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   VG Gießen, 04.05.2020 - 4 L 1608/20.GI   

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VG Gießen, 04.05.2020 - 4 L 1608/20.GI (https://dejure.org/2020,10096)
VG Gießen, Entscheidung vom 04.05.2020 - 4 L 1608/20.GI (https://dejure.org/2020,10096)
VG Gießen, Entscheidung vom 04. Mai 2020 - 4 L 1608/20.GI (https://dejure.org/2020,10096)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 123 Abs 1 VwGO, § 46 Abs 6 VwGO, § 28 Abs 1 IfSG, § 32 IfSG, Art 12 Abs 1 GG, Art 3 Abs 1 GG
    Infektionsschutz - Beschränkung der Verkaufsfläche eines dezentral gelegenen Möbel- und Einrichtungshauses auf 800 qm

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (14)

  • OVG Niedersachsen, 29.04.2020 - 13 MN 117/20

    Corona; Flächenbeschränkung; Infektionsschutzrecht; Möbelhäuser;

    Auszug aus VG Gießen, 04.05.2020 - 4 L 1608/20
    Dazu gehört auch die Möglichkeit des Normgebers, Einzelhandelsbetriebe in ihren Verkaufsflächen zu reduzieren, um Ansammlungen von Menschen zu vermeiden und so eine weitere Übertragung des Virus möglichst zu verhindern (vgl. OVG Hamburg, Beschluss v. 30.04.2020, 5 Bs 64/20, www.justiz.hamburg.de; OVG Lüneburg, Beschlüsse v. 29.04.2020, 13 MN 117/20 und v. 27.04.2020, 13 MN 98/20, jeweils juris; OVG B-Stadt, Beschluss v. 29.04.2020, 13 B 512/20.NE, juris; VGH Kassel, Beschluss v. 28.04.2020, 8 B 1039/20.N , juris; VG Berlin, Beschluss v. 30.04.2020, 14 L 49/20, Pressemitteilung v. 30.04.2020).

    Im konkreten Fall der Antragstellerin wird diese im Vergleich zu anderen, von § 1 Abs. 7 S. 1 der 4. Corona-VO von der Beschränkung ihrer Verkaufsfläche auf 800 m² freigestellten, Einzelhandelsbetrieben ohne hinreichenden Grund ungleich behandelt und dadurch in ihrem Grundrecht aus Art. 3 Abs. 1 GG verletzt (im Ergebnis ebenso VGH Saarlouis, Beschluss v. 27.04.2020, 2 B 143/20, juris; VG Mainz, Beschluss v. 29.04.2020, 1 L 273/20.MZ, www.vgmz.justiz.rlp.de; VGH Mannheim, Beschluss v. 30.04.2020, 1 S 1101/20, Pressemitteilung v. 30.04.2020; a.A. OVG Lüneburg, Beschlüsse v. 29.04.2020, 13 MN 117/20 und v. 27.04.2020, 13 MN 98/20, a.a.O.).

    Soweit das Differenzierungsmerkmal darin zu sehen sein soll, dass die von der Beschränkung ihrer Verkaufsfläche freigestellten Handelssortimente der Aufrechterhaltung der Grundversorgungsstruktur dienen (so OVG Lüneburg, Beschlüsse v. 29.04.2020, 13 MN 117/20 und v. 27.04.2020, 13 MN 98/20, a.a.O.), ist dies nach Auffassung des Gerichts im vorliegenden Einzelfall der Antragstellerin nicht überzeugend.

  • OVG Saarland, 27.04.2020 - 2 B 143/20

    Verbot eines Möbeleinzelhandels durch Corona-Verordnung

    Auszug aus VG Gießen, 04.05.2020 - 4 L 1608/20
    Im konkreten Fall der Antragstellerin wird diese im Vergleich zu anderen, von § 1 Abs. 7 S. 1 der 4. Corona-VO von der Beschränkung ihrer Verkaufsfläche auf 800 m² freigestellten, Einzelhandelsbetrieben ohne hinreichenden Grund ungleich behandelt und dadurch in ihrem Grundrecht aus Art. 3 Abs. 1 GG verletzt (im Ergebnis ebenso VGH Saarlouis, Beschluss v. 27.04.2020, 2 B 143/20, juris; VG Mainz, Beschluss v. 29.04.2020, 1 L 273/20.MZ, www.vgmz.justiz.rlp.de; VGH Mannheim, Beschluss v. 30.04.2020, 1 S 1101/20, Pressemitteilung v. 30.04.2020; a.A. OVG Lüneburg, Beschlüsse v. 29.04.2020, 13 MN 117/20 und v. 27.04.2020, 13 MN 98/20, a.a.O.).

