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   VG Gießen, 03.09.2019 - 3 K 250/16.GI   

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VG Gießen, 03.09.2019 - 3 K 250/16.GI (https://dejure.org/2019,44609)
VG Gießen, Entscheidung vom 03.09.2019 - 3 K 250/16.GI (https://dejure.org/2019,44609)
VG Gießen, Entscheidung vom 03. September 2019 - 3 K 250/16.GI (https://dejure.org/2019,44609)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 113 Abs 1 S 4 VwGO analog, § 94 VwGO, § 6 BImSchG, § 44 Abs 1 BNatSchG, § 34 Abs 2 BNatSchG
    "Versagung der Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von zwei Windenergieanlagen wegen eines Brutvorkommens des Rotmilans und eines Vogelschutzgebietes"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (61)

  • BVerwG, 09.07.2008 - 9 A 14.07

    Erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts; oberster

    Auszug aus VG Gießen, 03.09.2019 - 3 K 250/16
    Dafür genügt es nicht, dass im Einflussbereich der Anlagen überhaupt Tiere der geschützten Art angetroffen worden sind; erforderlich sind vielmehr Anhaltspunkte dafür, dass sich das Risiko eines Vogelschlages durch das Vorhaben signifikant, also deutlich gegenüber dem allgemeinen Lebensrisiko erhöht (BVerwG, Urteil vom 12. März 2008 - 9 A 3.06 -, juris, Rn. 219; Urteil vom 9. Juli 2008 - 9 A 14.07 -, juris, Rn. 91).

    Das Artenschutzrecht gibt - etwa im Gegensatz zum Immissionsschutzrecht - keine weitere Hilfestellung untergesetzlicher Art, welche konkreten quantifizierbaren Maßstäbe eine signifikante Erhöhung des Tötungsrisikos bedingen oder durch welche Untersuchungsmethoden eine solches Risiko festzustellen ist (BVerwG, Urteil vom 9. Juli 2008 - 9 A 14/07 -, juris).

    Bei der Frage, ob ein artenschutzrechtlicher Verbotstatbestand nach § 44 BNatSchG erfüllt ist, steht der Behörde grundsätzlich eine naturschutzfachliche Einschätzungsprärogative zu (BVerwG, Urteil vom 9. Juli 2008 - 9 A 14.07 -, juris, Rn. 65; Urteil vom 14. Juli 2011 - 9 A 12.10 -, juris, Rn. 99; VGH Kassel, Beschluss vom 28. Januar 2014 - 9 B 2184/13 -, juris, Rn. 14 ).

    Diese Einschätzungsprärogative bezieht sich sowohl auf die Erfassung des Bestandes der geschützten Arten als auch auf die Bewertung der diesen Arten im Falle einer Realisierung des Vorhabens drohenden Gefahren (BVerwG, Urteil vom 9. Juli 2008 - 9 A 14/07 -, a. a. O.).

    Sie sind vom Gericht hinzunehmen, sofern sie im konkreten Einzelfall naturschutzfachlich vertretbar sind und nicht auf einem Bewertungsverfahren beruhen, das sich als unzulängliches oder gar ungeeignetes Mittel erweist, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden (BVerwG, Urteil vom 9. Juli 2008 - 9 A 14.07 -, a. a. O.).

    Sofern eine außerrechtliche Frage durch Fachkreise und Wissenschaft bislang nicht eindeutig beantwortet ist, lässt sich objektiv nicht abschließend feststellen, ob die behördliche Antwort auf diese Fachfrage richtig oder falsch ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Juli 2008 - 9 A 14/07 -, a. a. O.).

    Art, Umfang, Methodik und Untersuchungstiefe der zur Ermittlung der artenschutzrechtlichen Betroffenheiten erforderlichen Maßnahmen lassen sich mangels normativer Festlegung nur allgemein umschreiben; sie hängen wesentlich von den naturräumlichen Gegebenheiten des Einzelfalles ab (BVerwG, Beschluss vom 18. Juni 2007 - 9 VR 13.06; Urteil vom 9. Juli 2008 - 9 A 14.07 -, beide zitiert nach juris).

    Sie werden sich regelmäßig aus zwei Quellen speisen, die sich wechselseitig ergänzen können, nämlich zum einen aus der Bestandserfassung vor Ort, zum anderen aus der Auswertung bereits vorhandener Erkenntnisse und der Fachliteratur (BVerwG, Urteil vom 9. Juli 2008 - 9 A 14.07 -, a. a. O.).

