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   VG Gießen, 03.06.2020 - 6 K 1953/19.GI   

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https://dejure.org/2020,15328
VG Gießen, 03.06.2020 - 6 K 1953/19.GI (https://dejure.org/2020,15328)
VG Gießen, Entscheidung vom 03.06.2020 - 6 K 1953/19.GI (https://dejure.org/2020,15328)
VG Gießen, Entscheidung vom 03. Juni 2020 - 6 K 1953/19.GI (https://dejure.org/2020,15328)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 29 Abs 3 StVO, § ... 46 Abs 1 Nr 5 StVO, § 45 Abs 1 S 1 StVO, § 45 Abs 3 S 1 StVO, § 44 Abs 1 S 1 StVO, § 47 Abs 1 S 3 StVO, § 1 Abs 1 GebOSt, § 4 Abs 1 GebOSt, § 6 Abs 1 GebOSt, Nr 261 GebTSt, Nr 264 GebTSt, Nr 399 GebTSt
    Die Anordnung der Straßenverkehrsbehörde gegenüber einem als Verwaltungshelfer Schwertransporte begleitenden Unternehmen nach § 45 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 S 1 StVO zur Visualisierung der in einem Regelplan (Roadbook) aufgeführten Verkehrsregelungen stellt eine Entscheidung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • VG Frankfurt/Main, 14.04.2020 - 12 K 1579/19
    Auszug aus VG Gießen, 03.06.2020 - 6 K 1953/19
    Schließlich verweist die Klägerin auf Urteile der Verwaltungsgerichte Kassel vom 20.2.2020 (Az. 7 K 1144/19.KS) und Frankfurt am Main vom 14.4.2020 (Az. 12 K 1579/19.F).

    Letztlich ergibt sich im vorliegenden Fall bezüglich der Anwendbarkeit der Nr. 264 GebTSt auch nichts Anderes aus den von der Klägerin benannten stattgebenden Urteilen der Verwaltungsgerichte Kassel vom 20.2.2020 (Az. 7 K 1144/19.KS, Juris) und Frankfurt am Main vom 14.4.2020 (Az. 12 K 1579/19.F, n. v.).

  • VG Kassel, 20.02.2020 - 7 K 1144/19
    Auszug aus VG Gießen, 03.06.2020 - 6 K 1953/19
    Schließlich verweist die Klägerin auf Urteile der Verwaltungsgerichte Kassel vom 20.2.2020 (Az. 7 K 1144/19.KS) und Frankfurt am Main vom 14.4.2020 (Az. 12 K 1579/19.F).

    Letztlich ergibt sich im vorliegenden Fall bezüglich der Anwendbarkeit der Nr. 264 GebTSt auch nichts Anderes aus den von der Klägerin benannten stattgebenden Urteilen der Verwaltungsgerichte Kassel vom 20.2.2020 (Az. 7 K 1144/19.KS, Juris) und Frankfurt am Main vom 14.4.2020 (Az. 12 K 1579/19.F, n. v.).

  • BVerwG, 26.06.2014 - 3 CN 1.13

    Abweichungsbefugnis der Länder; Abweichungsrecht der Länder; übermäßige

    Auszug aus VG Gießen, 03.06.2020 - 6 K 1953/19
    Zutreffend ist zwar, dass bei der Bemessung der Rahmengebühr nach Nr. 264 GebTSt die Bedeutung der Amtshandlung für den Empfänger Berücksichtigung finden kann, auch wenn dies auf dem oben bereits genannten § 6 Abs. 1 GebOSt in Verbindung mit § 9 Abs. 1 VwKostG in der bis zum 14.8.2013 geltenden Fassung beruht und nicht dem von dem Beklagten zitierten § 3 Abs. 1 S. 2 HVwKostG , da nicht ersichtlich ist, dass der hessische Gesetzgeber mit dem Hessischen Verwaltungskostengesetz von seiner Befugnis nach Art. 84 Abs. 1 S. 2 GG zur Abweichung von der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr des Bundes (vgl. zu dieser Befugnis: BVerwG, Urteil vom 26.6.2014, NVwZ 2014, 1516) Gebrauch gemacht hat.
  • VGH Hessen, 04.10.2022 - 5 A 2364/20

    Gebührenfestsetzung gegenüber Verwaltungshelfern im Zusammenhang mit der

    lm Fall einer verkehrsrechtlichen Anordnung nach § 45 StVO finde die Gebühren-Nummer 264 GebTSt mithin keine Anwendung (a.A. VG Gießen, Urteil vom 3. Juni 2020 - 6 K 1953/19.GI -, Juris Rn. 13 ff.).

    So komme auch das Verwaltungsgericht Gießen in seiner Entscheidung vom 3. Juni 2020 (Az. 6 K 1953/19.GI, a.a.O.) zu dem Ergebnis, dass die Anordnung der Straßenverkehrsbehörde gegenüber einem als Verwaltungshelfer Schwertransporte begleitenden Unternehmen nach § 45 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 1 StVO zur Visualisierung der in einem Regelplan (Roadbook) ausgeführten Verkehrsregelungen eine Entscheidung über eine Ausnahme von Vorschriften der Straßenverkehrsordnung im Sinne der Gebühren-Nummer 264 GebTSt darstelle.

  • VG Kassel, 31.08.2020 - 7 K 1230/19

    Es existiert keine Ermächtigungsgrundlage für eine Kostenerhebung gegenüber einem

    Im Fall einer verkehrsrechtlichen Anordnung nach § 45 StVO findet die Gebührennummer264 mithin keine Anwendung (a.A. VG Gießen, Urteil vom 03.06.2020 - 6 K 1953/19.GI -, juris Rn. 13 ff.).
  • VG Minden, 11.08.2020 - 3 K 1020/19

    Schwertlasttransport, Verwaltungshelfer, Gebühren, Gebührentarif, Pauschalgebühr,

    Selbst wenn man auf die ebenfalls in Betracht zu ziehende Rechtsgrundlage nach § 1 Abs. 1 GebOSt i. V. m. GebT Nr. 264 abstellte, vgl. hierzu VG Gießen, Urteil vom 3. Juni 2020 - 6 K 1953/19.GI -, juris, Rn. 15, so kommt es auf deren Einschlägigkeit nicht entscheidungserheblich an, denn auch eine Festsetzung auf Grundlage dieses Gebührentatbestands litte unter dem gleichen, nicht heilbaren Ermessensfehler, weil auch hiermit ein Gebührenrahmen von 10, 20 EUR bis 767, 00 EUR eröffnet ist, der eine Ermessenentscheidung voraussetzt, welche aus vorgenannten Gründen fehlerhaft erfolgt ist.
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