    Hinzu kommt, dass der Betrieb der Antragstellerin von Kundinnen und Kunden aufgesucht werden wird, die von vornherein ein auf das spezielle Warenangebot des Möbel- und Einrichtungshauses bezogenes Kauf- oder zumindest Informationsinteresse hegen und daher, ähnlich wie bei Bau- und Gartenmärkten oder dem KfZ- und Fahrradhandel, - entgegen der Ansicht der Antragsgegnerin zu 1. - nicht zum "Bummeln" einladen wird (vgl. auch OVG Saarlouis, Beschluss v. 27.04.2020, 2 B 143/20, a.a.O.).

    Es erschließt sich jedenfalls nicht, weshalb die Beschaffung oder Ersetzung von Einrichtungsgegenständen für die zum zentralen Aufenthaltsbereich gewordenen Wohnung der Bürgerinnen und Bürger im Hinblick auf die Grundversorgung weniger bedeutsam sein sollte als etwa ein Gartenmarkt (vgl. auch OVG Saarlouis, Beschluss v. 27.04.2020, 2 B 143/20, a.a.O.).

  • VG Mainz, 29.04.2020 - 1 L 273/20

    Eilantrag der Möbel Martin GmbH erfolgreich

    Auszug aus VG Gießen, 04.05.2020 - 4 L 1608/20
    Im konkreten Fall der Antragstellerin wird diese im Vergleich zu anderen, von § 1 Abs. 7 S. 1 der 4. Corona-VO von der Beschränkung ihrer Verkaufsfläche auf 800 m² freigestellten, Einzelhandelsbetrieben ohne hinreichenden Grund ungleich behandelt und dadurch in ihrem Grundrecht aus Art. 3 Abs. 1 GG verletzt (im Ergebnis ebenso VGH Saarlouis, Beschluss v. 27.04.2020, 2 B 143/20, juris; VG Mainz, Beschluss v. 29.04.2020, 1 L 273/20.MZ, www.vgmz.justiz.rlp.de; VGH Mannheim, Beschluss v. 30.04.2020, 1 S 1101/20, Pressemitteilung v. 30.04.2020; a.A. OVG Lüneburg, Beschlüsse v. 29.04.2020, 13 MN 117/20 und v. 27.04.2020, 13 MN 98/20, a.a.O.).

    Allerdings dürfte ein Möbel- und Einrichtungshaus in Anbetracht der vermehrten "Home-Office"-Nutzung einen ähnlichen Stellenwert in der Bevölkerung genießen (vgl. auch VG Mainz, Beschluss v. 29.04.2020, 1 L 273/20.MZ, a.a.O).

    Aufgrund des breiten Angebots an Waren in Einkaufszentren und der dortigen räumlichen Gegebenheiten ist im Verhältnis zur Antragstellerin mit einem eingeschränkten Warenangebot und der in der Größe der Waren begründeten Großflächigkeit der Räumlichkeiten von einem engeren Begegnungsverkehr in Einkaufszentren auszugehen (vgl. zur Ungleichbehandlung eines Kaufhauses im Vergleich zu einem Einkaufszentrum VG Berlin, Beschluss v. 30.04.2020, 14 L 49/20, a.a.O; s. auch VG Mainz, Beschluss v. 29.04.2020, 1 L 273/20.MZ, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 27.04.2020 - 13 MN 98/20

    Corona; Einrichtungshäuser; Flächenbeschränkung; Infektionsschutzrecht;