    Diese soll gerade dann und deshalb bestehen, wenn und weil der naturschutzfachliche Erkenntnisstand noch nicht so weit entwickelt ist, dass er dem Rechtsanwender verlässliche Antworten zur Beurteilung einer naturschutzfachlichen Frage liefern kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Juli 2008 - 9 A 14.07, juris).

  • VGH Hessen, 21.12.2015 - 9 B 1607/15

    ARTENSCHUTZRECHTLICHER VERSTOß; BEWEISLAST; DARLEGUNGSLAST; SIGNIFIKANTE ERHÖHUNG

    Auszug aus VG Gießen, 03.09.2019 - 3 K 250/16
    Kein Raum mehr für eine naturschutzfachliche Einschätzungsprärogative der Behörde besteht jedoch dann, wenn sich für die Bestandserfassung betroffener Arten eine bestimmte Methode oder für die Risikobewertung ein bestimmter Maßstab als allgemein anerkannter Stand der Wissenschaft durchgesetzt haben, so dass gegenteilige Standpunkte als nicht (mehr) vertretbar angesehen werden können (BVerwG, Urteil vom 21. November 2013 - 7 C 40/11 -, juris, Rn. 19; Hess. VGH, Beschluss vom 21. Dezember 2015 - 9 B 1607/15 - juris, Rn. 10 ).

    Die darin aufgestellten Anforderungen an die Ermittlung artenschutzrechtlich gegebenenfalls entscheidungserheblicher Umstände sind jedoch, da sie auf landesweiten fachlichen Erkenntnissen und Erfahrungen beruhen, als ein "antizipiertes Sachverständigengutachten von hoher Qualität" anzusehen (vgl. VG Gießen, Urteil vom 13. Juni 2018 - 1 K 311/17.GI; Urteil vom 21. Juli 2015 - 1 K 3043/12.GI, jeweils unter Bezugnahme auf: VGH München, Urteil vom 18. Juni 2014 - 22 B 13.1358 -, Rn. 45 und Beschluss vom 6. Oktober 2014 - 22 ZB 14.1079 -, Rn. 25, jeweils juris; vgl. auch: VGH Kassel, Beschluss vom 7. September 2017 - 9 A 1785/15.Z ; Beschluss vom 21. Dezember 2015 - 9 B 1607/15 , wonach der Leitfaden jedenfalls als Orientierungsgröße herangezogen wird), in dem die aus fachlicher Sicht im Regelfall zu beachtenden Erfordernisse dargestellt werden.

    Der Rotmilan gehört absolut und auch auf den Brutbestand bezogen zu den häufigsten Schlagopfern an Windenergieanlagen in Deutschland und stellt daher nach allgemeiner naturschutzfachlicher Auffassung eine besonders windenergiesensible und kollisionsgefährdete Vogelart dar (vgl. Anlage 2 zum Hessischen Windkraftleitfaden; VGH Mannheim, Beschluss vom 6. Juli 2016 - 3 S 942/16; VG Kassel, Urteil vom 8. Mai 2012 - 4 K 749/11.KS - n. v. unter Berufung auf OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 16. August 2007 - 2 L 610/04 -, juris; VG Augsburg, Urteil vom 2. Juli 2015 - Au 4 K 13.567 -, Rn. 83, juris; vgl auch Hess. VGH, Beschluss vom 21. Dezember 2015 - 9 B 1607/15 -, juris, Rn. 39 , wo von einer "von den Risiken des Betriebs von Windkraftanlagen ungewöhnlich stark betroffenen Tierart" die Rede ist).

    Zwar kann alleine aus der Unterschreitung des empfohlenen Abstandes zu einer geplanten Windenergieanlage noch kein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko hergeleitet werden (Hess. VGH, Beschluss vom 21. Dezember 2015 - 9 B 1607/15 ; vgl. auch: Bay. VGH, Beschluss vom 6. Oktober 2014 - 22 B 14.1079, juris, Rn. 30; Urteil vom 18. Juni 2014 - 22 B 13.1358, juris, Rn. 50; VG Minden, Urteil vom 10. März 2010 - 11 K 53/09).

    Ergibt die dazu durchzuführende Raumnutzungsanalyse nicht, dass der geplante WEA-Standort gemieden oder selten genutzt wird, ist in diesem Bereich von einem erhöhten Tötungsrisiko auszugehen (Hess. VGH, Beschluss vom 21. Dezember 2015 - 9 B 1607/15 ; vgl. auch Hessischer Windkraftleitfaden, S. 33).

