung ein, § 66 Abs. 1 AufenthG enthält keine Beschränkung auf eine den Aufenthalt tatsächlich beendende Abschiebung (vgl. OVG Lüneburg, Be-schluss vom 31.03.2010, Az.: 8 PA 28/10, InfAusIR 2010, 317).
  • BVerwG, 14.06.2005 - 1 C 15.04

    Abschiebung; Abschiebungshaft; Aufenthaltsbestimmungsrecht; Eltern; Kinder;

    Auszug aus VG Gießen, 01.12.2010 - 6 K 17/10
    In dem Abschiebungskosten betreffenden Urteil vom 14.06.2005 (Az.: 1 C 15/04 , BVerwGE 124, ff.) wird die Entscheidung vom 24.11.1998 nicht einmal erwähnt.
  • VGH Baden-Württemberg, 07.03.2006 - 13 S 155/06

    Die Anforderung von Abschiebungskosten gehört nicht mehr zur

    Auszug aus VG Gießen, 01.12.2010 - 6 K 17/10
    Abweichendes lässt sich nach Auffassung der Kammer auch nicht aus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 84 AuslG (jetzt § 68 AufenthG ) herleiten (anderer Ansicht: OVG Münster, Urteil vom 20.02.2001, 18 A 1520/92 , DVBI. 2001, 1012; BayVGH, Urteil vom 15.12.2003, 24 B 03.1049, InfAusIR 2004, 252; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 07.03.2006, 13 S 155/06 , InfAusIR 2006, 387).
  • BVerwG, 24.11.1998 - 1 C 33.97

    Erstattung von Sozialhilfeleistungen an Bosnienflüchtlinge durch Dritte gemäß §

    Auszug aus VG Gießen, 01.12.2010 - 6 K 17/10
    Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 24.12.1998, Az.: 1 C 33/97, BVerwGE 108, 1 ff. zu § 84 AuslG (jetzt § 68 AufenthG )) entschieden, dass in atypischen Fällen von der Geltendmachung der Forderung gegenüber demjenigen, der sich verpflichtet hat, die Kosten für den Lebensunterhalt eines Ausländers zu tragen, abgesehen werden kann.
  • VG Gießen, 01.12.2010 - 6 K 1066/09

    Zulässigkeit der Ergänzung von Ermessenserwägungen gem. § 114 S. 2

    Auszug aus VG Gießen, 01.12.2010 - 6 K 17/10
    Im Übrigen wird zur Ergänzung des Sach- und Streitstandes Bezug genommen auf den Inhalt der Gerichtsakten des vorliegenden Verfahrens und der Verfahren 6 K 2019/09.Gl, 6 K 1066/09.Gl und 1 K 220/09.Gl.A sowie die beigezogenen Behördenvorgänge (1 Hefter des RP Gießen, 4 Leitz-Ordner des Landkreises Marburg-Biedenkopf und 3 Hefter des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2001 - 18 A 1520/92

    Kostentragungspflicht nach § 82 Abs. 1 Ausländergesetz (AuslG) bei nicht

    Auszug aus VG Gießen, 01.12.2010 - 6 K 17/10
    Abweichendes lässt sich nach Auffassung der Kammer auch nicht aus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 84 AuslG (jetzt § 68 AufenthG ) herleiten (anderer Ansicht: OVG Münster, Urteil vom 20.02.2001, 18 A 1520/92 , DVBI. 2001, 1012; BayVGH, Urteil vom 15.12.2003, 24 B 03.1049, InfAusIR 2004, 252; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 07.03.2006, 13 S 155/06 , InfAusIR 2006, 387).
  • VGH Bayern, 15.12.2003 - 24 B 03.1049

    Zur Heranziehung eines Ausländers zu den Kosten seiner Abschiebung

    Auszug aus VG Gießen, 01.12.2010 - 6 K 17/10
    Abweichendes lässt sich nach Auffassung der Kammer auch nicht aus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 84 AuslG (jetzt § 68 AufenthG ) herleiten (anderer Ansicht: OVG Münster, Urteil vom 20.02.2001, 18 A 1520/92 , DVBI. 2001, 1012; BayVGH, Urteil vom 15.12.2003, 24 B 03.1049, InfAusIR 2004, 252; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 07.03.2006, 13 S 155/06 , InfAusIR 2006, 387).
  • OVG Hamburg, 03.12.2008 - 5 Bf 259/06
    Auszug aus VG Gießen, 01.12.2010 - 6 K 17/10
    Im Fall des § 68 AufenthG (früher § 84 AuslG) muss ein Dritter verschuldensunabhängig für die von einem Anderen verursachten Kosten einstehen, während nach § 66 Abs. 1 AufenthG der Ausländer die Kosten zu tragen hat, die er selbst und typischerweise durch eigenes von ihm zu vertretendes Verhalten verursacht hat (vgl. OVG Hamburg, Urteil vom 03.12.2008, 5 Bf 259/06, [...] ).
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