    Auszug aus VG Gießen, 04.05.2020 - 4 L 1608/20
    Dazu gehört auch die Möglichkeit des Normgebers, Einzelhandelsbetriebe in ihren Verkaufsflächen zu reduzieren, um Ansammlungen von Menschen zu vermeiden und so eine weitere Übertragung des Virus möglichst zu verhindern (vgl. OVG Hamburg, Beschluss v. 30.04.2020, 5 Bs 64/20, www.justiz.hamburg.de; OVG Lüneburg, Beschlüsse v. 29.04.2020, 13 MN 117/20 und v. 27.04.2020, 13 MN 98/20, jeweils juris; OVG B-Stadt, Beschluss v. 29.04.2020, 13 B 512/20.NE, juris; VGH Kassel, Beschluss v. 28.04.2020, 8 B 1039/20.N , juris; VG Berlin, Beschluss v. 30.04.2020, 14 L 49/20, Pressemitteilung v. 30.04.2020).

    Im konkreten Fall der Antragstellerin wird diese im Vergleich zu anderen, von § 1 Abs. 7 S. 1 der 4. Corona-VO von der Beschränkung ihrer Verkaufsfläche auf 800 m² freigestellten, Einzelhandelsbetrieben ohne hinreichenden Grund ungleich behandelt und dadurch in ihrem Grundrecht aus Art. 3 Abs. 1 GG verletzt (im Ergebnis ebenso VGH Saarlouis, Beschluss v. 27.04.2020, 2 B 143/20, juris; VG Mainz, Beschluss v. 29.04.2020, 1 L 273/20.MZ, www.vgmz.justiz.rlp.de; VGH Mannheim, Beschluss v. 30.04.2020, 1 S 1101/20, Pressemitteilung v. 30.04.2020; a.A. OVG Lüneburg, Beschlüsse v. 29.04.2020, 13 MN 117/20 und v. 27.04.2020, 13 MN 98/20, a.a.O.).

    Soweit das Differenzierungsmerkmal darin zu sehen sein soll, dass die von der Beschränkung ihrer Verkaufsfläche freigestellten Handelssortimente der Aufrechterhaltung der Grundversorgungsstruktur dienen (so OVG Lüneburg, Beschlüsse v. 29.04.2020, 13 MN 117/20 und v. 27.04.2020, 13 MN 98/20, a.a.O.), ist dies nach Auffassung des Gerichts im vorliegenden Einzelfall der Antragstellerin nicht überzeugend.

  • VG Berlin, 30.04.2020 - 14 L 49.20

    Großes Berliner Kaufhaus darf vorerst wieder vollständig öffnen

    Auszug aus VG Gießen, 04.05.2020 - 4 L 1608/20
    Dazu gehört auch die Möglichkeit des Normgebers, Einzelhandelsbetriebe in ihren Verkaufsflächen zu reduzieren, um Ansammlungen von Menschen zu vermeiden und so eine weitere Übertragung des Virus möglichst zu verhindern (vgl. OVG Hamburg, Beschluss v. 30.04.2020, 5 Bs 64/20, www.justiz.hamburg.de; OVG Lüneburg, Beschlüsse v. 29.04.2020, 13 MN 117/20 und v. 27.04.2020, 13 MN 98/20, jeweils juris; OVG B-Stadt, Beschluss v. 29.04.2020, 13 B 512/20.NE, juris; VGH Kassel, Beschluss v. 28.04.2020, 8 B 1039/20.N , juris; VG Berlin, Beschluss v. 30.04.2020, 14 L 49/20, Pressemitteilung v. 30.04.2020).

    Aufgrund des breiten Angebots an Waren in Einkaufszentren und der dortigen räumlichen Gegebenheiten ist im Verhältnis zur Antragstellerin mit einem eingeschränkten Warenangebot und der in der Größe der Waren begründeten Großflächigkeit der Räumlichkeiten von einem engeren Begegnungsverkehr in Einkaufszentren auszugehen (vgl. zur Ungleichbehandlung eines Kaufhauses im Vergleich zu einem Einkaufszentrum VG Berlin, Beschluss v. 30.04.2020, 14 L 49/20, a.a.O; s. auch VG Mainz, Beschluss v. 29.04.2020, 1 L 273/20.MZ, a.a.O.).