    Die Kammer geht überdies mit der inzwischen überwiegenden Rechtsprechung davon aus, dass es dem aktuellen Stand der Wissenschaft entspricht, zwischen Rotmilan-Horst und Windenergieanlage einen Mindestabstand von 1.500 m zugrunde zu legen (vgl. Bay. VGH, Urteil vom 27. Mai 2016 - 22 BV 15.2003, juris, Rn. 37; Sächs. OVG, Beschluss vom 5. Februar 2018 - 4 B 127/17, juris, Rn. 14; VG Düsseldorf, Urteil vom 7. März 2018 - 28 K 963/17, juris, Rn. 84,; VG Berlin, Urteil vom 9. Februar 2017 - 10 K 84.15, juris, Rn. 45,; wohl auch OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 27. Juni 2018 - 3 M 286/15, juris, Rn. 84,; VG Darmstadt, Beschluss vom 29. März 2018 - 6 L 3548/17.DA , juris, Rn. 150 ,; VG Kassel Beschluss vom 14. Dezember 2018 - 7 L 768/18, juris, Rn. 80,; 1.000 m noch annehmend Hess. VGH, Beschluss vom 21. Dezember 2015 - 9 B 1607/15 , juris, Rn. 40 ,).Die in Anlage 2 des Hessischen Windkraftleitfaden 2012 statuierten Mindestabstände resultieren ausdrücklich aus den Abstandsempfehlungen der Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten von 2007.

  • BVerfG, 23.10.2018 - 1 BvR 2523/13

    Zur Begrenzung gerichtlicher Kontrolle durch den Erkenntnisstand der

    Auszug aus VG Gießen, 03.09.2019 - 3 K 250/16
    Die Gewährung einer Einschätzungsprärogative verstößt dabei nicht gegen Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG (BVerfG, Beschluss vom 23. Oktober 2018 - 1 BvR 2523/13, 1 BvR 595/14 -, juris).

    Wenn unterhalb der gesetzlichen Vorgabe keine normativen Konkretisierungen für die fachliche Beurteilung solcher gesetzlicher Tatbestandsmerkmale bestehen, müssen sich Behörde und Gericht zur fachlichen Aufklärung dieser Merkmale unmittelbar der Erkenntnisse der Fachwissenschaft und -praxis bedienen (BVerfG, Beschluss vom 23. Oktober 2018 - 1 BvR 2523/13, 1 BvR 595/14 -, a. a. O.).

    Vielmehr kann das Gericht seiner Entscheidung insoweit die - auch aus seiner Sicht plausible - Einschätzung der Behörde zugrunde legen (BVerfG, Beschluss vom 23. Oktober 2018 - 1 BvR 2523/13, 1 BvR 595/14 -, a. a. O.).

    In diesen Fällen folgt das eingeschränkte gerichtliche Kontrollmaß dann unmittelbar aus dem Umstand, dass es insoweit an einem Maßstab zur sicheren Unterscheidung von richtig und falsch fehlt, nicht dagegen aus einer der Verwaltung eigens eingeräumten Einschätzungsprärogative (sog. "Dynamische Kontrollbeschränkung", vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Oktober 2018 - 1 BvR 2523/13, 1 BvR 595/14 -, a. a. O.).

    Der vollen gerichtlichen Überprüfung unterliegt insofern sowohl die Frage, ob der Behörde im konkreten Einzelfall überhaupt eine naturschutzfachliche Einschätzungsprärogative zusteht und, falls dem so sein sollte, ob die Behörde diese in rechtlich nicht zu beanstandender Weise ausgeübt hat, das heißt insbesondere, ob der Behörde bei der Ermittlung und der Anwendung der von ihr aus dem Spektrum des Vertretbaren gewählten fachlichen Methode Verfahrensfehler unterlaufen, ob sie anzuwendendes Recht verkennt, von einem im Übrigen unrichtigen oder nicht hinreichend tiefgehend aufgeklärten Sachverhalt ausgeht, allgemeingültige Bewertungsmaßstäbe verletzt oder sich von sachfremden Erwägungen leiten lässt (BVerfG, Beschluss vom 23. Oktober 2018 - 1 BvR 2523/13, 1 BvR 595/14 -, a. a. O.).

  • BVerwG, 07.02.2011 - 4 B 48.10

    Revisibilität von wissenschaftlichen Erfahrungssätzen; Zweifel an der

    Auszug aus VG Gießen, 03.09.2019 - 3 K 250/16
    Die zu fordernde Gewissheit liegt nur dann vor, wenn aus wissenschaftlicher Sicht kein vernünftiger Zweifel daran besteht, dass solche Auswirkungen nicht auftreten werden (BVerwG, Beschluss vom 7. Februar 2011 - 4 B 48.10).

    Die Erheblichkeit der Beeinträchtigung betreffende Bewertungsunsicherheiten gehen daher zu Lasten des zu beurteilenden Projekts (BVerwG, Beschluss vom 7. Februar 2011 - 4 B 48.10).

    Es ist dabei grundsätzlich unbedenklich, wenn sich die nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz für das Genehmigungsverfahren zuständige Behörde für die Frage nach den Auswirkungen eines Vorhabens auf die Natur der Sachkunde der maßgeblichen Fachbehörden bedient (BVerwG, Beschluss vom 7. Februar 2011 - 4 B 48.10).

    Lediglich sofern konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, an der Sachkunde oder der Unbefangenheit der beteiligten Fachbehörde zu zweifeln, ist die vorgelegte Stellungnahme nicht mehr ohne weiteres verwertbar (BVerwG, Beschluss vom 7. Februar 2011 - 4 B 48.10).

    Ob ein Projekt zu einer erheblichen Beeinträchtigung eines FFH oder Vogelschutzgebietes führen kann, erfordert eine Einzelfallbeurteilung, welche wesentlich von naturschutzfachlichen Feststellungen und Bewertungen abhängt (BVerwG, Beschluss vom 7. Februar 2011 - 4 B 48.10; Urteil vom 12. März 2008 - 9 A 3.06 -, juris).

  • BVerwG, 17.01.2007 - 9 A 20.05

    Straßenplanung; Planfeststellung; Westumfahrung Halle; anerkannter

    Auszug aus VG Gießen, 03.09.2019 - 3 K 250/16
    Ausreichend ist vielmehr, dass die Möglichkeit einer erheblichen Beeinträchtigung nicht ausgeschlossen werden kann (BVerwG, Urteil vom 17. Januar 2007 - 9 A 20/05, juris; Landmann/Rohmer.

    Für die behördliche Entscheidung kommt es daher nicht auf die Nachweisbarkeit einer erheblichen Beeinträchtigung, sondern - genau umgekehrt - darauf an, dass deren Ausbleiben positiv festgestellt werden kann (BVerwG, Urteil vom 17. Januar 2007 - 9 A 20/05).

    Eine solche reale Besorgnis muss durch tatsächliche Anhaltspunkte untermauert sein (BVerwG, Urteil vom 17. Januar 2007 - 9 A 20/05 -, juris, Rn. 58).

    Ausreichend ist hier vielmehr die reale Besorgnis einer erheblichen Beeinträchtigung des Schutzgebietes aufgrund tatsächlicher Anhaltspunkte (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Januar 2007 - 9 A 20/05, juris), die vom Vorhabenträger durch eine umfassende FFH-Verträglichkeitsprüfung nicht widerlegt worden ist.

  • VGH Bayern, 18.06.2014 - 22 B 13.1358

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine Windkraftanlage; Verunstaltung

    Auszug aus VG Gießen, 03.09.2019 - 3 K 250/16
    Die darin aufgestellten Anforderungen an die Ermittlung artenschutzrechtlich gegebenenfalls entscheidungserheblicher Umstände sind jedoch, da sie auf landesweiten fachlichen Erkenntnissen und Erfahrungen beruhen, als ein "antizipiertes Sachverständigengutachten von hoher Qualität" anzusehen (vgl. VG Gießen, Urteil vom 13. Juni 2018 - 1 K 311/17.GI; Urteil vom 21. Juli 2015 - 1 K 3043/12.GI, jeweils unter Bezugnahme auf: VGH München, Urteil vom 18. Juni 2014 - 22 B 13.1358 -, Rn. 45 und Beschluss vom 6. Oktober 2014 - 22 ZB 14.1079 -, Rn. 25, jeweils juris; vgl. auch: VGH Kassel, Beschluss vom 7. September 2017 - 9 A 1785/15.Z ; Beschluss vom 21. Dezember 2015 - 9 B 1607/15 , wonach der Leitfaden jedenfalls als Orientierungsgröße herangezogen wird), in dem die aus fachlicher Sicht im Regelfall zu beachtenden Erfordernisse dargestellt werden.

    Von diesen Vorgaben darf nicht ohne fachlichen Grund und ohne gleichwertigen Ersatz abgewichen werden (vgl. Bay. VGH, Urteil vom 28. Juni 2014 - 22 B 13.1358).

    Als Gründe hierfür werden unter anderen genannt, dass der Rotmilan seine Aufmerksamkeit bei der Nahrungssuche auf den Erdboden richtet und daher die sich bewegenden Rotoren nicht als Gefahr wahrnimmt, dass er häufiger im gefährlichen Höhenbereich als andere Greifvogelarten jagt und dass er häufiger in den Nahbereich von Windenergieanlagen fliegt als andere Greifvogelarten (vgl. OVG NRW, Urteil vom 30. Juli 2009 - 8 A 2357/08 -, juris, Rn.155; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 18. Juni 2014 - 22 B 13.1358 - juris, Rn. 49 m. w. N.).