  • VGH Hessen, 28.04.2020 - 8 B 1039/20

    Untersagung der Öffnung von Verkaufsstellen des Einzelhandels mit einer

    Auszug aus VG Gießen, 04.05.2020 - 4 L 1608/20
    Dazu gehört auch die Möglichkeit des Normgebers, Einzelhandelsbetriebe in ihren Verkaufsflächen zu reduzieren, um Ansammlungen von Menschen zu vermeiden und so eine weitere Übertragung des Virus möglichst zu verhindern (vgl. OVG Hamburg, Beschluss v. 30.04.2020, 5 Bs 64/20, www.justiz.hamburg.de; OVG Lüneburg, Beschlüsse v. 29.04.2020, 13 MN 117/20 und v. 27.04.2020, 13 MN 98/20, jeweils juris; OVG B-Stadt, Beschluss v. 29.04.2020, 13 B 512/20.NE, juris; VGH Kassel, Beschluss v. 28.04.2020, 8 B 1039/20.N , juris; VG Berlin, Beschluss v. 30.04.2020, 14 L 49/20, Pressemitteilung v. 30.04.2020).

    Ferner wird es aufgrund der dezentralen Lage und des Warenangebots typischerweise mit dem eigenen KfZ angefahren, sodass eine vollständige Öffnung nicht zu einer höheren Frequentierung des Öffentlichen Personennahverkehrs führen wird (vgl. zu diesen Gesichtspunkten für die Freistellung von Bau- und Gartenmärkten VGH Kassel, Beschluss v. 28.04.2020, 8 B 1039/20.N , a.a.O.; VGH München, Beschluss v. 27.04.2020, 20 NE 20.793, www.vgh.bayern.de).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.04.2020 - 13 B 512/20

    Begrenzung der Verkaufsfläche von Einzelhandelsgeschäften auf 800 qm gilt

    Auszug aus VG Gießen, 04.05.2020 - 4 L 1608/20
    Dazu gehört auch die Möglichkeit des Normgebers, Einzelhandelsbetriebe in ihren Verkaufsflächen zu reduzieren, um Ansammlungen von Menschen zu vermeiden und so eine weitere Übertragung des Virus möglichst zu verhindern (vgl. OVG Hamburg, Beschluss v. 30.04.2020, 5 Bs 64/20, www.justiz.hamburg.de; OVG Lüneburg, Beschlüsse v. 29.04.2020, 13 MN 117/20 und v. 27.04.2020, 13 MN 98/20, jeweils juris; OVG B-Stadt, Beschluss v. 29.04.2020, 13 B 512/20.NE, juris; VGH Kassel, Beschluss v. 28.04.2020, 8 B 1039/20.N , juris; VG Berlin, Beschluss v. 30.04.2020, 14 L 49/20, Pressemitteilung v. 30.04.2020).
  • VGH Bayern, 27.04.2020 - 20 NE 20.793

    Corona - Verkaufsflächenregelung entspricht nicht dem Gleichheitssatz

    Auszug aus VG Gießen, 04.05.2020 - 4 L 1608/20
    Ferner wird es aufgrund der dezentralen Lage und des Warenangebots typischerweise mit dem eigenen KfZ angefahren, sodass eine vollständige Öffnung nicht zu einer höheren Frequentierung des Öffentlichen Personennahverkehrs führen wird (vgl. zu diesen Gesichtspunkten für die Freistellung von Bau- und Gartenmärkten VGH Kassel, Beschluss v. 28.04.2020, 8 B 1039/20.N , a.a.O.; VGH München, Beschluss v. 27.04.2020, 20 NE 20.793, www.vgh.bayern.de).
  • OVG Hamburg, 30.04.2020 - 5 Bs 64/20

    Coronavirus-Eindämmungsverordnung: Beschränkung der Verkaufsfläche von

    Auszug aus VG Gießen, 04.05.2020 - 4 L 1608/20
    Dazu gehört auch die Möglichkeit des Normgebers, Einzelhandelsbetriebe in ihren Verkaufsflächen zu reduzieren, um Ansammlungen von Menschen zu vermeiden und so eine weitere Übertragung des Virus möglichst zu verhindern (vgl. OVG Hamburg, Beschluss v. 30.04.2020, 5 Bs 64/20, www.justiz.hamburg.de; OVG Lüneburg, Beschlüsse v. 29.04.2020, 13 MN 117/20 und v. 27.04.2020, 13 MN 98/20, jeweils juris; OVG B-Stadt, Beschluss v. 29.04.2020, 13 B 512/20.NE, juris; VGH Kassel, Beschluss v. 28.04.2020, 8 B 1039/20.N , juris; VG Berlin, Beschluss v. 30.04.2020, 14 L 49/20, Pressemitteilung v. 30.04.2020).
  • BVerfG, 26.09.2016 - 1 BvR 1326/15