    Zwar kann alleine aus der Unterschreitung des empfohlenen Abstandes zu einer geplanten Windenergieanlage noch kein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko hergeleitet werden (Hess. VGH, Beschluss vom 21. Dezember 2015 - 9 B 1607/15 ; vgl. auch: Bay. VGH, Beschluss vom 6. Oktober 2014 - 22 B 14.1079, juris, Rn. 30; Urteil vom 18. Juni 2014 - 22 B 13.1358, juris, Rn. 50; VG Minden, Urteil vom 10. März 2010 - 11 K 53/09).

  • VGH Baden-Württemberg, 06.07.2016 - 3 S 942/16

    Vermeidungsmaßnahmen bei Windenergieanlagen

    Auszug aus VG Gießen, 03.09.2019 - 3 K 250/16
    Der Rotmilan gehört absolut und auch auf den Brutbestand bezogen zu den häufigsten Schlagopfern an Windenergieanlagen in Deutschland und stellt daher nach allgemeiner naturschutzfachlicher Auffassung eine besonders windenergiesensible und kollisionsgefährdete Vogelart dar (vgl. Anlage 2 zum Hessischen Windkraftleitfaden; VGH Mannheim, Beschluss vom 6. Juli 2016 - 3 S 942/16; VG Kassel, Urteil vom 8. Mai 2012 - 4 K 749/11.KS - n. v. unter Berufung auf OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 16. August 2007 - 2 L 610/04 -, juris; VG Augsburg, Urteil vom 2. Juli 2015 - Au 4 K 13.567 -, Rn. 83, juris; vgl auch Hess. VGH, Beschluss vom 21. Dezember 2015 - 9 B 1607/15 -, juris, Rn. 39 , wo von einer "von den Risiken des Betriebs von Windkraftanlagen ungewöhnlich stark betroffenen Tierart" die Rede ist).

    Die Unterschreitung des empfohlenen Mindestabstandes begründet mithin die naturschutzfachlich vertretbare widerlegliche Vermutung, dass der Betrieb der Anlage gegen das Tötungsverbot verstößt (VGH Mannheim, Beschluss vom 6. Juli 2016 - 3 S 942/16; VG Hannover, Urteil vom 22.11.2012 - 12 A 2305/11).

    Es liegt damit im Rahmen der bestehenden naturschutzfachlichen Einschätzungsprärogative der Genehmigungsbehörde und ist mithin rechtlich nicht zu beanstanden, wenn die Behörde eine signifikant erhöhte Tötungsgefahr aus der Unterschreitung des empfohlenen Mindestabstandes folgert, es sei denn, eine Ermittlung der regelmäßig frequentierten Nahrungshabitate und Flugkorridore zeigt auf, dass die innerhalb des 1.000 m-Radius betroffenen Bereiche nicht oder nicht regelmäßig genutzt werden (OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 24. Januar 2018 - 2 L 110/15, juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 6. Juli 2016 - 3 S 942/16; VG Magdeburg, Urteil vom 9. Juni 2015 - 2 A 381/12 MD, juris, Rn. 58).

  • BVerwG, 14.07.2011 - 9 A 12.10

    Naturschutzvereinigung; Verbandsklage; Planfeststellung, Einwendungsausschluss;

    Auszug aus VG Gießen, 03.09.2019 - 3 K 250/16
    Ob eine signifikante Erhöhung des Tötungsrisikos für eine bestimmte Art vorliegt, ist deshalb jeweils im Einzelfall unter Berücksichtigung der Lage der Windenergieanlage, des artspezifischen Verhaltens (abstraktes Schlagrisiko), der Häufigkeit des Aufenthaltes im Gefährdungsbereich und der Wirksamkeit vorgesehener Schutzmaßnahmen (konkretes Schlagrisiko) zu bewerten (BVerwG, Urteil vom 14. Juli 2011 - 9 A 12/10 -, juris, Rn. 99; Urteil vom 18. März 2009 - 9 A 39.07 -, juris, Rn. 58).

    Bei der Frage, ob ein artenschutzrechtlicher Verbotstatbestand nach § 44 BNatSchG erfüllt ist, steht der Behörde grundsätzlich eine naturschutzfachliche Einschätzungsprärogative zu (BVerwG, Urteil vom 9. Juli 2008 - 9 A 14.07 -, juris, Rn. 65; Urteil vom 14. Juli 2011 - 9 A 12.10 -, juris, Rn. 99; VGH Kassel, Beschluss vom 28. Januar 2014 - 9 B 2184/13 -, juris, Rn. 14 ).