    § 19 Abs. 3 der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte (Ärzte-ZV) verstößt gegen

    Auszug aus VG Gießen, 04.05.2020 - 4 L 1608/20
    Eingriffe in das Grundrecht der Berufsfreiheit sind nach Art. 12 Abs. 1 S. 2 GG nur auf der Grundlage einer gesetzlichen Regelung und unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zulässig (vgl. st. Rsp. BVerfG, Beschluss v. 26.09.2016, 1 BvR 1326/15, juris m.w.N.).
  • BVerwG, 28.01.2010 - 8 C 19.09

    Feststellungsklage; Rechtsverhältnis; konkret; streitig; Sperrwirkung;

  • VGH Baden-Württemberg, 30.04.2020 - 1 S 1101/20

    Corona-Pandemie: Einzelhandelsgeschäfte mit einer Verkaufsfläche von mehr als 800

  • VGH Hessen, 30.04.2020 - 8 B 1074/20

    Untersagung des Gastronomiebetriebs innerhalb eines Warenhauses wird nicht außer

  • BVerwG, 23.08.2007 - 7 C 2.07

    Einweggetränkeverpackungen; Dosenpfand; Pfandpflicht; Rücknahmepflicht;

  • VG Bremen, 27.08.2020 - 5 V 1672/20

    Durchführung einer Karrieremesse in Zeiten der Corona-Pandemie; nicht

    Andererseits wird darauf verwiesen, dass das Rechtsverhältnis im Regelfall nicht zwischen dem Normadressaten und dem Normgeber bestehe, da Letzterer - auch in Fällen sog. self-executing-Normen - an der Umsetzung der Norm gegenüber dem Adressaten nicht beteiligt sei (so u.a. BVerwG, Urt. v. 23.08.2007 - 7 C 13/06 -, juris Rn. 22 zur Rücknahme- und Pfandpflicht für Einweggetränkeverpackungen nach der Verpackungsverordnung; so auch VG Gießen, Beschl. v. 04.05.2020 - 4 L 1608/20.GI -, juris Rn. 5).
  • VG Sigmaringen, 07.05.2021 - 5 K 1392/21

    Corona-Pandemie; Einstweilige Anordnung zur Öffnung von Außenbereichen eines

    Andererseits wird darauf verwiesen, dass das Rechtsverhältnis im Regelfall nicht zwischen dem Normadressaten und dem Normgeber bestehe, da Letzterer - auch in Fällen sog. selfexecuting-Normen - an der Umsetzung der Norm gegenüber dem Adressaten nicht beteiligt sei (so u.a. BVerwG, Urteil vom 23.08.2007 - 7 C 13.06 -, juris; OVG BerlinBrandenburg, Beschluss vom 16.04.2021 - OVG 1 S 43/21 -, juris; so auch VG Gießen, Beschluss vom 04.05.2020 - 4 L 1608/20.GI -, juris).
  • VG Bremen, 11.11.2020 - 5 V 2472/20

    Durch Coronaverordnung untersagter Betrieb eines Kosmetikstudios - Corona;

    Andererseits wird darauf verwiesen, dass das Rechtsverhältnis im Regelfall nicht zwischen dem Normadressaten und dem Normgeber bestehe, da Letzterer - auch in Fällen sog. self-executing-Normen - an der Umsetzung der Norm gegenüber dem Adressaten nicht beteiligt sei (so u.a. BVerwG, Urt. v. 23.08.2007 - 7 C 13/06 -, juris Rn. 22 zur Rücknahme- und Pfandpflicht für Einweggetränkeverpackungen nach der Verpackungsverordnung; so auch VG Gießen, Beschl. v. 04.05.2020 - 4 L 1608/20.GI -, juris Rn. 5).
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