    Dies ist im Rahmen einer Vorprüfung zur Natura-2000-Verträglichkeit zu ermitteln, welche nicht formalisiert durchgeführt werden muss (BVerwG, Urteil vom 14. Juli 2011 - 9 A 12.10 -, juris).

  • BVerwG, 27.01.2005 - 4 C 5.04

    In Aufstellung befindliches Ziel der Raumordnung; Sicherung durch

    Auszug aus VG Gießen, 03.09.2019 - 3 K 250/16
    Zwar ist in der Rechtsprechung geklärt, dass ein in Aufstellung befindliches Ziel der Raumordnung, das - wie hier die Festsetzung der Vorranggebiete zur Nutzung der Windenergie - zur Ausschlusswirkung gemäß § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB führen soll, als sonstiges Erfordernis der Raumordnung i. S. d. § 3 Nr. 4 ROG einem nach § 35 Abs. 1 BauGB privilegierten Vorhaben als unbenannter öffentlicher Belang entgegenstehen kann (BVerwG, Urteil vom 1. Juli 2010 - 4 C 4/08; Urteil vom 27. Januar 2005 - 4 C 5.04; BVerwG, Urteil vom 13. März 2003 - 4 C 3/02 -, juris; Bay. VGH, Urteil vom 17. November 2011 - 2 BV 10.2295 -, juris).

    Ein in Aufstellung befindliches Ziel der Raumordnung hat die Qualität eines öffentlichen Belangs, wenn es inhaltlich hinreichend konkretisiert und wenn zu erwarten ist, dass es sich zu einer verbindlichen, den Wirksamkeitsanforderungen genügenden Zielfestlegung im Sinne des § 3 Nr. 2 ROG verfestigt (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Januar 2005 - 4 C 5/04 -, juris).

    Dies ist nicht erst dann der Fall, wenn der Planungsträger die abschließende Abwägungsentscheidung getroffen hat und es nur noch von der Genehmigung sowie der Bekanntmachung abhängt, dass eine Zielfestlegung entsteht (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Januar 2005 - 4 C 5/04 -, juris).

  • BVerwG, 10.04.2013 - 4 C 3.12

    Bundeswehr; Tiefflugübungen; FFH-Gebiet; anerkannte Naturschutzvereinigung;

    Auszug aus VG Gießen, 03.09.2019 - 3 K 250/16
    Bestehen nach Ausschöpfung aller wissenschaftlichen Mittel und Quellen vernünftige Zweifel daran, dass das Vorhaben die Erhaltungsziele nicht beeinträchtigen wird, ist das Projekt gemäß § 34 Abs. 2 BNatSchG unzulässig (BVerwG, Urteil vom 10. April 2013 - 4 C 3/12 -, juris).

    Voraussetzungen ist dann weiterhin, dass zuvor eine den Anforderungen des § 34 Abs. 1 BNatSchG genügende Verträglichkeitsprüfung durchgeführt wurde, da diese die Informationen vermittelt, derer es bedarf, um das Vorliegen der Ausnahmevoraussetzungen festzustellen (BVerwG, Urteil vom 10. April 2013 - 4 C 3/12 -, a. a. O.).

  • BVerwG, 28.04.2016 - 9 A 9.15

    Planfeststellung; Planfeststellungsbeschluss; Bestandskraft; Verfahrensfehler;

  • VGH Bayern, 29.03.2016 - 22 B 14.1875

    Vogelschutz bei der Windenergieanlagengenehmigung

  • BVerwG, 12.03.2008 - 9 A 3.06

    Straßenplanung; Planfeststellung; Lichtenauer Hochland; anerkannter

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.08.2010 - 8 A 4062/04

    Anspruch auf Erteilung eines immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsbescheids

  • VGH Bayern, 17.11.2011 - 2 BV 10.2295

    Vorbescheid; Windkraftanlage; sonstiger öffentlicher Belang; in Aufstellung

  • VG Arnsberg, 29.05.2018 - 4 K 3836/17
  • BVerwG, 18.06.2007 - 9 VR 13.06

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen den

  • VG Augsburg, 02.07.2015 - Au 4 K 13.567

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für drei Windenergieanlagen (abgelehnt)

  • BVerwG, 21.11.2013 - 7 C 40.11

    Windenergieanlage; Außenbereich; Genehmigung, immissionsschutzrechtliche;

  • VG Kassel, 14.12.2018 - 7 L 768/18

    Windenergie; naturschutzfachliche Einschätzungsprärogative; Mindestabstand

  • BVerwG, 07.04.2016 - 4 C 1.15

    Bauverbot; Bauwerk; Störung; Flugsicherungseinrichtung; Entscheidung;

  • VG Minden, 10.03.2010 - 11 K 53/09

    Windkraftanlagen in Detmold dürfen gebaut werden - lokale Rotmilanpopulation

  • BVerwG, 27.06.2013 - 4 C 1.12

    Windenergieanlage; Außenbereich; immissionsschutzrechtliche Genehmigung;

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 27.06.2018 - 3 M 286/15

    Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von elf Windkraftanlagen;

  • VGH Bayern, 27.05.2016 - 22 BV 15.2003

    Brutvorkommen des Rotmilans und Windkraft

  • VGH Hessen, 07.09.2017 - 9 A 1785/15

    HINDERNISFREIHEIT AN FLUGPLÄTZEN; LANDEANFLUG; PLATZRUNDE; WINDKRAFTANLAGEN

  • BVerfG, 31.05.2011 - 1 BvR 857/07

    Zur gerichtlichen Kontrolle von Verwaltungsentscheidungen im Hinblick auf die

  • VG Kassel, 15.06.2012 - 4 K 749/11

    Rotmilane verhindern Bau von Windenergieanlagen

  • BVerwG, 22.09.2016 - 4 C 6.15

    Windenergieanlagen; Außenbereich; Privilegierung; Radaranlagen; Deutscher

  • BVerwG, 18.03.2009 - 9 A 39.07

    Planfeststellung; Verfahrensfehler; Doppelzuständigkeit als

  • VGH Bayern, 06.10.2014 - 22 ZB 14.1079

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Windkraftanlagen; Entgegenstehen von

  • VG Düsseldorf, 07.03.2018 - 28 K 963/17

    Rotmilan Abschaltalgorithmus Naturschutzfachliche Einschätzungsprärogative

  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.01.2018 - 2 L 110/15

    Verbandsklage gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Windenergieanlagen

  • VG Magdeburg, 09.06.2015 - 2 A 381/12
  • VG Berlin, 09.02.2017 - 10 K 84.15

    Anordnung des temporären Abschaltens von Windenergieanlagen zum Schutz von

  • OVG Sachsen, 05.02.2018 - 4 B 127/17

    Festsetzung von Abschaltzeiten; Windkraftanlage; Vogelschutz; Rotmilan;

  • VG Hannover, 22.11.2012 - 12 A 2305/11

    Verstoß gegen das Tötungsverbot bei Betrieb einer Windenergieanlage mit einem

  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.08.2007 - 2 L 610/04
  • EuGH, 26.10.2006 - C-239/04

    Kommission / Portugal - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

  • VG Gießen, 13.06.2018 - 1 K 311/17

    Geplanter Windpark gefährdet Schwarzstörche

  • BVerwG, 29.09.2011 - 7 C 21.09

    Umweltschutzvereinigung; Umweltverbandsklage; Einwendungen; Substantiierung;

  • EuGH, 07.09.2004 - C-127/02

    Waddenvereniging und Vogelbeschermingsvereniging

  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.03.2013 - 2 M 154/12

    Anfechtung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und zum

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.07.2009 - 8 A 2357/08

    Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und

  • VG Darmstadt, 29.03.2018 - 6 L 3548/17

    Weiterer Eilantrag gegen Windpark "Stillfüssel" abgelehnt

  • EuGH, 20.09.2007 - C-304/05

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

  • VGH Hessen, 28.01.2014 - 9 B 2184/13
  • BVerwG, 02.08.2002 - 4 B 36.02

    Voraussetzungen für eine Grundsatzrevision; Privilegierung von Windenergieanlagen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2003 - 13 A 4859/00

    Zulässigkeit einer Fortsetzungsfeststellungsklage nach Erledigung des

  • BVerwG, 09.10.1959 - V C 165.57

    Zurückweisung einer Revision - Berechtigtes Interesse an einer Feststellung einer

  • BVerwG, 13.03.2003 - 4 C 3.02

    Regionalplanung; Windenergienutzung; Ausschluss von Windenergieanlagen;

  • VGH Hessen, 27.07.1988 - 3 TE 1829/88

    Aussetzung des Rechtsstreits wegen Abrißverfügung bei anhängiger zivilrechtlicher

  • BVerwG, 28.08.1987 - 4 C 31.86

    Amtshaftungsprozess - Entschädigungsprozess - Aussichtslosigkeit - Kompensation

  • VG Kassel, 02.03.2016 - 1 K 602/13

    Errichtung und Betrieb einer Windkraftanlage im Biosphärenreservat Rhön;

  • BVerwG, 15.08.1988 - 4 B 89.88

    Bauliche Anlage - Beseitigung - Nachbarklage - Erledigung - Bauaufsichtliche

  • BVerwG, 30.06.2011 - 4 C 10.10

    Untätigkeitsklage; Verpflichtungsklage; Fortsetzungsfeststellungsklage;

  • BVerwG, 24.07.1980 - 3 C 120.79

    Umfang der Umsatzsteuerbefreiung bei bestimmten Lieferungen von Milcherzeugnissen

  • BGH, 30.11.2006 - III ZR 352/04

    Wirksamkeit einer Veränderungssperre bei Formfehler des Bebauungsplans;

  • BVerwG, 01.07.2010 - 4 C 4.08

    Windenergieanlage; Regionalplan; in Aufstellung befindliches Ziel;

  • BVerwG, 27.03.1998 - 4 C 14.96

    Bauvorbescheid.

  • BVerwG, 02.09.1983 - 4 N 1.83

    Feststellung der Ungültigkeit einer während eines Normenkontrollverfahrens außer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.03.2021 - 8 A 1183/18

    Klage des NABU gegen Genehmigung für Windenergieanlage erfolglos

    A. Hess. VGH, Beschluss vom 14. Januar 2021 - 9 B 2223/20 -, juris Rn. 14 f.; VG Gießen, Urteil vom 3. September 2019 - 3 K 250/16.GI -, juris Rn. 83 f., m. w. N. (jeweils unter Hinweis auf die Abstandsempfehlungen der Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten und Gerichtsentscheidungen).
  • VG Wiesbaden, 03.06.2022 - 4 K 767/17

    Windenergieanlagen - Immissionsschutzrecht

    Insoweit seien auch die Feststellungen hessischer Gerichte, dass der 1.500-m-Abstand, den die LAG VSW für die Brutzeit empfehle, den aktuellen Stand der Wissenschaft darstellen würde (VG Kassel, Beschluss vom 14. Dezember 2018 - 7 L 768/18.KS -, juris Rn. 78 ff.; VG Gießen, Urteil vom 3. September 2019 - 3 K 250/16.GI -, juris Rn. 84), inzwischen überholt.
  • VG Neustadt, 28.10.2020 - 5 K 395/17

    Immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für Bau und Betrieb von

    Gebietsexterne Flächen, die von geschützten Tierarten im Gebiet zur Nahrungssuche genutzt werden, sind daher grundsätzlich nicht in den Gebietsschutz einzubeziehen (VG Gießen, Urteil vom 3. September 2019 - 3 K 250/16.GI -, juris).
  • VG Saarlouis, 15.12.2021 - 5 K 752/20

    Zur Rechtmäßigkeit einer teilweisen Betriebsuntersagung einer Windenergieanlage

    Die Interpretation konsequent niedriger Flughöhen des Rotmilans als arttypisches Verhaltensmerkmal sei daher fachlich grundfalsch (vgl. zur selben Argumentation die die Auffassung des Beklagten vollumfänglich stützende Entscheidung des VG Gießen, Urteil vom 03.09.2019 - 3 K 250/16.GI), zumal alleine bereits die vergleichsweise hohe Zahl an Schlagopfern der Art an Windenergieanlagen dagegen spreche.
  • VGH Bayern, 30.12.2020 - 15 C 20.2150

    Streitwert bei Klage auf Baugenehmigung eines Rinderstalls

    Selbst bei einem ausdrücklichen Übergang von einer Untätigkeitsklage bzw. Vornahmeklage auf eine Fortsetzungsfeststellungsklage ändert sich der Streitwert nicht, sondern ist dieser nach wie vor nach dem Wert der ursprünglich erhobenen Verpflichtungsklage mit dem Ziel des Erhalts der Baugenehmigung zu bemessen (so bereits BayVGH, B.v. 24.10.2005 - 1 C 04.2381 - juris Rn. 19 ff.; ebenso BayVGH, B.v. 13.6.2014 - 15 ZB 14.510 - juris Rn. 15; B.v. 13.6.2014 - 15 ZB 14.448 - juris Rn. 15; B.v. 23.6.2015 - 1 ZB 13.92 - juris Rn. 12; VG Augsburg, U.v. 16.1.2014 - Au 5 K 13.880 - juris Rn. 29; OVG RhPf, U.v. 7.11.2017 - 8 A 10859/17 - juris Rn. 64; VG Gießen, U.v. 3.9.2019 - 3 K 250/16.GI - juris Rn. 148), was heute in Nr. 1.3 des aktuellen Streitwertkatalogs 2013 ausdrücklich bestätigt wird.
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